Flugzeitänderung vor der Reise
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Wenn Fluggesellschaften Vorabend Check-in anbierten, müssen sie an den Flughafenbetreiber ein Entgelt für die Lagerung des Gepäcks über Nacht und die Vorsortierung entrichten. Dieses gibt TUIfly jetzt in Form der "Servicegebühr" an die Passagiere weiter. In sofern sehe ich einen triftigen Grund in Prinzip schon gegeben.
Ob es jedoch andererseits sinnvoll ist, hier von jedem Einzelnen EUR 3,00 (in bar?) zu kassieren - die Frage stellt sich für mich schon. Ob da der Verwaltungsaufwand, der Ärger bei den Passagieren und die Diskussionen am Check-in (kostet ja auch Zeit) nicht mehr Schaden als Nutzen anrichten? Ich bin mal gespannt, ob sich diese Gebühr dauerhaft hält.
Gruß
Chris -
Unser Rückflug wurde um mehr als sechs Stunden verschoben. Den könnte ich soweit ich weiss kostenfrei stornieren. Der Hinflug allerdings wurde nur um 5 Minuten verschoben.
Kann ich den nun auch stornieren oder müßte ich dafür Stornokosten zahlen?
Da es in der Familie einen Krankheitsfall gibt und wir sowieso nicht wissen, ob wir fliegen können würden wir gerne stornieren.
Also eine Umguchung nutzt uns nichts.
Gruß
Schneeglitzern -
Natürlich wurden die Flüge direkt bei der Fluggesellschaft gebucht, sonst wäre die Frage ja überflüssig.
Es wurden Hin- und Rückflug zusammen gebucht, also eine Bestätigung.
Gruß
Schneeglitzern -
Hallo,
hier wird oft die Frage gestellt,ob man den FLug/Reise pauschal gebucht hat.
Ich finde es egal ob man eine Reise/Flug pauschal oder getrennt gebucht hat.
Den ich schließe einen Vertrag,und der ist allen Lebenslagen bindent.Ausser bei pauschal Reisen.da wird den Urlaubern eine Pauschal Angebot gemacht mit guten Flugzeiten,und damit die Reiseveranstalter/Fluggesellschaften den besten Schnitt machen,wird aus guten Flugzeiten,schlechte Flugzeiten.Egal ob das den Vertragspartner passt oder nicht.Da das AGB so ausgelegt ist das man sich gegen diese Masche nicht wehren kann,muss man es dann auch noch hinnehmen.
Aber diese Praktiken habe ich nur bei gewissen Reiseveranstalter festgestellt.Aber es sind immer die gleichen.Aber der Urlauber der hier bei HC liesst,wird sich diese Veranstalter schon merken,und seine Konsequensen daraus ziehen.
Stephan -
Sag mal, du hast doch im anderen Thread schon zur Genüge über dieses Thema philosophiert, gejammert, geflucht.
Es ist, wie es ist. Dann buch' doch von vorn herein zwei Tage länger Urlaub, dann hast du nicht mehr das Gefühl, dass dir durch miese Flugzeiten irgendwas weggenommen wird.
Du bist doch schon lange genug dabei, um das zu wissen. Und zu behaupten, das wäre bei gewissen Veranstaltern gezielte Methode ist sachlich falsch und übrigens anmaßend und unverschämt. Kannst ja mal versuchen, eine Pauschalreise ohne den Zusatz der unverbindlichen Flugzeiten zu buchen - wenn du Erfolg hattest, sag mal Bescheid!

Ansonsten bleibt halt doch einfach nur das getrennte Buchen von Flug und Hotel, da gibt es diese Einschränkung mit Flugzeit und -gerät nämlich nicht!Echt ermündend, dieses Thema.
Lousitana -
Na, so einfach würde ich es auch nicht sehen. Es ist und bleibt ein grosses Ärgernis, wenn die avisierten Flugzeiten nicht eingehalten werden. AGB hin oder her, das sollte meiner Meinung nach juristisch augeschlossen werden. Und das wird auch irgendwann kommen. Man liest doch hier immer wieder, das es gerade die angegebenen Flugzeiten waren, die zur Buchung führten, besonders bei Reisezeiten von nur einer Woche.
Was nun spezielle RV angeht, die sich dabei besonders hervor tun: ich glaube, das die RV, die hauptsächlich mit airlines aus dem Mittelmeerraum arbeiten, die also nicht so von den deutschen Bedingungen bezgl. Nachtflugverbote betroffen sind. RV, die bevozugt mit deutschen airlines arbeiten, fliegen in der Regel früh morgens hin und entsprechend später zurück. Ein Abendflug ist schwerer zu realisieren, weil sie dann in der verbotenen Zone zurückkommen würden.
Das Thema ist auf keinen Fall durch, es sei denn, man hat ein Interesse daran, das es so bleibt wie es ist. Ich jedenfalls nicht !
