Flightright
-
Naja, ich glaube einfach so unbürokratisch wird AB das nicht tun, denn auch dort muss man schauen, dass man das Geld von TuiFly zurückbekommt. Was AirBerlin angeht, weiß man ja, dass man dort nicht gerade überschwänglich Kapital zur Verfügung hat

-
Hallo zusammen ,
bin mit meiner Tochter gereist und hatte eine Verspätung von ca 5 Stunden . Ryanair war bereit mir eine Entschädigung in Höhe von 400€ zu überweisen . Meiner Tochter allerdings nicht , da sie unter zwei Jahre war und kein eigenen Sitzplatz hatte. Lohnt es sich Flightright einzuschalten?
lg -
Hallo zusammen ,
bin mit meiner Tochter gereist und hatte eine Verspätung von ca 5 Stunden . Ryanair war bereit mir eine Entschädigung in Höhe von 400€ zu überweisen . Meiner Tochter allerdings nicht , da sie unter zwei Jahre war und kein eigenen Sitzplatz hatte. Lohnt es sich Flightright einzuschalten?
lgDeine Tochter hat als "No seat Baby" keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
-
Der Bernhard hat es auf den Punkt gebracht, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
-
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn für das Kind ein Ticket erworben wurde und zwar unbeachtlich des Preises.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 7.11.2012, Az.: 13 S 95/12"Die Klägerin zu 3 ist nicht kostenlos im Sinne von Art. 3 Abs. 3 VO (EG) 261/2004 gereist, was die Beklagte auch nicht behauptet (Schriftsatz der Beklagten vom 13.03.2012, Seite 10; Bl. 131 d. A.). Die Klägerin zu 3 ist auch nicht zu einem reduzierten Tarif gereist, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Dahin stehen kann, ob die Klägerin zu 3 für ihren Flug 82,50 Euro oder - wie die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2012 vortrug - 15 Euro bezahlte. Die Beklagte räumt selbst ein, dass die Klägerin zu 3 zu einem reduzierten Tarif reiste (Schriftsatz vom 13.03.2012, Seite 10, Bl. 131 d. A.). Nach unstreitigem Vortrag des Klägers zu 1 buchte er die Reise über das Internetportal opodo, das jedermann zugänglich ist. Die Beklagte hat nicht dargelegt, warum dieser Tarif öffentlich nicht verfügbar gewesen sein sollte.
Entgegen der Ansicht der Beklagten kommt es für die Frage der Anwendbarkeit der Verordnung 261/2004 nicht darauf an, ob das Kleinkind einen eigenen Sitzplatz hatte."
(Erklärung: Klägerin zu 3 steht für das seinerzeit 16 Monate alte Baby der Reisenden)
Quelle: sh. Link -
@tangomaus sagte:
@sally - Du willst für etwas eine Entschädigung haben, wofür du gar nicht bezahlt hast?

Was heist denn "nicht bezahlt ". Ich habe für mein Kind zahlen müssen ,selbst wenn es "nur" 40€ waren. Sie hatte ihr eigenes Flugticket und gehörte doch auch zu den Passagieren des Flugzeugs .
-
Hallo Sally,
also ehrlich gesagt ich würde die 400€ nehmen und es gut sein lassen. Was hast Du denn insgesammt für die Tickets bezahlt? ( Ich weiss, dass das für die Entschädigungszahlung keinen Rolle spielt). Wenn Du den Fall an Flightright gibst kann es sich monatelang hinziehen bis es zu einer Einigung kommt. Und dann mußt Du ja einen gewissen Prozentsatz an Flightright zahlen. Zum Schluss bleibt Dir vielleicht nicht viel mehr als die 400€ übrig und hast den ganzen Hickhack an der Backe gehabt.
Viele Grüße
Silvia -
@sally1278
Jedenfalls hat ein Gericht einen Anspruch auch eines Kleinkindes für Recht erkannt, unbeachtlich des Ticketpreises.
Daher mein Rat: Schreibe Ryanair erneut an, bedanke dich für das Angebot und teile mit, dass du es für nicht ausreichend hältst. Kurzer Verweis auf das o.g. Aktenzeichen als Begründung.
Ich würde ebenfalls eher darauf verzichten, die Causa an ein Inkassounternehmen weiterzugeben, tatsächlich könnte sich dies negativ auf das Endergebnis auswirken. Trennen lassen sich die Ansprüche nämlich nicht. -
@sally1278
Jedenfalls hat ein Gericht einen Anspruch auch eines Kleinkindes für Recht erkannt, unbeachtlich des Ticketpreises.
Daher mein Rat: Schreibe Ryanair erneut an, bedanke dich für das Angebot und teile mit, dass du es für nicht ausreichend hältst. Kurzer Verweis auf das o.g. Aktenzeichen als Begründung.
