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Flightright

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Florian80wF Florian80w

    Aussichtslose Fälle nehmen Flightright&Co. gar nicht erst an. Wer einen eindeutigen Fall hat, kann sich überlegen, ob er auf 25-30% der Erstattung als Provision verzichtet und andere die Arbeit machen lässt oder sich mit paar Briefen etc. die Erstattung zu 100% verdient.

    domrepfan1995D Offline
    domrepfan1995D Offline
    domrepfan1995
    schrieb am zuletzt editiert von domrepfan1995
    #241

    Nur leider lassen sich die Fluggesellschaften meistens irgendwelche Ausreden einfallen, damit sie nicht zahlen müssen. Ich habe die Erfahrung 2x gemacht. Habe es auch vorher ohne Flightright versucht und direkt an die Fluggesellschaft geschrieben, auch auf die Fluggastrechte usw. hingewiesen - ohne Erfolg. Z.B. hat die Fluggesellschaft es einmal wegen Schneechaos abgelehnt. Da ich im Urlaub war, konnte ich dies nicht nachvollziehen ohne größeren Aufwand. Flightright hat festgestellt, dass dies 1 Tag vorher war, wo das Schneechaos Frankfurt erreicht hatte. Ich hatte keine Arbeit und keine Mühe, Flightright hat alles bestens erledigt. Außerdem kann Jeder machen was er will, mir waren es die 25% Provion wert, zu Mal ich ja nur im Erfolgsfall zahlen muss. Außer eine Vollmacht hinschicken, hatte ich nichts zu tun. Flightright hat mich über jeden Schritt informiert. Ich würde wieder Flightright einschalten, wenn ich Probleme habe.

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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von juanito
      #242

      Ja, ja die Fluggesellschaften, lol
      Hatte mal stress mit AirBerlin als guter Berl. Kunde.
      Über 10 Std. zusätzlich natürlich, bis erreichen TXL ab Kuba.
      Angebot 50 EUR ohne Annerkennung der Rechtspflicht.
      Ich: Ich will aber 600 haben.
      Antwort: Dann bekommen Sie garnichts! Nullkommanix.
      Tatsächliches e-mail.
      FRECHHEIT? ODER?

      Andere Ges. setzte sich durch.
      Danke.

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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      • Florian80wF Offline
        Florian80wF Offline
        Florian80w
        schrieb am zuletzt editiert von
        #243

        Dein eigener Anwalt hätte sich auch durchgesetzt, sein Honorar hätte AB zahlen müssen und du hättest 600 Euro bekommen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • burton_B Offline
          burton_B Offline
          burton_
          schrieb am zuletzt editiert von
          #244

          Wenn er sich aber nicht durchgesetzt hätte, wäre seine Vergütung an @juanito hängen geblieben 🙂

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #245

            Hätte er (Anwalt) sich nicht durchsetzen können, wäre der Auftrag zur Beitreibung von anderer Ges. abgelehnt worden ... 😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            juanitoJ 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Hätte er (Anwalt) sich nicht durchsetzen können, wäre der Auftrag zur Beitreibung von anderer Ges. abgelehnt worden ... 😉

              juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #246

              Wie immer hat meine geehrte vonschmeling Recht.

              Andere Gesellschaft von mir beauftragt hatte Erfolg. War das 2. Mal in meinem Lebben, lol
              AirBerlin überwies einen Betrag
              RA Kanzlei in Berlin schrieb mir: Den überwiesenen Betrag verrechnen wir zuerst für unsere Gebühren.
              Dann fordern wir erneut den Betrag i. Höhe von 600 EUR an.

              Das wurde dann wirklich teuer für AirBerlin.
              Alles paletti, ich bekam 600 minus Gebühren.

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Florian80wF Florian80w

                Aussichtslose Fälle nehmen Flightright&Co. gar nicht erst an. Wer einen eindeutigen Fall hat, kann sich überlegen, ob er auf 25-30% der Erstattung als Provision verzichtet und andere die Arbeit machen lässt oder sich mit paar Briefen etc. die Erstattung zu 100% verdient.

