plötzlicher hotelwechsel nach einer woche
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
nu ja zufrieden, ist zu viel gesagt. wir kannten das hotel ja schon da wir 2009 schon einmal in diesem hotel waren. ist halt nix los, nur rentner mit ihren vielen stammgästen die eben sehr bevorzugt werden gegenüber normalen gästen und so etwas mag ich nicht.
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Also wenn ich 14 Tage in einem Hotel gebucht habe , und nach einer Woche wieder raus müßte in ein anderes Hotel , da wäre aber die Kacke ( Sorry ) am Dampfen . Da hätte man mich mit der Polizei rausschmeissen müßen , wenn ich schon vorher weis , im anderen Hotel ist das Altersheim .

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Sie werden dich da mit der Polizei rausschmeissen ...
und es dir dann in Rechnung stellen. -
Das glaube ich ev . auch , und das wäre für die Presse und TV mal Interessant danach , weil das würde ich Aufzeichnen lassen mit meiner Videocam .
Aber wir hoffen , das es niemanden so Passiert .
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@RalfN.
Ja, es wäre dir zu wünschen. Bei deiner Formulierung "...da wäre aber die Kacke ( Sorry ) am Dampfen . Da hätte man mich mit der Polizei rausschmeissen müßen..." kann sowas bei ausgeprägter Renitenz des Probanden je nach Reiseland richtig spannend werden.
Kein Problem einige konkrete Beispiele zu nennen bei denen solche Spielchen böse enden... und mit Drehgenehmigungen gehen nur wenige Gefängnisse im Ausland grosszügig um. -
apolo:
............
hier entschuldigte man sich für den vorfall und schickte einen verrechnungsscheck über 200,- € mit , was 10 des reisepreises entspricht.
was nun
annehmen oder weiter streiten. 
um mal wieder zurück zum thema zu kommen:
ob nun annehmen, oder nicht, liegt bei dir. zur entscheidungsfindung mußt du für dich überlegen, welche leistungen dein ersatzhotel ggü. deinem eigentlich gebuchten nicht bieten konnte.
und zwar messbare leistungen. darunter zählt das durchschnittsalter der gäste nicht. -
Entscheidend für die Ermittlung einer angemessenen Ausgleichszahlung sind objektive Kriterien als da wären
- Entfernung zum gebuchten Objekt
- Erfüllung des gebuchten Leistungsumfangs
- von der Buchung abweichende Unterbringung (z.B. Hotel statt Bungalow o.ä.)
Subjektive Wahrnehmungen wie "Altersstruktur der Gäste" , "Bevorzugung von Stammgästen" oder "nix los" sind nicht relevant für die Höhe der Reisepreisminderung.
Abweichungen nach unten müssen vor Ort mit dem Ersuchen um Abhilfe reklamiert worden sein und durch die Reiseleitung oder Zeugen bestätigt.
Bedeutet "nix los", dass gebuchte Unterhaltungsmerkmale nicht vorhanden waren (z.B. keine Animation entgegen Zusicherung), ist das ein Minderungskriterium - sofern ... (s.o.)
Lag das Hotel in einer ganz anderen Gegend als der gebuchten, ist das allein schon ein Minderungsgrund, auch wenn sich nicht zwangsläufig die Probleme "nix los" etc. daraus ergaben.Kurzum: Sofern du (@apolo) abgesehen von den vorgetragenen keine Einwände hast/hattest, ist die Rechung einfach:
Gleich- oder objektiv höherwertige Unterkunft: Keine Erstattung.
Umzug in ein anderes Hotel: Ein Tagespreis der Reise ist anteilig zu erstatten.
Wie das dann also in der Relation zu den 10% aussieht kannst du am besten selbst ermessen.
Sofern du direkt vor Ort keine Beschwerde geführt hast, ist eine höhere Erstattung vollkommen illusorisch, und du kannst die angebotene mit Handkuss nehmen!
:? -
@ bernharsd707
Wende mich Privat kennen würdest , würdest Du schnell feststellen , das man das mit mir nicht so einfach machen kann , wie mit vielen .
Bin so ein Typ wie Carsten Stahl ( RTL 2 Privatermittler ) . Es geht da nicht nur um die Mukkis , sondern mal einen rauhen Ton anzulegen , und dehnen im Hotel mal klar zu machen , das man in Deutschland mal die Presse über das Hotel berichtet . So ein kleines Druckmittel bewirkt manchmal Wunder , hat mir als schon geholfen , ob Überbuchungen , oder Zimmerwechsel usw . Ob ich die 200 Euro nehmen würde , würde ich mir erst Persönlich das andere Hotel in Visier nehmen , und dann entscheiden .
Nimm die 200 Euro nicht , wende für ein gekauftes Mittelklasseauto , nur ein Kleinwagen bekommst
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@ Lexilexi:
ich habe das schon verstanden , und das hätte ich dort im Hotel geklärt und nicht zuhause .
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@Ralf
Offensichtlicher Konjunktiv: Du hättest!
apolo hat aber anscheinend nicht, und sofern er keine objektiven Minderungskriterien vorbringt, sind 200€ als äußerst kulante Erstattung zu betrachten, denn der Anspruch für den Umzug beläuft sich auf ca. 150€. -
@ vonschmeling
man sollte sich das mal richtig vorstellen . Man Freut sich auf 14 Tage Urlaub , wo man dahin gespart hat . Man hat 14 Tage das Hotel gebucht , somit auch das Zimmer . Nach einer Woche muß ich wieder raus aus meinem Zimmer in ein anderes Hotel ? . Hallo ich soll das Zimmer Räumen für Neuankömmlinge ? . Also das geht ja mal garnicht . Da würde ich in dem Fall auch wirklich Ausrasten . Apolo braucht halt jeden Tag Party
ich zb . die Ruhe im Urlaub . Erholung pur . Wie Heißt das Hotel ? . Nehme die 200 Euro dann gerne . 
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Ralf N.:
@ bernharsd707
...das man das mit mir nicht so einfach machen kann , wie mit vielen .
Bin so ein Typ wie Carsten Stahl ( RTL 2 Privatermittler ) ...Sorry für OT
Carsten Stahl... der Privatermittler

