Wann beginnt der Reiseantritt bei Flugpauschalreisen?
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Ja, es geht darum und um die Aussage des RV das der Reisebeginn mit Check-in beginnt...
...und mögliche Folgen und/oder Optionen!
Fakt ist aber auch, daß die Nachtruhe in quasi identischem Maß "gestört" gewesen wäre - völlig gleichgültig, ob der Abflug wie "geplant" (in 1. Abänderung vom Ursprung) um 23:50 Uhr, oder um 23:59 Uhr oder um 0:35 Uhr stattgefunden hätte. Einzigst die ursprüngliche Abflugzeit um 20:20 Uhr würde hier einen spürbaren Unterschied aufzeigen - aber dieser Flug wurde im Rahmen der AGB und rechtlichen Absicherungen "ausgeschlossen".
Ebenso wurde die Optionen aufgezeigt, die TE hat(te).
Und die eben von @kourion gestellte Frage bzw. die Antwort des TE darauf ist in diesem Zusammenhang mehr als interessant!
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Holginho:
@omali:
Zur Grundsätzlichkeit habe ich mit vorstehenden Worten bereits etwas gesagt. Mein Zitat selbst hast Du vermutlich nicht verstanden - auf keinen Fall aber den Zusammenhang in dem ich das geschrieben habe. Der Zusammenhang ist nämlich keiner zu diesem hier besprochenen Fall, sondern betreffend grundsätzlicher Dinge...eigentlich ist dies auch eindeutig zu erkennen!@Holginho
Ich habe dein Zitat sehr wohl verstanden.
Und genau weil es auf diesen konkreten Sachverhalt eben nicht zutrifft, frage ich mich, warum du Ausführungen dieses Inhalts anbringst.
Hilft das Erwähnen grundsätzlicher Dinge an dieser Stelle weiter?
Meiner Meinung nach lenkt es eher vom eigentlichen Anliegen ab. Und genau das wollte ich zum Ausdruck bringen. -
Wenn Du die grundsätzlichen Zusammenhänge nicht (er)kennst...nicht mein Problem!
Sie lenken auch nicht ab und sind thematisch mindestens genauso "wertvoll" wie komplett sinnfreie Äußerungen, daß die "bösen, chronisch betrügerischen RV sich alles erlauben dürfen" und bilden einen durchaus berechtigten Gegenpol zu diesem Mumpitz!
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Würdet ihr eure Streitereien bitte per PN fortsetzen und die anderen User des Forums damit verschonen - danke !
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Nein, das tut ihr nicht und es nervt die anderen User hier im Forum gewaltig !
Und nun Ende mit der Diskussion - kommt bitte zum Thema zurück und das in einem normalen und sachlichen Ton ! -
Das Einfachste wäre die Grundfrage zu beantworten.Im Falle des TO war der Reiseantritt am 09.09.2012.
Die Bekanntgabe das der Flug von 20.20Uhr auf 23.50Uhr verschoben wurde,war 4 Wochen vor Antritt des Fluges per E-Mail bekannt gegeben worden.
Auch ein Abflug am 10.09.2012 um 00.35Uhr beginnt am 09.09.2012 nur das zum Beispiel ein Anwalt in dem Falle einige Argumente mehr in der Hand hätte bei einem Rechtsstreit.
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ENIGMA13, genau das ist doch das Problem...
...nämlich die reiserechtliche(!) Definition des Begriffes Reiseantritt!
Selbstverständlich beginnt unter zeitlichen/kalendarischen Aspekten auch bei Abflug um "0:irgendwas" der Reiseantritt schon am Vortag - nur ist dies nicht zwangsläufig identisch mit der allgemeingültigen reiserechtlichen Definition!
Zu der 4 Wochen vorher bekanntgegebenen Änderung und dem Wissen darum (inkl. möglicher Optionen) hat TE leider (obwohl ansonsten recht kommunikativ
) bisher leider keine Stellung genommen!Fachanwaltliche Hilfe zur Klärung (und nicht zwangsläufig zu einem Rechtsstreit) wurde (wenn der Sachverhalt wirklich geklärt werden soll) bereits mehrfach angeraten - die eventuelle Äußerung des RV a la "Reisebeginn ist mit Check-in" sollte ggfs. wirklich von Fachleuten auf Richtigkeit geprüft werden. M.M.n. (allerdings natürlich kein Jurist) ist sie nicht korrekt. Alles andere (z.B. das durchaus realistische Bestreben auf Rückerhalt von bis zu 50% eines Tagessatzes) wurde bereits ebenfalls mehrfach ausgeführt.
