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Vueling

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
43 Beiträge 15 Kommentatoren 42.5k Aufrufe
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  • KlickermännchenK Offline
    KlickermännchenK Offline
    Klickermännchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @Lexilexi
    zur Info - es war leider keine Urlaubsreise.
    Alle Hinweise auf Pünktlichkeit sind ok und sehe ich genauso und für mich üblicherweise absolut selbstverständlich. Massenabfertigung habe ich nach dem Hinweis von Kourion - s. Germanwings - dann wohl doch schon gehabt. Da wir aber auf Urlaubsreisen immer mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sind, ist mir dieser Umstand einfach noch nie bewusst gewesen. Fazit: wieder was dazu gelernt.

    Zu Punkt 3) "...anstellen muss man sich nur dann nicht, wenn man kein aufzugebendes gepäck mehr hat. aber auch das ist auf den zahlreichen homepages der vielen airlines nachzulesen..."
    Leider falsch - wenn du bei Vueling nur mit Handgepäck reist, kannst du 1. nicht online einchecken, weil 2. das Handpäck gewogen werden muss (max. 10 kg im Normaltarif). Wiegt es mehr, wird es wie normales Gepäck behandelt und kannst es nicht mit in den Flieger nehmen + Aufschlag 35,-€ . Danach bekommt dein Handgepäck einen Anhänger, ohne den dich Vueling am Gate nicht einsteigen lässt! Haben wir live erlebt! Achtung: wirklich nur 1 Stück - für Frauen gilt - Handtasche (auch ganz kleine) ist ein zweites Gepächstück.


    Was mich aber bei allen Kommentaren sehr verwundert - keiner bezieht sich auf folgenden Teil meines 1. Postings "...NUR auf Spanisch die Durchsage, dass sich alle Passagiere für unseren Flug umgehend an einem Schalter melden sollen. Da meine Freundin Spanierin ist, hat sie es natürlich verstanden und ist sofort nach vorne gegangen, um zu sagen dass unser Flug aufgerufen wurde! Die herablassende Antwort war, sie solle sich wieder in die Reihe stellen, da noch genug Zeit sei. Als wir vorne ankamen, hieß es: Sorry, der Flug ist seit 5 Minuten geschlossen!!!!..."

    Wofür gibt es eurer Meinung nach die neue EU-Verordnung und warum auch schon entsprechende Urteile. Weil wir ALLE als Verbraucher geschütz werden und mehr Rechte haben sollen. Wenn solche Dinge zu selten passiert wären, glaubt ihr, dass sich unser EU-Perlament damit beschäftigt hätte? Dies passiert nur dann, wenn dringender Handlungsbedarf wegen zu großer Häufigkeit besteht.

    Vueling hat ja den Versuch gemacht, sich danach zu richten! "...Bei langen Warteschlangen am Schalter muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden... " aber weder international (Englisch) verständlich, noch laut und deutlich, noch hat die Dame am Schalter diesem entsprochen.

    Es muss doch in aller Interesse sein zu wissen, dass wenn es zu unerwarteten Problemen kommt, man nicht vollkommen "recht- und hilflos" einer Fluggesellschaft gegenüber ist.

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    • KlickermännchenK Offline
      KlickermännchenK Offline
      Klickermännchen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Ganz lieben Dank an alle "du nervst" etc.
      Je mehr ihr postet, desto interssanter für andere User.

      Also mehr Klicks = viele Leser und gute Verbreitung
      Fazit: Ziel erreicht

      Danke für eure tatkräftige Hilfe

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      • ConfuhrC Offline
        ConfuhrC Offline
        Confuhr
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        "Achtung: wirklich nur 1 Stück - für Frauen gilt - Handtasche (auch ganz kleine) ist ein zweites Gepächstück."

        Danke für den Hinweis! Wir fliegen Anfang September mit Vueling nach Barcelona und ich hätte es ohne den Hinweis genau so wie auf allen anderen bisherigen Flügen gemacht: Handgepäck UND eine kleine Handtasche ... Jetzt werde ich diese wohl oder übel INS Handgepäck packen ...

