Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flightright
  6. Flightright

Flightright

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
414 Beiträge 3 Kommentatoren 167.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Herr_ReiseH Offline
    Herr_ReiseH Offline
    Herr_Reise
    schrieb am zuletzt editiert von
    #261

    Naja, ich glaube einfach so unbürokratisch wird AB das nicht tun, denn auch dort muss man schauen, dass man das Geld von TuiFly zurückbekommt. Was AirBerlin angeht, weiß man ja, dass man dort nicht gerade überschwänglich Kapital zur Verfügung hat 😉

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • sally1278S Offline
      sally1278S Offline
      sally1278
      schrieb am zuletzt editiert von
      #262

      Hallo zusammen ,
      bin mit meiner Tochter gereist und hatte eine Verspätung von ca 5 Stunden . Ryanair war bereit mir eine Entschädigung in Höhe von 400€ zu überweisen . Meiner Tochter allerdings nicht , da sie unter zwei Jahre war und kein eigenen Sitzplatz hatte. Lohnt es sich Flightright einzuschalten?
      lg

      bernhard707B 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • sally1278S sally1278

        Hallo zusammen ,
        bin mit meiner Tochter gereist und hatte eine Verspätung von ca 5 Stunden . Ryanair war bereit mir eine Entschädigung in Höhe von 400€ zu überweisen . Meiner Tochter allerdings nicht , da sie unter zwei Jahre war und kein eigenen Sitzplatz hatte. Lohnt es sich Flightright einzuschalten?
        lg

        bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #263

        Deine Tochter hat als "No seat Baby" keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • sally1278S Offline
          sally1278S Offline
          sally1278
          schrieb am zuletzt editiert von
          #264

          Gibt es Diesbezüglich noch weitere Meinungen ?
          lg

          wiener-michlW 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • sally1278S sally1278

            Gibt es Diesbezüglich noch weitere Meinungen ?
            lg

            wiener-michlW Offline
            wiener-michlW Offline
            wiener-michl
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #265

            Der Bernhard hat es auf den Punkt gebracht, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

            Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • TangomausT Offline
              TangomausT Offline
              Tangomaus
              schrieb am zuletzt editiert von
              #266

              @sally - Du willst für etwas eine Entschädigung haben, wofür du gar nicht bezahlt hast?😕

              sally1278S 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #267

                Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn für das Kind ein Ticket erworben wurde und zwar unbeachtlich des Preises.
                Landgericht Stuttgart, Urteil vom 7.11.2012, Az.: 13 S 95/12

                "Die Klägerin zu 3 ist nicht kostenlos im Sinne von Art. 3 Abs. 3 VO (EG) 261/2004 gereist, was die Beklagte auch nicht behauptet (Schriftsatz der Beklagten vom 13.03.2012, Seite 10; Bl. 131 d. A.). Die Klägerin zu 3 ist auch nicht zu einem reduzierten Tarif gereist, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Dahin stehen kann, ob die Klägerin zu 3 für ihren Flug 82,50 Euro oder - wie die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2012 vortrug - 15 Euro bezahlte. Die Beklagte räumt selbst ein, dass die Klägerin zu 3 zu einem reduzierten Tarif reiste (Schriftsatz vom 13.03.2012, Seite 10, Bl. 131 d. A.). Nach unstreitigem Vortrag des Klägers zu 1 buchte er die Reise über das Internetportal opodo, das jedermann zugänglich ist. Die Beklagte hat nicht dargelegt, warum dieser Tarif öffentlich nicht verfügbar gewesen sein sollte.
                Entgegen der Ansicht der Beklagten kommt es für die Frage der Anwendbarkeit der Verordnung 261/2004 nicht darauf an, ob das Kleinkind einen eigenen Sitzplatz hatte."
                (Erklärung: Klägerin zu 3 steht für das seinerzeit 16 Monate alte Baby der Reisenden)
                Quelle: sh. Link

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • TangomausT Tangomaus

                  @sally - Du willst für etwas eine Entschädigung haben, wofür du gar nicht bezahlt hast?😕

                  sally1278S Offline
                  sally1278S Offline
                  sally1278
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #268

                  @tangomaus sagte:

                  @sally - Du willst für etwas eine Entschädigung haben, wofür du gar nicht bezahlt hast?😕

                  Was heist denn "nicht bezahlt ". Ich habe für mein Kind zahlen müssen ,selbst wenn es "nur" 40€ waren. Sie hatte ihr eigenes Flugticket und gehörte doch auch zu den Passagieren des Flugzeugs .

