Ersatzperson bzw garkeine Ersatzperson
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Nein, es ist eben nicht wurscht und solltest du ggf. die XFTI AGB benutzen.
Der Veranstalter "baut" bei der Buchung einen Flug zum tagesaktuellen Preis mit einer Hotelbuchung zusammen, das Ticket der abservierten Begleitung muss für den Ersatzteilnehmer wieder neu gebucht werden - und der tagesaktuelle Preis dafür ist eben um €506 höher.Völliger Quatsch ist die Unterstellung, man habe hämisch nachgerechnet, ab welchem Preis ein Storno wirtschaftlicher wäre für den Buchenden.
Man muss das nicht alles wissen, aber wenn man´s halt nicht weiß ist so ein bisschen Zurückhaltung in Sachen Inkriminierung sicher angebracht ... -
... vonschmeling hat das alles richtig gesagt.
Ich habe für mich als Laie nur gemerkt: wenn ein X davor steht, ist der Preis evtl. günstiger, die Anzahlung höher und die Stornierungsbedingungen ungünstiger. Siehe Beitrag von vonschmeling....
Egal, welcher Anbieter. Unbedingt die AGBs vorher lesen, dann weiss man zumindest Bescheid.... -
Tagespreis 506€ höher als gebucht fürs Flugticket kann ja schon mal nicht sein weil der hin und Rückflug aktuell unter 400€ liegt !!! Aber ist auch egal . Ich bin mich dpch gar nicht am beschweren , wir machen es bzw haben es ja nun gemacht . Du wolltest doch den Preis Wissen für Leute die es in Zukunft betrifft .
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Es scheint keine spezifischen für XFTI zu geben, hier steht allerdings das Wesentliche für die Pack Buchung:
7. Ersatzperson
(FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt.)
Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
Das ist zugegebener Maßen nicht sonderlich vertiefend, aber eben entscheidend.
Du Marcel kannst zum einen auf EPV Ebene nicht sehen, zu welchem Preis die Flüge (um)gebucht werden mussten, zum andern vergisst du den Posten, zu welchem die ursprünglichen storniert wurden.
Diese 506 Schleifen sind sicherlich realistisch, im Zweifel kannst du gerne das Gegenteil beweisen und sie anfechten.Hier übrigens mal meinen aufrichtigen Dank für deine sportliche Fairness - in der Tat erweckst du nicht den Eindruck des Bejammerns um jeden Preis!
Finde ich genauso prima wie die Haltung, zum Besten des Kumpels die Belastung zu teilen.
Nur aus rein rechtlicher Sicht ist da soweit nichts zu monieren - abgesehen von der ausgesprochen substanzlosen Aussage, man müsse zu zweit anreisen, da "das Hotel dies erwarte" ... -
So die neue Rechnung / Bestätigung kam heute Nacht . Die 506€ wurden auch eingehalten . Nur der gebuchte Platz bei turkish Airline ist weg muss dann für den Kollegen noch mal anrufen den den reservieren . Bei Check my flight war der Name noch nicht drin . Aber ok das dürfte nun das kleinste Problem sein . hat dann ja doch alles gut funktioniert
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nun schreibt mich die ex freundin an und nervt.
droht mit anwalt.
hallo?- was will die von mir . reise läuft auf kumpel und ex freundin.
2. kann die die anzahlung zurückfordern von meinen kumpel?
haben nur ärger durch die.
hab meinen kumpel ja sogar finanziell geholfen !
normalweise müsste sie noch über 50€ geben also storno zu anzahlung. -
hab ihr auch gesagt das wir noch so nett sind und die MEHRKOSTEN teilen.
und das die stornierung teurer ist als die anzahlung
und wenn wir fair wären sogar von ihr noch geld verlangen könnte.
aber habe einfach kein bock auf so kinderkacke.
und zahle lieber mehr.nervt nur noch!
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sie kann ja eh noch von Glück sagen, dass der Kumpel dann nicht auch storniert hat, denn dann hätte sie seine Stornokosten auch noch tragen müssen.
Da findet sie wohl keinen Anwalt, ausser einen, der eigentlich schon insolvent ist und keine anderen Mandanten hat.
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die labbert nun was von
§ 651b
Vertragsübertragung(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
steht ihr nun die ANzahlung zu?
es nervt einfach nur noch !!!!!!!!!!!
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Ist sie a) ausgestiegen oder b) ausgestiegen worden?
Im Falle b) wäre es gentleman like ihr die Anzahlung zu erstatten.
Einen Anspruch darauf hat sie nicht, schon gar nicht begründet auf § 651 BGB ...
Im Falle a) kann sie sogar für die gesamten Mehrkosten in Anspruch genommen werden.Ich sach immer "lieber Blütenbad als Rosenkrieg", argumentativ ist der Ex-Vortrag jedenfalls außerordentlich schwach auf der Brust.