Frage zu Hotelrecht: Darf ich Gast übernachten lassen?
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ja und wie sieht es aus, wenn er nur den Akt vollzieht und die Dame danach wieder geht, also nicht übernachtet...ist das gestattet bei einer Einzelbelegung? Ich meine, so käufliche Damen kosten ja auch die Welt, wenn man sie die ganze Nacht bucht....
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"melbelle" wrote:
ja und wie sieht es aus, wenn er nur den Akt vollzieht und die Dame danach wieder geht, also nicht übernachtet...ist das gestattet bei einer Einzelbelegung? Ich meine, so käufliche Damen kosten ja auch die Welt, wenn man sie die ganze Nacht bucht....Das ist kein Problem. Handelt sich normalerweise nur um ein bis zwei Stunden.
Für die käufliche Lust musst Du pro Stunde ca.100 bis 300,00€ rechnen. Je nach Anforderungen und Zeiten (z.B. Messen)Nicht das Du mich jetzt in einem falschen Licht siehst, aber das gehört nunmal auch zu meinem Job.
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"Andi79" wrote:
"melbelle" wrote:
ja und wie sieht es aus, wenn er nur den Akt vollzieht und die Dame danach wieder geht, also nicht übernachtet...ist das gestattet bei einer Einzelbelegung? Ich meine, so käufliche Damen kosten ja auch die Welt, wenn man sie die ganze Nacht bucht....Das ist kein Problem. Handelt sich normalerweise nur um ein bis zwei Stunden.
Für die käufliche Lust musst Du pro Stunde ca.100 bis 300,00€ rechnen. Je nach Anforderungen und Zeiten (z.B. Messen)Nicht das Du mich jetzt in einem falschen Licht siehst, aber das gehört nunmal auch zu meinem Job.
soso, zur Messezeit sind auch die Callgirls teurer....dachte, das gibt es nur bei Hotels....tsssssss...
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[quote="melbelle"]ja und wie sieht es aus, wenn er nur den Akt vollzieht und die Dame danach wieder geht, also nicht übernachtet...
Hallo, melbelle
so etwas braucht Dich gar nicht zu interessieren. Sei nicht so neugierig.
Hast Du gelesen, 1 Akt = 1 bis Stunden, ist das lang oder kurz ?jürgen
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also leute , ich glaub ihr liegt allesamt falsch. der gute mann macht seine erste geschäftsreise, will seiner frau fremdgehen und nimmt die freundin vom heimischen dorf mit und weiss nicht wie er es machen soll ohne das es seine frau mitbekommt. nun helft dem ärmsten doch mal!!!! 
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"tinchen68" wrote:
also leute , ich glaub ihr liegt allesamt falsch. der gute mann macht seine erste geschäftsreise, will seiner frau fremdgehen und nimmt die freundin vom heimischen dorf mit und weiss nicht wie er es machen soll ohne das es seine frau mitbekommt. nun helft dem ärmsten doch mal!!!! 
Dann sollte er aber an der Rezeption Bescheid sagen. Das Personal ist zur Diskretion verpflichtet und wird sicherlich danach handeln.
Den Zuschlag für das Doppelzimmer kann man in allen Computersystemen (zumindest die die ich kenne) absplitten, so ds die Rechnung nur ein Einzelzimmer ausweist...

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Zunächst habe ich mich ja noch um Sachlichkeit bemüht (was mir nicht ganz so leicht viel), aber jetzt kann ich nicht mehr anders

Mal abgesehen davon, daß niemand bin, der sich mal eben so "abschleppen" läßt - aber versetzt Euch einfach mal in die Situation der Frau
Wenn der Typ dann sagt: "Du, sorry, aber ich geh schon mal vor....komm in 10 Minuten nach...und schleich Dich irgendwie an der Rezeption vorbei...nicht, daß ich noch was für Dich zahlen muß..." 
Jede Frau mag da ihre innere Schmerzgrenze höher oder niedriger setzen...ich für meinen Teil würde jedenfalls das Handy abschalten und den Abend mit einem guten Glas Wein auf MEINEM Hotelzimmer beschließen und mich darüber freuen, daß der geizige Tollpatsch gaaaaaaanz allein auf seinem Einzelbett im Zimmer hockt und aus Verzweiflung im Pay - TV herumzappt
. Lieber allein, als in schlechter Gesellschaft... 
Ich glaube, zu dem Thema ist alles gesagt, meinetwegen kann der Schlüsseldienst kommen

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[quote="kimaugust"]
"melbelle" wrote:
ja und wie sieht es aus, wenn er nur den Akt vollzieht und die Dame danach wieder geht, also nicht übernachtet...Hallo, melbelle
so etwas braucht Dich gar nicht zu interessieren. Sei nicht so neugierig.
Hast Du gelesen, 1 Akt = 1 bis Stunden, ist das lang oder kurz ?jürgen
kommt auf den Typen an...bei dem wär anscheinend jede Sekunde zu lang
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[quote="mosaik"]... da gibt es ein interessante Buch von Coelho "11 Minuten"...
]Vielen Dank, Peter. Das wollte ich wissen.
Nicht nur, daß Du hier d e r Mann für qualifizierte
Beratung bei rechtlichen Problemen bist,
nein, auch für Nebenschauplätze bist Du Dir nicht zu schade, und dies sogar mit Quellennachweis. Prima !
freundliche Grüße Jürgen -
Hallo zusammen.
Ich werde Ende März in Berlin sein, um dort an einem Kongress teilzunehmen. Ich habe auch schon ein schönes 3* Hotel gefunden, in welchem ich 2 Nächte schlafen werde.Nun meine Frage:
Eine Bekannte von mir wird zu dieser Zeit ebenfalls in Berlin sein und ein Tête-à-Tête zwischen uns ist nicht ausgeschlossen.
Darf ich denn die Bekannte mit auf mein Hotelzimmer nehmen und - falls es soweit - kommt, darf sie denn in meinem Einzel(!)zimmer übernachten!
Zum einen offiziell, also wie ist dort die Regelung?! Zum anderen inoffiziell, wie will das Hotel letztendlich dies herausfinden?! Ich meine, ist es denn generell verboten, einen Gast mit aufs Zimmer zu nehmen?! Das Hotel, in welchem ich nächtigen werde, ist mit knapp 70 Betten auch nicht so anonym.ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Gruss, Matze
Alter,
die Leute an der Rezeption wechseln ständig , die wissen garnicht wer ein Zimmer hat und wer nicht. Man kann einfach zu zweit auf sein Zimmer hoch und fertig. -
Na, woher kennst du dich denn da so gut aus, als Alleinreisender

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So oder so, das Threadchen hier fällt unter die Kategorie "Uralt!"
Kommt --machen wir dem ein Ende...