Recht bei Verkürzung der Reise
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Das ein Forum keine Rechtsberatung ist, ist mir vollkommen klar.
Ich bin wohl nur etwas angegengen, weil hier ich den Eindruck habe , dass ich mir unterstellt wird nicht verstehen zu wollen.Ich nehme das schon auf, was geschrieben wurde ich hintergfrage nur halt gern
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Ich möchte aber nur alles verstehen, das ist wohl mein Fehler.
Sorry, aber der Beitrag von fraenni, war kurz und sachlich (wenn auch in meinem Sinne).
Andere Beiträge erwecken eher den Eindruck "ist so","Willst wohl nicht verstehen" "Geh mal zu Gericht wird ja lustig". Ich mage es ja gerne glauben nur den Hintergrund möchte ich halt wissen und verstehen.
Kurz ich möchte niemanden persönlich angehen, sollte das passiert sein --> Sorry
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Nur bitte verzeiht mir wenn ich auch die Hintergründe verstehen möcht und dazu gehört für mich halt verschiedene Meinungen zu hören und deren Zustandekommen zu verstehen. -
Sorry, aber der Beitrag von fraenni trägt soweit überhaupt nichts zu deiner hier vorgetragenen Causa bei.
Anders als bei einer bereits angetretenen Reise ist in deinem Fall nicht der Gesamtzuschnitt mangelhaft, ergo auch nicht auf der Basis des Gesamtpreises zu mindern.Dein Veranstalter muss ja seinerseits Änderungen der Verträge mit den einzelnen Leistungsträgern hinnehmen, so schuldet ihm die Airline den bestellten Flug, er selbst dem Hotel einen zugesicherten Beherbergungstag.
Wer sollte also bitte wofür in Anspruch genommen werden?
Lt. Gesetzgeber ist der geist so zu stellen wie vor der Änderung. Dies ist imho dann der Fall, wenn er den fehlenden Hoteltag ersetzt bekommt.Es ist korrekt, dass der Veranstalter einer Pauschalreise in einem gewissem (zumutbaren!) Rahmen für die tadellose Erbringung des Zugesicherten auch durch Dritte verantwortlich ist. Gem. seiner Geschäftsbedingungen gibt er hier nun jedoch einen wichtigen Grund an (auf den er nicht in zumutbarem Rahmen einwirken kann), weshalb er die Änderung oder Kündigung des Reisevertrages anbietet.
Weshalb man auf Urteile bei einem so banalen Sachstand beharrt ist mir schleierhaft. Mir fällt zwar noch einiges dazu ein, aber mein letzter Beitrag verschwand leider im Nirvana und für weitere Erklärungen fehlt mir die Zeit.
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Soweit mir das nicht vollständige Urteil vom Amtsgericht Hannover (Hannover (Az.: 426 C 9598/11 / siehe auch
http://www.focus.de/reisen/diverses/tourismus-abflughafen-verlegt-anspruch-auf-schadenersatz_aid_891629.html)
zu verstehen ist, ist dort der Sachverhalt aber ähnlich. Hier wurde die Reise um einen Tage verschoben und ein anderer Flughafen vom Veranstalter angeboten. Die Familie hat dort gekündigt und die komplette Reise als Schadensersatz gefordert. Erhalten haben Sie dann Schadensersatz in Höhe von zwei Tages-Reisepreisen. Bis auf die Störung der Nachtruhe und dass ich die Reise zu den geänderten Terminen antreten würde ist der Fall nach meinem Verständnis ähnlich gelagert. Auch die Ankündigung im Vorfeld (hier drei Monate vorher) ist ähnlich. -
Hallo Geist333,
ich hinterfrage auch gern, gerade wenn ich manche einstellungen nicht verstehe, deswegen OT:
Kannst du mir verraten mit welcher Reisepreisminderung du dich persönlich zufrieden geben würdest? Klar ist es ärgerlich wenn ein Tag des kostbaren Urlaubs gekürzt wurde..
