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GTI : Insolvenz----Erfahrungen mit " AMA"-WTA-X?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • katjaworldK Offline
    katjaworldK Offline
    katjaworld
    schrieb am zuletzt editiert von
    #921

    Auf der Seite von touristik aktuell ist zu lesen, dass die Hanse Merkur tatsächlich mit den ersten Rückzahlungen begonnen hat und auch auf der Homepage der Versicherung selbst gibt es einen kleinen bescheidenen Hinweis dazu.

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    • ArminA Offline
      ArminA Offline
      Armin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #922

      ...dort steht auch zu lesen daß der Schaden wohl "nur" ca. 10% der Versicherungssumme von 110 Mio. € betragen wird..das wird wohl der Grund sein daß schon jetzt ausgezahlt wird da alle Kundengelder VOLL ausgezahlt werden können OHNE verhältnismäßige Kürzung infolge zu hohen Gesamtschadens...

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #923

        @armin
        eine freudige nachricht in dem doch sehr traurigen zusammenhang.
        ich wünsche allen betroffenen eine reibungslose und recht schnelle abwicklung.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

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        • ramona71R Offline
          ramona71R Offline
          ramona71
          schrieb am zuletzt editiert von
          #924

          na das ist ja mal schön zu hören 😄 .....ich habe auch am freitag alle unterlagen zur hanse merkur gesendet und gestern auch schon eine neue reise gebucht ......
          das selbe hotel ,habe 20 euro pro person mehr bezahlt ( über JT ) bin aber dafür 1 tag länger in der türkei und fliege morgens um 10 uhr anstatt wie bei gti um 18.00 uhr 😆 ....na dann kann man sich ja doch jetzt mal freuen .....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ramona71R Offline
            ramona71R Offline
            ramona71
            schrieb am zuletzt editiert von
            #925

            so heute habe ich den beleg vom einschreiben der hanse merkur bekommen,meine unterlagen sind alle da jetzt warten wir mal ab wie es weiter geht bezüglich der rückzahlung.......

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • carofeliC Offline
              carofeliC Offline
              carofeli
              schrieb am zuletzt editiert von
              #926

              Ama Reisen: Erste Bilanz nach GTI-Pleite

              Seit 1. Juli übernehmen der Schweizer Veranstalter WTA-X Travel mit Tochter Ama Reisen Buchungen von Kunden der insolventen Reiseveranstalter GTI und Buchmal Reisen. Jetzt zieht der Anbieter eine erste Bilanz.

              Demnach sind seit Anfang Juli 5.500 Kundenanfragen eingegangen. 70 Prozent der Urlauber setzten sich direkt per Telefon oder über die Internet-Seite www.gtitravel.amareisen.de mit dem Veranstalter in Verbindung. Nur rund 1.600 Kunden hätten die Unterstützung eines Reisebüros oder eines Online-Reisebüros gesucht, heißt es.

              Mit Hochdruck arbeiteten die Mitarbeiter im Servicecenter der WTA-X Travel Group sowie ehemalige GTI-Mitarbeiter an der Abwicklung der Buchungsanfragen. Urlauber mit zeitnahem Reisetermin hätten Priorität. Bis dato seien bereits für rund ein Fünftel der Anfragen passende Urlaubsangebote gefunden worden. Rund 4.000 Anfragen würden derzeit noch bearbeitet.

              Insolvenzversicherer Hanse Merkur hat bereits Anfang Juli die ersten Kundengelder ausgezahlt. Insgesamt rechnet der Versicherer mit einer „mittleren fünfstelligen Anzahl“, also um die 50.000 betroffenen Kunden.

              Quelle: touristik aktuell

              Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
              Voreingenommenheit.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ArminA Offline
                ArminA Offline
                Armin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #927

                @all

                ..nach Einreichen meiner Unterlagen bei der Hanse Merkur mit der regulären Briefpost am 05.07. habe ich heute eine Eingangsbestätigung mit Zuteilung einer Kunden- bzw. Schadensnummer bekommen. In diesem Schreiben wird nochmals auf die benötigten Unterlagen hingewiesen sowie darauf daß wegen der "Vielzahl der betroffenen Reisenden" eine lange Bearbeitungsdauer vorliegt unter Hinweis daß, wie auf dem Sicherungsschein ersichtlich, die Zahlung seitens der HM erst nach dem 31.12.2013 geleistet werden muß.

