GTI : Insolvenz----Erfahrungen mit " AMA"-WTA-X?
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@Netti
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So , wir sind jetzt zurück . Also ich hoffe man braucht meinen Bericht jetzt nicht noch mal viermal lesen
. Wir, das waren zwei Paare ,hatten eine Reise über GTI gebucht ,
vom 24.01-31.01 von HH nach Antalya .
Wir sollten am 24.01 um 18.50 von HH abfliegen hatte dann am 23. mir den Flugplan angeschaut und es hatte sich nichts geändert ,FREUUU. hahahah denkste, abends um 20.00 Uhr rief GTI an es tut uns leid sie müssen von Hannover fliegen ,landen aber wieder in HH .
Wir waren echt sauer ,Koffer waren ja gepackt. OK ,wir hätten ja auch stornieren können,aber dann wäre der Urlaub erst mal weg .
Wenn GTI uns dann auch nach dem Urlaub nach Hannover gebracht hätten ,so mussten wir mit der Bahn nach Hannover erst mal 208 Euro vorlegen (mal schauen ob wir sie wieder bekommen ) aber eine Kostenübernahme habe ich von GTI, und da wir ja nun auch kein Auto in HH hatten, gestern mit der Bahn wieder zurück .Hotel war super da gibt es nichts zu meckern . Mit einer Flugzeitverschiebung hatte ich ja gerechnet aber gleich einen anderen Flughafen und dann so kurzfristig fand ich schon frech . Der Rückflug hatte sich um ca. 50 Min verschoben und mit SKY fliegen ist auch nicht gerade toll .Der Reiseleiter in der Türkei war so lal la .Urlaub über GTI muss man sich echt zweimal überlegen
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Hallo Gina, vielen Dank für die Rückmeldung, ist leider nicht selbstverständlich hier...
Ja, man kann Deinen Beitrag jetzt locker in einem "Rutsch" durchlesen, war wohl damals der Erregung geschuldet
Was ich aber noch viel besser finde, ist Dein sehr sachlicher/s Umgang/Fazit zum Reiseveranstalter, nach wahrlich nicht schönen Begleiterscheinungen im Vorfeld der Reise! Freue mich, dass Ihr nichtsdestotrotz einen schönen Urlaub hattet!
Respekt und viel Glück bei der nächsten Buchung
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o ja wir waren richtig sauer ,aber in dem Augenblick hatten wir ja nur die zwei Möglichkeiten
fliegen oder zuhause bleiben ,aber mit GTI sind wir noch nicht ganz fertig
Zitat entfernt, es reicht in diesem Fall ein @ doc--der Beitrag steht direkt über Deiner Antwort
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Gina, ob und wie Ihr euch noch mit GTI selbst auseinadersetzt, ist Eure Entscheidung und Euer gutes Recht. Wegen der Zugkostenerstattung habt Ihr ja ne Kostenübernahmeerklärung, hoffe auch für die von Euch gebuchte Klasse.
Aber gerade bei den Veranstaltern werden dann abenteuerliche und unangebrachte Kritiken ins Feld geführt, die übrigens in keinster Weise zielführend sind!
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@Gina
Es würde mich schon ein wenig verwundern, wenn in dem gecancelten Flieger einzig und allein Kunden von GTI gesessen hätten. Im allgemeinen sitzen in den Touri-Bombern Kunden diverser RV und demzufolge waren vllt. auch diese Urlauber betroffen - nicht nur die GTI-Bucher.
Aber davon mal abgesehen... Wenn zu "flauen" Zeiten (außerhalb jeglicher Saison) die Flieger ab einem Abflughafen nicht besetzt werden können, werden Flüge zusammengelegt. Das ist nichts Neues.
Entweder man akzeptiert den neuen angebotenen Abflughafen oder nicht.
Akzeptiert man ihn, verstehe ich nicht eine Kritik im Nachhinein.
Was die DB-Kosten betrifft, so hast du eine Bescheinigung bezüglich Kostenübernahme seitens GTI. Warum das hier nun hinterfragen ("mal schauen ob wir sie wieder bekommen" ) ? :?
Und die Anmerkung:gina46 wrote:
aber mit GTI sind wir noch nicht ganz fertig
Sorry, was willst du GTI denn "ankreiden" ?
Hotel war lt. deines Postings super, den anderen Abflughafen habt ihr akzeptiert...
Bleiben der verspätete Rückflug, Sky "nicht so toll", der RL "so lala"...
Tut mir Leid, aber deine obige Bemerkung ist ein wenig albern - m. M.
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Hauptärgernis scheint die Verlegung des Abflughafens gewesen zu sein, die nun mal in keinster Weise ein GTI Problem ist, sondern von SkyAirlines so entschieden wurde.
Zwar konnte GTI nicht vertragsgemäß erfüllen, da derartige Verlegungen jedoch gerade von der ZY zumeist sehr kurzfristig vorgenommen werden, waren kaum Alternative zu erwarten.
Wenn überhaupt könnte man GTI "vorwerfen", dass sie keine 5 anderen Operator in petto haben ...
