Wasserausfall im Hotel - Reklamation beim Veranstalter
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Ich wiederhole:
Keine Minderung bei sporadischer Wasserknappheit - selbst Kakerlaken oder Ratten sind ggf. als "ortsüblich" hinzunehmen.
Einen Anwalt mit einer solchen Angelegenheit befassen zu wollen halte ich nach wie vor für absolut grotesk.
(Repetitorium: wir befinden uns hier im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"!??)xx Beitrag editiert, OT gelöscht xx
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@kappamike
also wenn ich das richtig verstehe, war "Wasser" ja immer da.
Nur eben nicht in der richtigen Temperatur.
Das reiserecht sieht eine reisepresminderung von 15% für den Ausfall vom Warmwasserboiler vor.
Vielelicht kann man daraus ja einen Ausfall von "Kaltwasser" konstruieren.
Ganz ehrlich. 14 Tage lang gebrüht zu werden finde ich auch nicht als hinnehmbarhinreichend dokumentiert scheint deine mangelanzeige ja zu sein
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Es scheint heir ja nicht das Wasser das Problem zu sein.
Sondern der technische defekt, der das Wasser erwärmt.
dieser wurde 14 Tage lang nicht behoben bzw. konnte nicht behoben werden.Ich sehe das ähnlich, wie bei einem defekten Auto. Ich kaufe ein Auto mit defekter Ölpumpe.
Spielt doch dann keine Rolle, ob das Auto trotzdem jedes mal pünktlich anspringt.
Defekt ist defekt.
Der Verkäufer kann doch nicht sagen: keine Minderung, dein Auto springt doch fast täglich an. -
ja genau Lexi, aber einige der Topp Manager hier mit tausenden von Beiträgen können nur noch abgehoben reagieren! Von Anfang an war die Rede von "verbrühen und zu heißem Wasser", was ist da drauf geantwortet worden? Null Verständnis, Häme und erhobener Zeigefinger bringen nichts, rein garnichts....außer manchem das Gefühl "was bin ich wieder gut" !!!
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Roger, da muss ich dir voll zustimmen. Der User kappamike hat in seinem Posting vom 15.08.2015 20:12:31 geschrieben, dass lt. Haustechniker und Rezeption eine defekte Pumpe für den täglich mehrfach sporadisch auftretenden Ausfall des Kaltwassers verantwortlich gewesen ist. Also steht doch eindeutig fest, was Sache ist. Die wenig hilfreichen Antworten hätten sich so einige User hier echt sparen können.
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DANKE,eigentlich wollte ich nach dem Hickhack nicht mehr reagieren,aber endlich lesen die User richtig bzw. verstehen was wir für ein Problem hatten in den 14 Tagen!
JAAAA, leider kenn ich dieses "sich profilieren müssen -Gehabe" aus anderen Foren!
aber ich war trotzdem erschrocken, also bleib ich jetzt an ITS fordere Nach 1Monat warten... Oder muss ich härter auffahren?
gibt es jmd. mit Erfahrungswerten?danke im vorab
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Um es kurz zu machen. Ich würde 15 % Reisepreisminderung als angemessen betrachten, die allerdings in diesem Fall aufgrund der genannten Beeinträchtigungen grundsätzlich vom Gesamtreisepreis erhoben werden sollten und nicht vom Tagessatz der Unterkunft.
siehe auch Frankfurter Tabelle -
..ich interpretiere deinen Beitrag so daß das Reiseende schon länger als 1 Monat zurückliegt. Reisemängel müssen jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise beim RV mit dem Minderungsbegehren eingereicht werden. Danach ist die Frist verstrichen, dann können diesbezüglich keine Ansprüche gegen den RV mehr geltend gemacht werden. Bei jedem Minderungsanspruch ist im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Reisenden auch darauf zu achten daß der Mangel vor Ort mit der Bitte um Abhilfe (möglichst schriftlich bestätigen lassen bzw. unter Zuhilfenahme von Zeugen) bei der Reiseleitung reklamiert wurde.
...sorry..hatte ich überlesen..hast du ja doch schon reklamiert

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Völlig wurscht ob warmes / kaltes oder Wasser überhaupt sporadisch nicht verfügbar war - keine Minderung.
Punkt. -
Ganz ehrlich?