Gruss Gabriela
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Schneeglitzern wrote:
Natürlich wurden die Flüge direkt bei der Fluggesellschaft gebucht, sonst wäre die Frage ja überflüssig.
Es wurden Hin- und Rückflug zusammen gebucht, also eine Bestätigung.In diesem Fall sollte es möglich sein, Hin- und Rückflug zu stornieren. Ich würde mich mit diesem Wunsch an die Airline wenden.
Gruß
Chris -
Hallo Lousitana,
ein Forum ist dafür da zu infomieren,und wenn sich Reiseveranstalter/Fluggesellschaften nicht an die Spielregeln halten.Dann sollte dieses anderen mitgeteilt werden.Jeder Kunde geht mit sowas anders um.Ich schreibe es so,wie ich es empfinde,oder wie man es auch nach lesen kann in vielen Beiträgen.Dich nervt es ,andere schreiben was anderes.
Das heißt für mich,ich werde weiter schreiben wenn was nicht Korrekt ist
und ich lasse mir das auch nicht durch solche Beiträge von dir vorschreiben wie ich zu schreiben habe.Stephan
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@chris737
Mit welcher Begründung würdest Du das tun?
Ich habe jetzt erfahren, dass es wohl auf die Kulanz des Agents ankommt. Weil bei einem 19 tägigen Aufenthalt ein paar Stunden nicht ins gewicht fallen würden.
gruß
Schneeglitzern -
Hallo,
jetzt muss ich aber mal fuer die Reiseveranstalter den Stab brechen. Wie soll das gehen, dass die im Katalog aufgezeigten Flugzeiten, die ja unverbindlich sind, auch eingehalten werden koennen.
Bitte ueberlegt, dass die Kataloge z.B. fuer den Sommer, im August / September des Vorjahres in die Drucklegung gehen, woher soll der Veranstalter da schon verbindliche Flugzeiten kennen, zumal da noch zwei Flugplanwechsel dazwischen liegen. Also kann sich der Veranstalter nur darauf verlassen, was ihm von der Fluggesellschaft mitgeteilt wird, und diese Informationen kann die Fluggesellschaft auch noch nicht 100 %ig wissen, da sie wahrscheinlich fuer einen solch langen Zeitraum ueberhaupt noch keine Slots von den Zustaendigkeiten praezise zugesagt bekommen hat.
Da waere jede strengere gesetzliche Regelung vorbei an der Realitaet. Da ja eine erhebliche Flugzeitenaenderung, noch dazu wenn die Flugnummer gewechselt wird, im weitesten Sinne eine Annulierung des urspruenglichen Fluges ist, hat man doch in der EU-Fluggastverordnung eine rechtliche Basis geschaffen, die den Fluggast doch ziemlich absichert - jedenfalls meiner Meinung nach. Ich verstehe jeden der sich ueber Aenderungen aergert, aber es gibt Sachen die sind machbar und andere eben nicht.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Dann sollen sie ( die RV ) eben k e i n e Flugzeiten angeben, und sie z.B. erst in einer Frist von sagen wir 4 Wochen vor Reiseantritt bekannt geben, und zwar dann v e r b i n d l i c h. Aber ich wiederhole mich gerne: sobald Flugzeiten im Buchungsgespräch oder auf der Internetseite nachgefragt bzw. eingesehen werden können sind sie neben dem Preis und dem Ziel ein drittes Entscheidungskriterium. Oft stimmen sie ja auch, oder nur mit geringen Abweichungen. Aber alle Änderungen um bis zu 12 Stunden jeweils in die falsche Richtung machen aus 7 Urlaubstagen eben nur 5 Tage.
Falls das mal Gerichte in diese Richtung schieben bin ich davon überzeugt, das kurz oder lang dann auch die ersten Anbieter auf dem Markt sein werden, die mit längerfristigen verbindlichen Flugzeiten werben.
Gruss Gabriela
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Ich möchte einfach mal was in den Raum stellen.
Reiseveranstalter werfen Reiseangebote auf den Markt.Der eine zahlt für die Reise 400€,der andere zahlt für die gleiche Reise 500€.Nun haben beide die gleichen Flugzeiten zu gesagt bekommen.Der dann die 400€ bezahlt hat wird auf die schlechten gesetzt,den diese Flüge werden bei anderen Veranstalter mit Abschläge angeboten.Die die 500€ bezahlt haben,bekommen die Reise zu den zu gesagten Reisen.
Ich möchte das auch mal untermauern.
Ich habe mal bei einen kleinen Türkeianbieter gebucht,der Flüge Aktuell einkauft.
Der hat bei Leuten die nicht Stammbucher waren Flugzeiten gegeben die er so nicht weiter geben konnte.2 Tage vor Abreise haben Sie die Leute angerufen,das sie auf eine anderen Flug gesetzt sind.Die Flugzeiten waren schlechter,und viele Leute haben sich dadrüber auf geregt,aber viel sind gepflogen,und der Reiseveranstalter hat einen besseren Schnitt gemacht.