        LG Conny

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @Klickermännchen
          Weit gefehlt, du überschätzt deine Aussenwirkung und deine Beiträge mit hartnäckiger Wiederholung sorgen, wenn überhaupt lediglich für eine gewisse Erheiterung. 😄

          Indes kann dein Versäumnis, rechtzeitig 2 Stunden vor Abflug am Check-In zu sein und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten/Kosten, wenigstens für ein paar bisher ähnlich unbeirrbare wie dich vielleicht doch ein wertvoller Hinweis sein. 😉

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • TTBobT Offline
            TTBobT Offline
            TTBob
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz die herablassende Art, mit der hier bestimmten Erfahrungsberichten begegnet wird:

            Sollte tatsächlich ein extra-Aufruf für zeitknappe Flüge nur auf spanisch erfolgt sein, halte ich das durchaus für kritikwürdig. Sollten dann der Berichterstatter und seine Freundin tatsächlich wieder zurück in die Reihe geschickt worden sein mit dem Hinweis, es sei noch genug Zeit, gilt dies erst Recht. Kann mir jemand erklären, warum angesichts dieses Sachverhalts Herrn "klickermann" so wenig Verständnis entgegengebracht wird, der Airline aber schon? Ich hätte mich jedenfalls maßlos geärgert; aber vielleicht bin ich im Gegensatz zu vielen hier auch nicht welterfahren genug ...

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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @ttbob
              stimmt. in der hinsicht ist der airline vielleicht ein fehler unterlaufen.
              allerdings finde ich die von @klickermännchen beschriebene situation auch recht komisch:
              die "späten gäste" werden nach vorne gebeten. gott sei dank wurde die auf spanisch durchgegebene ansage verstanden.
              und dann? lässt man sich trotz der knappen zeit und dem vorteil, dass man die ansage verstanden hat, trotzdem wieder zurück pfeifen?
              wenn ich merke, dass es wirklich nicht mehr lange bis zum abflug ist, dann lasse ich mich doch nicht wieder in die schlange zurück schicken.
              ich hätte drauf beharrt, abgefertigt zu werden.

              @klickermännchen
              vielen dank für deine rückmeldung. eine antwort bleibst du mit dennoch schuldig:
              warum seid ihr denn so spät am flughafen eingetroffen?

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Klickermännchen:
                .......
                Es muss doch in aller Interesse sein zu wissen, dass wenn es zu unerwarteten Problemen kommt, man nicht vollkommen "recht- und hilflos" einer Fluggesellschaft gegenüber ist.


                ich denke auch, dass das in einem airline forum von großem interesse ist.
                dein geschilderter fall ist allerdings kein unzuerwartendens problem.
                du warst einfach zu spät beim check in. und dann sind derartige probleme vorhersehbar.
                dass man auf der seite der endverbraucher nicht recht- und hilflos ist, unterstütze ich gerne.
                allerdings lehne ich grundsätzlich die haltung, dass man seinen eigenen fehler am ende jemanden anders anhängen möchte, ab.

                was nützt dir nun die tatsache, dass die ansage nicht auf englisch oder deutsch gemacht wurde?
                fakt ist, ihr habt sie auch auf spansich verstanden. fakt ist aber auch, dass der check in 5 minuten, bevor ihr dran wart, geschlossen wurde.
                wärst du zur rechten zeit dort gewesen, also 2 stunden vorher, hättest du dicke abgefertigt werden können.
                nur daraus resultierten die probleme.
                sorry, aber ich sehe es so.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

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                • abhollA Offline
                  abhollA Offline
                  abholl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Da gibts übrigens ein Urteil : AG Offenbach a. M., 6.1.2006 – Az: 33 C 2/06

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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @TTBob
                    Was mein eigenes Statement zu @Klickermännchens Sache betrifft - ja.

                    Es gibt nun mal die "Massen"-Check-in. Sollte man im Hinterkopf haben.
                    Die Situation und das Posting von @Klickermännchen ergaben sich, weil er zu spät zum Check-In eintraf und somit in Bedrängnis geriet.

