Transitzeit um 3 Stunden verlängert
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Es geht hier nicht um die Methoden zur Abhilfe sondern um rechtlich zu Gebote stehende Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem gebuchten Flug.
Diese sind:
Bis 21 Tage vor Abflug - kein Schadenersatzanspruch beispielsweise für Stornokosten Hotel / Mehrkosten eigenmächtige Ersatzflugbuchung.
Völlig substanzlos ist der Vortrag zur "passenden Reisezeit" hinsichtlich der Ersatzflüge - besteht man darauf muss man sie kaufen.
Zum Vorhalt mangelnder Vertragserfüllung empfehle ich die Lektüre der ABB der Airline.
Änderungen der Reisezeiten behält sich das Luftverkehrsunternehmen innerhalb eines bestimmten Rahmens vor. -
Wobei Edelweis nun wieder einer dieser wäre
Swiss-Flug oporated by Edelweis
Blöd aber so is es und wir können nur das Beste daraus machen! -
Korrekt, im Grunde geht´s trotz des etwas anders formulierten Threadtitels um nichts anderes als ne Flugzeitenänderung und kann man den von von mk116 verlinkten benutzen.
Da man dort allerdings auch die entsprechenden Hinweise alle naslang wiederholen muss ist ein großes Leid der Übersicht eher nicht zu beklagen ...

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vonschmeling:
Bis 21 Tage vor Abflug - kein Schadenersatzanspruch beispielsweise für Stornokosten Hotel / Mehrkosten eigenmächtige Ersatzflugbuchung.Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, waren das nicht bis zu 14 Tagen vor Abflug, wo das Luftverkehrsunternehmen Änderungen vornehmen kann, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können ??

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... und tut das so oder so auch nichts zum Für und Wider hinsichtlich der Reisezeitenfrage ...
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Mein (zugegeben unterschwelliges!?) Reden...
Blaupause???
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Mit der Information über die Schadensersatzfreiheit bis 21 Tage vor Abflug habe ich nun die Info um nachvollziehen zu können wieso, "die" im Recht sind. Danke!
Opodo rät den gang zu Flightrights oder Fairflight, da 4 "Unternehmen" in der Flugbuchung involviert sind (Opodo, Swiss, Edelweis und Lufhansa)@mk116 gucks du noch mal
Ich danke allen Hilfreichen und werde berichten
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Wovon Opodo gewiss das überflüssige "Unternehmen" ist, bei Buchung direkt und egal ob bei SWISS oder Lufthansa wäre nur ein Unternehmen involviert, was aber an der rechtzeitigen Bekanntgabe der geänderten Flugzeiten auch nix ändern würde.
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Entsprechend auch der notdürftige Rat zur Beauftragung eines Fluggastrechteerstreiters ...
:?
und meinen Urlaub genießen.. 