Eine Aufrechnung/Vergleich des Preises der gebuchten Reise mit derjenigen (so überhaupt vorhanden) die einen Tag später als Abflugdatum gehabt hätte ist "grober Unfug" und komplett unsinnig, da dies eine völlig andere Reise ist und sich keinerlei Zusammenhänge unter real existenten reiserechtlichen Aspekten ergeben - und auch nicht konstruieren lassen!
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tina1312:
Es geht hier nicht um eine Verspätung von einer halben Stunde, sondern darum, dass der Abflugtag von einem (dem geplanten) auf den nächsten Tag verschoben wurde, auch wenn zwischen diesen Zeiten nur eine halbe Stunde lag.Bezüglich der Ansprüche im vorliegenden Fall geht es eben um die halben Stunde und nicht um das Datum.
Es mag einigen hier diskutierenden um den Folgetag "gehen", aus rechtlicher Sicht aber - und das wiederhole ich jetzt glaub ich zum 400sten Mal? - handelt es sich um eine unwesentliche Änderung des Gesamtzuschnitts der Reise, also ist bestenfalls die Erstattung eines halben Tagespreises zu erwarten - sei es nun wegen der erheblich gestörten Nachtruhe oder wegen der halbstündigen Verzögerung.
Das Datum interessiert ein Gericht in dieser Angelegenheit nicht die Bohne!
:?
Hier ein Urteil zur Thematik "verkürzte Nachtruhe"
Pauschalreisender muss Nachtflug akzeptieren - AG München vom 30.12.2010 - Az. 173 C 23180/10Nach Auffassung des Amtsgerichts München stellt eine Verkürzung der Nachtruhe durch ungünstige Flugzeiten auf wenige Stunden (hier Abflug in Deutschland um 22.25 Uhr und Ankunft in der Türkei um 02.25 Uhr) keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar, wenn bei der Buchung keine verbindlichen Reisezeiten genannt wurden. Bei der Beeinträchtigung des Reisenden durch ungünstige Abflugzeiten ist stets ein objektiver Maßstab anzulegen. Auf die individuelle Konstitution des Touristen (z.B. wegen dessen Alters) kommt es daher nicht an.
Urteil des AG München vom 30.12.2010
Aktenzeichen: 173 C 23180/10 -
@Enigma
Auch wenn einige der Meinung sind , die Basis wär nicht vorhanden,
so ist bei vielen die Basis vorhanden, zu meinen,
es immer, und immer wieder, wiederholen zu müssen
und wieder..
Frau ist ja so blöd..
bis auf einige Ausnahmen

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Mausebaer:
Nein, das tut ihr nicht und es nervt die anderen User hier im Forum gewaltig !
Und nun Ende mit der Diskussion - kommt bitte zum Thema zurück und das in einem normalen und sachlichen Ton !****************************************************+
Ich darf zitieren...?!?
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Man kann auch noch 100 Jahre auf dem Datum rumreiten und dem Glauben anhängen, Schlag 0:01 Uhr befände man sich in einer vollkommen anderen Rechtslage. Maßgeblich ist jedoch die Änderung im Blick auf die gesamte Vereinbarung, und in dieser Hinsicht sind 45min schlicht und ergreifend Peanuts.
Ähnlich wie im zitierten Urteil wird auch kaum ein anderes Gericht zu der Erkenntnis gelangen, dass sich @deifi um 6:00 Uhr deutlich besser befindet als um 6:45 Uhr und das ist letztlich "worum es geht" - nämlich um das viel berufene Prinzip.
Dieses ist nicht - wie hier irrtümlich angenommen - eine Situation nach dem Umschlag des Kalenderblattes zu beurteilen, sondern nach den tatsächlichen (ggf. mindernden) Gegebenheiten.
Insofern ist es ebenfalls vollkommen müßig, über den rechtlichen Aspekt des Zeitpunkts des Reiseantritts zu diskutieren, warum auch immer sich GTI dieses Arguments bedient hat.
:?Andere Ausgangslage: Kunde erhält 4 Wochen vor Antritt der Reise die Nachricht, dass der Flug nicht wie vereinbart um 20:20 Uhr sondern erst um 0:35 Uhr des Folgetages durchgeführt wird - in diesem Fall könnte man argumentieren, dass das vereinbarte Abreisedatum nicht eingehalten wird und wäre berechtigt zum kostenlosen Storno der Reise.