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@Ralf N
Es ist für den Sachverhalt ziemlich unerheblich, wie DU damit umgehen würdest.
apolo hat dem Umzug vor Ort zugestimmt und die zweite Urlaubswoche in einem anderen Hotel zugebracht.
Es hat ihm nicht besonders gefallen, da "nix los" und die Gästestruktur nicht nach seinem Geschmack war - das ist aber kein objektiver Leistungsumfang, den er gebucht und nicht bekommen hat.
Zurück zuhause hat er sich beim Veranstalter wegen des Vorfalls beschwert, dieser bietet ihm 200€ als Ausgleich für den Umzug an. Ob noch weitere, tatsächlich gebuchte Leistungen im Ersatzhotel nicht erbracht wurden, lässt apolo uns nicht wissen, auch nicht, ob und in welcher Form er vor Ort Beschwerde geführt hat.Deine Frage nach dem Hotel ist im Zusammenhang unsinnig; du müsstest nämlich - wie apolo - einen Umzug hingenommen haben, was du aber deinen Aussagen zur Folge "nicht mit dir machen" ließest.
:?
Es bedarf hier auch keiner bildhaften Schilderung wie unangenehm eine solche Situation ist, denn es geht um Fakten, die in der Verangenheit liegen und die Frage: Sind 200€ ausreichend oder nicht.

