Vorsicht - Global Medical Klinik Khao Lak
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also ich muss da nochmals nachfragen. wenn ich eine versicherung habe,bekomme ich doch das wieder, was ich beim arzt, falls er auch einer ist,bezahlt habe? also brauch man sich doch keinen kopp machen.
natürlich würde ich das abzocken nicht unterstützen.vielleicht vorher fragen,was es kostet.sollte der preis dann etwas höher sein,finde ich das doch nicht schlimm,bekomme ich doch wieder oder etwa nicht?
kann die versicherung sagen,ist uns zu hoch,bezahlen wir nicht?oder halt nur einen teil?
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crisu, Deine erste Frage bezog sich ja auf die Bezahlung in € und da kann es durchaus sein, daß Du nicht Deinen in Vorleistung bezahlten Betrag wiederbekommst, wenn der Arzt z.B. den Kurs mit 30:1 berechnet, er aber an dem Tag bei 37:1 stand und auch so von der Versicherung abgerechnet wird.
Zahlst Du in Baht, wird es bis zu einem gewissen Punkt kaum Probleme geben, meines Wissens gibt es sogar Obergrenzen, die ohne gründliche Prüfung durchgewunken werden. Liegst Du aber oberhalb dieser Grenzen und zahlst, um es mal übertrieben auszudrücken, für die Behandlung eines Schnupfens über 2000€, wird dies die Versicherung garantiert hinterfragen und Du hast schlechte Karten, denn ich kenne keine Versicherung, in der es nicht irgendeine Klausel gibt, die Dich verpflichtet, die Kosten im Rahmen zu halten!
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Ich habe damals für Aufnahme, Voruntersuchung, 20 MIn. Doc und Medikation 180,00€ (knappe 6500 Bath) bezahlt: Bangkok Hostpital Koh Chang
Wenn du Infosionen bekommen hast werden wohl auch andere Leistunge mit einberechnet! Hattest du ein Bett, wurdest du aufgenommen, wieviel Stunde hast du dort verbracht??? Dann kommt ein Preis von 600,00€ schon hin
Keine Ahnung ob hier noch jemand Privatpatient ist, aber vom Fachartz kommen immer Rechnungen (hier in Deutschland) zwischen 150,00€ und 200,00€ für eine ca 20 minütige Behandlung, Untersuchung -
Als konkrete Beispiele... nach zwei Untersuchungen und Behandlungen im Samui Bangkok Hospital und der Behandlung in einer Dental Clinic auf Ko Samui wurden die jeweiligen Rechnungen in Baht ausgestellt, ebenso auch bei einer ärztlichen Behandlung in Khao Lak, bezahlt hatte ich mit Kreditkarte.
Die Rechnungen in Thai Baht hatte ich jedesmal nach Rückkehr bei meiner privaten Krankenversicherung, zusammen mit einer Kopie der entsprechenden Belastung in Euro auf meiner Kreditkartenabrechnung, eingereicht.- und exakt die belasteten Eurobeträge wurden von der Versicherung erstattet.
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bernhard707:
Als konkrete Beispiele... nach zwei Untersuchungen und Behandlungen im Samui Bangkok Hospital und der Behandlung in einer Dental Clinic auf Ko Samui wurden die jeweiligen Rechnungen in Baht ausgestellt, ebenso auch bei einer ärztlichen Behandlung in Khao Lak, bezahlt hatte ich mit Kreditkarte.
Die Rechnungen in Thai Baht hatte ich jedesmal nach Rückkehr bei meiner privaten Krankenversicherung, zusammen mit einer Kopie der entsprechenden Belastung in Euro auf meiner Kreditkartenabrechnung, eingereicht.- und exakt die belasteten Eurobeträge wurden von der Versicherung erstattet.
Vollkommen korrekt auch so verhielt sich unsere Versicherung, ohne ein Wort des Murrens haben die einfach überwiesen... kam noch nicht mal ne Nachricht für die ÜbernahmeDie Frage die sich stellt ist, ob die 600,00€ nicht dennoch gerechtfertigt, bzw. über die Gebührenordnung, vertretbar gewesen wäre.
