Wann beginnt der Reiseantritt bei Flugpauschalreisen?
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@Sandra0404, du unterliegst leider meiner bescheidenen Meinung nach einem Irrtum, mit dem du allerdings wahrlich nicht allein bist, denn dies geht vielen Urlaubern so. Wenn du eine Reise von dann bis dann gebucht hast und du hast einen sehr frühen Abflug am ersten Tag der Reise und somit auch eine frühe Ankunft im Hotel, hast du eben kein Anrecht auf den sofortigen Bezug deines Zimmers und aller damit verbundenen Verpflegungsleistungen. Eine Hotelübernachtung bemisst sich vom check in bis zum check out des Folgetages. Gängige check in - Zeiten liegen bei 14:00 Uhr des Anreisetages (wobei es hier von Hotel zu Hotel auch Unterschiede geben kann, wie @abholl schon aufzeigt). Wenn das Hotel dich bereits früher deinem Hotelzimmer überlässt und dir vielleicht sogar noch ein Frühstück anbietet, ist dies reine Kulanz des Hotels, denn das 1. Frühstück würde dir erst am Folgetag zustehen, weil dir deine gebuchten Verpflegungsleistungen erst ab dem check in zustehen. Genauso verhält es sich am Abreisetag. Ausgehend von einem check out um 11:00 Uhr stehen dir ab 11:00 Uhr weder das Hotelzimmer noch irgendwelche Verpflegungsleistungen zu, es sei denn, das Hotel zeigt sich auch hier wieder kulant oder es ist was anderes mit dem RV vereinbart. Oftmals erhält man dann am Abreisetag bei einem späten Rückflug die Möglichkeit, die Koffer irgendwo verschließen zu lassen oder gar noch ein Duschzimmer zu nutzen. Anders verhält es sich, wenn du (oft kostenpflichtig) einen early check in und einen late check out hinzubuchst. Dann kannst du das Zimmer früher beziehen und am Abreisetag später verlassen. Einige RV haben diese Möglichkeit auch bereits in ihre Reisen inkludiert. Bei @kitt1807 verhält es sich nun so, dass sie die 1. Übernachtung zwar sehr spät im Hotel in Anspruch nehmen kann, aber sie kann. Wenn also das Hotel bei der Ankunft von @kitt das Zimmer umgehend zur Verfügung stellt und @kitt kann nach ihrem Gutdünken auch schon um 7 am Frühstückstisch sitzen, hat der RV die gebuchte Leistung erbracht. Es geht nun mal nicht darum, was im eigenen Ermessen als "Nacht" angesehen wird, sondern was rechtlich als Übernachtung gewertet wird. Anders würde es sich verhalten, wenn das Hotel @kitt früh um 5 in der Lobby warten lässt, weil es auf den check in um 14:00 Uhr verweist. Dann ist aus meiner Sicht die 1. Hotelübernachtung nicht erbracht worden und es liegt ein Mangel vor. Wie immer sind meine Ausführungen ohne Gewähr und dienen der Richtigstellung, wenn mein kleiner bescheidener Kosmos sich geirrt hat.

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Jaja, da schreibe ich mal wieder beflissentlich vor mich hin und inzwischen sind bereits alle Unklarheiten beseitigt. Also vergesst meinen Beitrag. Ich gehe jetzt Fenster putzen am Tag der Arbeit, wie es sich gehört.

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:? warum unterliege ich denn hier für alle einem Irrtum???? Ich seh das doch genau so wie ihr.....nochmal: ich kann nicht verstehen,warum ein solcher Sachverhalt mit Flugzeitänderungen gleich zu setzten ist, hat doch das Eine mit dem Anderern nichts zu tun....oder doch?
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@curiosus : da komm ich jetzt nicht mit....@Kitt hat eine Frage bezügl. Ankunft und Nächte die bezahlt werden ( 14...) obwohl in ihren Augen durch die späte Ankunft nur 13 genutzt werden,daraufhin wurde ihr geraten die Frage im Tread der Flugzeitenänderung zu stellen, und das habe ich nicht verstanden, da es sich für mich um verschiedene Sachverhalte handelt.....
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@Sandra
Auf diese Frage habe ich dir bereits um 10.30 Uhr geantwortet. Ich zitiere mich:"@Sandra
@vs hat m. E. diesen Hinweis erteilt, da es in dem vorausgegangenen Posting um eine "verlorene" Nacht / einen "verlorenen" Tag aufgrund des späten Hinfluges ging - eine Beschwerde, die im Thread "Flugzeitänderung" (nach der Buchung erfolgte Änderungen / spätere Abflugzeiten) sehr oft zu lesen ist = identische Thematik. "
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@Sandra0404
Im Kontext der Beschwerde ist der "verlorene Tag" (respektive die Nacht) das hauptsächliche Problem.
Welche Optionen der Pauschalreisende in diesem Fall hat ist im von mir empfohlenen Thread in epischer Breite geschildert und wenn @kitt1806 noch Fragebedarf hat, wird sie/er sich sicherlich noch einmal melden.
Es sind weder Beiträge gelöscht noch verschoben worden - also besteht kaum Grund zur Aufregung?!