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                • willi46W Offline
                  willi46W Offline
                  willi46
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #928

                  Habe heute meine Anzahlung auf die von mir gebuchte GTI reise zurückbekommen. Abzüglich der 56,00 € Reiserück.
                  Nun mußte ich aber feststellen, das man mir die Kosten für die Reiserücktritt - Versicherung mit nachfolgender Begründung abgezogen hat.
                  " Den Anteil der Versicherungsprämie für die Reiserücktrittversicherung können wir nicht erstatten, da wir seit Abschluss der Versicherung den vollen Versicherungsschutz gewährt haben.
                  Im Falle des Abschlusses eines Versicherungspakets werden wir die Teile der Versicherungsprämie zurückerstatten, für die wir vor der Insolvenz des Reiseveranstalters bzw. vor Reisebeginn nicht das versicherte Risiko getragen haben. Entsprechend ergibt sich ein zusätzlicher Rückzahlungsbetrag von 0,00 €, den wir dem Erstattungsbetrag gutgeschrieben haben."

                  Ich verstehe nicht was das soll ? Ein Bekannter der mit mir die gleiche Reise gebucht hat,auch mit Reiserück, hat seine gesamte Anzahlung zurückbekommen, aber inclusive mit der Reiserückversicherung.

                  KANN MIR JEMAND DAS ERKLÄREN - Ich schliesse doch eine solche Versicherung ab, das ich im Schadensfall abgesichert bin.
                  Für die GTI Pleite kann ich doch nichts.
                  LG willi46

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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #929

                    Nein, für die GTI_Insolvenz kannst Du natürlich nichts!

                    Allerdings solltest Du (spätestens jetzt) wissen, daß a) eine RRV solche Fälle nicht abdeckt und für sie "zuständig" ist und b) warum sollte AMA für die von Dir abgeschlossene RRV aufkommen.

                    Wenn Dein Bekannter die Kosten erstattet bekommen hat, so ist dies vermutlich mit einer (warum auch immer gewährten) Kulanz zu erklären. Letztere ist allerdings grundsätzlich freiwillig und nicht "einklagbar".

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK 1
                      KourionK 1
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #930

                      @willi
                      "Den Anteil der Versicherungsprämie für die Reiserücktrittversicherung können wir nicht erstatten, da wir seit Abschluss der Versicherung den vollen Versicherungsschutz gewährt haben."


                      Gehe ich richtig in der Annahme, dass das Schreiben von HanseMerkur stammt und deine RRV ebenfalls bei der HanseMerkur abgeschlossen wurde ?

                      Falls ja, erklärt sich das Schreiben m. E.:
                      HM bot dir bis zur Insolvenz von GTI Schutz für den Fall eines ev. Reiserücktritts deinerseits = es erfolgte eine Leistung = keine Erstattung.

                      Im zweiten Absatz des Schreibens ist von einem Versicherungspaket die Rede. Ich gehe  davon aus, dass es sich dabei um eine Erweiterung der Versicherung mit z. B. Schutz bei Reiseabbruch, usw. handelt.
                      Für diesen Teil der Versicherung trug HM kein Risiko bis zur Insolvenz = Erstattung dieses Teils der Versicherung (z. B. Reiseabbruch) möglich.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • willi46W Offline
                        willi46W Offline
                        willi46
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #931

                        Hallo Kourion,
                        was Du schreibst, gebe ich Dir Recht.
                        Nur warum hat mein Bekannter, das Geld zurück bekommen ?
                        Habe selbst das Schreiben von HM gelesen.
                        Weiter verstehe ich nicht, die Reiserücktritt mußte doch wegen mir nicht in Kraft treten, sondern wegen der Pleite GTIs.
                        Nochmals Danke
                        LG. willi46

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK 1
                          KourionK 1
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #932

                          @willi
                          Nicht deine Reiserücktrittsversicherung (für deinen ev. Rücktritt abgeschlossen) hat dir den durch die Insolvenz entstandenen Schaden (die Vorauszahlung) erstattet.