Ich würde ebenfalls eher darauf verzichten, die Causa an ein Inkassounternehmen weiterzugeben, tatsächlich könnte sich dies negativ auf das Endergebnis auswirken. Trennen lassen sich die Ansprüche nämlich nicht.Zu was die Gier nur alles bei den Menschen führt..... mir würde mein Stolz allein schon solche Forderungen verbieten, Rechtsprechung hin oder her .....
-
Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten.
-
Zu was die Gier nur alles bei den Menschen führt..... mir würde mein Stolz allein schon solche Forderungen verbieten, Rechtsprechung hin oder her .....
@jlechtenboehmer sagte:
Zu was die Gier nur alles bei den Menschen führt..... mir würde mein Stolz allein schon solche Forderungen verbieten, Rechtsprechung hin oder her .....
Ich bin weder Gierig noch bin ich stolzlos! Solchen Menschen wie Ihnen wünsche ich eine 6stündige flugverspätung mit einem Kleinkind ! Solange man es nicht selbst durchgemacht hat wirft man halt mit solchen Begriffen um sich !
-
Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten.
@vonschmeling sagte:
Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten.
Vielen Dank!
Dem kann ich nichts mehr hinzufügen! -
Musst du auch nicht, sally1278, ich nehme an, mit der Information über gängige Rechtsprechung ist dir geholfen.
Wie gesagt, von der Bevollmächtigung eines der einschlägigen Inkassounternehmen rate ich dir ab, der Schuss könnte nach hinten losgehen.
Imho wäre eine weitere direkte Einrede bei Ryanair mit Verweis auf die Begründung durch die zitierte Entscheidung der richtige Weg.
Wenn du damit nicht zum Ziel kommst kannst du dich bei der SÖP um eine Schlichtung bemühen. Diese ist provisionsfrei und birgt keine Risiken, am Ende noch weniger als die angebotenen 400€ zu erhalten.
Viel Erfolg! -
Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten.
@vonschmeling sagte:
Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine KompensationDas ist die einzigst vernünftige und richtige Antwort !
Auch Kleinkinder sind von geltenden EU-Rechten nicht ausgenommen, sofern sie eine Buchungsbestätigung besitzen, in der sie namentlich genannt sind, und sofern sie nicht kostenlos befördert wurden. Ob mit oder ohne Sitzplatz ist vollkommen egal, sowie der Preis des Tickets.
-
Wenn man flighright einschaltet wird es nicht weniger. Es stehen ja insgesamt 800,-- Euro zu, davon geht die Prov. (25-30%) ab, bleiben also mind. 550 Euro. SÖP kostet keine Prov., wie schon geschrieben wurde. Aber vorher noch einmal bei der Fluggesellschaft probieren!
Gemäß der EU Fluggastrecheverordnung 261/2004 hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke ab. Sie haben Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person, unabhängig vom Ticketpreis.
-
@domrepfan1995
Der Streit um die Kompensation für das Baby ging über mehrere Instanzen, so ein Anliegen ist kompliziert, und komplizierte Anliegen mögen flightright und Konsorten nicht besonders. Sie gefallen sich eher darin gegen die Eröffnung von Insolvenzverfahren Beschwerde einzulegen, ganz unbeachtlich der unmittelbaren Folgen für den Verbraucher/ das betroffene Unternehmen i.I.
Folglich wird flightright nach meiner Einschätzung eben die Belange der erwachsenen Reisenden erstreiten wollen (was nicht nötig ist!) und damit werden aus gesetzten 400€ u.U. 280.
Bekanntlich hege ich kein Wohlwollen für diese Beitreibungsdienstleister und gibt es die SÖP aus gutem Grund.
Ich weiß, dass du es anders siehst, jedoch ist die Übertragung in vielen Fällen rausgeschmissenes Geld. Den Behauptungen, sie seien effizienter, schneller, erfolgreicher steht nicht ein einziger Beweis gegenüber, auch dein mehrmaliger Erfolg ist kein solcher. Du hattest es ja gar nicht erst anders versucht ...
Bei aller Hochachtung für deine positiven Erfahrungen: Sie widerlegen keinesfalls den Sinn eines anderen Weges zur erfolgreichen Einrede! -
Ich hatte es vorher bei den Fluggesellschaften versucht, es kamen aber scheinheilige Ausreden und dann hatte ich keine Lust mehr mit den Fluggesellschaften zu verhandeln und habe jeweils Flightright eingeschaltet. Damals gab es allerdings SÖP noch nicht!
-
Die Attitüde der Luftverkehrsunternehmen hat sich gewandelt.
Ich bestreite nicht, dass es Fallkonstellationen gibt, bei welchen die Bevollmächtigung Sinn macht. Dieser von sally vorgetragenen gehört allerdings nicht dazu.