Reise gebucht - Storno welche Kosten
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Hier auch nochmal die Umbuchungsbedingungen von ITS:
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis- Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7),- bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30 pro Person.
Eine Umbuchung auf eine (vermutlich preiswertere) Nicht-Flugreise ist demnach nicht zur reinen Bearbeitungsgebühr möglich, was ja im Hinblick auf die tagesaktuellen Preise einigermaßen logisch erscheint.
Angst ist kein Argument für einen kostenlosen Rücktritt, zumindest nicht zu den gegenwärtigen Bedingungen. -
Hier noch ein Tipp für alle Umbuchungs- und Stornierungswilligen mit dem Reiseziel Türkei:
Einen Thread zur Thematik gibt es hier.
Fragen zu den jeweiligen Konditionen der Veranstalter sind reiserechtlich nicht relevant, und auch über reiserechtliche Aspekte wird dort informiert.Das AA sieht sich soweit offensichtlich noch nicht veranlasst, eine Reisewarnung auf die Urlaubsregionen der südwestlichen Mittelmeerküste zu erweitern und wird es hoffentlich auch keinen Anlass dafür geben.
Wer also wegen persönlicher Bedenken noch nicht einmal in die als unbedenklich geltenden Regionen reisen möchte, muss Kosten und Gebühren in kauf nehmen und kann sich nicht auf einen Anspruch berufen.
Das beispielsweise ist rechtlich relevant ...
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Mam62:
Stell Dir vor, Du hast 10 Tage vor Abflug nen Unfall und bist nicht reisefähig. Dann müsstest Du unter Umständen schon fast den ganzen Reisepreis als Stornogebühr bezahlen. So bekommst Du diese von der Versicherung erstattet.
Oder wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder gar verstirbt und Du Dich dann kümmern musst.Lies Dir mal die Bedingungen von Reiserücktrittsversicherungen durch. Dann erkennst Du den Sinn recht schnell.
Malle72:
Wir haben am 28.12.15 eine Reise storniert.bei Neckermann Reisen.die am 03.01.16 fällig war.Die Stornogebühr war 75% vom Reisepreis .Den Rest bekamen wir als Scheck erstattet.Du kannst dir selbst ausrechnen wieviel das bei deinem schon bezaltem Reisepreis ausmacht.Wir werden die Differenz aber durch unsere abgeschlossene Versicherung erstattet bekommen.Wir hoffen dir ein wenig damit geholfen zu haben. -
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Dein Beitrag ist sehr freundlich, trifft aber vermutlich bei mam62 nicht so ganz des Pudels Kern, da sie ein Beispiel für die entsprechende Frage von MANU301172 aufbereitet hatte.
Nimm dir ein wenig Zeit zum Schmökern im Forum, dann ergibt sich das eine oder andere ohne weitere Erklärungen ...

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Habe ich das nun richtig verstanden?,
bis 30 Tage vor Reiseantritt sind laut AGB's 25% des Reisepreises pro Person fällig. OK!Wenn ich nun 32 Tage oder 43 Tage oder 56 Tage vor Antritt der Reise storniere, ist die Stornierung dann kostenlos oder sind die 25% nach Buchung bis zum 30zigsten Tag vor Reiseantritt fällig.... und erhöhen sich ab dann wie in den AGB's angegeben?
Könnte ich also 31 Tage vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen meine Reise kostenlos stornieren?
( keine X Reise )... oder habe ich gerade einen Denkfehler?Danke schon mal..
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MÖÖP - Denkfehler Hokahe! Schon eine Minute nach der Buchung sind 25% Stornokosten üblich, Näheres dazu findest du in den AGB deines Veranstalters. Gründe müssen so oder so nicht angegeben werden, die interessieren den RV nicht die Bohne ...

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Du müsstest gegenüber der scheinbar noch nicht vorhandenen Versicherung ohnehin ggf. darlegen, dass deine angeblich pflegebedürftige Großmutter auf genau deine Pflege angewiesen ist - und Schiss ist soweit kein Rücktrittsgrund ...
:?
Übrigens war die Gemengelage vor 5 Tagen nur unwesentlich anders - wie um alles in der Welt willst du argumentieren???
Und sag jetzt bitte nicht mit "ich bin blond!" - dann kotze ich nämlich unweigerlich ...Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
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