                DürenD Offline
                DürenD Offline
                Düren
                schrieb am zuletzt editiert von
                #247

                @Florian80w sagte:

                Aussichtslose Fälle nehmen Flightright&Co. gar nicht erst an. Wer einen eindeutigen Fall hat, kann sich überlegen, ob er auf 25-30% der Erstattung als Provision verzichtet und andere die Arbeit machen lässt oder sich mit paar Briefen etc. die Erstattung zu 100% verdient.

                Wir waren letzten Oktober bei den Air Berlin Opfern. Hin - und Zurück. Da wo die Piloten den Dienst verweigert haben.
                1.500 Euro stehen uns für Hin- und Rückflug zu. 6*250 Euro.
                Flightright lehnt die Annahme des Falls ab, da es zu viele Geschädigte gibt. Air Berling wäre wohl pleite wenn sie dafür zahlen müssten.
                Ich vermute nun geschäftliche Verbindungen. Werde den Fall wohl 2019 zum Anwalt geben falls Flightright bis dahin nicht tätig wird.

                Sie beobachten Dich.........

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #248

                  Wer hat wann "den Dienst verweigert"?
                  So ein Ereigniss ist mir nicht bekannt.
                  Falls du die Erkrankungswelle im Oktober 2016 meinst bitte ich um etwas weniger "BLÖD"-Niveau ...

                  Anstatt irgendwelche hirnrissigen "Geschäftsverbindungen" mutzumaßen solltes du dir vielleicht mal darüber bewusst werden, dass flightright ein profitables Unternehmen ist und bleiben will. Folglich lehnen sie Beitreibungsvorhaben ab, bei denen sie geringe Aussichten auf einen Erfolg sehen.
                  Zuvor hatten sie noch vollmundig behauptet bald Ergebnisse präsentieren zu können und eine wahre Woge der Entschädigung über potenzielle Kunden ausschütten zu können.

                  Jedenfalls ist der Tag kaum angebrochen und schon gewinnst du den Preis für den bizarrsten Argwohn am 9.8.2017 - Chapeau!
                  Du kannst direkt zum Anwalt gehen, der Drops is gelutscht.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  DürenD 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • domrepfan1995D Offline
                    domrepfan1995D Offline
                    domrepfan1995
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #249

                    Da muss ich vonschmeling schon Recht geben. Dann geh zum Anwalt und zahl schön und bekommen tust Du nichts! Du machst nur noch ein dickes MINUS. Aber viel Glück

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Wer hat wann "den Dienst verweigert"?
                      So ein Ereigniss ist mir nicht bekannt.
                      Falls du die Erkrankungswelle im Oktober 2016 meinst bitte ich um etwas weniger "BLÖD"-Niveau ...

                      Anstatt irgendwelche hirnrissigen "Geschäftsverbindungen" mutzumaßen solltes du dir vielleicht mal darüber bewusst werden, dass flightright ein profitables Unternehmen ist und bleiben will. Folglich lehnen sie Beitreibungsvorhaben ab, bei denen sie geringe Aussichten auf einen Erfolg sehen.
                      Zuvor hatten sie noch vollmundig behauptet bald Ergebnisse präsentieren zu können und eine wahre Woge der Entschädigung über potenzielle Kunden ausschütten zu können.

                      Jedenfalls ist der Tag kaum angebrochen und schon gewinnst du den Preis für den bizarrsten Argwohn am 9.8.2017 - Chapeau!
                      Du kannst direkt zum Anwalt gehen, der Drops is gelutscht.

                      DürenD Offline
                      DürenD Offline
                      Düren
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #250

                      @vonschmeling sagte:
                      ....................
                      flightright....................

                      Zuvor hatten sie noch vollmundig behauptet bald Ergebnisse präsentieren zu können und eine wahre Woge der Entschädigung über potenzielle Kunden ausschütten zu können.