Aber freut euch auf den Urlaub, oder aber wirklich zum bekannten, klagen, und dann nochmal hier melden.. Damit das Forum etwas davon hat auch (im Sinne von Informationsaustausch).
Grüße!! -
geist333:
Klar kann ich das verraten.
Gebucht war ein 11tägige Reise von der ein Tag nicht durchgef wird. Daher Minderung um 1/11 oder alternativ umbuchung auf Schönefeld ( dort gibt's die Reise zu meinen Terminen)Und welche Weg schlägst du ein wenn der RV bei seinem Angebot bleibt? Wirst du wirklich stornieren??? :S? Und/Oder klagen?
Wann geht es los eigentlich
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Hast du diese Vorschläge schon deinem Veranstalter unterbreitet, geist333?
Mich würde seine Argumentation interessieren und gerne würde ich auch noch einmal deine Angaben präzisieren wollen.
Du schreibst, der Reisepreis für 11 Tage betrüge € 2.600, ein Hoteltag kostet lt. RV € 80.
Somit entfielen € 1720 auf die Flüge - das ist aus meiner Sicht nicht plausibel.
Sollte es hingegen eine Reise für 2 Personen sein und die Erstattung insgesamt € 160 betragen, ist deine Forderung nur um € 100 mindererfüllt.
Im Übrigen wäre das verhältnismäßig wesentlich nachvollziehbarer.Dir geht ja tatsächlich ein Urlaubstag verloren, für diesen kannst du Schadenersatz für unnütz aufgewendete Urlaubszeit verlangen. Üblich sind hier 40-50% eines Tagessatzes der Reise, und zwar in diesem Fall definitiv vom Gesamtpreis, also mindestens € 94,50.
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Die 2600€ sind korrekt. Es handelt sich um eine Reise für 2 erwachsene und 2 Kinder mit Übernachtung / Frühstück. Die Minderung wurde von mir beim Veranstalter angemeldet und von diesem abgelehnt, mit der begründu dass eine Nacht halt nur 80€ kostet.
Nun wird der Anspruch auf Minderung mit dem alternativvorschlag der Umbuchung auf Schönefeld auf kosten des Veranstalters als nächstes durch meinen Anwalt angemeldet. Dieses Verfahren läuft jetzt.
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Wann geht die Reise los? Und was macht ihr im Falle das ihr storniert? Daheim bleiben? Was anderes buchen?
Ich bewundere dich das du die Kraft hast das durchzuziehen, auch wenn ichs nicht versteh aber das steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
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Reise ist Ende Oktober.(Ferien)
das ich das so mache hängt auch n bissl von der Reaktion des Reiseveranstalters ab. Ich hatte ja angerufen und versucht mit denen zu reden. Es gibt vom Reiseveranstalter auch ein Angebot im Internet, wo die Reise einen Tag später endet. Auf meine Frage was mich eine Umbuchung dahingehend kosten würde bzw. ob man mir ein entsprechendes Angebot machen Könnte kam nur:" Ist nicht möglich, unsere flugabteilung hat alle Alternativen geprüft. Was anderes als den Flug montags können wir nicht anbieten. Sie können ja stornieren und das Angebot neu buchen." Sorry aber da gehen mir die nackenhaare hoch. Das etwas schiefgehen kann erleb ich im Job täglich. Man muss dann aber sehen wie man die Kuh vom Eis bekommt. Wenn aber jemand seine Arbeit nicht vernünftig machen möchte und mich verschaukeln möchte geh ich auf die Hinterbeine. Ich hab am Telefon eher das Gefühl gehabt ich soll mich mal schnell mit der Stornierung anfreunden als das man sich wirklich Gedanken machen will. -
Heißt das, Du hast dich nur telefonisch mit den Call-Center-Mitarbeitern auseinander gesetzt, die keine Entscheidung treffen können und eh für Deine Reklamation keine Zeit haben und nicht bezahlt werden?