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Aber dann erklär mir doch bitte,warum es die gleiche Thematik ist...denn m.E. sind es 2 versch. Ausgangspunkte,mit 2 verschiedenen rechtl. Grundlagen......
is ja ok.....ich beschwere mich doch auch nicht darüber,dass etwas gelöscht wurde oder auch nicht.....ich will nur verstehen können, warum es sich hier um die selbe Diskussionsgrundlage handeln soll......
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...ja, es sind zwei verschiedene Ausgangspunkte aber mit identischen Ergebnis. Nun alles ok?
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@Sandra0404, falls sich deine Frage zum Irrtum auf meinen Beitrag bezieht, habe ich lediglich darauf Bezug genommen, dass du der Annahme bist bzw. sogar weißt, dass du bei der Anreise das Zimmer den ganzen Tag nutzen kannst. Dem ist nun mal nicht so, wie inzwischen anschaulich von mehreren Usern erläutert wurde. Mehr wollte ich mit meinem Beitrag nicht andeuten.
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@Sandra0404
Im von mir erwähnten Thread wird eben die gestörte Nachtruhe durch einen späten/frühen Flug besprochen und erklärt, welche Maßnahmen ergriffen werden können.
Dabei ist es aus rechtlicher Sicht unerheblich, ob die Flugzeit schon bei der Buchung so bekannt war oder erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis erlangt wurde - und zwar weil es keinen Anspruch gibt - weder im einen noch im anderen Fall.
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Ja @ vs den hab ich gelesen,und ich verstehe das auch,und genau das mein ich ja, jeder Fragesteller hat nen anderen Grund, allerdings finde ich diese alle recht unherheblich, ich sehe das schon aus Verbrauchersicht,allerdings finde ich, man kann nicht im Nachhinein dann mit solche Fragen kommen,ich weiß vorher was ich buche..... und es tut mir leid,dass ich nicht gleich verstanden habe,warum Du auf den Tread der Flugzeitverspätung hingewiesen hast....für mich war es erstmal so,dass es sich um 2 versch. Ausgangspunkte gehandelt hat....sorry dafür

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Da hab ich ja etwas angezettelt hier

Ich war im Glauben mit meinem Thema hier richtig zu sein..vielleicht schieben wir es auf meine Forenunkundigkeit
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Meine Frage ist beantwortet. Ich verstehe, das die Rechtslage nun mal so ist.
Deswegen muß ich es ja nicht richtig finden
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Wir werden am Freitag, d.h. Samstag früh sehen wann wir das Zimmer beziehen können.
Ich danke allen für eure Beiträge
LG kitt -
@kitt1807
Du warst auch nicht wirklich "falsch", nur sind im anderen Thread schon etliche Infos zu finden - daher der Hinweis.
Worauf du allerdings Anspruch hast, ist der sofortige Bezug deines Zimmers am Folgetag des Anreisetages wie schon von @katjaworld beschrieben.
Übrigens beginnt die Pauschalreise mit dem Check-In am Flughafen und endet mit der Landung dort wieder.

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@vonschmeling,
Danke für den Hinweis zum richtigen Thread. Da hab ich ja auch gleich hingeklickt...
Hatte nach dem Hinweis, hier auch mit keiner Diskussion gerechnet.
Aber ok...jetzt fliegen wir erst einmal in das für uns unbekannte Land und freuen uns.
LG Kitt