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Diese Frage hatte ich eigentlich bereits auf Seite 1 beantwortet:
bernhard707 wrote:
Das ist wohl von der "kreativen" Spezifizierung der Rechnung für die Behandlung in der Klinik und den verabreichten Medikamenten - im Gegensatz zur doch sehr allgemeinen Abzocke-Schilderung der TO - abhängig, wenn es schlüssig ist warum nicht? -
Entschuldige! Hab ich wohl überlesen!
Aber haben wir hier nicht wieder das Problem... der Kassenpatient, bekommt nie eine Renung in die Hand und kann dem entsprechend auch nicht (einigermaßen realistisch) bewerten, ob diese die er dann im Ausland erhält legitim ist? -
Eine Anmerkung meinerseits zu Bernhard's Vorgehensweise: In den Versicherungsbedingungen meiner Auslands-KV steht, dass ich Behandlungen grundsätzlich vorher telefonisch genehmigen lassen muss. Es schadet also nicht, wenn man das Kleingedruckte vor der Reise liest.
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Zwar ein wenig off topic, als privat Versicherter gehen auch hier die Rechnungen, mit Ausnahme stationärer Behandlung in einer Klinik, zur Begleichung an mich.
Zuschläge für ambulante Behandlung von X Faktor 2,3 und höher sind also nix neues für mich. -
OK! So ne Versicherung haben wir nicht die man vor Behandlung fragen muss.
Rechnung einreichen und gut
Hat bisher immer geklappt. Sogar die eine süditalenische, die auf einen Schmierzettel per Hand und ohne Stempel ausgeführt wurde -
bernhard707:
Zwar ein wenig off topic, als privat Versicherter gehen auch hier die Rechnungen, mit Ausnahme stationärer Behandlung in einer Klinik, zur Begleichung an mich.
Zuschläge für ambulante Behandlung von X Faktor 2,3 und höher sind also nix neues für mich.So ist es und deshalb kannst DU auch eine solche Rechnung in Thailand nachvollziehen. Andres wie der Kassenpatient, der überhaupt nicht weiß, was der Artz in D so alles abrechnet. Eingetlich auch n Unding. Wer weiß wie SO sonst die Kassen entlastet werden könnten.
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chriwi, solche AGB einer Auslandskrankenversicherung sind mehr als nur ein bissl praxisfremd, wenn keine 24/7-Hotline genannt ist.
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...eben, weiss ich nicht und darum der implizierende Zusatz am Ende des Beitrags.
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Selbst wenn der Artz nach der Behandlung sein Kreuzchen bei "Muss BuissnesClass fliegen" macht musst du nicht anrufen
Gibt Versicherungen mit 24 Stunden Hotline für den Notfall
Asuweis wird abgenommen, Bluttransfusionen etc...Rücktransport
Was machst du, wenn du bewusstlos auf nem Pick Up antransportiert wirst, weil deine Achilessehe durch ist un operiert werden musst???? Oder n Herzinfakt hast und operiert werden musst? Dagagen sind 600,00€ wohl ein Pappenstiel und auch da wird die RKV übernehmen müssen, auch wenn in den AGB's steht dass du anrufen und genehmigen lassen sollt! -
@zeitigweise ein wenig überspitzt geschrieben. wenn du bewusslos irgendwo liegen tust,ist doch klar,das du nicht anrufen kannst. das wird die versicherung auch nicht hinterfragen.
aber sie könnte ja sagen, dein begleiter hätte anrufen können. deshalb: zahlung verweigert

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...und darum, ebenso überspitzt formuliert und noch mehr off topic, schliessen viele erst gar keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab - denn im Schadenfall "zahlen die ja sowieso nicht"...?!
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Dafür würden 10K nicht ausreichen und nicht in jeder Auslands-Reisekrankenversicherung sind diese Leitungen inkludiert, zumindest nicht bei den sehr preiswerten.
Doch gibt es zu dem Thema hier im Forum einen separaten Thread!
