Abflug nachts, wann muss man aus Hotel auschecken?
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@edithe
Danke für die Konkretisierung!Nochmal: Ich bin nicht beschlagen in Sachen Pauschalreisen und logischerweise auch nicht der Form ihrer Bestätigung - aber ein Reisedatum ist doch wohl unstreitig ein Reisedatum und auch eine abweichende Erklärung in den AGB kann dem nicht entgegentreten?!

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Ich meine mich zu erinnern, dass diese Frage,zwar ähnlich, zwecks Datum letztes Jahr schon mal gestellt wurde, und diskutiert.
Hier wurde aber der Teilnehmer auf die Anreise hingewiesen, dass das Zimmer erst um 12.00 zur Verfügung steht.
Dies war Teil der Auschreibung..Hier ist es aber nicht so, eher der Reisende verwirrt durch die Tage, aber eigentlich gut von Abholl erklärt..
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Ich meine mich zu erinnern, daß tripplexXx vor gar nicht allzu langer Zeit ein ähnliches bis gleiches Thema im Reiserecht eingestellt hatte, bin aber jetzt zu faul danach zu suchen :?
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...ganz einfach..du nimmst deine anfahrtzeit plus 2 std die du eher am Airport sein musst plus eine Std. vorher die du auschecken musst wegen Koffer und so!!!..wenn du also zum Beispiel einen transfer zum Hotel hast von 1 std. und die 2 std die vor Flug am Airport sein musst und die std. vorher die du auschecken musst kämst du auf eine Zeit von 4 std die du vor abflug abgeholt wirst!!

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Aus den Daten ergeben sich keineswegs 14, sondern 13 Übernachtungen.... ganz abgesehen davon, geht es hier um eine Aussage des Reiseveranstalters die absolut gerechtfertigt ist, ich gehe aber davon aus, sollte eine längere Zimmernutzung möglich sein,wird das Hotel dieses sichherlich möglich machen. Allerdings kann ich mir vorstellen, wie es nach dem Urlaub weiter geht : Wir hatten eine 13-tägige Reise, 24.08-06.09 , am 06.09 wurden wir jedoch so früh zum Flug abgeholt, dass wir unser Zimmer gar nicht nutzen konnten,außerdem waren wir den ganzen Tag sprich den 05.09 gar nicht im Hotel. Um genügend Zeit zu haben haben wir um 23:30 am 05.09 ausgechekt. Jetzt mussten wir ja den 06.09 bezahlen und konnten weder das Zimmer noch das Frühstück nutzen...ist das Rechtens????

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der Hotelier hat das Zimmer für Dich bereits gehalten. Dafür, dass Du nicht im Hotel warst und das Zimmer nicht genutzt hast, kann er nichts.
Du verlangst ja auch nicht von Deinem Vermieter die anteilige Miete zurück, wenn Du 14 Tage auf Reisen bist, oder?
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Ähm????? Es geht hier nicht um mich.....und es geht nicht um 14 Tage,sondern um 13...Tage wie Nächte.....um einen 06.09 der eigentlich nicht genutzt wird,weil Abflug um 4 Uhr ist,der aber wohl unbedingt gezahlt werden will......
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Scheinbar hast Du mein Beispiel nicht verstanden.
Die Übernachtung vom 5. auf den 6. beginnt am Nachmittag des 5.
Das Zimmer stand Euch zur Verfügung, weil Ihr es so reserviert hattet. Wenn Ihr Euch entschliesst, am sehr späten Abend des 5. auszuchecken, ist es immer noch zu Eurer Verfügung gewesen, auch wenn Ihr den Tag selber z.B. auf einem Ausflug verbracht habt. Dass Ihr früh am 06. abgeholt werdet und so kein Frühstück mehr habt, gehört zu Deinem Risiko bei einer Pauschalreise, wenn Dir die Flugzeiten bei Buchung bekannt waren, dann müsste Dir das klar gewesen sein.
Es ist also alles rechtens gelaufen. -
Scheinbar war es eine lange Nacht.....Du hast mein Beispiel nicht verstanden, .... aber is ja nicht schlimm...also nochmal es geht hier nicht! um mich, sondern habe ich geschrieben, dass ich davon ausgehe,dass der TO jetzt vor Reiseantritt aufgrund der Aussage des RV nachfrag ob,wie und wann.... und wenn er dann zurück ist, dann fragt er eben etwas in der von mir beschriebenen Form..... immer gerade so wie es passt...Hauptsache sich schon vor dem Urlaub Probleme gemacht........
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Murmel, nö, die Nacht war (leider) nicht lang genug.

Und deshalb hab ich wohl den entscheidenden Satz in Deinem Post von 7:30 überlesen, bitte entschuldige.
Aber so wissen wir, was ich im Falle der Nachfrage im Anschluss an die Reise antworten würde. Wer weiss, vielleicht hats ja einen Nutzen.
Ich glaube nach wie vor, dass die Reise des TO wie in meinem Beispiel gestern bestätigt wurde. Scheint bei manchen Veranstaltern, grade bei den Packaging-Anbietern die als günstig gelistet werden wollen, grade in Verbindung mit den frühen Flügen druchaus vorzukommen.
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@doc: Du bist ja soooo aufmerksam

Ich musste auch sofort an meinen Urlaub letztes Jahr denken.Das war der Thred
http://www.holidaycheck.de/thema-Flug+und+Hotel+nicht+abgestimmt-id_192213.html#forumPostAnchor2870785Ich würde vorher das Hotel anrufen, ne Verlängerung bis 24 Uhr klarmachen und mir das Geld vom RV erstatten lassen. Wenn das Hotel ausgebucht ist, hat man erstmal schlechte Karten.
Da nützt es nix, dass man im Recht ist, wenn man sich auf den letzten Metern die Erholung versaut! -
Also wir haben schon bei der Buchung bescheid bekommen, das wir erst um 02.45Uhr in der Frühe abfliegen.Danach wollte ich fragen wegen dem Zimmer, aber man ist mir zuvorgekommen und hat uns dann auch gleich mitgeteilt, das wir bis 23.50 Uhr im Zimmer bleiben dürfen.Das hatten wir noch in keinem Hotel vorher.Also einfach im Reisebüro nachfragen.
mfg
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Also es galt doch immer An- und Abreisetag werden als einen Tag aufenthalt gezähjlt somit gehen 13 Tage bis zum 6.9. da kann der Veranstalter rechnen was er will. Es sind 13 Tage vom 24.08. bis zum 6.9.(und wie imme rgefühklt eher 12 Tage). Der Veranstalter kann nicht den 14.8 und den 6.9. als jeweils einen Tag zählen. Aber ich denke da hilft nur ein Anwalt wenn der sich weiter so quer stellt.