Unseriöser Reiseveranstalter/Stornogebühren
Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
22
Beiträge
13
Kommentatoren
16.7k
Aufrufe
-
@VS - habe ich irgendwo was von Streitwert = Stornokosten plus Entschädigung geschrieben????? Nicht immer was reininterpretieren was nicht da steht !
-
Ich habe nichts reininterpretiert - du hast Stornokosten und Entschädigung geschrieben, das ist aber ein und dasselbe.
Eine Korrektur sei daher wohl gestattet ...
Letztlich geht es hier auch nicht darum die Vorgehensweise der t.o. zu bewerten sondern um die gebotenen Möglichkeiten der einseitigen Kündigung und deren Konditionen.