Flightright
-
Zoff zieht auf:
Wie aus gut unterrichteten Quellen verlautet sind flightright und Kollegen wegen unlauterer Werbeversprechen von einer Abmahnung bedroht.
Konkretisiert wird der Vorwurf "bis zu 600€ Erstattung" sei irreführend - und genau das ist auch der Fall, da die Dienstleister mindestens 25% Provision einbehalten. Damit beträgt die höchstmögliche Erstattung eben nur 450€ und die Versprechungen ihrer Werbung sind schlichterdings falsch.
Moniert hat das jetzt ein Mitbewerber (Tom-zahlt.de), offenbar mit Erfolg.
Die Betroffenen reagieren mit Ausflüchten ("das machen alle so, also mussten wir auch ...
) und räumen doch zähneknirschend ein, dass ihre verheißungsvollen Slogans irreführend sind.
Vielleicht mal ganz spannend zu beobachten, wie sich diese mutige Maßnahme auswirkt? -
Ich halte im Allgemeinen wenig von Abmahnungen und empfinde viele Fälle als ******* um, mit möglichst wenig Aufwand, Gewinn zu machen. Diesen Fall finde ich aber richtig gut und auch gerechtfertigt. Bin gespannt wie das weiter geht und ob sich was ändert.
-
Sind die Airlines nicht schuld am derzeitigen Dilemma weil sie "mit möglichst wenig Aufwand Gewinn machen" wollten ?
-
@wiener-michl
oft aber auch : Verluste reduzieren .... andernfalls gäbe es das Thema Insolvenzen ja nicht. -
@wiener-michl
Es geht nicht um Verschulden, es geht um falsche Angaben in der Werbung, namentlich die Aussage "bis zu 600€". -
Ich sehe darin keine falsche Angabe.
"Bis zu " bedeutet ja nicht das immer 600 gezahlt werden, lässt also einen Spielraum nach unten offen.
Wenn eine Reise zum Preis "ab 299" beworben wird bedeutet das ja auch nicht das die Reise immer 299 kostet, kann auch mehr werden.
Bis zu / ab sind gängige Werbesprüche, nichts weiter. -
"Bis zu" und "ab", ist sicherlichkeine falsche Angabe wenn sie sich im genannten Rahmen befindet, aber für mich immer wieder ausgesprochen ärgerlich, weil damit falsche Erwartungen geweckt werden.Besonders berüchtigt und gerne genommen beim Sonnensender.
-
Ich sehe darin keine falsche Angabe.
"Bis zu " bedeutet ja nicht das immer 600 gezahlt werden, lässt also einen Spielraum nach unten offen.
Wenn eine Reise zum Preis "ab 299" beworben wird bedeutet das ja auch nicht das die Reise immer 299 kostet, kann auch mehr werden.
Bis zu / ab sind gängige Werbesprüche, nichts weiter.@wiener-michl sagte:
Ich sehe darin keine falsche Angabe.
"Bis zu " bedeutet ja nicht das immer 600 gezahlt werden, lässt also einen Spielraum nach unten offen.Es ist eine falsche Angabe, denn es werden nie 600€ bezahlt.
Zu diesem Schluss kamen auch die damit befassten offiziellen Stellen. -
Ich sehe darin keine falsche Angabe.
"Bis zu " bedeutet ja nicht das immer 600 gezahlt werden, lässt also einen Spielraum nach unten offen.
Wenn eine Reise zum Preis "ab 299" beworben wird bedeutet das ja auch nicht das die Reise immer 299 kostet, kann auch mehr werden.
Bis zu / ab sind gängige Werbesprüche, nichts weiter.@wiener-michl sagte:
Ich sehe darin keine falsche Angabe.
"Bis zu " bedeutet ja nicht das immer 600 gezahlt werden, lässt also einen Spielraum nach unten offen.
Wenn eine Reise zum Preis "ab 299" beworben wird bedeutet das ja auch nicht das die Reise immer 299 kostet, kann auch mehr werden.
Bis zu / ab sind gängige Werbesprüche, nichts weiter.Man bekommt die 600.-€ in keinem Fall

-
@tf
Auch für dich nochmal: Wenn der genannte Betrag überhaupt nicht erzielt werden kann ist "bis zu" eine falsche Versprechung. -
@Vs.
Richtigkeit Deiner Aussage von mir anerkannt. -
@Haberling,
warum so Negativ?
Mir wird bei der Durchsetzung des geltenen Rechts geholfen, z.B. wenn ich mir das Procedere nicht leisten kann oder will. -
Das ist nicht "negativ" sondern die Wahrheit.
Man kann zwar den zweifelhaften Angaben "x% Erfolgsquote" etc. nichts entgegenhalten, wohl aber der unrichtigen Versprechung einer höchstmöglichen Erstattung.
Übrigens haben sich die GF der Betroffenen mit so beredten Äußerungen hervorgetan wie "Das machen alle, also machen wir´s auch!" ...
Für mich ein glasklares Indiz, dass es höchste Zeit war für ne Abmahnung. -
@Vs.
zugegeben die von Dir genannte Aussage der GF. ist schlicht und einfach dumm und nicht besonders ziehlführend. Aber da scheinen manche Manager so Ihre Schwierigkeiten zu haben und nicht mit Ihren Beratern abgesprochen. Ich erinnere an die Peanutsaussage de ehemaligen Deutsche Bank GMs, oder an die Aussage des ehemaligen VW Vorstandschef Müller, der VW -Schuld im Dieselskandal bestritt.
Ich bezog mich hauptsächlich an Haberlings Aussage den Airlines bis zu 600 Euro aus der Tasche zu ziehen. Das ist geltenes Recht -
Natürlich ist das geltendes Recht, nur sind diese Unternehmen keine Helden der Verbraucher, sie verdienen sich mit ihren Diensten ein Heidengeld. Wenn sie also schon massiv werben, dann bitte mit korrekten Angaben.
-
Das mit den korrekten Angaben wünsche ich mir in allen Bereichen des täglichen Lebens. Aber ich bin ja auch ein Fantast.
Vielleicht sagt das auch Mal jemand den Verantwortlichen vom Sennenklar- Sender., da bekomme ich immer was geschenkt, oftmals übersteigen diese "Gechenke" beinahe den Reisepreis. -
Richtig @vonschmeling und inwiefern hinter dem Gesetz gewisse Lobbyisten stecken, steht auf einem anderen Blatt.

-
Welches Gesetz? Und welche Lobbygruppe schwebt dir da so vor?