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Silvia LS Offline
                    Silvia LS Offline
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #269

                    Hallo Sally,
                    also ehrlich gesagt ich würde die 400€ nehmen und es gut sein lassen. Was hast Du denn insgesammt für die Tickets bezahlt? ( Ich weiss, dass das für die Entschädigungszahlung keinen Rolle spielt). Wenn Du den Fall an Flightright gibst kann es sich monatelang hinziehen bis es zu einer Einigung kommt. Und dann mußt Du ja einen gewissen Prozentsatz an Flightright zahlen. Zum Schluss bleibt Dir vielleicht nicht viel mehr als die 400€ übrig und hast den ganzen Hickhack an der Backe gehabt.
                    Viele Grüße
                    Silvia

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #270

                      @sally1278
                      Jedenfalls hat ein Gericht einen Anspruch auch eines Kleinkindes für Recht erkannt, unbeachtlich des Ticketpreises.
                      Daher mein Rat: Schreibe Ryanair erneut an, bedanke dich für das Angebot und teile mit, dass du es für nicht ausreichend hältst. Kurzer Verweis auf das o.g. Aktenzeichen als Begründung.
                      Ich würde ebenfalls eher darauf verzichten, die Causa an ein Inkassounternehmen weiterzugeben, tatsächlich könnte sich dies negativ auf das Endergebnis auswirken. Trennen lassen sich die Ansprüche nämlich nicht.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @sally1278
                        Jedenfalls hat ein Gericht einen Anspruch auch eines Kleinkindes für Recht erkannt, unbeachtlich des Ticketpreises.
                        Daher mein Rat: Schreibe Ryanair erneut an, bedanke dich für das Angebot und teile mit, dass du es für nicht ausreichend hältst. Kurzer Verweis auf das o.g. Aktenzeichen als Begründung.
                        Ich würde ebenfalls eher darauf verzichten, die Causa an ein Inkassounternehmen weiterzugeben, tatsächlich könnte sich dies negativ auf das Endergebnis auswirken. Trennen lassen sich die Ansprüche nämlich nicht.

                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmer
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #271

                        Zu was die Gier nur alles bei den Menschen führt..... mir würde mein Stolz allein schon solche Forderungen verbieten, Rechtsprechung hin oder her .....

                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                        sally1278S 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #272

                          Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
                          Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
                          Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten. 😕

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          sally1278S Holly-manH 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                            Zu was die Gier nur alles bei den Menschen führt..... mir würde mein Stolz allein schon solche Forderungen verbieten, Rechtsprechung hin oder her .....

                            sally1278S Offline
                            sally1278S Offline
                            sally1278
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #273

                            @jlechtenboehmer sagte:

                            Zu was die Gier nur alles bei den Menschen führt..... mir würde mein Stolz allein schon solche Forderungen verbieten, Rechtsprechung hin oder her .....

                            Ich bin weder Gierig noch bin ich stolzlos! Solchen Menschen wie Ihnen wünsche ich eine 6stündige flugverspätung mit einem Kleinkind ! Solange man es nicht selbst durchgemacht hat wirft man halt mit solchen Begriffen um sich !

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
                              Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
                              Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten. 😕

                              sally1278S Offline
                              sally1278S Offline
                              sally1278
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #274

                              @vonschmeling sagte:

                              Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
                              Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
                              Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten. 😕

                              Vielen Dank!
                              Dem kann ich nichts mehr hinzufügen!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #275

                                Musst du auch nicht, sally1278, ich nehme an, mit der Information über gängige Rechtsprechung ist dir geholfen.
                                Wie gesagt, von der Bevollmächtigung eines der einschlägigen Inkassounternehmen rate ich dir ab, der Schuss könnte nach hinten losgehen.
                                Imho wäre eine weitere direkte Einrede bei Ryanair mit Verweis auf die Begründung durch die zitierte Entscheidung der richtige Weg.
                                Wenn du damit nicht zum Ziel kommst kannst du dich bei der SÖP um eine Schlichtung bemühen. Diese ist provisionsfrei und birgt keine Risiken, am Ende noch weniger als die angebotenen 400€ zu erhalten.
                                Viel Erfolg!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
                                  Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
                                  Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation; sally möchte Wege gewiesen bekommen, auf moralische Belehrungen kann sie vermutlich verzichten. 😕