:?
Die Verlegung des Rückfluges bedingt erstens zeitlich keine Ansprüche im Sinne der Fluggastrechte (z.B. gem. Frankfurter Tabelle), zweitens wurde weder aus einer EU Destination noch mit einer EU Airline geflogen (EUVO 261). -
**Faktum ist nunmal das GTi Vertragsbrüchung geworden ist. Sky Airlines hin oder her. Schlieslich finde es immer wieder toll wenn man ein Pauschalreise abschliesst das insbesondere immer über die Schuld einzelner Leistungsträger des Reiseveranstalterers philosophiert wird. Faktum ist das das Risiko der Vertragserfüllung das unternehmerische Risiko des Reiseveranstalters und die Qualität eines Reisevernstalter lässt sich u.a. danach bemessen, wie oft er Vertragsbrüchig wird. ** wrote:
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@fjrdriver
Vertragsbruch ? Philosophieren ? :?
Der Vertrag konnte in seiner ursprünglichen Form nicht aufrechterhalten werden.
Demzufolge wurde der Vertrag "gelöst" / "rückabgewickelt" / gekündigt oder wie immer man es nennt.
Ein neuer Vertrag (Reise zum identischen Preis) wurde angeboten und - in diesem Fall - akzeptiert.
Hätte der Kunde den neuen Vertrag nicht akzeptiert, so wären ihm die bisher entstandenen Kosten erstattet worden.
Edit:
Und wenn mich nicht alles täuscht, ist dies in den AGB der RV unter dem Punkt "Leistungs- und Preisänderungen" nachzulesen.
Diese AGB akzeptiert der Kunde durch Anklicken (oder Unterschrift) vor der Buchung. -
** ** wrote:
Kourion:Welche Kosten, Kosten fallen führ eine Leistung an, die Einseitig vom Reiseveranstalter nicht erbracht wurden. wie sieht es eigentlich mit einer Konventionalstrafe wegen Nichterfüllung aus. Der Kunde muß ja schliesslich auch Stornogebühren zahlen und sich ggfls gegen diese versichern. Und was ist mit den zusätzlichen Aufwand eine neue Ersatzreise zu buche Veträge sind einzuhalten. Aber scheinbar werden nach diesem Grundsatz Kunde und Veranstalter nach unterschiedlichen Maß gemessen.
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@fjrdriver
Jedem, dem die AGB eines Reiseveranstalters im Hinblick auf eine Pauschalreise zu "eng", zu "einseitig"
erscheinen, steht es frei, seinen Flug und sein Hotel getrennt zu buchen.
Aber auch bei einem individuell gebuchten Flug wird m. E. kein schwach besetzter Touri-Bomber abheben. In diesem Fall hast du ebenfalls ein Anrecht auf Ersatz / stimmst dem Ersatz zu oder nicht.
Und was das Hotel betrifft (dort direkt gebucht) - so kann auch dieses z. B. aus Mangel an Klientel frühzeitig schließen. In diesem Fall musst du dich allerdings selber um Ersatz bemühen.
Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Berichtigung.
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@fjrdriver
Und was, wenn die Welt tatsächlich 2012 untergeht?

Kosten fallen im vorliegenden Fall an für die Ersatzleistung Zug zum Flughafen, die Übernahme hat der Veranstalter zugesichert.
Die Umstände einer ersatzweise gebuchten Alternativreise interessieren bei der Causa nicht, ebensowenig Stornogebühren, die auch im Falle eines Rücktritts des Kunden nicht gefordert worden wären.
Selbstverständlich sind Verträge einzuhalten, jedoch muss man mit zweierlei Maß messen, da der Kunde es mit der Erfüllung um einiges leichter haben dürfte.
Auch wenn dein Vortrag sich deutlich vom Kernthema "Erfahrungen mit GTI" wegbewegt und voller Konjunktive steckt: Im Falle einer Kündigung hätte der Veranstalter nicht erfüllt und könnte auf Schadenersatz verklagt werden.
Letztlich wird aber sicher jedes Gericht berücksichtigen, inwieweit der Vertragsgeber die veränderten Bedingungen verschuldet - im Falle einer kurzfristigen Zusammenlegung und damit verbundener Stornierung eines Operatings ist jedoch wohl weder vorsätzlich, noch schuldhaft gehandelt worden.
Betreffend die Termini erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Vertragsstrafe / Konventionalstrafe im vorliegenden Fall sicherlich nicht vereinbart wurde, auf die Frage "was ist mit ...?" also nur die Antwort "Überhaupt gar nichts!" folgen kann, und auch dieser Aspekt - wie die meisten der von dir hier angeführten! - nichts zur Sachlage beiträgt.Maßgeblich aus meiner Sicht wäre der Verzicht auf Pershings, mit denen man auf Spatzen schießt, und in diesem Zusammenhang mutet die Formulierung "Wir sind mit GTI noch nicht fertig!" schon ein wenig befremdlich an - zumal die Reise ansich als gelungen gewertet wird.
