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Abflug nachts, wann muss man aus Hotel auschecken?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @edithe
    Danke für die Konkretisierung!

    Nochmal: Ich bin nicht beschlagen in Sachen Pauschalreisen und logischerweise auch nicht der Form ihrer Bestätigung - aber ein Reisedatum ist doch wohl unstreitig ein Reisedatum und auch eine abweichende Erklärung in den AGB kann dem nicht entgegentreten?!
    ❓

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • editheE Offline
      editheE Offline
      edithe
      Admin Türkei Experte Türkische Riviera
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Ich meine mich zu erinnern, dass diese Frage,zwar ähnlich, zwecks Datum letztes Jahr schon mal gestellt wurde, und diskutiert.
      Hier wurde aber der Teilnehmer auf die Anreise hingewiesen, dass das Zimmer erst um 12.00 zur Verfügung steht.
      Dies war Teil der Auschreibung..

      Hier ist es aber nicht so, eher der Reisende verwirrt durch die Tage, aber eigentlich gut von Abholl erklärt..

      Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        @edithe
        Bei der Anreise ist eigentlich eine Verfügbarkeit ab 15 Uhr üblich - ich sehe aber auch keinen wirklichen Zusammenhang ...
        :?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Ich meine mich zu erinnern, daß tripplexXx vor gar nicht allzu langer Zeit ein ähnliches bis gleiches Thema im Reiserecht eingestellt hatte, bin aber jetzt zu faul danach zu suchen :?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Klaudia H.K Offline
            Klaudia H.K Offline
            Klaudia H.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            ...ganz einfach..du nimmst deine anfahrtzeit plus 2 std die du eher am Airport sein musst plus eine Std. vorher die du auschecken musst wegen Koffer und so!!!..wenn du also zum Beispiel einen transfer zum Hotel hast von 1 std. und die 2 std die vor Flug am Airport sein musst  und die std. vorher die du auschecken musst kämst du auf eine Zeit von 4 std die du vor abflug abgeholt wirst!! 😉

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            • Murmel1280M Offline
              Murmel1280M Offline
              Murmel1280
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Aus den Daten ergeben sich keineswegs 14, sondern 13 Übernachtungen.... ganz abgesehen davon, geht es hier um eine Aussage des Reiseveranstalters die absolut gerechtfertigt ist, ich gehe aber davon aus, sollte eine längere Zimmernutzung möglich sein,wird das Hotel dieses sichherlich möglich machen. Allerdings kann ich mir vorstellen, wie es nach dem Urlaub weiter geht : Wir hatten eine 13-tägige Reise, 24.08-06.09 , am 06.09 wurden wir jedoch so früh zum Flug abgeholt, dass wir unser Zimmer gar nicht nutzen konnten,außerdem waren wir den ganzen Tag sprich den 05.09 gar nicht im Hotel. Um genügend Zeit zu haben haben wir um 23:30 am 05.09 ausgechekt. Jetzt mussten wir ja den 06.09 bezahlen und konnten weder das Zimmer noch das Frühstück nutzen...ist das Rechtens???? ❓

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              • abhollA Offline
                abhollA Offline
                abholl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                der Hotelier hat das Zimmer für Dich bereits gehalten. Dafür, dass Du nicht im Hotel warst und das Zimmer nicht genutzt hast, kann er nichts.

                Du verlangst ja auch nicht von Deinem Vermieter die anteilige Miete zurück, wenn Du 14 Tage auf Reisen bist, oder?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Murmel1280M Offline
                  Murmel1280M Offline
                  Murmel1280
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Ähm????? Es geht hier nicht um mich.....und es geht nicht um 14 Tage,sondern um 13...Tage wie Nächte.....um einen 06.09 der eigentlich nicht genutzt wird,weil Abflug um 4 Uhr ist,der aber wohl unbedingt gezahlt werden will......

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • abhollA Offline
                    abhollA Offline
                    abholl
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Scheinbar hast Du mein Beispiel nicht verstanden.

                    Die Übernachtung vom 5. auf den 6. beginnt am Nachmittag des 5.
                    Das Zimmer stand Euch zur Verfügung, weil Ihr es so reserviert hattet. Wenn Ihr Euch entschliesst, am sehr späten Abend des 5. auszuchecken, ist es immer noch zu Eurer Verfügung gewesen, auch wenn Ihr den Tag selber z.B. auf einem Ausflug verbracht habt. Dass Ihr früh am 06. abgeholt werdet und so kein Frühstück mehr habt, gehört zu Deinem Risiko bei einer Pauschalreise, wenn Dir die Flugzeiten bei Buchung bekannt waren, dann müsste Dir das klar gewesen sein.
                    Es ist also alles rechtens gelaufen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Murmel1280M Offline
                      Murmel1280M Offline
                      Murmel1280
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Scheinbar war es eine lange Nacht.....Du hast mein Beispiel nicht verstanden, .... aber is ja nicht schlimm...also nochmal es geht hier nicht! um mich, sondern habe ich geschrieben, dass ich davon ausgehe,dass der TO jetzt vor Reiseantritt aufgrund der Aussage des RV nachfrag ob,wie und wann.... und wenn er dann zurück ist, dann fragt er eben etwas in der von mir beschriebenen Form..... immer gerade so wie es passt...Hauptsache sich schon vor dem Urlaub Probleme gemacht........