Das fällt mir immer öfters auf,gerade bei so genannte Billiganbieter.Wenn man mal die Thema dazu anschauet. die es dazu im Forum gibt,sind es immer die gleichen.Den der Kunde steht bei diesen Unternehmen nicht an erster Stelle,sondern der Profit.
Stephan -
**Den der Kunde steht bei diesen Unternehmen nicht an erster Stelle,sondern der Profit. ** wrote:
Der Kunde DARF immer erst an zweiter Stelle stehen. Was hat ein Unternehmen davon, wenn alle Kunden glücklich sind, es aber Insolvenz anmelden muß?!
Das Unternehmen nix, der Kunde (zukünftig) nix !!!! -
Wenn ich mich schon nicht darüber aufregen darf, dass einige unter uns offensichtlich ein Problem mit geschlossenen Verträgen haben, so möchte ich doch wenigstens Eines zu diesem Thema feststellen:
dass ihr euch hier in diesem Forum zu Hunderten und noch mehr darüber aufregt, dass sich eure Flugzeiten geändert haben, erreicht ihr damit was? Abgesehen von dem Platz auf'm Server bei HC, den euer Eintrag kostet? Nööö, nicht wirklich. **Warum?**Weil ihr beim nächsten Mal doch wieder pauschal bucht und damit darauf eingeht, dass sich eure Flugzeiten wieder ändern können. Warum bitte seid ihr denn dann nicht so konsequent und bucht grundsätzlich nur noch individuell? Sinkende Nachfrage = besseres Angebot, ganz einfache betriebswirtschaftliche Grundregel.
Oder ihr nehmt euch alle ne gute Rechtsschutz und bombadiert eure RV's mit Klagen über Klagen über Klagen über....vielleicht werden sie dann von allein irgendwann wach. :?
Mal ernsthaft: ich find's natürlich auch blöd, wenn sich Flugzeiten zu meinen Ungunsten ändern, nur hab ich es doch halt bei Buchung so hingenommen. Also: shit happens. Life goes on.
LG Lousitana
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Probleme mit geschlossenen Verträgen ? Ich glaube, du verwechselst die Seiten. Nicht der Reisende hat ein Problem, das hat der RV ! Denn nur er ändert wegen seines Problemes die getroffenen Vereinbarungen, wobei er sich aber leider immer noch auf seine AGB berufen darf. Wie heisst es so schön: mit Speck fängt man Mäuse. Und dann kommt " April ! April! "
Es ist richtig, dass das zur Zeit noch hingenommen werden muss. Aber wenn man nur ein bischen den trend der Urteile in der Touristik-/Reisebranche verfolgt darf man hoffen, das sich das mal in absehbarer Zeit ändert. Doch es muss auch gesagt werden, das es durch die Möglichkeit einer getrennten Buchung von Flug und Hotel schon heute Ausweichmöglichkeiten gibt. Die Trägheit der Masse ist hier ein Hemmschuh.
Gruss Gabriela
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wobei er sich aber leider immer noch auf seine AGB berufen darf.
Doch es muss auch gesagt werden, das es durch die Möglichkeit einer getrennten Buchung von Flug und Hotel schon heute Ausweichmöglichkeiten gibt. Die Trägheit der Masse ist hier ein Hemmschuh.
Zu deinem ersten Punkt: eben. Steht im Vertrag, hat der Reisende akzeptiert, ist also doch sein Problem, wenn es ihm im Fall der Fälle nicht passt.
Zu Punkt zwei: genau das habe ich in meinem vorherigen Post geschrieben.

LG Lousitana
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gabriela_maier wrote:
Es ist richtig, dass das zur Zeit noch hingenommen werden muss. Aber wenn man nur ein bischen den trend der Urteile in der Touristik-/Reisebranche verfolgt darf man hoffen, das sich das mal in absehbarer Zeit ändert.Na das predigst Du hier schon seit fast anderthalb Jahren ... und was hat sich bei der Rechtsprechung im Reiserecht dahingehend in dieser ZEit getan ... NÜSCHT!
Dann hoff einfach mal auch die nächsten anderthalb, und die nächsten und die nächsten und die nächsten ... viel Spaß dabei. -
Hallo,
Im Reiserecht vielleicht nicht ( noch nicht ) aber in den Köpfen von Reisendern.
Wir haben viele Jahre Pauschalreisen im RB gebucht , aber nach sehr vielen Problemen und Enttäuschungen mit den Flügen , Hotels u.s.w. : nicht mehr.
Wir möchten selbst entscheiden:
wann und mit welchen Airlines wir fliegen wollen und das Hotel nach unseren Wünschen wählen nicht nach der Laune der RV.
Man soll sich nicht alles gefallen lassen.
LG
jomi23