Flightright
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Aussichtslose Fälle nehmen Flightright&Co. gar nicht erst an. Wer einen eindeutigen Fall hat, kann sich überlegen, ob er auf 25-30% der Erstattung als Provision verzichtet und andere die Arbeit machen lässt oder sich mit paar Briefen etc. die Erstattung zu 100% verdient.
Nur leider lassen sich die Fluggesellschaften meistens irgendwelche Ausreden einfallen, damit sie nicht zahlen müssen. Ich habe die Erfahrung 2x gemacht. Habe es auch vorher ohne Flightright versucht und direkt an die Fluggesellschaft geschrieben, auch auf die Fluggastrechte usw. hingewiesen - ohne Erfolg. Z.B. hat die Fluggesellschaft es einmal wegen Schneechaos abgelehnt. Da ich im Urlaub war, konnte ich dies nicht nachvollziehen ohne größeren Aufwand. Flightright hat festgestellt, dass dies 1 Tag vorher war, wo das Schneechaos Frankfurt erreicht hatte. Ich hatte keine Arbeit und keine Mühe, Flightright hat alles bestens erledigt. Außerdem kann Jeder machen was er will, mir waren es die 25% Provion wert, zu Mal ich ja nur im Erfolgsfall zahlen muss. Außer eine Vollmacht hinschicken, hatte ich nichts zu tun. Flightright hat mich über jeden Schritt informiert. Ich würde wieder Flightright einschalten, wenn ich Probleme habe.
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Ja, ja die Fluggesellschaften, lol
Hatte mal stress mit AirBerlin als guter Berl. Kunde.
Über 10 Std. zusätzlich natürlich, bis erreichen TXL ab Kuba.
Angebot 50 EUR ohne Annerkennung der Rechtspflicht.
Ich: Ich will aber 600 haben.
Antwort: Dann bekommen Sie garnichts! Nullkommanix.
Tatsächliches e-mail.
FRECHHEIT? ODER?Andere Ges. setzte sich durch.
Danke. -
Dein eigener Anwalt hätte sich auch durchgesetzt, sein Honorar hätte AB zahlen müssen und du hättest 600 Euro bekommen.
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Hätte er (Anwalt) sich nicht durchsetzen können, wäre der Auftrag zur Beitreibung von anderer Ges. abgelehnt worden ...

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Hätte er (Anwalt) sich nicht durchsetzen können, wäre der Auftrag zur Beitreibung von anderer Ges. abgelehnt worden ...