                    Wäre er rechtzeitig dagewesen, hätte ihn die Durchsage auf Spanisch nicht tangiert.
                    Ich sage damit nicht, dass eine Durchsage nur auf Spanisch das Gelbe vom Ei ist - weit gefehlt.
                    Dennoch ist der Auslöser der Geschichte und des Postings hier eine zu späte Ankunft am Check-In Schalter... womit sich mein Verständnis bezüglich dieser Beschwerde in Grenzen hält.
                    Und es missfällt mir, dass sich @Klickermännchen im letzten Abschnitt seines Postings in Vermutungen ergeht. Dies beginnt in der 9.-letzten Zeile mit
                    "... Problemen verursacht durch VUELING! Absicht???!!" ....

                    ... und nun auch noch hofft, dass die Airline durch die vielen Klicks 😱 jetzt aber mal so richtig angeprangert wird... 😄   So ein Tinnef !  :?

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                    • TTBobT Offline
                      TTBobT Offline
                      TTBob
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @ all: Ich möchte mich hier nicht zu sehr reinhängen. Bin noch nie mit Vueling geflogen und kenne deren Abfertigungsverhältnisse nicht. Wollte mich aus gegebenem Anlass nur mal über Erfahrungen zu dieser Airline informieren, und bin dabei über diese Beiträge gestolpert.
                       
                      Daher nur ganz allgemein: Nach meinem Empfinden ist es völlig ausreichend, 90 Min. vor der Abflugzeit an den Check-in Schaltern zu erscheinen. Es liegt bei der Airline, das Prozedere derart zu gestalten, dass man mit einer solchen Vorlaufzeit den Flug noch rechtzeitig erreicht. Wie hier viele auf 120 Min. kommen, ist mir nicht ganz klar (wir reden hier schließlich von einem Schengen-internen Flug). Spektakulär finde ich, dass der OT nur deshalb anstehen musste, weil er ohne gelabeltes Handgepäck nicht in die Maschine gedurft hätte. Kenne ich so nicht und finde ich sehr ungewöhnlich. Bei online check-in und Reise nur mit Handgepäck bin ich selten früher als 45 Min. vor Abflug am Flughafen (und hatte noch nie das Gefühl, damit einer der Letzten zu sein). Vueling fliegt ja durchaus auch Strecken (teilweise exklusiv), die von Geschäftsreisenden gebucht werden. Stelle mir gerade vor, dass ich einen Tagestermin um 15 Uhr verlassen müsste, weil um 18 Uhr der Flieger geht ...

                      Mich verwundert daher, dass hier so viele (doch auch offensichtlich weit Gereiste) für die Verärgerung des OT so wenig Verständnis aufbringen. Rein nach Schilderung des Sachverhalts ordne ich das ganze rechtlich durchaus als Beförderungsverweigerung ein. Dass die Beweislast auf Seiten des OT ist, ist natürlich ein anderes Problem.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • StefanLupusS Offline
                        StefanLupusS Offline
                        StefanLupus
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @TTBob: Ich musst bei einem Flug von Hannover nach Paris mein Handgepäck von AirFrance Labeln lassen. Also so ungewöhnlich ist das nicht. Aber insgesamt ist es doch so, dass immer geschrieben ist, dass man 2 Stunden und nicht 90 Minuten vor Abflug am Flughafen sein soll. Selbst Germanwings weist beim Online-Check-In darauf hin, dass man sogar dann 2 Stunden vorher da sein soll, auch wenn man die Drop-Off Gepäckaufgabe nutzt.
                        Also wenn ich das rein objektiv anschaue, haben die User Recht, die auf die 120 Minuten verweisen, vor allem da dann der User rechtzeitig hätte einchecken können, auch ohne Spanischkenntnisse. Wo auch einige User hier dem Verfasser Recht geben, ist in der Tatsache, dass eine Ansage rein in Spanisch eher suboptimal ist. Wenn man dann der Aufforderung nachkommt und dann zurückgeschickt wird, erst recht unverständlich. Was sich aber dann mir nicht erschließt ist: wenn ich der Sprache mächtig bin- warum beharre ich dann nicht auf die Lautsprecheransage und deren Umsetzung?
                        Auch in meinen Augen hat der User drei Fehler gemacht: 1. er ist selbst und, so vermute ich, eigenverschuldet nicht 2 Stunden vor Abflug am Check-In gewesen. 2. hätte er auf die Umsetzung der Lautsprecheransage beharren müssen, eben weil er bzw. die Begleitung der Sprache voll mächtig ist. 3. und das ist der kleinere Fehler- hätte man vielleicht vorher erfahren können, dass das Handgepäck gelabelt werden muss. Ob das aber überhaupt in Erfahrung zu bringen gewesen wäre, kann ich nicht sagen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • TTBobT Offline
                          TTBobT Offline
                          TTBob
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Möchte hier wirklich nicht insistieren, mir ist bislang ja auch noch nie etwas Vergleichbares passiert. Habe nur angesichts des Geschilderten mein eigenes Verhalten gespiegelt und mich gefragt, ob ich mich bisher immer höchst fahrlässig verhalten habe … 😉

