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Auf falschem Flughafen gelandet

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Naja, den €51 'könnte' bei um 8 Stunden verspäteter Ankunft im Hotel der entsprechende Anteil des Tagespreises zugrunde liegen...

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • ENIGMA13E Offline
      ENIGMA13E Offline
      ENIGMA13
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Oohhh,nen Fuffi und weil Jahresende ist und die Kasse noch was hat, ein Eurönche noch drauf,fein.
      Jetzt könnte man ja annehmen,daß es doch einen Vorfall gegeben hat und die Sache mit der Feuerwehr doch was wahres hat.In dem Fall würde ich aber versuchen noch mehr Geld zu bekommen.Man kann ja ins Feld führen,daß das Leben in Gefahr war.Bei einem normalen Flug ja undenkbar.

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      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Für "...Von meinem Platz aus konnte ich keine Feuerwehrautos sehen, dass haben uns nur andere Urlauber später im Hotel erzählt..." ist der Euro schon reichlich. 😉

        Life is too short to limit your vision ... indeed

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          @13
          Der Veranstalter muss ggf. verschuldensunabhängig für Verspätungen leisten, Rückschlüsse auf einen "Vorfall" lassen sich daraus also keineswegs ziehen!

          @bernhard707
          Sollte sogar! 😉
          Ich wollte von der T.O. wissen, ob sie den Betrag nachvollziehen kann.
          Nach Auffassung einiger Gerichte sind bis zu 8h Verspätung auf Fernreisen als "Unnanehmlichkeit" hinzunehmen und berechtigen nicht zu Minderungsansprüchen. Daher möglicherweise auch der "Reisegutschein" ...

          Edit:
          Der Aviation Herald berichtet im Übrigen nicht von einem Vorfall bei der CONDOR mit hier angegebenem Ort und Datum.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Vielleicht findet sich ja was im Logbuch der Airport Fire Brigade Santo Domingo ...

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Möglich, darauf habe ich allerdings keinen Zugriff ... 😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • ellimaus02E Offline
                ellimaus02E Offline
                ellimaus02
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Hallo,

                bei den 51 Euro handelt es sich um 50% des Tagespreises.

                Viele Grüße und euch allen einen guten Rutsch.

                Elli

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Bei "nur" 8 Stunden verspäteter Ankunft im Hotel sind die 50% recht kulant vom Veranstalter.
                  Jetzt bliebe nur noch die Sache mit der Feuerwehr...

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • elenorden54E Offline
                    elenorden54E Offline
                    elenorden54
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Hallo,

                    wir waren zwar nicht in der Maschine, aber wir haben auf diese in POP gewartet.
                    Uns wurde am Flughafen mitgeteilt, dass es sich um einen Maschinenschaden handelt.
                    Daraufhin wurden wir noch gegen Mitternacht in ein anderes Hotel in Flughafennähe untergebracht. Am nächsten Tag wurde uns erneut mitgeteilt, dass ein Ersatzteil angefordert sei und dies dauern kann. Fast 24 Stunden später konnten wir unsere Heimreise antreten.

                    Da wir jetzt prozessieren, wäre es schön, wenn wir ggf. telefonisch in Kontakt treten könnten, da die Condor jetzt behauptet, eine Gewitterfront sei schuld gewesen. Dabei hat es, wenn nur leicht genieselt.

                    Beste Grüße

                    ellimaus02:
                    Hallo,

                    war noch jemand aus dem Forum vom Flughafen“wechsel“ am 04.12.12 betroffen. Eigentlicher Flughafen Puerto Plata wurde nach Meldung überschlechtes Wetter/technischer Schaden/oder was es letztendlich wirklich war in Santo Domingo umgeändert.

                    Wie stehen die Chancen auf Schadensersatz?

                    Vielen Grüße

                    Elvira

                    Hotel aus diesem Beitrag
                    52%
                    Puerto Plata Village
                    Dominikanische Republik Nordküste/Dominikanische Republik
                    Zum Hotel
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Gib einfach die Flugnummer bei einem der einschlägigen Inkassounternehmen ein - beispielsweise Flightright - und lass in deren Datenbanken suchen.
                      Das ist sicherlich einfacher, als hier nach Betroffenen von vor 2 Jahren zu suchen ... 😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • SokratesS Offline
                        SokratesS Offline
                        Sokrates
                        Experte Istanbul
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @elenorden54

                        Herzlich Willkommen im HC - Forum!

                        Dir ist schon klar, dass Du auf ein Posting aus 2012 geschrieben hast?

                        LG

                        Sokrates

                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • maximoritzM Offline
                          maximoritzM Offline
                          maximoritz
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          😉 Da er in seinem post das Datum von 2012 erwähnt, wird er das wohl wissen.
                          Thomas

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sonnenkind5578S Offline
                            Sonnenkind5578S Offline
                            Sonnenkind5578
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Wie mans macht, macht mans verkehrt...  😆  jetzt sucht schon wer einen bestehenden Tread,um sich anzuhängen...isses auch net gut  😱 ...ihr müsst euch schon einig werden,.......  😘        is jetzt nicht böse gemeint, und völlig O.T, ich weiß ....

