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Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Urlauber61U Offline
    Urlauber61U Offline
    Urlauber61
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    340€ p.P. zusätzlich zu den bereits gezahlten Kosten  für die Malev-Flüge zu verlangen, dass würde ich mir gerne mal von GTI vorrechnen lassen. Noch dazu im Juni, wo Tickets eh günstiger sind. Mit solchen Aktionen disqualifiziert sich GTI selber.

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    • Urlauber61U Offline
      Urlauber61U Offline
      Urlauber61
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Leider sind Insolvenzen von Fluggesellschaften in letzter Zeit häufig vorgekommen und nicht aussergewöhnliches. Jeder renommierte Veranstalter wird, so meine Vermutung, gegen Airlineinsolvenzen versichert sein. Folglich ist das auch keine Kulanz dem Kunden gegenüber, wenn kostenlos umgebucht wird, sondern ein Versicherungsfall.
      Nur was ist mit GTI? Haben die etwa aus Kostengründen keine Insolvenzversicherung?
      In diesem Licht betrachtet hätte die TO auf der Reise zum gleichen Preis bestehen sollen, die Mehrkosten müssten allein durch GTI zu tragen sein.
      Insofern ist mehr als verständlich, dass die TO zum kostenlosen Storno "gedrängt" wurde.

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      • Sunshine997S Offline
        Sunshine997S Offline
        Sunshine997
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @ urlauber61

        Reiseveranstalter sind in der Tat gegen vieles versichert und ich kenne auch selbst einige solche Versicherungsverträge. Und in allen, die ich kenne, steht auch sinngemäß der Passus, dass die Versicherung nicht leistet für Beträge, die aufgrund der Gesetzeslage an die Kunden weitergegeben werden dürfen. Die mir bekannten Versicherungen leisten nur für Fälle, in denen der Veranstalter haften/leisten MUSS. Kulanzleistungen, die über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehen, werden nie übernommen.
         
        Bitte hier auch nicht unvorsichtig mit dem Wort "Insolvenzversicherung" umgehen.
        Eine Insolvenzversicherung zur Kundengeldabsicherung, die jeder Veranstalter haben muss, wird auch GTI haben.
        Ob GTI eine Versicherung hat, die den VA selbst vor den Schäden einer Leistungsträgerpleite schützt, weiss ich nicht, ist aber für die Beurteilung auch unwichtig. Das ist allein das unternehmerische Risiko von GTI.
        Dass GTI eine Versicherung hat, die auch noch die Schäden übernehmen würde, die nach Gesetzeslage den Kunden weiterbelastet werden dürfen, ist so gut wie ausgeschlossen. Aber die werden auch andere VA nicht haben. Dass es eine solche Versicherung gibt mit bezahlbaren Prämien, wage ich zu bezweifeln.

        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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        • Urlauber61U Offline
          Urlauber61U Offline
          Urlauber61
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Nochmals, die Reise wurde als Pauschalreise gebucht. Wie der Veranstalter seine Kunden zum Zielort befördert, ist ausschliesslich sein Problem. Insolvenzen von Fluggesellschaften, Hotels oder Reedereien dürfem dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden.
          Dazu gibt es im Internet viele Beiträge zum Nachlesen.
          hier z.B.  klick

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Es wird auch keine "Insolvenz in Rechnung gestellt", @Urlauber61, auch hier hilft eine präzise Ausdrucksweise, Rechte und Pflichten auseinanderzuhalten.
            Wie GTI den Mehrkostenanspruch begründet, ist weiter vorn schon besprochen worden. Die Vereinfachung "der RV hat - ganz gleich unter welchen widrigen Umständen! - für die Verbringung der Reisenden an ihren Urlaubsort zu sorgen", ist so jedenfalls nicht korrekt.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Urlauber61U Offline
              Urlauber61U Offline
              Urlauber61
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              vonschmeling wrote:
              Die Vereinfachung "der RV hat - ganz gleich unter welchen widrigen Umständen! - für die Verbringung der Reisenden an ihren Urlaubsort zu sorgen", ist so jedenfalls nicht korrekt.

              Ist sie doch, denn der Reiseveranstalter hat eine Beförderungspflicht und die kann nur durch höhere Gewalt ausser Kraft gesetzt werden, wozu eine Insolvenz aber nicht zählt.
              Das Risiko einer Insolvenz von Leistungsträgern kann nicht auf den Reisenden umgelegt werden.

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              • Sunshine997S Offline
                Sunshine997S Offline
                Sunshine997
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Nochmal:

                Der Reiseveranstalter hat die PFLICHT zur Durchführung der Reise, wenn keine "Höhere Gewalt" vorliegt oder andere Umstände, die er sich bereits bei Buchung als Absagegrund  vorbehalten hat (z.B. Mindestteilnehmerzahl). Eine Insolvenz eines Leistungsträgers ist kein Absagegrund, wenn  es andere Möglichkeiten gibt.
                 
                Der Reiseveranstalter hat aber auch das RECHT zur Preiserhöhung, wenn sich die Beförderungskosten unvorhersehbar erhöhen (bestimmte Fristen vorausgesetzt, die in diesem Fall eingehalten sind). Ob die Höhe der Preiserhöhung in diesem Fall angemessen ist, da bin ich mir nicht sicher. Aber wenn GTI sie belegen kann, könnte GTI damit durchkommen...

