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Reiserücktrittversicherung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Andy-ausHGA Offline
    Andy-ausHGA Offline
    Andy-ausHG
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    Hallo Carmen,

    ich kann bei dem geschilderten Fall nur zur Vorsicht raten. Es gibt für Euch zwei Probleme:

    Erstens ist nicht klar, ob Deine Tochter tatsächlich reiseunfähig ist. Hier kommt es nicht (nur) auf eine Bescheinigung des Arztes an, sondern auf eine neutrale Beurteilung. Mit anderen Worten: Nur dann wenn aus ärztlicher Sicht feststeht, dass Deine Tochter nicht reisefähig ist, liegt ein Versicherungsfall vor. Die Versicherung ist also nicht an das gebunden, was der behandelnde Arzt geschrieben hat. Du schreibst selbst, dass sie "eigentlich" reisen könnte.
    Tipp: Lies die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Deinem Vertrag (das "Kleingedruckte", müsstest Du mit der Mastercard erhalten haben). Teilweise verlangen die Bedingungen auch nur, dass die Reise nicht mehr zumutbar ist. Dann ist die Hürde für den Kunden niedriger, als dem Erfordernis der Reiseunfähigkeit.

    Zweitens müsst Ihr wegen der Anzeige des Versicherungsfalls aufpassen. Dies muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Zudem wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei verspäteter Stornierung die Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung Abzüge an der Leistung vornehmen kann.

    Nach meiner Einschätzung wird es schwierig werden, die Stornokosten vollständig von der Versicherung zurück zu erhalten.

    Gruß Andy

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      @carmen
      bitte prüfe deine unterlagen und kontaktiere die versicherung direkt.
      da wird es doch irgendeine schadenrufnummer geben.
      die dame der sparkasse mag sich mit ihren bankprodukten auskennen, aber mit verlaub eben erfahrungsgemäß nicht mit den versicherungsprodukten.
      wie sonst sollte sie auf das schmale brett kommen, dein reisebüro müßte stornieren.
      dein rb kann ohne euer einverständnis gar nichts. punkt.
      bitte kontaktiere die versicherung, sprich mit denen deinen fall ab und lass dir alle weitere schritte erklären. lass dir deren "schadenformular" geben, wo alle wichtigen fragen bereits abgedeckt sind. diesen fragebogen kannst du ggf. auch vom arzt ausfüllen lassen.
      schreib dir auch den namen des ansprechpartners auf oder kommuniziere per email mit denen.
      und bitte mach das am besten morgen früh.
      wenn du das o.k. des versicherers hast, dann bitte sofort die reise stornieren (oder durch das rb nach eurer einwilligung stornieren lassen).

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Carmen2104C Offline
        Carmen2104C Offline
        Carmen2104
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        Erstmal danke euch beiden für eure Antworten.

        Wir waren heute erstmal beim Chirurgen zur Kontrolluntersuchung.
        Die Röntgenbilder sind gut, es ist alles am verheilen.
        Für den Urlaub bekommt Chantal nun einen Kunststoffgips und wir bestellen noch so einen "Gipsüberzieher" damit Chantal auch ins Wasser kann.Gibt es von "Drypro".

        Somit können wir nun doch in den Urlaub. 😄

        Dream World Aqua 2015 :-)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          Das klingt doch gut. 😄
          Dann wünsche ich euch und natürlich vor allem der Kleinen einen schönen Urlaub. 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Carmen2104C Offline
            Carmen2104C Offline
            Carmen2104
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Danke Curiosus 😄

            Dream World Aqua 2015 :-)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Alexa78A Offline
              Alexa78A Offline
              Alexa78
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Falls sie keinen abnehmbaren Softcast bekommen sollte, dann passt bitte mit dem Sand auf (ich glaube, das hat hier schon jemand erwähnt).

              Schönen Urlaub und gute Erholung!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MAN-mannM Offline
                MAN-mannM Offline
                MAN-mann
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Hallo,
                wir haben gestern unsere Türkeireise(05.11.-19.11.13 RV 1-2 Fly)stornieren müssen!,der
                Grund ist eine stationäre Behandlung eines Angehörigen(Schwiegermutter).Der RV hat
                eine Stornogebühr von 850.-€ angerechnet,schaun wir mal was wir von unserer XY Jahres-
                Reiseschutz wiederbekommen?

                Gruß Heiner

                Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  @man-mann
                  man kann sich überraschen lassen.
                  mann kann sich aber auch mal die vers.bedingungen schnappen und lesen, wie viel man bekommt bzw. wie hoch der evtl. selbstbehalt ist. 😉

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MAN-mannM Offline
                    MAN-mannM Offline
                    MAN-mann
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    Hey @Lexilexi,
                    unser RB wird auch den Vertrag raussuchen,ich muss sonst tief graben 😞 ,der Vertrag besteht schon lange und wurde von uns auch noch nie in Anspruch genommen!
                    Wir warten alles gelassen ab,geht halt nicht anders!