Meinen Rat an @deifi habe ich bereits beigetragen, man kann dem folgen oder die Sache prozessual lösen, je nachdem, welches "Prinzip" man zugrunde legen möchte.
Argumentiert man 23:55 Uhr wäre "okay" gewesen, 0:35 Uhr jedoch nicht, muss man sich allerdings auf die Frage einstellen, warum dem so sei - und da sollte dann schon ein bisschen Fleisch am Argumentationsknochen hängen!

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Meiner Erfahrung nach werden verspätete Abflüge (bis ca. 1/2 Stunde bei Kurzstrecken) oft in der Luft wieder eingeholt.
Deshab meine Frage an den/die TO:
Wann war die geplante und wann die tatsächliche Landung?
Hat wahrscheinlich keine juristische Bedeutung, aber vielleich trägts zur Entspannung bei. -
@Barpi
Netter Versuch, aber es geht schließlich "um´s Prinzip", daher auch die Argumentation, "der Veranstalter (de facto war es die Airline!) raube einem (mit einem um 45min verspäteten Abflug!?) einen Tag des Urlaubs".
Das ist die grundsätzliche Einstellung einiger Diskussionsteilnehmer und dagegen scheint kein Kraut gewachsen.

Es soll wahrlich auch allen unbenommen sein, bei ihrer grundsätzlichen Einstellung zu bleiben, nur ändert diese nun mal nichts an den rechtlichen Konsequenzen und ist alle Mitempörung zwar freundlich, aber nicht besonders konstruktiv.
@curi hat es schon auf der ersten Seite des Thread geschrieben:
Ein Pauschalurlauber muss bezüglich seiner Fluganreise eine gewisse zeitliche Flexibilität aufbringen. Waschechte Verspätungen sind mit der EU VO 261 (Fluggastrechte) ziemlich großzügig abgesichert, 45min jedoch bleiben nun mal Mücke, und auch mit vielen Prinzipien wird daraus kein Elefant! -
@Barpi
auch das war meine Frage heute morgen: "Wann war die geplante und wann die tatsächliche Landung?" Wegen 30-45min Verspätung so einen Firlefanz zu veranstalten, kann ich nicht nachvollziehen.
Fakt ist doch, auch ohne die paar Minuten Verspätung beim Start wäre die Landung mit den ausgewiesenen Flugzeiten erst am frühen Morgen gewesen, plus Wartezeit am Luggageband und Transferzeit zum Hotel, die Ankunft im Hotel wäre in jedem Fall erst zum Frühstück, wo liegt denn nun genau das Problem?
Zum Glück wird die Sommerzeit im Frühjahr erst weit nach Mitternacht vorgestellt, nicht auszudenken, das würde Punkt 0.00Uhr geschehen und plötzlich ist es schon um 01.00Uhr, na das gäbe aber eine Verspätung, nicht auszudenken....... -
guckst Du >>> hier <<< , Check in = Reiseantritt
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Die Änderung der Flugzeit: vrrs. zeit war 20.20 uhr...sosind die Flieger auch immer am FMO abgehoben...ca. 4 Wochen vor Abreise erhalteich die Mail, dass der Abflug nun 23.50 Uhr sein soll...am FMO scheint es dieseAbflugzeit aber nie gegeben zu haben! Als ich mir die Zeiten für die nächsten Antalya Flüge ansah...(da kannman so n Kalender klicken und vorher Reiseziel eingeben) stand dort direkt10.09.12 00.35 Uhr.....beim FMO war von 23.50 Uhr am 09.09. nie die Rede....
@vs
Andere Ausgangslage: Kunde erhält 4 Wochen vor Antritt derReise die Nachricht, dass der Flug nicht wie vereinbart um 20:20 Uhr sondernerst um 0:35 Uhr des Folgetages durchgeführt wird - in diesem Fall könnte manargumentieren, dass das vereinbarte Abreisedatum nicht eingehalten wird undwäre berechtigt zum kostenlosen Storno der Reise.
Wenn es so ist, wie deifi schreibt, dass es eine Abflugzeit 23.50 Uhr zum Zeitpunkt derInformation durch GTI im Flugplan von FMO gar nicht gab, wäre das aber genau dievon vs erwähnte veränderte Ausgangslage. Insofern geht es nach meinerAuffassung eben nicht um eine Verspätung von 45 min, sondern um eineVerschiebung von einem Tag, die der Veranstalter unzutreffend mitgeteilt und somit die TO um ihr kostenlosesStornorecht gebracht hat. Aber wer will das jetzt im Nachhinein noch beweisen…
Minerva