Wie immer hat meine geehrte vonschmeling Recht.
Andere Gesellschaft von mir beauftragt hatte Erfolg. War das 2. Mal in meinem Lebben, lol
AirBerlin überwies einen Betrag
RA Kanzlei in Berlin schrieb mir: Den überwiesenen Betrag verrechnen wir zuerst für unsere Gebühren.
Dann fordern wir erneut den Betrag i. Höhe von 600 EUR an.Das wurde dann wirklich teuer für AirBerlin.
Alles paletti, ich bekam 600 minus Gebühren. -
Aussichtslose Fälle nehmen Flightright&Co. gar nicht erst an. Wer einen eindeutigen Fall hat, kann sich überlegen, ob er auf 25-30% der Erstattung als Provision verzichtet und andere die Arbeit machen lässt oder sich mit paar Briefen etc. die Erstattung zu 100% verdient.
@Florian80w sagte:
Aussichtslose Fälle nehmen Flightright&Co. gar nicht erst an. Wer einen eindeutigen Fall hat, kann sich überlegen, ob er auf 25-30% der Erstattung als Provision verzichtet und andere die Arbeit machen lässt oder sich mit paar Briefen etc. die Erstattung zu 100% verdient.
Wir waren letzten Oktober bei den Air Berlin Opfern. Hin - und Zurück. Da wo die Piloten den Dienst verweigert haben.
1.500 Euro stehen uns für Hin- und Rückflug zu. 6*250 Euro.
Flightright lehnt die Annahme des Falls ab, da es zu viele Geschädigte gibt. Air Berling wäre wohl pleite wenn sie dafür zahlen müssten.
Ich vermute nun geschäftliche Verbindungen. Werde den Fall wohl 2019 zum Anwalt geben falls Flightright bis dahin nicht tätig wird. -
Wer hat wann "den Dienst verweigert"?
So ein Ereigniss ist mir nicht bekannt.
Falls du die Erkrankungswelle im Oktober 2016 meinst bitte ich um etwas weniger "BLÖD"-Niveau ...Anstatt irgendwelche hirnrissigen "Geschäftsverbindungen" mutzumaßen solltes du dir vielleicht mal darüber bewusst werden, dass flightright ein profitables Unternehmen ist und bleiben will. Folglich lehnen sie Beitreibungsvorhaben ab, bei denen sie geringe Aussichten auf einen Erfolg sehen.
Zuvor hatten sie noch vollmundig behauptet bald Ergebnisse präsentieren zu können und eine wahre Woge der Entschädigung über potenzielle Kunden ausschütten zu können.Jedenfalls ist der Tag kaum angebrochen und schon gewinnst du den Preis für den bizarrsten Argwohn am 9.8.2017 - Chapeau!
Du kannst direkt zum Anwalt gehen, der Drops is gelutscht. -
Da muss ich vonschmeling schon Recht geben. Dann geh zum Anwalt und zahl schön und bekommen tust Du nichts! Du machst nur noch ein dickes MINUS. Aber viel Glück
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Wer hat wann "den Dienst verweigert"?
So ein Ereigniss ist mir nicht bekannt.
Falls du die Erkrankungswelle im Oktober 2016 meinst bitte ich um etwas weniger "BLÖD"-Niveau ...Anstatt irgendwelche hirnrissigen "Geschäftsverbindungen" mutzumaßen solltes du dir vielleicht mal darüber bewusst werden, dass flightright ein profitables Unternehmen ist und bleiben will. Folglich lehnen sie Beitreibungsvorhaben ab, bei denen sie geringe Aussichten auf einen Erfolg sehen.
Zuvor hatten sie noch vollmundig behauptet bald Ergebnisse präsentieren zu können und eine wahre Woge der Entschädigung über potenzielle Kunden ausschütten zu können.Jedenfalls ist der Tag kaum angebrochen und schon gewinnst du den Preis für den bizarrsten Argwohn am 9.8.2017 - Chapeau!
Du kannst direkt zum Anwalt gehen, der Drops is gelutscht.@vonschmeling sagte:
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flightright....................Zuvor hatten sie noch vollmundig behauptet bald Ergebnisse präsentieren zu können und eine wahre Woge der Entschädigung über potenzielle Kunden ausschütten zu können.
Ja genau, sie wollten direkt am ersten Tag auszahlen und haben mir dann später auf Nachfrage mitgeteilt, dass man eine "höchstrichterliche Entscheidung" vor Auszahlung benötigen. Was sie damit meinen weiss ich nicht, denn jeder Richter entscheidet doch höchtsrichterlich.
Flightright kommt bei mir jedenfalls auf die schwarze Liste. Denen entziehe ich das Mandat!Vermutet ihr denn das ich wenn ich einen eigenen Anwalt nehme, vor Gericht keine Chance auf die uns zustehenden 1.500 Euro haben werde? Mir ist das nicht klar. Die müssen doch Vertretungskapitäne haben. Es kann doch nicht sein das der Gesetzgeber einen 250 Euro Penalty pro Person ab 3 Stunden Verspätung festlegt, wir 16 Stunden warten und es dann heisst man wolle nicht zahlen weil der Kapitän krank war. Ich finde das unverschämt. Das kann doch kein Richter akzeptieren!!! Wie ist das Eure Einschätzung bzw. ist jemandem bekannt, ob schon Leute vor Gericht gegangen sind und wie da entschieden wurde? Wenn schon Leute gescheitert sind, dann werde ich es mir schwer überlegen. Meine Familie war aber sehr enttäuscht und wir meiden Air Berlin nun aus Prinzip.
Wobei ich noch mal nachgelesen habe und wir nun gegen Tuifly klagen müssten. Über die hatte ich gebucht. Das möchte ich aber nicht, da wir die Tage wieder mit Tuifly fliegen und ich unser gutes Verhältnis nicht bleasten möchte. Aber Air Berlin, die buche ich nicht mehr!! -
Wir haben 2016 wegen Verspätung von TUIfly 1600,-- € zurück bekommen. Und ganz ehrlich, TUIfly ist es doch vollkommen egal ob wir wieder mit ihnen fliegen oder nicht. Uns übrigens auch...

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Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts. Aber frag doch mal hier nach: https://soep-online.de/index.html vielleicht hast Du hier mehr Erfolg und kostet nichts
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Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts. Aber frag doch mal hier nach: https://soep-online.de/index.html vielleicht hast Du hier mehr Erfolg und kostet nichts
@domrepfan1995 sagte:
Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts.
Kann ich so nicht bestätigen, wir hatten Verspätung wegen eines technischen Defekts am Fliecher...