                                  Holly-manH Offline
                                  Holly-manH Offline
                                  Holly-man
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #276

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Es geht hier aber nicht um (deine!) "moralische" Bewertung sondern um die rechtmäßigen Ansprüche.
                                  Die VO für Fluggastrechte in der EU sieht nun einmal eine pauschale Entschädigung vor, ganz gleich ob das Ticket nur einen Bruchteil des Kompensationsbetrages gekostet hat.
                                  Das Kind war im Besitz eines kostenpflichtigen Tickets und hat demzufolge ebenfalls Anspruch auf eine Kompensation

                                  Das ist die einzigst vernünftige und richtige Antwort !

                                  Auch Kleinkinder sind von geltenden EU-Rechten nicht ausgenommen, sofern sie eine Buchungsbestätigung besitzen, in der sie namentlich genannt sind, und sofern sie nicht kostenlos befördert wurden. Ob mit oder ohne Sitzplatz ist vollkommen egal, sowie der Preis des Tickets.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • domrepfan1995D Offline
                                    domrepfan1995D Offline
                                    domrepfan1995
                                    schrieb am zuletzt editiert von domrepfan1995
                                    #277

                                    Wenn man flighright einschaltet wird es nicht weniger. Es stehen ja insgesamt 800,-- Euro zu, davon geht die Prov. (25-30%) ab, bleiben also mind. 550 Euro. SÖP kostet keine Prov., wie schon geschrieben wurde. Aber vorher noch einmal bei der Fluggesellschaft probieren!

                                    Gemäß der EU Fluggastrecheverordnung 261/2004 hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke ab. Sie haben Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person, unabhängig vom Ticketpreis.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #278

                                      @domrepfan1995
                                      Der Streit um die Kompensation für das Baby ging über mehrere Instanzen, so ein Anliegen ist kompliziert, und komplizierte Anliegen mögen flightright und Konsorten nicht besonders. Sie gefallen sich eher darin gegen die Eröffnung von Insolvenzverfahren Beschwerde einzulegen, ganz unbeachtlich der unmittelbaren Folgen für den Verbraucher/ das betroffene Unternehmen i.I.
                                      Folglich wird flightright nach meiner Einschätzung eben die Belange der erwachsenen Reisenden erstreiten wollen (was nicht nötig ist!) und damit werden aus gesetzten 400€ u.U. 280.
                                      Bekanntlich hege ich kein Wohlwollen für diese Beitreibungsdienstleister und gibt es die SÖP aus gutem Grund.
                                      Ich weiß, dass du es anders siehst, jedoch ist die Übertragung in vielen Fällen rausgeschmissenes Geld. Den Behauptungen, sie seien effizienter, schneller, erfolgreicher steht nicht ein einziger Beweis gegenüber, auch dein mehrmaliger Erfolg ist kein solcher. Du hattest es ja gar nicht erst anders versucht ...
                                      Bei aller Hochachtung für deine positiven Erfahrungen: Sie widerlegen keinesfalls den Sinn eines anderen Weges zur erfolgreichen Einrede!

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • domrepfan1995D Offline
                                        domrepfan1995D Offline
                                        domrepfan1995
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #279

                                        @vonschmeling

                                        Ich hatte es vorher bei den Fluggesellschaften versucht, es kamen aber scheinheilige Ausreden und dann hatte ich keine Lust mehr mit den Fluggesellschaften zu verhandeln und habe jeweils Flightright eingeschaltet. Damals gab es allerdings SÖP noch nicht!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #280

                                          Die Attitüde der Luftverkehrsunternehmen hat sich gewandelt.
                                          Ich bestreite nicht, dass es Fallkonstellationen gibt, bei welchen die Bevollmächtigung Sinn macht. Dieser von sally vorgetragenen gehört allerdings nicht dazu.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 12
                                          • 13
                                          • 14
                                          • 15
                                          • 16
                                          • 20
                                          • 21
                                          • 14 von 21
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag