Fragen/Antworten Handgepäck
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Kallimero78 wrote:
Und wenn Du fragst, bekommst Du gleich nach dem Einstieg Wasser. Haben wir gerade erst letzte Woche im Flieger gesehen. Der Herr wollte Wasser, wegen dem Druck auf den Ohren. Du kannst dann ja sagen: "Bitte Wasser...ich verdurste...! und schwupps, hast du Dein Wasser.
Manche bekommen halt beim Einsteigen oder im Flieger ganz einfach ihren Mund nicht auf.
Dabei gibt es ein schönes Sprichwort:
Wer nicht fragt, dem kann nicht geholfen werden.
Dabei ist das Personal in der Luft oder am Boden jederzeit bereit helfen sofern es in ihrer Macht steht und die Möglichkeiten vorhanden sind. Ich weis nicht wie solche Leute dann im normalen Leben klar kommen wollen. Denn dort kommt man auch oftmals nur mit Fragen weiter.
lg
holzwurm -
HSVDEVIL wrote:
wally/x wrote:
Genügt es nicht einen Schluck aus der Wasser- oder Getränkeflasche zu sich zu nehmen um diesen so leidigen Inhalt von 100 ml endlich wieder aus der Welt zu schaffen?Moin, also ich klinke mich jetzt hier aus, ich finde diese Diskussion ist mehr als flüssig, nämlich überflüssig.

Kallimero wollte nur Tips geben, die den "Ahnungslosen" helfen sollten, aber wer noch Einwände hat oder die Gesetze ändern möchte, schreibt bitte einen Brief an folgende Adresse:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GD JUSTIZ, FREIHEIT UND SICHERHEIT
B-1049 BRÜSSELDa wird Leuten wie euch sicher geholfen und Ihr könnt eure Anregungen da bestimmt einbringen....

Ist auch besser so, denn wir haben mittlerweile Oktober 2007 und der letzte Eintrag Soviel zur Pseudosicherheit ist vom 11.03.2006
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Jetzt lasst mal den User Kalimero in Ruhe. Er oder sie macht nur den Job und seid froh daß man dadurch hier aus erster Hand noch Infos bekommt. Rein theoritisch könnte er oder sie am Flughafen bei der Kontrolle jeden ins Messer laufen lassen.
@ Erika:
Ich bin der Meinung wenn einer eine Reise tut, dann kann er sich auch über solche Auflagen erkundigen. Schließlich informiert sich jeder normale Urlauber auch über sein Urlaubsland. Und wer kein I-NET hat, der bekommt die Information auch im Reisebüro. Ein gutes Reisebüro teilt sogar diese Auflagen in der Regel bereits unaufgefordert mit.
Außerdem war diese Änderung der Handgepäcksregelung nach der Veröffentlichung tagelang im Fernsehen und in der Presse breitgetreten worden. Und dies wird auch heute noch hin und wieder getan.
Es kann sich also keiner raus reden, er wüsste das nicht.
Ich glaube bald, daß es hier im Forum einige Unverbesserliche gibt, die wegen einer Flasche Wasser auf die Barrikaden gehen. Wenn halt der Shop nach der Sicherheitskontrolle kein Wasser hat, dann nimmt man halt ein Apfelschorle oder einen Eistee oder sonst was. Alle Shops die Getränke verkaufen - auch die Dutyfree-Shops - auf den Flughäfen haben irgendwas alkoholfreises im Sortiment. Schließlich haben die erkannt worauf sie ihr Augenmerk bei der Produktauswahl setzen müssen. In vielen Shops bekommst Du sogar die Getränke gekühlt.
Und ich weis nicht warum man sich über den Preis aufregen muß. Bei den Billigfliegern muß man ja auch sein Getränk kaufen. Da hat man Geld dafür.
Oder wieviele der Fluggäste trinken noch vor dem Abflug einen Kaffee oder ein Bier in den Cafes nach der Sicherheitskontrolle. Da schreit auch keiner weil es so teuer ist. Dort kostet ein 0,3 l Bier zwischen 2,50 und 3 Euro oder die normale Tasse Kaffee zwischen 2 und 2,50 Euro. Das ist dann nicht zu teuer? Aber das Wasser im Shop, das ist zu teuer.
Wie hier schon jemand richtig erkannt hat. Man kann ja ne leere Flasche durch die Sicherheitskontrolle nehmen und diese in der Toilette mit Wasser auffüllen. Aldi und Co bieten einem ja die Möglichkeit dann das Wasser mit sogenannten Brausetabletten nach gusto zu verfeinern.
Dein Standpunkt bringt uns in der Diskussion nun mal nicht weiter. Die Regelung ist da um sie zu befolgen und daran führt derzeit kein Weg vorbei.
Ebenso spielt es keine Rolle was ein Sicherheitsbeamter pro Stunde verdient. Er hat einen Job und liegt keinem auf der Tasche. Würden sich alle an die vorgegebenen Regeln halten bräuchten wir sie eigentlich nicht. Dann hätten wir einige Leute mehr, die dem Staat auf der Tasche liegen. Aber das passt Dir dann auch wieder nicht.
Denk mal darüber nach.
lg
holzwurm -
Du kannst ja weiterhin Dein Duschgel, das Schampoo oder die Zahnpasta im Handgepäck transportieren. Jedoch darf die Verpackungseinheit nicht größer als 100 ml sein und muß in einem durchsichtigen wiederverschließbaren Beutel transportiert werden.
Der Beutel selber hat einen ganz einfachen Sinn:
Es sind alle entsprechenden Artikel zusammen. Man muß nicht das ganze Handgepäck nach den einzelnen Sachen durchsuchen und die Kontrolleure können mit einem Blick prüfen ob die Regelung eingehalten wurde und schließlich kann die Sicherheitskontrolle dadurch schneller abgewickelt werden.
Viele Hersteller von solchen Artikeln haben ihre Produktion entsprechend angepasst und bieten jetzt auch diese Produkte in Handgepäcksgröße - dazu gehört auch manch ein Parfüm dazu - im Handel an.
Vielleicht kommt ja die Getränkeindustrie ja auch noch auf den Trichter und produziert ihre Getränke in den entsprechenden Kleinstgrößen. Der Markt wäre ja da, wie man aus dieser Diskussion heraus liest. Aber die User wollen dann garantiert nicht den dafür nötigen Preis bezahlen. Das lässt sich nicht für ein paar Cent produzieren und dann noch - wie man umgangsprachlich so sagt - für ein Appel und´n Ei verkaufen.
Man sollte halt mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben und realistisch denken.
LG
holzwurm -
Kallimero78 wrote:
Das kannst Du natürlich ins Handgepäck tun, wenn Du es da oben brauchst oder Du Angst hast, dass der Koffer weg kommt oder warum auch immer. Medizin im allgemeinen ist ok im Handgepäck.Hallo Kallimero,
vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Sven -
Wie bereits mehrfach von anderen Usern bemerkt, haben die letzten Beiträge nichts mehr mit dem Strartthema zu tun!
Nachdem offensichtlich alle bisherigen Hinweise von einigen Usern hierzu vernachlässigt werden schließe ich hier ab!Günter/HolidayCheck
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Da nach wie vor Informationsbedarf zu diesem Thema besteht, haben wir uns entschieden, den leider eskalierten Thread zu bereinigen bzw. die off topic - Postings zu entfernen und ihn wieder zu öffnen.
Die aktuellsten Handgepäckfragen, die derzeit noch aktiv an anderen Stellen diskutiert werden, fügen wir ggf. ein. -
Eingefügt aus einem anderen Thread:
ennovy_h wrote:
=darkred]Hallozusammen,
hab nur eine kleine Frage.
Vor dem Abflug geb ich meiner Tochter immer Nasentropfen,
sind die im Handgepäck zulässig,
oder muss ich die vorher entsorgen?Dann müsste ich für den Heimflug ja welche in den Koffer legen,
was für eine Verschwendung