Die Interpretation eine Familie wäre "14 Tage lang gebrüht" worden ist einfach nur albern!Es liegt mir nichts ferner als jemanden von einem solchen Vortrag abzuhalten - jedoch entbehrt er sicherlich jeglicher Ernsthaftigkeit und wird vermutlich nur eine gewisse Erheiterung bei den mit der Reklamation befassten Organen hervorrufen.
Man muss nicht für jeden Mumpitz "Gehör" erwarten - einfach mal einen Gang zurückschalten und gesunden Menschenverstand benutzen ... -
nate1
Die wenig hilfreichen Antworten hätten sich so einige User hier echt sparen können.... und du dir genau diese! ... (www.begreifendeslesen.de)
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Was ist denn bitte interpretation daran, dass man durch einen technischen Defekt nur Wasser über dem Siedepunkt empfängt ?
Kann ja sein, dass der temperatur Regler defekt ist und meint, er müsste das Wasser auf 100 Grad erhitzen.
So unwahrscheinlich ist das nicht
Ist mir selbst auch schon passiert. Allerdings in einer Ferienwohnung.
Und da man den defekt übers we nicht reparieren konnte, haben wir eine Ersatz Unterkunft bekommen. -
Wo bitte wird über kochendes Wasser Beschwerde geführt?
Lächerlich ... -
Ich glaube fast da möchte jemand nicht begreifen , sondern ist nur aufs Stänkern aus.
Wenn man nach einem Tag im Meer (Salszwasser/ Sand/ Sonnenschutz) sich duschen möchte sei es morgens, mittags oder abends egal, dann gehe ich gerne unter die Dusche um das SalZ- Sand Sonnenmilch Gemisch mir von der Haut zu waschen, mal ganz abgesehen vom entstandenen Schweiss , normale Körperpflege halt!
Das für 4 Personen sollte doch wohl auch in einem europäischen Land wie Spanien, nichts anderes ist Mallorca doch wohl auch , möglich sein!
Uns war es aber nicht möglich, da spielt die Uhrzeit und die Ursache mitnichten eine Rolle.
Es geht hier wie Andere bereits festgestellt haben nicht um Wassermangel oder generellen Wasserausfall ODER leichte Temperaturschwankungen. (Heisses also aufgeheitzes KALTES Wasser war zu jeder Zeit da)(Ach ja das läuft nict geheizt in die Klospülung oder in den Kaltwassersrtang ) (40 Jahre Spanienreisender)
Es geht darum, dass man mit einem Einhandmischer Wasser beim Duschen einstellt, bleibt dann das KALTE Wasser (Heisses läuft weiter) gänzlich aus duscht man MIT???? Na was wohl kochend heissem Wasser. Der Ausfall war bedingt durch einen Defekt einer Pumpe/ Motor, wie es der Techniker ,teils spanisch-deutsch-englisch gebrochen gesprochen von sich gab! EINE DEFEKTE KALTWASSER PUMPE.
Wen es interessiert ich habe auch Videos dazu in die Bewertung des Hotels online gestellt, dabei sieht man dass die Mischbatterie auf KALT eingetellt ist und NICHTS an Wasser kommt.
0www.holidaycheck.de/hotel-Reisevideos_Hotel+Beverly+Playa-ch_rv-hid_12751.html?action=detail&mediaId=216330@ vonschmeling
Würdest du dich 14 Tage nur mit kochend heissem Wasser duschen wollen/können oder im Urlaub daraufwarten wollen, wann denn nun wieder kaltes Wasser zum Mischen beim Duschen bereitsteht um dich dann zu Duschen?? ODER BIST DU AGGRESSIVER DUSCHVERWEIGERER/in???
Jetzt bin ich auf die Ehrliche Antwort gespannt! -
Also ich verstehe so einige Reaktionen hier nicht. Eine Dusche, bei der nur heisses Wasser raus kommt, eignet sich eindeutig nicht zum Duschen. Sie ist kaputt, man kann sie nicht benutzen.
Warum sollte eine nicht funktionsfaehige Dusche nun aber keinen Reisemangel darstellen? Natuerlich ist es ein Reisemangel, wenn die Dusche nicht funktioniert.
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Es scheint aber Zimmer gegeben zu haben, bei denen das Problem nicht bestand, die wollte Mike nicht.
