11 jähriges Kind im Bett der Eltern???
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Es spielt keine Rolle, was Verbraucher für "grundsätzlich" richtig oder nicht richtig halten, maßgeblich ist was man nach Angebotsausschreibung erwarten darf.
Und das sind bei einem DZ eben 2 Betten, auch wenn eine Belegung mit 3 Personen erlaubt ist.
Ebenfalls unerheblich sind "persönliche" Rechtsauffassungen, zumindest wenn die geltende Rechtsprechung diesen widerspricht.
So ist es im Fall der/des TO und daher besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Mehrkosten für das Zustellbett. -
Sokrates wrote:
Wenn ich für eine Familie mit 3 Personen ein Hotel buche, dann buche ich expressis verbis ein Dreibettzimmer oder ein Doppelzimmer mit Zustellbett ....@vs & doc
Ich weiss nicht, welchen Sokrates Ihr gemeint habt, solltet Ihr mich gemeint haben, ist Euch wohl im Eifer des Wortgefechts entgangen, dass ich mitnichten ein Doppelzimmer für 3 Personen gebucht habe, sondern. .... siehe Zitat. Komme erst jetzt nach Rückkehr aus Teneriffa dazu, diesen Thread weiter zu verfolgen.
LG
Sokrates
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Haben wir schon geklärt, ich hatte Dich von Anfang an so verstanden, aber bei vs einen Konjunktiv zu wenig berechnet

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Ja, Sokrates - ich hatte mich mindestens unpräzise ausgedrückt und wurde vom doc "kuriert" ...

@Schari
Du hast nichts verpasst - das Hotel wurde nicht genannt.
Muss es m.E. aber auch nicht, denn wenn sich aus der Beschreibung des Zimmers ein Anspruch auf ein zusätzliches Bett ergeben hätte, wäre die Erstattung der Kosten vom RV ganz sicher nicht abgelehnt worden.Man mag den Glauben daran verloren haben, aber in den allermeisten Fällen sind die jeweiligen Leistungsträger frisch genug sich an rechtlich unstreitige Vorgaben zu halten und nicht etwa Pauschalreisekunden nach Strich und Faden beduppen zu wollen.
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Lexilexi:
wo genau ist geregelt, ab wann und vor allem ab wie vielen personen im welchem alter man explizit noch eine schlafmöglichkeit dazu buchen muss, obwohl man personenmäßig bereits angegeben wurde?Du mühst dich vergebens - eine übergeordnete Regelung gibt es zu dieser Thematik nicht - und das ist auch gut so!
Ausgeschrieben wird eine maximale Belegung, deine Aussage "welche Kombination sich daraus ergibt sollte wurscht sein".
Also kannst du beherzt ein DZ für dich, den Gatten und das Schwiegermonster buchen - ohne explizite Auslobung eines dritten Bettes verbleibt die/der Dritte eben in der Besucherritze. -
genau dein Beispiel habe ich im Jahr 2012 ausversehen gebucht,
3 Erw. 1 Doppelzimmer.
Die Buchung wurde genauso bestätigt, 1 Doppelbett, ohne Schlafcouch,
ohne Zustellbett ect.Nachdem mir es dann aufgefallen ist (ca. 4 Std. nach Buchung),
habe ich mich mit dem RV in Verbindung gesetzt.
Lt. RV...null Problemo.Daraufhin konnte ich noch kostenfrei stonieren und ein neues Doppelzimmer und noch ein Einzelzimmer buchen.
Die dritte Person hätte sonst auch kostenpflichtig stoniert.
Zum Glück

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Soviel Glück hatte die/der t.o. nicht - da das Malheur leider erst vor Ort erkannt wurde ...
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Guten Morgen,
jetzt bin ich total verunsichert und muss eine vlt. blöde Frage stellen.
Kann uns das auch passieren, dass nur 2 Betten vorhanden sind?
Ich möchte für uns (3 Erw.) wieder ein DZ (Pauschalreise) buchen. In der Katalogbeschreibung steht beim DZ nichts von einem 3. Bett (nur dass dieses Zimmer " auch mit 3 Betten und Schlafsofa für eine Belegung mit 2 Ki. und zur Alleinnutzung buchbar "ist(??). Im Preisteil steht dann unter DZ "max. 3 Erw." und die Preisangabe für 2 Erw.- hat aber einen anderen Buchungscode als das DZ. Kann es uns also auch passieren, dass wir (3 erwachsene, ausgewachsene Mädels :-)) uns in ein Doppelbett quetschen müssen? (Hab da noch nie drauf geachtet)
Wenn ich die Buchung simuliere, wird 3 x der identische Preis angezeigt und ich kann auch 3 Personen namentlich erfassen.
Oder versteh ich da was falsch? War das nur, weil die 3. Person ein Kind war? Entschuldigt, aber ich glaub, ich steh echt grad auf’m Schlauch…..
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Frag nach ... auch wenn in klassischen Urlaubshotels die Zimmer mit Option zur 3er Belegung i.d.R. auch die entsprechende Aufbettung bieten.
Leicht o.t.: Das "Zusatzbett" kann u.U. ein lausiger Klappsessel sein und eine ziemlich unbequeme Angelegenheit für ein "ausgewachsenes Mädel", allein deshalb würde ich bei einer Belegung mit 3 Erw. sehr genaue Erkundigungen empfehlen ...

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@vs
Danke für den Tipp.auch leicht OT:
Das mit dem kurzen, schmalen Klappbett hatten wir erst jüngst: nicht mal 190/90! Haben wirklich nachgemessen, weil wir's nicht glauben konnten. Für unser Pendant (unsere 3 richtig ausgewachsenen Männer:-)) wär das mal gar nicht gegangen. Aber ich muss fairerweise anmerken, dass es vor Ort auf nette Anfrage durch ein größeres Schlafsofa ersetzt wurde und der RV diese Variante jetzt nur noch für 2+1 anbietet (haben sich wohl zu viele beschwert - wir nicht, hatten ja prima Ersatz).