LG Yvonne
Danke schon mal für die Hilfe
santamarinello wrote:
Wenn sie in das Plastiktütchen noch reinpassen, no prob. Meine Begleiterin kommt auch nicht ohne aus und hatte noch nie ein Problem das Fläschchen mit in die Kabine zu nehmen.McMonnie wrote:
Mein Sohn hat Heuschnupfen und wir haben das Spray - Tropfen immer dabei. Es gab diesbezüglich noch keine Probleme - nicht einmal eine Nachfrage
er hat sie in seiner eigenen Tüte und gut ist es.LG
Marco L. wrote:
Das einfachste ist Du schaust Dir die Handgepäck Regeln an. Dort findest Du Deine Info sicher. Aber da die Flasche eh unter 100ml ist ist es kein Problem.alabaster wrote:
Ich hatte auch Nasentropfen und Hustensaft im Tütchen. Kein Problem !
Tanja wrote:
Ich hatte seit der neuregelung auch das Nasenspray immer in dem verschlussbeutel und es hat nie probleme gegeben,da es ja unter 100ml ist.santamarinello wrote:
Ich korrigiere mich, Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden, dürfen außerhalb des Tütchens mitgenommen werden.HIER stehts!
Catsegeler wrote:
Hallo Yvonne,ich schließe mich meinen "Vorrednern" an: es gibt keinerlei Problem, wenn Du die Nasentropfen mitnehmen willst. Sie sollten rein vorsorglich in einem Verschlussbeutel aufbewahrt sein, auch wenn die neuen "Spielregeln" eine Mitnahme ohne spezielle Verpackung zulassen .. aber bei der Sicherheitskontrolle im Ausland weiß man das vielleicht nicht so genau

Euch einen guten & problemlosen Flug und eine gute Zeit.
Viele Grüße von der momentan stürmischen Nordseeküste

Andreas
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Kann mir jemand mal erklären was es für eine Rolle spielt ob jemand 1, 2 oder mehrere Feuerzeuge die mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, befüllt ist und am Körper getragen wird (nicht im aufgegebenen oder Handgepäck!) mit dabei hat?
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@Sternedieb:
weil ab 2 St. die Verbotsliste zutrifft. -
Dass es verboten bzw. nicht erlaubt ist - ist klar. Mich interessiert hier - warum?

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Guten Morgen,
die Frage wurde hier bestimmt schon gestellt, leider habe ich aber über die Suchfunktion nix gefunden....Meine Mutter muss sich jede Woche einmal eine Spritze setzen wegen ihrer Hep. C Therapie. Nächste Woche fliegen wir ja alle mit Germanwings nach Berlin. In deren Handgepäckvorschrift steht, dass da keine Spritzen reindürfen, ist meiner Mutter aber verständlicherweise zu riskant, sie in den Koffer zu tun (so ein Koffer verschwindet ja mal gerne...). Muss man ein Attest vom Arzt mitbringen, damit man die Spritzen ins Handgepäck tun darf?
VG
Sandra -
Hi Sandra,
je nach Variante handelt es sich doch um einen "Pen" für den das Interferon erst noch angemischt werden muss, bzw. um eine "Spritze" mit bereits enthaltener fertiger Lösung.
Alle haben jedoch nur eine sehr kurze Nadel, und sind nur zu einer subkutanen Anwendung (unter die Haut) geeignet. Solange die Medika originalverpackt ist, sollte es keine Probleme geben.
Nach einem Attest wurde bisher noch nicht gefragt, kann aber auch nicht falsch sein, da es wahrscheinlich auch hier auf die Tagesverfassung des jeweiligen Checkers ankommt
Denkt bitte an die Kühlung! -
Hallo D-ABON,
nein, es ist kein Pen.....Es ist eine "normale" Fertigspritze, ähnlich wie beim Heparin. Und sooooo kurz finde ich (persönlich grusel) die Nadel nicht.....Aber meine Mum hat morgen wieder ihren Kontrollbesuch im KH, da soll sie dann einfach mal den C.A fragen...
Kühlung erklärt sich von selbst
VG
Sandra -
Hallo Sternendieb,
"Dass es verboten bzw. nicht erlaubt ist - ist klar. Mich interessiert hier - warum?"
Dies ist in den DGR-Vorschriften der IATA festgelegt, wobei DGR für
"Dangerous Goods Regulations" steht, die von den IATA-Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Diese Vorschrift kann von den Mitgliedsländern nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Mitgliedsstaaten und Airliner können diese Vorschriften sogar noch verschärfen (wobei hier auch gilt Ländervorchriften sind von den Airliner einzuhalten).
Hier werden alle Gefahrgüter aufgeführt und Klassifiziert. Jeder Gefahrstoff erhält eine sogenannte UN-Nr. aus der ersichtlich ist, um welchen Gefahrgutstoff es sich handelt. Weiterhin ist dort festgelegt, wie in welcher Form das Gefahrgut verpackt werden muss. Ebenfalls ist dort festgelegt, in welchen Mengen das Gefahrgut befördert werden darf.
Im Falle eines Feuerzeuges (ob mit Feuerzeugbenzin oder entzündbarem Gas) fällt dieses unter die UN-Nr. 1057 der Unterklasse 2.1 Entzündbare Gase, wobei die mit Benzin weder im (Hand)Gepäck noch bei Sich befördert werden dürfen.Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben.
P.S.
Das gesamte Regelwerk Gefahrgutvorschriften umfasst ca. 800 Seiten! -
@ horstk
du hast mir natürlich weitergeholfen.
Trotzdem will mir trotzdem noch nicht einleuchten warum ein (Gas) Feuerzeug als Gefahrengut eingestuft ist wenn es sich "am Mann" befindet.Ok. Sollte es brennen - kann es explodieren. Nur wenn es so brennt, das die Person auch brennt dürfte die evt. mögliche Explosion des Feuerzeugs auch keine Rolle mehr spielen.

Just my 2 Cent....
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hallo Sternedieb..
mir würde letztes Jahr am Münchner Flughafen mein zweites Feuerzeug abgenommen welches ich in der Handtasche hatte...auf meine Frage warum bekam ich nur die lapidare Antwort: es sei eben Vorschrift! Eines durfte ich behalten...auch in der Handtasche...versteh auch nicht warum..

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Hallo Sternedieb,
Sicher hast Du recht mit Deiner Äußerung, aber nichts desto trotz ist und bleibt es ein Gefahrengut (eben weil flüssiges Gas enthalten ist). Das es erlaubt ist ein Feuerzeug "am Mann" mitzuführen, ist eine Lockerung der Vorschrift, da hier bei Mitführen eines Feuerzeuges (zum persönlichen Gebrauch) das Gefahrenpotenzial doch relativ gering ist.
LG
Horst -
@ losi
weil es mich interessiert hat. Ganz einfach. Und wenn ich dein Avatar anschaue - hast du andere Sorgen.

Spass beiseite - zurück zum Thema.