Im Grunde übrigens befindest du dich mit deinen Anregungen im falschen Thread, ja im falschen Unterforum. Das alles gehörte - wäre es nicht ausnahmslos hypothetisch! - ins Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
:?
Zu guter Letzt: Die Verlegung eines Fluges in der Nebensaison ist durch den Auslastungsdruck der Airlines sicher in keiner Weise ein spezifisches GTI Problem und sollte dazu auch nicht stilisiert werden! -
Stimmt der Satz hörte sich blöd an ,war aber anders gemeint ,an dem Abend als GTI angerufen hatte, sagten sie uns das wir die letzten waren die gebucht hatten (Buchung Ende Sptember ) darum mussten wir nach Hannover. Der Flug von HH war ja nicht gestrichen sondern flug pünktlich ab.Mit uns war auch noch eine ältere Dame(Buchung März 2011 !!) der hatten sie erst am Vormittag bescheid gesagt,die war vielleicht fertig . Im Flieger von HH saßen aber Urlauber die später als wir gebucht hatten . Und das wollte ich gerne erklärt haben .
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Wir sind von GTI auch schon mal 8 Tage vor Abflug von SBR nach FFM
umgebucht worden, allerdings hat man uns mit einem Busshuttle nach
Frankfurt gebracht.
Ärgerlich war auch, dass man zu uns ebenfalls gesagt hat, der Flug ab
SBR fände nicht statt, was aber nicht gestimmt hat. Der Flug ging planmäßig
und war lediglich überbucht (Auskunft vom Flughafen SBR). Wir hatten einen
ganz frühen "Fruhbuchertarif". Toll, wahrscheinlich saßen die Last-Minute-
Bucher in der richtigen Maschine.
So etwas passiert mittlerweile aber wirklich bei vielen Reiseveranstaltern.
Lediglich die Art, wie man mit seinen Kunden umgeht, ist unterschiedlich.
So wurden wir jetzt für den Rückflug von SBR nach ZW umgebucht, war mit
einem sehr netten Schreiben angekündigt worden und zwar bereits 10 Wochen
vor Abflug. Der Flug nach SB findet auch wirklich nicht statt, da just dann der
Wechsel von Winter auf Sommerbetrieb stattfindet.(Öger Tours)
Des Weiteren haben wir hier den Vorteil erst 5 Stunden später nach
Hause zu fliegen, was uns eine ruhige Nachtruhe vor der Heimreise bringt.
Aber mal eine ganz andere Frage: Welche Schwierigkeiten gibt es denn bei
GTI zurzeit. Hier bekommt man ja gar keine Angebote mehr über GTI angezeigt?
LG Sonnenschein -
@Sonnenschein
Lies einfach in diesem Thread ab Seite 1 (ff).
Dort wurde das Thema bereits mehrmals angesprochen und Günter beantwortete die Fragen. -
vonschmeling wrote:
@
Zu guter Letzt: Die Verlegung eines Fluges in der Nebensaison ist durch den Auslastungsdruck der Airlines sicher in keiner Weise ein spezifisches GTI Problem und sollte dazu auch nicht stilisiert werden!Richtig, vonschmeling. Ich setz aber noch einen drauf. Wir werden es erleben, dass diese Praxis noch viel stärker Platz greifen wird. Und damit ist nicht GTI/Sky/oder die Deutsche Tochter von Sky gemeint, sondern viele andere Airlines auch.Und damit auch viele andere Veranstalter.
Wenn Pauschalreisen bezahlbar bleiben sollen, wird es-rein flugebezogen wohl oder übel solche Kapazitätsanpassungen verstärkt geben.
Und hier - ich wiederhol es gerne
haben wir einen Billig(st)veranstalter, der kann schon zweimal zweimal nicht anders handeln als stark zu rechnen.... -
Völlig überflüssiges Zitat entfernt!
Günther: In der Praxis wirst du damit durchaus Recht behalten, was aber bestimmt
kein Reiseveranstalterer einen Freibrief gibt nach dem Motto, wo gehobelt wird fallen
Späne-, vertragsbrüchig zu werden. Außerdem finde ich es trotztdem gerechtfertigt die
Qualität eines Reiseveranstalters nach seiner Zuverlässigkeit zu beurteilen auch wenn
der Mangel im Bereich eines Leistungserbringes des Reiseveranstalters zu (Fluggesellschaft) suchen ist.
Insbesondere dann wenn der Leistungserbringer mit dem Vertragspartner im gleichen
Konzern verbunden ist.
Genausowenig wie ich es akzeptiere wenn ein KFZ Hersteller auf die mangelnde Qualität
seiner Teilezulieferer verweist.
Trotzdem gibt es in Bezug der Pannenhäufigkeit unterschiede und bei den Reiseveranstaltern gibt es diese auch. -
@fjrdriver
Auszug aus den AGB von GTI:
"**4.1.**Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von GTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen....
GTI wird dem Reisenden im Falle einer erheblichen Änderung eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten."
Quelle: Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der GTI Travel GmbH
