Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler
-
@Alfred Tetzlaff
Ja, und weil du "Methode" nicht beurteilen kannst, solltest du sie am besten gar nicht erwähnen! "Methode" wäre in diesem Fall ein Synonym für die Unterstellung der arglistigen Täuschung.
Was sollte die "Methode" denn auch erbringen - außer schlechter Propaganda??
Keine Ahnung, ob dir die Hände zittern, aber ob nun beim Media Markt oder beim Bio-Huhn auf dem Wochenmarkt - falsche Auszeichnung verpflichtet den Händler nicht zwingend, die Ware zu einem erheblich zu niedrigen Preis zu verkaufen.
Maßgeblich ist die Erklärbarkeit des Irrtums, also beispielsweise "wir haben anstatt der 4 eine 2 eingepflegt/geschrieben", es sich also nicht um einen Kalkulationsirrtum handelt (z.B. hier: Aufpreis für Poolvilla beim Gesamtangebot einfach in der Addition vergessen).
Ggf. müsste der Veranstalter dann nachweisen, dass der Preis ruinös für ihn wäre, um den Vertrag nicht erfüllen zu müssen.
Einfacher zu beurteilen sind also die extremen Abweichungen (vergessen einer Null), jedoch kann es durchaus auch ein Anfechtungsgrund sein, wenn der Verkäufer versehentlich 2.800 anstatt 4.800€ an die Ware schreibt.
Hat er sich jedoch verrechnet und 1.000€ für Poolvilla sowie die 1.000€ für den Meerblick schlicht vergeigt, sieht die Sache für ihn schon anders aus und eine Anfechtung ist erheblich schwieriger. -
Deine "..Reise, die mit 3000 Euro angeboten wird (um nachher 1800 Euro draufzuschlagen)..." bedeuten allerdings 60% und nicht 30% oder 10 - 15%!
.
-
Alfred_Tetzlaff wrote:
.... Ob das beim entsprechenden RV Methode ist kann ich nicht beurteilen. Dieser Kunde wird definitiv nicht mehr bei diesem RV buchen und es vermutlich vielen Freunden, Verwandten und Kollegen auch erzählen..... .@alfred
genau an dieser stelle kann ich mir keine methode vorstellen.
ich kenne keine genauen zahlen, dazu kenne ich die branche zu wenig.
ich würde aber schätzen, dass vielleicht nur 10 % der leute, die dann die teure reise angeboten bekommen, diese dann auch buchen.
und wie du schon schreibst, ist das ganze procedere nicht gerade gute werbung für einen veranstalter.
die veranstalter leben aber von zufriedenen kunden.
insofern würden sie sich ja ins eigene fleisch schneiden, wenn die preiserhöhung methode hätte.
zumindest könnten sich solche veranstalter nicht langfristig am markt halten.
denn es ist ja so: unzufriedene kunden erzählen ihren unmut immer weiter. zufriedene kunden ihre zufirendenheit eben nicht. -
@Lexi
Ich schätze, dass deutlich unter 10% (wahrscheinlicher rechnet man mit Promille!) der Kunden beim selben Veranstalter ein um ein mehr als ein Drittel teureres Angebot buchen würden. Da warst du m.E. sehr vorsichtig, wenngleich ich dir in der Sache voll und ganz zustimme!
Man könnte ähnlich "gewinnend" auch den Papst für medizinisch unterstützte Familienplanung werben lassen, oder Berlusconi für die Integrität einer Neuemission ...
:? -
Ich habe da eine andere Meinung, ist aber egal. Ruinieren würde dieser Fehler des Computersystems den RV sicherlich nicht(wenn bei einem Hotel geschehen).
Wenn ich beruflich einen Fehler mache, muss ich auch dafür geradestehen. -
Du würdest also Dein Auto für 1500 anstatt für 15000 Euro verkaufen? ...oder um bei Deiner "Größenordnung" und Deinem "Zahlenspiel" zu bleiben meinetwegen auch für 10000 anstatt für 15000 Euro?!
Aber das ist ja vermutlich wieder einmal etwas gaaaaaaaaaaanz anderes und nicht mit dem Vorgang an sich vergleichbar
-
Alfred_Tetzlaff wrote:
Wenn ich beruflich einen Fehler mache, muss ich auch dafür geradestehen.Materiell in voller Höhe? Da wärest du der erste und einzige in Deutschland.......

-
@Alfred Tetzlaff
Nun, der Gesetzgeber ist anderer Ansicht ...
Ich glaube dir schlicht und ergreifend nicht, dass du von der rechtlichen Möglichkeit des Widerspruchs keinen Gebrauch machen würdest, sofern dir ein doch recht teurer Fehler unterliefe.
Theoretisch steht man schnell mal "für etwas gerade", aber wenn du dann die Differenz latzen musst, die durch deine Unachtsamkeit entstanden ist, will ich mal sehen, wie der Herr Tetzlaff argumentiert?!

Wie auch immer ... das preiswerteste Angebot in einem einfachen Familienzimmer für 2 E und 1 Kind im besagten Hotel liegt momentan bei ca. 4.200€ für 9 Tage - also handelt es sich bei dem vermeintlichen Schnäppchen fast zweifelsfrei um einen Eingabe- oder Softwarefehler, und der Veranstalter hat keinen Anlass nachzuweisen, dass dieser Preis für ihn ruinös wäre. Ich weiß nicht recht, wieso du überhaupt darauf abhebst?
:?
Zudem mag so ein Vorkommnis zwar sehr wurmig für den Betroffenen sein, ist aber gewiss kein Grund, es mit dem Prädikat "Methode" zu inkriminieren oder gar Vorsatz zu unterstellen! -
gastwirt wrote:
Alfred_Tetzlaff wrote:
Wenn ich beruflich einen Fehler mache, muss ich auch dafür geradestehen.
Materiell in voller Höhe? Da wärest du der erste und einzige in Deutschland.......
Dafür, bzw. dagegen habe ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Gilt zwar nur bis 100.000 EUR, aber da darf ich mir eben keinen höheren Fehler erlauben(War doppelt, sorry)