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Mund-Hand-und-Fuss-Krankheit im Hotel

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  • de la DivaD Offline
    de la DivaD Offline
    de la Diva
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @VS
    Das ist echt 'ne verzwickte Situation. ;o))
    Nun wissen wir, dass eine RRV ( lt. eingestelltem Link zum Urteil) da auch nicht greifen wird.

    Für @Schwedenhole ist da sicher interessant, wie es da weitergeht...
    Ich vermute mal, dass der RV entweder eine kostenfreie Umbuchung anbietet zum Katalogpreis oder vielleicht sogar ein kostenfreies Storno.
    Schlecht vorstellen kann ich mir, dass der RV da in irgendeinem Fall irgendwelche Kosten übernehmen MUSS, da solche Art von Krankheiten nicht in seinem Verantwortungbereich liegen und der Kunde nun selber entscheidet ob er dorthin reist (und mit den eventuellen Folgen zurechtkommen muss) oder nicht

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Danke für die Aufklärungsversuche.

      Aber ich hatte mich in meinem ersten Beitrag auch schlecht ausgedrückt, oder besser gesagt, ungenügend formuliert. Ich hätte schreiben müssen, dass eine Reisekostenabbruch- oder Auslandsreisekrankenversicherung natürlich nur dann etwas bringt, wenn TO die Reise antritt, wobei es da interessant wäre, wie wiederum diese argumentieren könnten im Nachhinein, wenn das Risiko im Vorfeld wirklich "offiziell" bekannt war.

      Insofern hatte vs da Recht, dass diese natürlich erst nach Urlaubsantritt ins Spiel kommen. Da haben wir wohl, aufgrund meiner unzureichenden Formulierung, aneinander vorbeigeschrieben :?

      Bin mal gespannt, was TO hier bzgl. der Informationslage noch beiträgt und wie sich der RV dann dazu äussert!

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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Meines Wissens kann man sich auch über den reinen Erkrankungsfall hinaus versichern, z.B. gegen unvorhersehbare berufliche Veränderungen. Daher auch mein erster Einwurf, es komme möglicherweise auf den Umfang der Versicherung an.

        Wie dem auch sei - der praktikabelste Rat dürfte einer ohne rechtliche Relevanz sein:
        Schwedenole sollte mit seinen Vertragsgebern sprechen und sich idealerweise mit dem Ergebnis wieder hier melden.
        😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          das ist richtig. die meisten policen decken nicht nur das reine krankheitsrisiko ab
          sondern auch z.b.
          schwangerschaft
          bruch von prothesen
          impfunverträglichkeit
          nachprüfungen bei schülern, wenn sie in die reisezeit fallen
          u.v.m.

          allerdings trifft wohl nichts hier im konkreten fall zu.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            ... trotz "u.v.m." nicht? :?
            Wie gesagt - ich würde auch nicht auf die Versicherung setzen sondern eher auf den Dialog mit den Entscheidern, insbesondere, da ja ggf. eine Absage der Reise die einzige Option wäre.

            Warten wir mal ab ob von Schwedenole noch ein Feedback eintrudelt ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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