                    Tschau Heiner

                    Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • pebachmannP Offline
                      pebachmannP Offline
                      pebachmann
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      Was bedeutet X Tage vor Reiseantritt?

                      Ich muss eine Pauschalreise stornieren.
                      In den AGB steht: Bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% Stornokosten.
                      21 - 15 Tage vor Reisebeginn 40% Stornokosten.
                      Wenn der Abreisetag der 23. eines Monats ist, ab wann muss ich dann 40% des Reisepreises als Stornokosten ansetzten?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        ❓
                        23-21=2
                        Also ab dem 2. des Monats sind dann die 40% fällig. 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • pebachmannP Offline
                          pebachmannP Offline
                          pebachmann
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Dachte ich auch.
                          Aber ist das wirklich so?
                          FTI will nämlich bereits bei Stornierung am 01. des Monats 40% berechnen.
                          Werden vielleicht nur die vollen Tage gerechnet?
                          Also der Tag der Stornierung und der Tag der Abreise nicht mitgezählt.
                          Dann würde es nämlich stimmen und man muss bereits am 30./31. des Vormonat stornieren um noch bei 22 Tagen vor Reiseantritt zu liegen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            @pebachmann
                            Entschuldige bitte, dass ich noch einmal nachfrage:
                            FTI lag am 1. des Monats die Stornierung vor ?

                            Ich frage aufgrund der ersten Sätze des Punktes 9 (Rücktritt):
                            "Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangsder Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen."  (Quelle: traveltainment. de)

                            P.S.: So ganz der richtige Thread ist das hier nicht, finde allerdings gerade nichts Passendes. :?

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • pebachmannP Offline
                              pebachmannP Offline
                              pebachmann
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Ja Kourion,
                              die Stornierung lag FTI am 01.11. vor und wurde auch zu diesem Tag bestätigt.
                              Abreisetag ist der 23.11.
                              Stornkosten = 40%.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • curiosusC Offline
                                curiosusC Offline
                                curiosus
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                ...empfehle FTI einmal Nachhilfe in Sachen Mathematik beim Widerspruch zur Stornorechnung ... 😆 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  Dann bleibt nur das "bis zum 22. Tag" verbunden mit den von dir erwähnten "vollen Tagen". Der volle 22. Tag würde am 1. des Monats um 0.01 Uhr beginnen.  :? :?

                                  Das find ich dann allerdings schon seltsam (denn es steht nirgendwo: "bis zu Beginn des 22. Tages) ... und somit schließe mich erst einmal @curiosus an. 😉

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • pebachmannP Offline
                                    pebachmannP Offline
                                    pebachmann
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #117

                                    Ich habe jetzt mal mit FTI telefoniert.
                                    Weil die Stornierung erst am 01.11. nach 19.00 Uhr eingegeben wurde, hat das System diesen Tag nicht mehr gerechnet und war sozusagen bereits im Modus "02.11.".
                                    FTI hat dies aber korrektiert.
                                    Es gibt eine neue Stornorechnung mit 30% Stornokosten.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #118

                                      @pebachmann
                                      Das ist ja mal eine gute Nachricht !  Freut mich für dich.  😄

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Schneeglocke57S Offline
                                        Schneeglocke57S Offline
                                        Schneeglocke57
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #119

                                        Im Juni 2013 habe ich eine Pauschalreise für die Zeit vom 21.12.13 - 04.01.14 gebucht. Im Juli 2013 wurden bei mir bei einem MRT diverse Schäden im Knie (Knorpel, Innen- und Aussenmeniskus) festgestellt. Ich habe unverzüglich die von der ERV angebotene tel. Stornoberatung im Krankheitsfall in Anspruch genommen und mir wurde bei dem Gespräch mitgeteilt, dass sich in den nächsten 6 Stunden ein Arzt bei mir melden würde, was auch geschah. Es war ein sehr freundliches Gespräch und ich fühlte mich sehr gut beraten. Nachdem der OP-Termin bekannt war, habe ich am 30.10.2013 meine Pauschalreise beim Veranstalter storniert undalle erforderlichen Unterlagen am 31.10.2013 an die ERV gesandt. Am 06.11.2013 bekam ich ein Schreiben der ERV, mit der Zusage der Übernahme der Stornokosten und am 08.11.2013 wurde der gesamte Stornobetrag überwiesen.
                                         
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                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • gerry321G Offline
                                          gerry321G Offline
                                          gerry321
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #120

                                          Lexilexi:
                                          @man-mann
                                          man kann sich überraschen lassen.
                                          mann kann sich aber auch mal die vers.bedingungen schnappen und lesen, wie viel man bekommt bzw. wie hoch der evtl. selbstbehalt ist. 😉

                                          Wisst ihr schon genaueres was dabei jetzt rauskommt,ist nämlich interessant, ob da was bezahlt wird, wenn keine der Reisenden Krank ist, sondern ein Angehöriger

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