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Online-Reiseportal hat Hotel in falschem Land gebucht

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  • montroigM Offline
    montroigM Offline
    montroig
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    ...nur mal so als Zwischenstand......ich habe noch keine Reaktion auf meine Beschwerde erhalten......nichtmal die Stornokosten wurden mir bislang erstattet....... morgen werde ich mal Kontakt zu meiner Rechtsschutzversicherung aufnehmen......

    Gruß,
    Mareike

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    • montroigM Offline
      montroigM Offline
      montroig
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Hallo,

      es gibt immer noch keine Reaktion von der Unister GmbH. Nichteinmal die Stornokosten des Rom-Hotels habe ich bislang erstattet bekommen, was ich besonders krass finde....  Nach Ablauf "meiner" Frist hat die gute Firma einen Brief vom Anwalt erhalten.....seine Frist läuft morgen ab. Ich bin weiterhin gespannt und hoffe, daß mein Einsatz nicht umsonst war...

      LG,
      Mareike

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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @montroig
        Stimmt, dein erstes Posting ist vom 14.5. - vor einem Monat. 
        Kein Schreiben erhalten ? Gar nichts ? Auch keine kurze Antwort an den Anwalt ?
        Falls nein - schon ein wenig "happig".  :?

        Drücke dir die Daumen, dass die leidige Sache bald zu einem Ende kommt. 😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Unsister hat bezüglich anderer Produkte aus seinem Portfolio augenblicklich eine brisante Flut von Beschwerden zu handlen, dadurch mag - gleichwohl sehr blöd! - das Ansinnen von @montroig in die Warteschleife gerückt sein.
          Die Forderungen jedenfalls sind zu verzinsen, und zwar mit mindestens 5% über der akuellen Notierung.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • montroigM Offline
            montroigM Offline
            montroig
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallöchen!

            Es gibt inzwischen Neuigkeiten. Nachdem die Unister weder auf mein Schreiben, noch auf das erste Anwaltschreiben reagiert hat, kam dann auf die zweite Fristsetzung des Anwalts doch mal eine mail von denen....zuerst wollten sie mir lediglich die Stornokosten (was ja wohl selbstverständlich sein sollte!!!) und die Differenz der Hotelbuchung erstatten, hätten angeblich aber keine Hotelrechnung von mir. (Sowohl ich als auch der Anwalt hatten sie denen geschickt......) Telefonkosten wollten sie nicht erstatten, da nach deren Ansicht das Hotel hätte anrufen können..... haha.....das Hotel HAT versucht, anzurufen, nämlich die einzige Kontaktnummer, die auf dem Voucher stand....und genau diese war leider leider aus dem Ausland nicht erreichbar!!!! Daraufhin bat der gute Mann an der Rezeption uns, doch selbst mal irgendwie Kontakt aufzunehmen, woraufhin wir dann ja die Ab-in-den-Urlaub-Hotline von der Homepage wählten. Mit Portokosten-Erstattung waren sie auch nicht einverstanden, schließlich hätte ich per mail oder Fax Kontakt aufnehmen können. Da könnte ich schon wieder lachen - nicht mal auf das Einschreiben haben sie reagiert....zur Fristwahrung wäre das ja mal ganz heiter gewesen mit ner e-mail.... Naja.....  wieder Brief vom Anwalt mit denselben Forderungen wie zuvor, darauf dann erstaunlich schnell wieder eine mail von Unister,  sie würden dann die Stornokosten, die Hoteldifferenz, und pauschal 15,- € Porto und Telefon erstatten. Insgesamt 240,-€. Da die Telefonkosten wieder Erwarten sehr gering waren, käme ich so genau plus/minus Null aus der Nummer raus. Reisepreisminderung wollen sie nicht erstatten. "Entgangene Urlaubsfreuden" seien laut § 651f Abs.2 BGB nicht erstattungsfähig. Da ich so langsam eh die Nase voll habe, bat ich meinen Anwalt, das Angebot anzunehmen....jetzt kommt es noch darauf an, ob die Gegenseite auch die Anwaltrechnung zahlt, sonst gehts weiter.......

            Viele Grüße,
            Mareike

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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ganz herzlichen Dank für die Zwischenmeldung.  😄
              Und wenn ich bedenke, dass es bei sofortiger "Einsicht" seitens Unister keines Anwalts bedurft hätte...
              Na ja, ich drück dir die Daumen.  😉

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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              • Gabi2001G Offline
                Gabi2001G Offline
                Gabi2001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hallo Mareike,

                das Unister ( ab in den Urlaub, Fluege.de ) Deine Anwaltskosten zahlt wird ein Wunschtraum bleiben, natürlich wünsche ich es Dir trotzdem.

                Sollten die Anwaltskosten nicht übernommen werden kann ich Dir nur raten ohne eine RSV nicht weiterzumachen, das Risiko das der Fall vor Gericht mit einem Vergleich endet ist im Reiserecht recht hoch ( viele Richter wollen den Fall im ersten Anlauf vom Tisch haben ). Kommt es zu einem Vergleich zahlt jeder seine Kosten ( Anwalt etc. selbst ) diese Kosten sind meißt viel höher als du zugesprochene Entschädigung.

                Grüßle
                Gabi 2001 ( Franz )

                man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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                • montroigM Offline
                  montroigM Offline
                  montroig
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  ....ich habe ja eine Versicherung....sonst hätte ich die ganze Sache gar nicht erst einem Anwalt übergeben.... ich lasse mich mal überraschen. :?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Gabi2001G Offline
                    Gabi2001G Offline
                    Gabi2001
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Dann ist ja alles im Grünen Bereich, es gibt so einen Spruch " Vor Gericht und auf hoher See"...... ist man in Gottes Hand.

                    Auch wenn die Fälle noch so klar sind in die Köpfe mancher Richter konnte ich mich bis heute nicht reinversetzen.

                    Gruß Gabi 2001 ( Franz )

                    PS hatte überlesen das Du Kontakt zu Deiner RSV aufgenommen hast Sorry.

                    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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                    • montroigM Offline
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                      montroig
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo zusammen!

                      Endlich kann ich berichten, daß alles gut ausgegangen ist! Habe heute ein Schreiben vom Anwalt erhalten, daß ich die akzeptierten 240,-€ in Kürze erhalte, da sie schon beim Anwalt eingegangen sind, zudem hat die Unister GmbH die Anwaltskosten übernommen, sodaß meine Versicherung nicht leisten muß. 🙂
                      Es gibt aleso doch noch Gerechtigkeit.... ;-))

                      Liebe Grüße,
                      Mareike

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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Das hätten die Torfbirnen schneller und deutlich billiger haben können!
                        Ein Beispiel ganz unfassbaren Mangels an Professionalität ... :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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