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ellimaus02E Offline
                              ellimaus02E Offline
                              ellimaus02
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Hallo elenorden54,

                              wir habem am Wochenende endlich auch ein Ergebnis von Flightright bekommen haben, nämlich dass das Gericht das "Gewitter" als außergewöhnlicher Umstand gewertet hat und der Fall somit verloren ist.

                              Condor hat uns am Anfang der Klage einen Geldbetrag angeboten, den hat Flightright aber abgelehnt. Da mit der Klage vor Gericht mehr Geld zu holen wäre.

                              Dann haben wir leider seit Februar nichts mehr gehört und erst nach mehrmaligen Anfragen per Mail und Kontakt-Formular endlich die Antwort bekommen, dass die Klage abgewiesen wurde. Ich weiss ja nicht ob das so üblich ist, dass man denen hinterher rennen muss und wir nicht einmal eine Mehrfertigung des Urteils bekommen. Aber für mich war das ein Schuss in den Ofen.

                              Viele Grüße
                              Ellimaus02

                              Überflüssiges Zitat entfernt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @ellimaus07
                                Der Vollständigkeit halber solltest du deine "Begeisterung" über die Mithilfe von Flightright vielleicht auch noch in diesem Thread klick hinterlassen?

                                Zuweilen kann die Ausschlagung eines Vergleichs nämlich der dämlichste Rat "ever" sein, und da Wetterdaten wunderbar nachzuweisen sind sollte man hinsichtlich der relevanten Bedingungungen eben genau recherchieren (als Bevollmächtigter zur Wahrnehmung deiner Interessen).
                                Es mag an einer Stelle nur genieselt haben, während auf der Route jedoch eine böse Gewitterzelle lauerte - das kann der Fluggast selbst nur bedingt feststellen und sollte sich somit auf die präzise Recherche des mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragten (Inkasso oder Anwalt!) verlassen können.
                                Mein Fazit:
                                Dank schlechter Vorarbeit habt ihr den Vergleich vergeigt - man sollte Interessenten am Dienstleister auch mal die Misserfolge kommunizieren.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ginusG Offline
                                  ginusG Offline
                                  ginus
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Richtig!

                                  Ausgewogene Berichterstattungen sind immer nützlich.

                                  PS: @ ellimaus02
                                  hat sich die Airline oder sonstwer dir gegenüber mal erklärt was denn nun wirklich los war: Regen/Gewitter (wurde wohl vom Gericht angenommen/oder beweiskräftig in den Fall eingebracht?)/fehlender/verlorenes/kaputtes Flugzeugteil oder Ersatzteil/Feuerwehrautokavalkade (warum?). Oder tangiert dich das (mittlerweile) nur noch ganz periphär?
                                  Wenn es mein Fall wäre, ich würde genau das auf jeden Fall wissen wollen; es ist Pflicht der Airlines die Passagiere (jederzeit?) umfassend zu informieren. Wenn nicht damals, dann wenigstens jetzt?

                                  Lass dir wenigstens das AZ vom Gerichtsurteil geben, dann kannst du das Urteil vermutlich selbst ermitteln.

                                  Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #57

                                    Bezüglich der Umstände wurde gegenüber Flightright und vor Gericht vorgetragen. Es ist nicht üblich, dass die Airline sich zusätzlich beim Fluggast verlautbart.
                                    Falls das Urteil erst kürzlich ergangen ist liegt es vermutlich noch nicht schriftlich vor.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #58

                                      Dem TO ggü. vor einschalten von Flightright, resp. i-wie musste man ja auch den Vergleichsbetrag begründen.

                                      Und Flightright ist der "sonstwer" der doch hoffentlich nicht lediglich mitteilte, dass das Verfahren verloren worden sei   ❓ ?

                                      Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                        #59

                                        Etwas o.t. ... aber erfahrungsgemäß ist Flightright nicht sonderlich kommunikativ im Falle der Niederlage. Man muss schon sehr insistieren wenn man genaueres Wissen erlangen möchte.
                                        Das Angebot eines Vergleichs ist immer verbunden mit dem Hinweis auf Kulanz und ohne Ankerkennung einer Rechtspflicht - eine pekuniäre Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Das spielt jedenfalls für ein dennoch folgendes Verfahren und seinen Ausgang keine Rolle.
                                        Die häufig bemühte Ansicht, es handle sich dabei quasi schon um ein Schuldeingeständnis ist falsch - wie man auch hier sieht.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          burton_
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          vonschmeling:
                                          "Falls das Urteil erst kürzlich ergangen ist liegt es vermutlich noch nicht schriftlich vor."

                                          OT

                                          Da Urteile direkt am Ende des Haupttermins im Zivilverfahren die krasse Ausnahme sind, liegt es in aller Regel schon schriftlich vor, vgl. § 310 II ZPO

                                          OT Ende

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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