                      Ja genau, sie wollten direkt am ersten Tag auszahlen und haben mir dann später auf Nachfrage mitgeteilt, dass man eine "höchstrichterliche Entscheidung" vor Auszahlung benötigen. Was sie damit meinen weiss ich nicht, denn jeder Richter entscheidet doch höchtsrichterlich.
                      Flightright kommt bei mir jedenfalls auf die schwarze Liste. Denen entziehe ich das Mandat!

                      Vermutet ihr denn das ich wenn ich einen eigenen Anwalt nehme, vor Gericht keine Chance auf die uns zustehenden 1.500 Euro haben werde? Mir ist das nicht klar. Die müssen doch Vertretungskapitäne haben. Es kann doch nicht sein das der Gesetzgeber einen 250 Euro Penalty pro Person ab 3 Stunden Verspätung festlegt, wir 16 Stunden warten und es dann heisst man wolle nicht zahlen weil der Kapitän krank war. Ich finde das unverschämt. Das kann doch kein Richter akzeptieren!!! Wie ist das Eure Einschätzung bzw. ist jemandem bekannt, ob schon Leute vor Gericht gegangen sind und wie da entschieden wurde? Wenn schon Leute gescheitert sind, dann werde ich es mir schwer überlegen. Meine Familie war aber sehr enttäuscht und wir meiden Air Berlin nun aus Prinzip.
                      Wobei ich noch mal nachgelesen habe und wir nun gegen Tuifly klagen müssten. Über die hatte ich gebucht. Das möchte ich aber nicht, da wir die Tage wieder mit Tuifly fliegen und ich unser gutes Verhältnis nicht bleasten möchte. Aber Air Berlin, die buche ich nicht mehr!!

                      Sie beobachten Dich.........

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                      • FrankenstephanF Offline
                        FrankenstephanF Offline
                        Frankenstephan
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #251

                        Wir haben 2016 wegen Verspätung von TUIfly 1600,-- € zurück bekommen. Und ganz ehrlich, TUIfly ist es doch vollkommen egal ob wir wieder mit ihnen fliegen oder nicht. Uns übrigens auch... 😉

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                        • domrepfan1995D Offline
                          domrepfan1995D Offline
                          domrepfan1995
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #252

                          Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts. Aber frag doch mal hier nach: https://soep-online.de/index.html vielleicht hast Du hier mehr Erfolg und kostet nichts

                          FrankenstephanF wiener-michlW 2 Antworten Letzte Antwort
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                          • domrepfan1995D domrepfan1995

                            Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts. Aber frag doch mal hier nach: https://soep-online.de/index.html vielleicht hast Du hier mehr Erfolg und kostet nichts

                            FrankenstephanF Offline
                            FrankenstephanF Offline
                            Frankenstephan
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #253

                            @domrepfan1995 sagte:

                            Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts.

                            Kann ich so nicht bestätigen, wir hatten Verspätung wegen eines technischen Defekts am Fliecher... 😉

                            domrepfan1995D 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • domrepfan1995D domrepfan1995

                              Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts. Aber frag doch mal hier nach: https://soep-online.de/index.html vielleicht hast Du hier mehr Erfolg und kostet nichts

                              wiener-michlW Offline
                              wiener-michlW Offline
                              wiener-michl
                              Verwarnt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #254

                              @domrepfan1995 sagte:

                              Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts.

                              Das ist nicht richtig, technische Defekte befreien die Airlines nicht von der Entschädigung.

                              Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #255

                                Das ist nicht überraschend, Frankenstephan - die Aussage von domrepfan ist in dieser Hinsicht nicht zutreffend.
                                Tatsächlich führen die meisten durch technische Defekte bedingten Verspätungen zur Anerkennung eines Anspruchs.
                                Hier geht´s ja um flightright, daher mein Hinweis, dass die Strategie eben ausgerichtet ist auf Fälle, die ziemlich eindeutig zum Erfolg führen. Dies bedingt auch meine Kritik an der Werbung mit einer Erfolgsquote von 98% und meine Versuche, Betroffene zum direkten Handeln in Sachen Beschwerde zu bewegen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • FrankenstephanF Frankenstephan

                                  @domrepfan1995 sagte:

                                  Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts.