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Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts. Aber frag doch mal hier nach: https://soep-online.de/index.html vielleicht hast Du hier mehr Erfolg und kostet nichts
@domrepfan1995 sagte:
Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts.
Das ist nicht richtig, technische Defekte befreien die Airlines nicht von der Entschädigung.
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Das ist nicht überraschend, Frankenstephan - die Aussage von domrepfan ist in dieser Hinsicht nicht zutreffend.
Tatsächlich führen die meisten durch technische Defekte bedingten Verspätungen zur Anerkennung eines Anspruchs.
Hier geht´s ja um flightright, daher mein Hinweis, dass die Strategie eben ausgerichtet ist auf Fälle, die ziemlich eindeutig zum Erfolg führen. Dies bedingt auch meine Kritik an der Werbung mit einer Erfolgsquote von 98% und meine Versuche, Betroffene zum direkten Handeln in Sachen Beschwerde zu bewegen. -
@domrepfan1995 sagte:
Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts.
Kann ich so nicht bestätigen, wir hatten Verspätung wegen eines technischen Defekts am Fliecher...

Bei einem techn. defekt gibt es was, war ein versehen!!!! Ich hatte auch schon wegen techn. Defekte Geld bekommen, sorry!!!!!!
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@Düren
Die betroffenen Maschinen, welche wegen der Krankheitswelle ausgefallen sind, waren allesamt TUIFly Maschinen, welche für Air Berlin fliegen. Ich nehme also sehr stark an, dass Air Berlin etwaige Ansprüche auf Entschädigung galant weiterleiten wird, dort war man nämlich absolut nicht glücklich mit den Umständen. -
Danke! Wir haben Air Berlin die Schuld gegeben, da die nicht geflogen sind.
Wie sieht es denn nun aus? Steht uns die Entschädigung entsprechned der Gerichtsentscheidungen zu oder kann man sich einfach auf die Krankheit des Personals zurückziehen und lässt die Urlauber im Regen stehen? Das war schon echt hart und es ist letztlich auch viel Geld für uns.
Wir hatten auch erhöhte Kosten die ich durch die Entschädigung gerne kompensieren würde.@Herr_Reise: Du scheinst Dich ja gut auszukennen. Meinst Du mit den Ansprüchen galant weiterleiten das Air Berlin unbürokratisch an
die Geschädigten auszahlt und sich das Geld dann von Tuifly zurückerstatten lässt? Das wäre ja toll und von so was habe ich bisher
nichts mitbekommen. Ist da Licht am Horizont? -
Überleg mal selber, meinst Du Flightright verzichtet freiwillig gerade mal so auf hunderte bis tausende Provisionen weil ihnen das "zu viele Geschädigte" sind und Air Berlin, die nicht eben als Dienstleister Nummer 1 in dem Bereich verschrieen sind, zahlt das mal nebenbei locker flockig und streitet sich dann seinerseits mit einem Geschäftspartner, auf dessen "Hilfe" sie vielleicht nochmal angewiesen sein könnten?
Also ich an Deiner Stelle würde das Geld noch nicht verplanen, um mal diplomatisch auf Deine letzte Frage zu antworten

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Du wirst nicht "im Regen stehengelassen", Düren, deine Auslagen (belegbar und in einem üblichen Rahmen) werden erstattet, ebenfalls der Ticketpreis im Falle der Nichtbeförderung. "Man" kann sich auch nicht "einfach zurückziehen" (und tut es auch nicht!) sondern muss darlegen, warum man diese Krankmeldungen entgegen der regelmäßigen Rechtsprechung als nicht vorhersehbar betrachtet. Zwar wird es dem Unternehmen kaum möglich sein, einen wilden Streik nachzuweisen, dennoch sind einige Entscheidungen ergangen, die keinen Anspruch auf Komenpensation erkannten.
Bisher liegen auch nur erstinstanzliche Urteile vor, der Ausgang der Sache liegt zum einen im Dunkeln zum andern in ferner Zukunft.
Aus Sicht der Betroffenen sehe ich da kein "Licht am Horizont", offengestanden noch nicht einmal den Horizont ...
Inzwischen äußern sich auch die Reiserechtler zurückhaltend, die anfangs eine "eindeutige Sachlage" zu erkennen glaubten.
Formal kann AB nicht (ob nun elegant oder plump) an X3 "durchreichen" (AB ist ausführendes Luftfahrtunternehmen) sondern muss ggf. entschädigen und sich dann mit dem Partner einigen.