                          Die Rückerstattung erfolgte durch HanseMerkur in Funktion als Insolvenzversicherer von GTI: Klick hier   
                          Und diese Erstattung hättest du ganz gewiss auch erhalten, wenn du keine RRV abgeschlossen hättest.
                          Deine RRV und die Insolvenzversicherung von GTI sind 2 völlig verschiedene Paar Schuh. 😉
                          Warum dein Bekannter die gesamte Summe zurück erhielt, kann ich dir nicht sagen. War er ebenfalls für die RRV bei HM versichert ? Vllt. war's ein Versehen im Eifer des Gefechts... gibt ja sehr viele Kunden, an die HM zahlen muss.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • willi46W Offline
                            willi46W Offline
                            willi46
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #933

                            Also nochmal, unsere Bekannten haben die gleiche Reise gebucht,
                            beide mit einer RRV bei Hanse Merkur.
                            Die Bekannten haben Ihre gesamte Vorleistung incl. Kosten RRV
                            zurückbekommen.
                            Wir haben die RRV nicht zurückbekomen, mit der Begründung:
                            DEN ANTEIL DER VERSICHERUNGSPRÄMIE FÜR DIE RRV KÖNNEN WIR NICHT ERSTATTEN, DA WIR SEIT ABSCHLUSS DER VERSICHERUNG DEN VOLLEN VERSICHERUNGSSCHUTZ GEWÄHRT HABEN.
                            Das soll nun einer verstehen.
                            Meine Frage geht dahin, ob auch andere Geschädigte Ihre RR- Kosten,
                            nicht oder auch zurückbekommen haben.
                            DANKE
                            LG. willi46

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #934

                              @willi
                              "DEN ANTEIL DER VERSICHERUNGSPRÄMIE FÜR DIE RRV KÖNNEN WIR NICHT ERSTATTEN, DA WIR SEIT ABSCHLUSS DER VERSICHERUNG DEN VOLLEN VERSICHERUNGSSCHUTZ GEWÄHRT HABEN."


                              Du musst nicht schreien. :?  Das ist nämlich voll verständlich und richtig.

                              Du hättest bis zur Insolvenz von GTI stornieren können. Hättest du es gemacht (z. B. weil ein Krankheitsfall dich dazu nötigte), hätte HM - aufgrund deiner bei ihnen abgeschlossenen RRV - deine Unkosten = Stornokosten übernommen.
                              Es bestand Versicherungsschutz - und dabei ist es doch wurscht, ob du den in Anspruch nehmen musstest oder nicht.

                              Oder erstattet dir deine KFZ-Versicherung deinen Jahresbeitrag, wenn du keinen Unfall / Schaden hattest ? :?

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ginusG Offline
                                ginusG Offline
                                ginus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #935

                                Also was ich unten beschreibe bezieht sich rein auf die RRV von willi46!

                                Tatsächlich ist es schon so, dass Versicherungen teilweise
                                (zeit-)  a n t e i l i g e     V e r s i c h e r u n g s p r ä m i e n    zurückzahlen (müssen?)  wegen Wegfall des  V e r s i c h e r u n g s g r u n d e s !
                                Dies ist z.B. der Fall bei einer KFZ-Versicherung (Auto unterm Jahr verkauft) oder aber Gebäudeversicherung (Gebäude wird verkauft > = Sonderkündigungsrecht für den neuen  Besitzer). Soweit ich weiß betrifft dies auch persönliche Versicherungen (keine Sachversicherung) wie z.B. eine Haftpflichtversicherung (etwas makaber aber wenn z.B. der Versicherte verstirbt).@  Lexilexi könnte da sicher noch besser Auskunft dazugeben.

                                Tatsächlich ist hier der Versicherungsgrund = Reise - entfallen, die gibt es ab jetzt für den Versicherungsnehmer=Kunde nicht mehr, nachdem er sich ja offensichtlich finanziell aus einer anderen Versicherung hat abfinden lassen. Somit ist auch der Haftungsgrund für die RRV Versicherung entfallen ab sofort, und zwar ohne Eintritt des Schadensfalles RRV. Interessant wäre es auch zu erfahren/wissen, ob bei den Kunden die bei AMA umgebucht haben, deren RRV weiterhin bestehen bleibt und gültig ist????