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • abhollA Offline
                        abhollA Offline
                        abholl
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Murmel, nö, die Nacht war (leider) nicht lang genug. 😉

                        Und deshalb hab ich wohl den entscheidenden Satz in Deinem  Post von 7:30 überlesen, bitte entschuldige.
                        Aber so wissen wir, was ich im Falle der Nachfrage im Anschluss an die Reise antworten würde. Wer weiss, vielleicht hats ja einen Nutzen. 😄

                        Ich glaube nach wie vor, dass die Reise des TO wie in meinem Beispiel gestern bestätigt wurde. Scheint bei manchen Veranstaltern, grade bei den Packaging-Anbietern die als günstig gelistet werden wollen, grade in Verbindung mit den frühen Flügen druchaus vorzukommen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • tripplexXxT Offline
                          tripplexXxT Offline
                          tripplexXx
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          @doc: Du bist ja soooo aufmerksam 😘
                          Ich musste auch sofort an meinen Urlaub letztes Jahr denken.

                          Das war der Thred
                          http://www.holidaycheck.de/thema-Flug+und+Hotel+nicht+abgestimmt-id_192213.html#forumPostAnchor2870785

                          Ich würde vorher das Hotel anrufen, ne Verlängerung bis 24 Uhr klarmachen und mir das Geld vom RV erstatten lassen. Wenn das Hotel ausgebucht ist, hat man erstmal schlechte Karten.
                          Da nützt es nix, dass man im Recht ist, wenn man sich auf den letzten Metern die Erholung versaut!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • denysvD Offline
                            denysvD Offline
                            denysv
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            @abholl
                             Reiseveranstallter hat schriftlich mitgeteilt, dass das Zimmer am 5 bis 12 ausgeraümt werden soll.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SodaminS Offline
                              SodaminS Offline
                              Sodamin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Also wir haben schon bei der Buchung bescheid bekommen, das wir erst um 02.45Uhr in der Frühe abfliegen.Danach wollte ich fragen wegen dem Zimmer, aber man ist mir zuvorgekommen und hat uns dann auch gleich mitgeteilt, das wir bis 23.50 Uhr im Zimmer bleiben dürfen.Das hatten wir noch in keinem Hotel vorher.Also einfach im Reisebüro nachfragen.

                              mfg

                              Bin für alles offen!!!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @denysv
                                ich hab eine Frage (wahrscheinlich Tippfehler):

                                Du schreibst im Eingangsposting: "vom 25.08. bis zum 06.09."

                                Später auf Seite 2 (Kopie Buchungsbestätigung): "Anreise: München, Sa. 24.08.2013"

                                Ist der Anreisetag der 24. oder der 25. ?

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  denysv
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  @Kourion

                                  sorry war eine Tippfehler
                                  Anreisetag ist 24.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    @densysv        Danke.

                                    Gibt's irgendwo auf der Buchungsbestätigung Daten zur Dauer des Hotelaufenthaltes so wie @abholl es auf der Vorseite schreibt bzw. wie im verlinkten Posting von @tripplexXx?

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      denysvD Offline
                                      denysv
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      @Kourion

                                      Dort steht

                                      Linienflug

                                      Munich – Antalya 24AUG

                                      Antalya – Munich 06SEP

                                      Hotel VOM 24.08.13 BIS 05.09.13 012 NAECHT(E)

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                                        dbaerchen67
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Also es galt doch immer An- und Abreisetag werden als einen Tag aufenthalt gezähjlt somit gehen 13 Tage bis zum 6.9. da kann der Veranstalter rechnen was er will. Es sind 13 Tage vom 24.08. bis zum 6.9.(und wie imme rgefühklt eher 12 Tage). Der Veranstalter kann nicht den 14.8 und den 6.9. als jeweils einen Tag zählen. Aber ich denke da hilft nur ein Anwalt wenn der sich weiter so quer stellt.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          An- und Abreisetag zählen, wie schon öfter erwähnt, nicht als Urlaubstag.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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