                                  Kann ich so nicht bestätigen, wir hatten Verspätung wegen eines technischen Defekts am Fliecher... 😉

                                  domrepfan1995D Offline
                                  domrepfan1995D Offline
                                  domrepfan1995
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #256

                                  Bei einem techn. defekt gibt es was, war ein versehen!!!! Ich hatte auch schon wegen techn. Defekte Geld bekommen, sorry!!!!!!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Herr_ReiseH Offline
                                    Herr_ReiseH Offline
                                    Herr_Reise
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #257

                                    @Düren
                                    Die betroffenen Maschinen, welche wegen der Krankheitswelle ausgefallen sind, waren allesamt TUIFly Maschinen, welche für Air Berlin fliegen. Ich nehme also sehr stark an, dass Air Berlin etwaige Ansprüche auf Entschädigung galant weiterleiten wird, dort war man nämlich absolut nicht glücklich mit den Umständen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • DürenD Offline
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                                      Düren
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #258

                                      Danke! Wir haben Air Berlin die Schuld gegeben, da die nicht geflogen sind.

                                      Wie sieht es denn nun aus? Steht uns die Entschädigung entsprechned der Gerichtsentscheidungen zu oder kann man sich einfach auf die Krankheit des Personals zurückziehen und lässt die Urlauber im Regen stehen? Das war schon echt hart und es ist letztlich auch viel Geld für uns.
                                      Wir hatten auch erhöhte Kosten die ich durch die Entschädigung gerne kompensieren würde.

                                      @Herr_Reise: Du scheinst Dich ja gut auszukennen. Meinst Du mit den Ansprüchen galant weiterleiten das Air Berlin unbürokratisch an
                                      die Geschädigten auszahlt und sich das Geld dann von Tuifly zurückerstatten lässt? Das wäre ja toll und von so was habe ich bisher
                                      nichts mitbekommen. Ist da Licht am Horizont?

                                      Sie beobachten Dich.........

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                                        #259

                                        Überleg mal selber, meinst Du Flightright verzichtet freiwillig gerade mal so auf hunderte bis tausende Provisionen weil ihnen das "zu viele Geschädigte" sind und Air Berlin, die nicht eben als Dienstleister Nummer 1 in dem Bereich verschrieen sind, zahlt das mal nebenbei locker flockig und streitet sich dann seinerseits mit einem Geschäftspartner, auf dessen "Hilfe" sie vielleicht nochmal angewiesen sein könnten?

                                        Also ich an Deiner Stelle würde das Geld noch nicht verplanen, um mal diplomatisch auf Deine letzte Frage zu antworten😉

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                                          #260

                                          Du wirst nicht "im Regen stehengelassen", Düren, deine Auslagen (belegbar und in einem üblichen Rahmen) werden erstattet, ebenfalls der Ticketpreis im Falle der Nichtbeförderung. "Man" kann sich auch nicht "einfach zurückziehen" (und tut es auch nicht!) sondern muss darlegen, warum man diese Krankmeldungen entgegen der regelmäßigen Rechtsprechung als nicht vorhersehbar betrachtet. Zwar wird es dem Unternehmen kaum möglich sein, einen wilden Streik nachzuweisen, dennoch sind einige Entscheidungen ergangen, die keinen Anspruch auf Komenpensation erkannten.
                                          Bisher liegen auch nur erstinstanzliche Urteile vor, der Ausgang der Sache liegt zum einen im Dunkeln zum andern in ferner Zukunft.
                                          Aus Sicht der Betroffenen sehe ich da kein "Licht am Horizont", offengestanden noch nicht einmal den Horizont ...
                                          Inzwischen äußern sich auch die Reiserechtler zurückhaltend, die anfangs eine "eindeutige Sachlage" zu erkennen glaubten.
                                          Formal kann AB nicht (ob nun elegant oder plump) an X3 "durchreichen" (AB ist ausführendes Luftfahrtunternehmen) sondern muss ggf. entschädigen und sich dann mit dem Partner einigen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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