Warum schreibt man da nicht einen Brief oder wenigstens ne Mail? Dann hat man wenigstens die Optionen schwarz auf weiß und hat einen Ansprechpartner.
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... jetzt wird ja scheinbar geschrieben - unseliger Weise vom Anwalt :?

Das halte ich ganz persönlich für eine vollkommen falsche Entscheidung - aber sei´s drum. Man muss doch nicht von einem Anwalt um Umbuchung auf einen alternativen Flughafen ersuchen lassen - und das nach einem Telefonat mit den Callcentervögeln, die außer der Geraden keine geometrische Einheit kennen???

Glaubst du denn, das führt zu einer für dich positiven Wendung?
Vermutlich ist eher das Gegenteil der Fall, die Geschichte landet in der Rechtsabteilung und damit ist der Rahmen der sachlichen Einigung flux ein für allemal vergeigt.@geist333
Will also heißen, die Flüge sollen € 1720 kosten und die Beherbergung für 4 Personen nur € 80 täglich?
Sorry, aber langsam kommen mir mehr und mehr Zweifel an der ganzen Story ... -
@vandchmeling
Du kannst mir ja mal deine mailadresse zukommen lassen, dann schick ich dir die Mail vom reiseveranstalter.
glaub mir an drn Angaben ist nix falsch. Und wie gesagt, ich hab meine Forderung auch per Mail geschickt. Daraufhin wurde nach nochmaliger Prüfung auch weiter auf die 80€ bestanden. Daher hast jetzt der Anwalt. Was hätte ich denn sonst noch tun können? -
Weiterverhandeln lieber geist, mit einer einigermaßen schussfesten Argumentation!
Du kannst mir jederzeit eine PN schreiben, allerdings zweifle ich nicht an deinen wiedergegebenen Inhalten nur an der Methode zur Einrede ...
Du wurdest schon dazu aufgefordert und inzwischen erscheint es absolut sinnhaft:
Nenne mal das Hotel. Die Höhe der Kosten von € 80 sind tatsächlich zwar nicht zu ergründen, aber mangels Verhältnismäßigkeit würde ich doch gerne genauer draufschauen.Der erhebliche Vorlauf von 7 Mon schwächt natürlich deine Position ...
Vertragsrecht hin oder her, Ansprüche bedürfen immerhin einer gewissen Plausibilität und dabei spielt ein großzügig bemessenes Zeitfenster in der Tat eine nicht unerhebliche Rolle. -
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Okay, der Preis ist dort mit € 80 (nur Übernachtung) tatsächlich realistisch.
Ihr müsst ja mangels Anwesenheit keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen ...
(o.t. aber vielleicht sollte man sowas einfach nicht pauschal buchen???)Was ich machen würde: Stornieren! (aber ich bin alleinreisend und kann bockig sein!)
Was ich euch rate: Im Frieden den Abflughafen SXF vorschlagen und im Falle der Ablehnung eben noch den Schadenersatz für den vergeigten Urlaubstag einfordern. -
Leistung war Übernachtung mit FrühstücK. Hier war die Pauschalreise günst als die buchu einzeln. Das mit sxf oder alternativ der minderun 1/11 steht ja jetzt als Forderung. Nur das mit in Frieden wird schwer

wie gesagt ich habd ja probiert aber seitens Veranstalter wollte man sich überhaupt nicht bewegen -
Oojeh ... ich drücke dir die Daumen!

Melde dich bitte nochmal, ich denke deine Erfahrung ist wirklich wertvoll für die Foris.
Neulich gab´s einen verlegten Abflughafen samt Weigerung zur einseitigen Kündigung -
man sollte dann schon Namen nennen - du beispielsweise des Veranstalters.
Genau dafür gibt´s solch ein Forum ...!
Falls du bis zur Klärung warten willst hab ich maximales Verständnis - aber dann wären Ross- und Reiternennungen echt hilfreich.