                                Wichtig ist, dass der Versicherer (Hanse-Merkur) von dem Wegfall des Versicherungsgrundes Kenntnis erlangt, da erst ab diesem Zeitpunkt eine anteilige Rückerstattung infrage kommen kann. Nun scheint es ja so zu sein, dass der Versicherer (Hanse-Merkur) hier in Doppelfunktion als Insolvenzversicherer und als RRV Versicherer tätig ist. Somit könnte ggf. als Stichtag, der Tag der Insolvenzanmeldung gewertet werden, Hanse-Merkur muss die Insolvenz ja nun am besten werten können  😛 ?!?
                                Also, vlt. zukünftig besser die RRV nicht mehr beim Risiko-Insolvenzversicherer abschließen?

                                Dass dein Bekannter die komplette Versicherungsprämie zurückerhalten hat könnte - wie @ Holginho und @ Kourion schreiben - ein Versehen/Kulanz oder was auch immer gewesen sein. Schön für deinen Bekannten, nicht schön für dich. Vlt. ist er ohnehin schon Hanse-Merkur Kunde?
                                Merke: nicht alles was Versicherungen zahlen oder nicht zahlen ist automatisch schon richtig!

                                Ob du nun ein Anrecht auf Teil-Rückerstattung deiner Prämie haben könntest, dafür sind deine Angaben viel zu dürftig.
                                Vielleicht helfen schon die "Allgemeinen Vertragsbedingungen * AGB* " deiner RRV diesbezüglich. Die hast du ja vorliegen, also lese die erst mal durch. Auch das "Versicherungsgesetz" könnte evtl. Auskunft hierzu geben. Das kenne ich aber nicht (so genau) und werde es bestimmt hierfür nicht durchackern.
                                Ansonsten fehlen natürlich jegliche Detail-Angaben die für die RRV Beurteilung und eine mögliche Teil-Rückzahlung Aufschluss geben könnten, dies sind z.B.:

                                • wie genau ist die Versicherungsart, z.B. mit Reiseabbruch?
                                • wie hoch ist die Versicherungssume (Höhe der Buchungssumme)?
                                • gibt es einen Eigenanteil im Schadensfall?
                                • wann wurde die RRV abgeschlossen (ggf.zusammen mit der Buchung)?
                                • wann sollte die Reise begonnen werden?
                                • wie sind die Stornierungsbedingungen (ganz wichtig) ist es eine normale oder X-Reise?

                                Ich weiß, trotz allen vorhandenen Sicherungen nicht schön für den Reisewilligen der unverschuldet in die Insolvenz eines RV hineingerät. Da muss er um ein paar EURO zurückzubekommen, ganz schön was bewegen.
                                Leider das allgemeine Lebensrisiko, und schon gut, dass es jetzt wenigstens die Risiko-Insolvenzversicherung gibt. Davor gab es in so einem Fall einfach gar nix!

                                ginus

                                Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • willi46W Offline
                                  willi46W Offline
                                  willi46
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #936

                                  Also wie bemerkt ist die HM gleichzeitig RRV und Insolvenzversicherung.
                                  Wie schon berichtet, haben meine Bekannte die gleiche Reise sowie die RRV ( bei HM )
                                  gebucht.
                                  Der einzige unterschied ist der, das meine Bekannte einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben.
                                  Diese haben also une jeglichen Abzug Ihre gesamte Anzahlung mit RRV bekommen.
                                  Ich glaube ich werde mir von HM einmal die genaue Begründung mitteilen lassen, und mich dann an den Obmann der Versicherungen wenden.
                                  Ich hatte damit gerechnet, ob evtl. noch andere zwischenzeitlich Ihr Geld zurückbekommen haben, und ob alles.
                                  Mich wundert es das es doch mehrer Tausend Geschädigte gegeben haben soll, sich aber noch keiner hier gemeldet hat.
                                  LG willi46