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@ vonschmeling
Klar hat er zugestimmt , dann soll er die 200 Euro nehmen und den Mund abputzen . Besser als garnichts . Auch im Urlaub tut mal die Ruhe gut ohne Animationen
, nur ich hätte nicht zugestimmt , das wollte ich nur damit zum Ausdruck bringen . Vor Ort . Ich hätte da einen so auf den Putz gehauen , das Sie eine andere Lösung finden müßten . zb . Vielleicht einen anderen Gast finden , der gerne das in Kauf nimmt .Gehört zwar nicht zum Thema , aber man könnte es so Ähnlich machen .
Direktflug noch .......... damals Ausgebucht . Wir hatten unseren Sitzplatz sicher , wenn wir wollten . Am Schalter wurde uns Angeboten , wenn wir aber einen anderen Flug nehmen , der 1 Stunde später geht nach ........ , und mit zwischenlandung in Kauf nehmen , bekämen wir 400 Euro sofort auf die Hand . Da mußten wir nicht lange überlegen , und nahmen den Flug , weil wir gerade mal für 4 Std später ins Hotel kamen . Leicht Verdientes Geld , und wir hatten noch was vom selben Tag .
Mit sowas lässt sich Reden , auch im Hotel . Bares auf die Hand , und alles dort klären .
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Ich glaube, es ist unerheblich was du gemacht hättest, die Frage auch, ob das den Hotelier beeindruckt hätte, selbst wenn du die Konstitution eines Laiendarstellers vom Privat-Bildungsfernsehen hast ( ich habe sie nicht, arbeite im Hotel und so was beeindruckt mich gar nicht! ) stellt sich ebensowenig! Und ob das "gar nicht geht" hat so auch keine rechtliche Relevanz.
Hier wurde der TO vom Hotel während des Aufentahltes wegen Überbuchung ausquartiert! Muss er das akzeptieren? Nein! Wie soll er umgehen? Nun hier hat er der TO das vom RV angebotene Ausweichhotel angenommen und hat, wie vonschmeling es erläutert, gewisse Ansprüche. Für den Aufwand umziehen zu müssen ja, für das Durchschnittsalter des Ausweichhotels eher nicht!
Hätte er umziehen müssen? Rechtlich vielleicht nicht, aber vor Ort sieht die Sache dann auch anders aus! Du magst vielleicht den Aufwand mit Polizei und Versuch von fernsehreifen Video-Aufzeichnungen für Medien daheim ( Frage, wen beeindruckt das? ) nicht scheuen! Dir scheint es allerdings noch nicht passiert zu sein! Ich kann bestimmt auch wütender argumentieren, hätte aber auch wenig Motivation mit der Polizei ( die vielleicht ein wenig martialischer als "Carsten Stahl" daherkommen - zumindest bewaffnet ) aus dem Hotel entfernt zu werden! Da sind auch Quasi "das Würstchen kann seine Burg nicht ritterlich verteidigen" - wie im Forum beschrieben wurde - nicht hilfreich bis blödsinnig!
Die Frage, wie kann ein Rückzug reiserechtlich korrekt vorgenommen werden, um sich seinen restlichen Urlaub nicht vollends verderben zu lassen!@vonschmeling
eine Frage, die OT ist, ein Hotel ist doch nicht verpflichtet einen Gast zu beherbergen, der via eines RV´s gebucht hat, und der RV zahlt die Hotelkosten nicht ( insolvent etc pp ) ??? Der Gast hat den Vertrag doch mit dem RV, und nicht mit dem Hotel abgeschlossen, d.h. das RV muss sich kümmern, und wenn er es nicht tut, kann das Hotel doch nicht zur "kostenlosen" Weiterbeherbergung gezwungen werden, oder??? Sorry, wenn ich den Wald vor Bäumen nicht sehe
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@olmaBLN
Wenn schon o.t. dann bleiben wir auch gleich bei "beliebten TV Formaten"
Ich hatte einmal das Vergnügen mit Herrn Benkö. Er "rettete" eine durch und durch hilflose Familie, die mangels Bezahlung der Gebühren durch den RV mit Pauken und Trompeten aus ihrem Hotel geflogen war.
I.e. : Ganz recht, der Hotelier ist keineswegs verpflichtet den Gast zu beherbergen, dessen Unterbringungskosten nicht bezahlt werden.
In diesem Fall muss sich der Gast an den RV wenden, der sein Geld kassiert hat und sein Vertragspartner ist.Es ist im Übrigen je nach Destination wenig ratsam, sich im Falle einer Buchungpanne irgendwelcher Wildwestmethoden zu bedienen.
Zumeist genügt die unmissverständliche Ansage an die örtliche Reiseleitung, man möge sich umgehend um einen Rückflug kümmern oder die Unterbringung im gebuchten Hotel sichern, um einen Umzug zu vermeiden.Häufig bieten die Veranstalter in solchen Fällen übrigens höherwertige Alternativen an - es muss also nicht immer ganz schlecht laufen. Die Erstattung für den Umzugstag kann man auch dann beanspruchen, wenn man von 3 auf 5* upgegraded wird.
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Bernhard, Du mußt Dich m.E. nicht entschuldigen, das erste OT war ja an Dich gerichtet

Ich erfreue mich auch immer an der durch die RTL Mediengruppe geschürten Erwartungshaltung aus deutschen Wohnzimmern

Ich plädiere für die Einführung und sofortige Vergabe des "Markus-Strehl-Gedächtnispreises" und entschuldige mich hiermit für dieses OT, da das Wort ja nicht an mich gerichtet war

Die Sachlage wurde ja schon genügend beleuchtet und ohne weitere Einlassung des TO`s würde ich auch sagen, 200€ annehmen, da zu weiteren Schritten wohl jegliche Substanz fehlt...
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Danke für die Info, dann lag ich doch nicht so falsch!
Und zum zweiten Punkt: ich halte dann auch "Ich Catcher, alle Angst vor mir und kuschen!" sowie "Mein Hero hätte dem Direktor Bambusspitzen unter Fingernägel geschoben und den Reiseleiter-Schädel als Schrumpfkopf zur Warnung vor dem Haupteingang aufgepfählt!" für wenig sinnvoll!
Im Sauerlandhotel mag das noch gehen, in einem Hotel auf einem anderen Kontinent wäre ich da schon vorsichtiger!Und das Benkö-Team klatscht dann mit dem Punkt12-Team ab, Thema heute"Wie sich deutsche Urlauber im Reiseland daneben benehmen! Hier die Einzelheiten!"