Da auch in Spanien Wassererhitzung richtig Geld kostet, wirds wohl nicht unbedingt kochendheiß gewesen sein, zumal Hotels üblicherweise sehr genau auf die Kosten achten.
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Aus "sporadischem" Ausfall von Kaltwasser ist inzwischen ein "14 tägiges Martyrium" geworden - na dann ...
Ein nicht funktionsfähiges Bad ist ein Reisemangel. Allerdings wurde Abhilfe ja angeboten jedoch abgelehnt. Wurde die Ersatzunterkunft gar nicht erst besichtigt, verwirkt der Reisende jeden Anspruch auf Erstattung.
Der Reklamation beim Veranstalter sollte die schriftliche Bestätigung der Mängenanzeige von vor Ort beigefügt werden, zudem ist es ratsam den Anspruch zu beziffern.
Je nachdem wie stark sich die Einschränkung tatsächlich auf die Erholung auswirkten kann man ja mal 5 bis (sportliche!) 10% des Reisepreises fordern.
Wichtig ist die formale Tadellosigkeit der Beschwerdeführung. Inwieweit hier ein Video eines nicht funktionierenden Wasserkrans nützlich ist dürfte fraglich bleiben. Der Reisende muss ggf. glaubhaft machen, dass dies ein Dauerzustand war. Bestreitet die Gegenseite dies wird er vermutlich leer ausgehen.Was meine persönlich Haltung zur Körperhygiene hier beitragen sollte erschließt sich mir nicht. Ich habe bei Reisen ans Meer jedenfalls immer Salzwassershampoo im Gepäck und bin somit auch unter schwierigen Bedingungen noch nie zur Stinkbombe geworden ...
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Es war zwart tatsaechlich zuerst von "sporadischen Ausfaellen" die Rede, allerdings auch davon, dass diese sehr haeufig auftraten und vor allem auch davon, dass die Wassertemperatur waehrend des Duschens immer wieder unvermittelt auf ein unertraegliches Mass anstieg. Man konnte also nicht duschen weil man staendig damit rechnen musste, den Duschvorgang wege zu hoher Hitze abbrechen zu muessen oder sich ernsthafte Verletzungen zuzufuegen.
Das ist eine Funktionsunfaehigkeit der Dusche und keine hinzunehmende Unannehmlichkeit. Man kann mit einer solchen Dusche nicht duschen.
Eine gleichwertige Ersatzunterkunft wurde offenbar nicht angeboten sondern lediglich eine geringerwertige (es ist von einem "Downgrade" die Rede). Eine geringerwertige Unterkunft muss aber nicht akzeptiert werden. Der Veranstalter schuldet eine in der gebuchten Art und eben nicht einfach nur irgend eine. An dieser Stelle haette man den Reisevertrag auch kuendigen und abreisen koennen. Dass dies hier nicht erfolgte und die Unterkunft weiterhin bewohnt wurde, spricht natuerlich gegen eie besondere Schwere des Mangels. Warum bleibt man trotz behaupteter gravierender Maengel in der Unterkunft? Das haette man sicher nicht getan, wenn es wirklich sooo schlimm war.
Dies aendert aber nichts daran, dass eine nicht funktionsfaehige Dusche einen Reisemangel darstellt und einen Entschaedigungsanspruch begruendet. Es wird hier wohl besonders darauf ankommen, wie vor Ort vorgegangen wurde, wie sich dies alles belegen laesst, wie der Mangel als solcher bewiesen werden kann und wie der dann letztendlich zu bewerten ist. Dass der Fragesteller weiterhin in der Unterkunft geblieben ist, duerfte bei der Bewertung des Mangels sicher nicht zu dessen Gunsten sprechen.
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Ich sach´s ja immer wieder: Die Themen hier fordern ein gewisses Maß an Präzision schon bei ihrer Vorstellung - so ist eine eben permanente Verletzungsgefahr kein "sporadischer Ausfall von Kaltwasser" und wurde der Eindruck erweckt, eine warm duschende Dusche solle "reklamiert" werden ...
Jedenfalls 100% Zustimmung, DerCaveman - und viel Erfolg kappamike!
Edit: Der "Downgrade" müsste übrigens auch spezifiziert werden um die Ablehnung zu begründen und den Anspruch zu rechtfertigen. Daher die Frage, ob das Zimmer besichtigt wurde.