                          Wie auch immer: Hab gerade auf meinem Rechner noch eine Buchungsbestätigung für einen meiner letzten Germanwings Flüge (bei dem sogar Gepäck mitgebucht war) gefunden, auf der zum Thema Check-in Folgendes steht:

                          „Unsere Check-In Schalter öffnen jeweils 2 Stunden vor Abflug. Der Check-In Schalter schließt 30 Minuten vor Abflug. Fluggäste, die sich nicht spätestens 30 Minuten vor der flugplanmäßigen Abflugzeit am Check-in-Schalter eingefunden und sich beim Abfertigungspersonal gemeldet haben, können nicht mehr abgefertigt werden.“

                          Mir ist klar, dass die 30 Min. vor Abflugzeit nicht auch noch das Schlangestehen beinhalten können. Aber dass man dafür nochmal 90 Minuten einplanen sollte, halte ich für überzogen. Ich bin mir darum auch nicht sicher, inwieweit anderslautende Empfehlungen der Airlines vor dem Hintergrund der doch in meinen Augen eindeutigen EU-VO als verbindlich gelten, wenn es tatsächlich mal zum Rechtsstreit kommt. Dass die Airlines bei ihren Empfehlungen großzügige Zeitpuffer einplanen, ist aus deren Sicht aber natürlich verständlich.

                          Grüße

                          TTBob

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                          • KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @TTBob      OT  ( = off topic )

                            TO oder TE = thread opener / Thread Eröffner   😉

                            Zum Thema:
                            Natürlich bin ich bei Kurzstrecken, z. B. Köln- Paris auch nicht 2 Std. vor Abflug im Flughafen. Allerdings weiß ich, dass es sich bei den Fliegern teilweise um kleine Flieger handelt. Außerdem weiß ich, dass es bei diesen Airlines kein Massen-Check-In gibt.

                            Da du Germanwings erwähnst: Wärest du am sehr frühen Morgen (Köln / Bonn, am 30.6.)  am Check-In-Schalter erst 45 Min. vor Abflug aufgetaucht, wäre es dir wie dem TO ergangen. Es war brechend voll. Die Fluggäste standen über die abgeseilten Zugangswege bis weit (!) in die Halle hinaus. Du hättest keine Chance gehabt - außer man hätte dich vorgelassen.  😉

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • TTBobT Offline
                              TTBobT Offline
                              TTBob
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @kourion: Oh, ich seh gerade, dass "TO" jemand ganz anderes mit einem anderen Problem war, sorry ... 😉

                              Im Übrigen gebe ich Dir natürlich recht; man muss wohl stets zwischen Flugziel, Uhrzeit, Airline, Flughafen, Gepäck ja/nein usw. differenzieren. Denke, die Meisten hier haben bereits ihre eigenen Erfahrungen gemacht und können ganz gut einschätzen, was rechtzeitig ist und was nicht.

                              Viele Grüße

                              TTBob

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • TTBobT Offline
                                TTBobT Offline
                                TTBob
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                ... und jetzt sehe ich gerade, dass ich immer OT geschrieben habe 😱 , deshalb Deine Bemerkung. Peinlich ... 😛

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KourionK Offline
                                  KourionK Offline
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @TTBob

                                  Macht doch nix. Kommt vor im "Eifer des Gefechts". 😄 😉

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KlickermännchenK Offline
                                    KlickermännchenK Offline
                                    Klickermännchen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Hallo,

                                    wie versprochen melde ich mich, nach unserem Besuch beim Anwalt.