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    ginus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #937

                                    Nun ja

                                    Willi46

                                    ein Rechtsanwalt muss doch auch für was gut sein. Wenn nur dafür, die richtigen Argumente für eine Auszahlung zu liefern. Dachtest du denn, wenn deine Bekannten einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Interessen ggü. Hanse Merkur beauftragen, das Ergebnis dieser Tätigwerdung würde dann schon automatisch für dich auch mitgelten? Doch wohl nicht? Wenn das so einfach wäre, würde ich auch gerne mal das Risiko von anderen tragen lassen und selber am Erfolg teilhaben wollen ...

                                    Wenn ich es recht verstehe dann rührt deine Verbitterung fast nur/ausschließlich daher, dass eben keine Gleichbehandlung erfolgt sei. Sprich: Bekannte haben die volle RRV-Prämie mit Euro 56,- aus der Insolvenzversicherung zurückerhalten, du hingegen die Prämie gar nicht. Und, ist es richtig, sie haben es in einem Schreiben mit den Reisekosten und eindeutig aus der Insolvenzversicherung erhalten?

                                    Dennoch, vielleicht hatten deine Bekannte bereits eine ältere Reiserücktritts-Versicherung bestehen - z.B. automatisch über eine Kreditkarte - und die RRV bei Hanse Merkur versehentlich/unwissentlich ein 2.Mal abgeschlossen. Der Rechtsanwalt könnte das erkannt haben und die Prämie von der Hanse Merkur zurückgefordert haben, da in diesem Fall ja nie ein Risikoeinsatz für HB zum Tragen gekommen wäre. Das gleiche Risiko kann man nur 1 mal wirkungsvoll versichern, zum mindesten wird nur 1 x geleistet.

                                    Kennst du ganz genau alle Schriftstücke und Gespräche deiner Bekannten mit dem RA und die des RA mit Hanse Merkur?
                                    Doch wohl kaum?

                                    ginus

                                    PS: Leute mit dem gleichen RRV Problem (die es bestimmt gibt) finden nicht hierher, oder wollen sich wohl nicht melden. Vielleicht hast du aber dazu auch schon die ein oder mehrere PN bekommen. Was aber schade wäre, denn ich denke das Thema dürfte schon allgemein von Interesse sein.

                                    PPS: Mit Details zu deinem Vorgang willst du darüber hinaus auch nicht herausrücken!

                                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                      Holginho
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                                      #938

                                      zustimm Gerade diese Details wären in diesem (durchaus interessantem) Fall wichtig, gerade auch im Hinblick auf ggfs. andere gleich oder ähnlich Betroffene. Nur weil dieses Thema hier bisher in dieser Form noch nicht benannt wurde, heißt das nicht gleichzeitig auch, daß es ebendiese Problematik nicht auch bei anderen gibt. Vielleicht lesen manche hier nur mit...

                                      Zum Zahlungsvorgang selbst ist anzumerken, daß von der HM bereits eine Vielzahl von Zahlungen geleistet wurde - dies ist allerdings aktuell nicht verpflichtend und könnte jederzeit unterbrochen/gestoppt...und 2014 fortgesetzt werden.

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        willi46
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #939

                                        Also wir haben alles gemeinsam gemacht. Meine Bekannten und wir. ( jeweils Ehepaare. Sind zusammen im Reisebüro gewesen, und haben die gleiche Buchung vollzogen.
                                        Ich habe das eine Schriftstück vom Rechtsanwalt gelesen, und habe mich gleich mit dem selben Text angehangen.
                                        Ein weiterer Schriftverkehr ist zwischen allen mit HM nicht gelaufen.
                                        Habe nun an HM geschrieben, man soll mir das einmal erklären.
                                        LG willi46

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #940

                                          hallo zusammen.....
                                          wie lange habt ihr denn bis zur auszahlung der hm gewartet???
                                          ich habe die unterlagen am 6.juli zur hm gesendet .
                                          aber man meinte es kann dauern,aber einige von euch haben ja schon ihre zahlung erstattet bekommen,darum die frage wie lange hat es bei euch gedauert?????

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