                Der Reiseveranstalter hat KEIN RECHT, den Kunden zu zwingen, den höheren Preis zu zahlen und die Reise zu machen und ihn somit zwingend an den Mehrkosten durch die insolvenz des Leistungsträgers zu beteiligen. 
                 
                Wenn der Reiseveranstalter den Preis um mehr als 5 Prozent erhöht, hat der Kunde das RECHT auf kostenfreie Stornierung und umgehende Rückzahlung bereits an den VA gezahlter Anzahlungen.
                Alle weiteren Kosten in diesem Fall wie Stornokosten für Hotel, bereits gezahlte Ticketkosten an die insolvente Airline, Arbeitsaufwand, Gewinnausfall etc. gehen zu Lasten des VA. Da hat der VA wiederum KEIN RECHT, dem Kunden irgendetwas davon in Rechnung zu stellen.

                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                • Urlauber61U Offline
                  Urlauber61U Offline
                  Urlauber61
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  In diesem Thread ging es um die Pleite von HHI.  klick
                  Einfach nochmal durchlesen.
                  Mir ist noch kein vergleichbarer Fall bekannt, wo Pauschalurlauber für das neue Ticket zuzahlen mussten.
                  Ich bleibe dabei, die Mehrkosten durch die Insolvenz eines "Leistungsträgers" dürfen nicht an den Reisenden durchgereicht werden.

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                  • Sunshine997S Offline
                    Sunshine997S Offline
                    Sunshine997
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Gerade hat mich jemand noch auf einen anderen Punkt gebracht:
                     
                    Wenn die Reise nicht nur "mit Flügen" sondern "mit MALEV"-Flügen angeboten wurde, ist sie ja technisch gar nicht mehr möglich und somit könnte der VA evtl. sogar selbst die Reise absagen. 
                     
                    Die EUR 340,- wären nun keine Preiserhöung, sondern die Zuzahlung für ein neues Angebot mit anderen Flügen, das der Kunde annehmen oder ablehnen kann.
                     
                    Wie auch immer, für die TO wäre das Ergebnis das Gleiche wie bei der Preiserhöhung: Mehr zahlen oder keine Reise und Erstattung der Anzahlung.

                    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                    • Sunshine997S Offline
                      Sunshine997S Offline
                      Sunshine997
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Wenn der Kunde der Preiserhöhung widerspricht, der VA aber nicht nachgibt und dem Kunden die Anzahlung zurückzahlt,  was soll der Kunde denn dann machen, lieber urlauber61?
                      Den VA gerichtlich zwingen, ihm die Reise zum alten Preis zu geben, wird der Kunde nicht können.

                      Richtig, er könnte den VA auf Schadenersatz verklagen ("Verträge sind einzuhalten") ... aber dazu muss er erst mal einen konkreten Schaden belegen (da es noch mehrere Monate bis Reisebeginn sind und er sich was anderes suchen könnte, kann es nutzlos vertane Urlaubszeit schon mal nicht sein) und dann auch an einen Richter geraten, der in seinem Sinne urteilt ...  und wenn es wie so oft einen Vergleich gibt, wird ein Teil davon von Anwalt- und Gerichtskosten aufgefressen .... und dafür dann der ganze Zeitaufwand???

                      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                      • Urlauber61U Offline
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                        Urlauber61
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Womit wir wieder am Anfang wären, wo ich sagte, stornieren und Geld zurück und sich einen anderen Veranstalter suchen. Nicht umsonst ist GTI über HC nicht mehr buchbar. 😛

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                        • omaliO Offline
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                          omali
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Wenn die Reise nicht nur "mit Flügen" sondern "mit MALEV"-Flügen angeboten wurde......
                           
                          Sollte das wirklich möglich sein?
                          Das ist aber fast undenkbar, heißt es doch für Pauschalreisen in den AGB grundsätzlich
                           
                          ".......Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten,....."

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Sunshine997S Offline
                            Sunshine997S Offline
                            Sunshine997
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Urlauber61 wrote:
                            Womit wir wieder am Anfang wären, wo ich sagte, stornieren und Geld zurück und sich einen anderen Veranstalter suchen. Nicht umsonst ist GTI über HC nicht mehr buchbar. 😛

                            Wunderbar, endlich sind wir einer Meinung ... 😘

                            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @omali
                              Insbesondere bei GTI als Veranstalter ist es unwahrscheinlich, dass explizit Malev Flüge verkauft wurden ...
                              @Urlauber61
                              Auch wenn dein Klick deine Behauptung nicht untermauert (sh. @sunshines Ausführungen zu zulässigen Preiserhöhungen), stimme ich zu: Eine Stornierung der Reise samt aller Rückforderungen ist die naheliegendste Entscheidung in diesem Fall.
                              Einfach mal den §651a Abs.4 und 5 durchlesen, und sich dann überlegen, wie realistisch und zielführend eine gerichtliche Auseinandersetzung im hier diskutierten Fall wäre ...
                              😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Urlauber61
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Ein finanzieller Schaden ist für die TO zum Glück nicht entstanden.
                                Habe gerade mal geschaut, was vergleichbare Reisen ab FRA im Juni 2012 kosten.
                                Also zwei Wochen im Viersternehotel, AI für drei Personen im Sun Palace ( von Bulgarienfan persönlich getestet und für gut befunden) für 1590€, Flug wäre mit TUIfly.
                                Ist billiger als das GTI-Angebot. Also es gibt noch genügend preiswerte Angebote!!!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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