                                    Eine Klage würde dort eingereicht werden, wo der Zielflughafen ist. Alternativ direkt über einen spanischen Anwalt in Barcelona Klage einreichen (Sitz von Vueling).

                                    Die Probleme stellen sich wie folgt dar:

                                    1. Eine Klage in Deutschland würde vor unseren Gerichten ziemlich schnell Erfolg haben - also ein Urteil gegen Vueling, dass diese zur Zahlung verpflichtet, weil unser Fall unter die EU-Fluggastverordnung fällt. (Laut Aussage des Juristen, ist man erst dann zu spät am Check-In, wenn der Flug bereits geschlossen ist.  Meldet man sich vor Schließung, muss die Fluggesellschaft den Passagier einchecken.) @TTBob, richtig erkannt, auch der Anwalt spricht von Beförderungsverweigerung. Sollte hier vielleicht noch erwähnen, dass wir 8 Zeugen haben - somit eine Beweisschuld erbracht werden kann.
                                      Aber da dieses Urteil dann in Spanien zugestellt werden muss, es in Spanien keine Gerichtsvollzieher gibt, man (bzw. die Versicherung) also selbst zusehen muss, wie man an das Geld kommt, ist der Nutzen einer Klage gegen eine spanische Fluggesellschaft eher fragwürdig. In anderen EU-Ländern sieht es z.T. besser aus.
                                      Sollte man aber, wenn überhaupt, nur dann in Betracht ziehen, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.

                                    2. Klage in Spanien über eine spanische Kanzlei einreichen, die sowohl für Deutschland, als auch für Spanien eine Zulassung hat.
                                      Ist aber laut Aussage meines Sachbearbeiters von der Rechtschutzversicherung eher sinnlos, da spanische Gerichte für solche Bagatell-Beträge im Schnitt 5 Jahre brauchen, um ein Urteil zu fällen. Kosten-/Nutzenverhältniss ist nicht gegeben.

                                    Aus diesem Grund hat mir meine Versicherung (KS/Auxilia) eine tolle Lösung angeboten. Damit die hohen Anwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Klage durch mich überhaupt nicht entstehen, zahlen sie mir den Preis für mein neues Rückflugticket!

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                                    • KlickermännchenK Offline
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                                      Klickermännchen
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @Confuhr
                                      gerade hat mich noch eine E-Mail aus Schweden erreicht - das Ehepaar aus Stockholm ist ebenfalls nicht nach Hause gekommen und das - JETZT AN ALLE AUFGEPASST - obwohl sie um 10:50 Uhr am Flughafen waren und deren Flieger um 13:00 Uhr Abflugzeit hatte!!!
                                      Weiß ja nicht, um wie viel Uhr euer Rückflug geht. Schaut euch vor Abreise die Flugpläne von Vueling an. Solltet ihr um die Mittagszeit fliegen, dann wird es offensichtlich auch bei 2 Stunden eng, weil da extrem viele Flüge mit Vueling fast gleichzeitig abgehen.


                                      Übrigens waren die Worte unseres Anwalts zu diesen chaotischen Zuständen: "Lässt eine gewisse Absicht vermuten. Kann aber auch eine totale Überforderung mangels Erfahrung der Airline sein."

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • LexilexiL Offline
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                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        huhu @klickermännchen
                                        vielen dank erstmal für deine rückmledung.
                                        da hat sich der gang zum ra für dich ja gelohnt.
                                        trotz für dich positiven ausgangs hätte ich da noch ein paar fragen, die mich persönlich interessieren.
                                        ich bin nur laie auf dem gebiet.
                                        aber wieso greift die eu fluggastverordnung in deinem falle ?
                                        die gilt meines wissens für annulierungen, umbuchungen, überbuchungen und verspätungen von flügen. und mit umbuchung ist hier die willkürliche umbuchung auf einen anderen flug seitens der fluggesllschaft gemeint.

                                        und meines wissens nach hat man die eu fluggastverordnung sehr endverbraucherfreundlich gestaltet, in dem man sowohl am abflugs- als auch am ankunftsort klagen darf. ankunftsort war in deinem fall doch (die schönste stadt der welt) dortmund, oder?

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Nochmal die Bitte den bestehenden Thread im Forum für reiserechtliche Fragen zu nutzen. Hier ist es schlicht OT!

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