Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
Dann hier nochmal ...
Hallo,Ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
Am Mi. 8.9.2010 fiel mein gebuchter Flug Iberia von FRA-MAD aus.
Da ich deshalb mein Anschluss MAD-Lima mit Iberia verpasste, wurde ich auf Air Canada FRA-YYZ-LIM umgebucht um meinen Rundreisebeginn (9.9.) nicht zu verpassen.a) Durch die Umbuchung auf Air Canada kam ich statt um 17:30 Uhr erst um 23 Uhr in Lima an. Kann ich deshalb von Iberia eine Entschädigung verlangen?
b) Wo kann ich erfahren weshalb der Flug FRA-MAD ausgefallen ist?
c) Wie verhält sich Iberia gegenüber Entschädigungsansprüchen allgemein?Danke
Michael -
Hallo Michael,
a) ja, nach EU-Verordnung ist die Verspätung am Zielflughafen massgebend und die liegt hier vor. Ist aber abhängig von der Ursache.
b) Die Nachweispflicht wegen des Flugausfalls liegt bei der Airline. Vielleicht kannst Du selbst über flightstats etwas herausfinden.
c) eher unkooperativ, zumindest war das schon zu erfahren.
Wird also kein Selbstläufer. Evtl. Hilfe durch Fachanwalt für Reiserecht im 2. Schritt dazunehmen oder beispielsweise euclaim.
Gruß privacy
-
Lese gerade den Artikel:
zitiere:....Er forderte, das Beschwerdeverfahren deutlich zu vereinfachen, weil es viele Kunden abschrecke: Künftig müsse es „Anlaufstellen an Flughäfen geben, die sofort Abhilfe schaffen“, so Tressel.
kann ich nur befürworten.

-
Na, die Bl..- Zeitung sowie der allseits bekannte und renommierte Tourismusexperte Markus Tressel müssen es schliesslich wissen
Bemerkenswert ist schon die nicht zutreffende Aussage "...Ausgleichszahlung von 250 bis 500 Euro".
Bei Langstrecke sind es 600 Euro. -
mannige wrote:
...ich kenne den Herrn noch nicht...Ich auch nicht
, allerdings klärt Google über seine profunde Kenntnis der Materie auf 
Zur Idee an sich schreibt privacy sehr zutreffend. -
... und schön weiter so, die bekannte Drogeriemarkt-Kette an jeder Ecke nicht vergessen

-
Bekannte Verspätung rechtfertigt kein späteres Einchecken! So haben wir es gerade erlebt: Durch Zufall erfuhren wir, dass unser X3-Flug TFS-FRA 4 Stunden Verspätung haben würde. Wir machten das Beste daraus - blieben 4 weitere Stunden im Hotel und genossen den Abend. inkl. Essen. Vier Stunden später im Flughafen (und noch immer 90 Minuten vor dem Start) war es nur einem freundlichen Flughafen-Bediensteten zu verdanken, dass unsere beiden Koffer noch eingecheckt wurden (wir selbst hatten bereits die Bordkarten via Internet). Wir lernten: Die Maschine wird pünktlich abgefertigt - egal wie viel Stunden Verspätung sie haben würde.
Übrigens: tuifly lieferte gleich 2 Versionen für die Verspätung: Interner Notfall an Bord zwang zu Zwischenlandung in Madrid. Und: Gepäckwagen rammte auf dem vorherigen Airport die Maschine >Ersatzmaschine beschafft. In beiden Szenarien wäre die Airline aus dem Schneider... -
Die Begründungen, die mündlich geliefert werden: Zunächst mal Anspruch gem. EU-Verordnung anmelden. Schauen, was dann als Begründung schriftlich von der Airline folgt. Letzlich ist diese in der Verpflichtung, das ggf. auch nachzuweisen.
Aus einem aktuellen Urteil des AG Frankfurt Az.: 29 C 2088/09 ,
veröffentlicht in der Süddeutschen:"Im Interesse des Verbraucherschutzes müsse eine Fluggesellschaft für alle Störfälle einstehen, die mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen. Das gelte auch für Vorfälle, die nicht in unmittelbarer Verantwortung der Airline liegen, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil"
Im vorliegenden Fall war die Maschine durch ein Fremdunternehmen beschädigt worden. Aber natürlich kann das jeder Richter wieder anders bewerten und urteilen.
Gruß privacy
PS: Danke für den Hinweis mit dem Einchecken bei Flugverspätung.
-
Hallo,
brauche mal euren Rat.
Hatten super Urlaub in der Türkei. Der Heimflug sollte am 11. 10. 2010 6.00 Uhr gehen. Abholung im Hotel ca. 3.00 Uhr.
3 Tage vor Abreise lag ein Zettel auf dem Zimmer, Abholung am 10. 10., 23.30 Uhr. Wir wurden einfach auf einen Flieger früher umgebucht.
Tjereborg hat sich quer gestellt. Auf meinem Hotelvoucher stehen 14 Nächte, aber wenn man 23.30 am Vortag geholt wird, ist dies für mich nicht korrekt. Oder liege ich hier falsch und muss das so akzeptieren.
Würde mich über eure Antworten und Ratschläge sehr freuen -
Entscheidend sind die Abflugzeiten - da stimmt der Tag der Abreise. Innerhalb des Tages ist das meist - von wenigen Ausnahmen abgesehen, siehe Thread "Flugzeitänderung" etwas unter diesem hier - alleinige Entscheidung des Veranstalters.
Gruß privacy
-
Guten Morgen zusammen,
wir haben gebucht vom 23.10-6.11.
Der Flug sollte am 23.10 um 9.20 Uhr gehen. Dieser wurde gestrichen und wir müssen jetzt am 22.10 fliegen.Dadurch das wir schon am 22.10 fliegen entstehen uns hier Mehrkosten.
Parkplatzres.musste Umgebucht werden, sowie eine Kostenpflichtige Nummer die wir anrufen müssen zwecks Anmeldung eines Rollstuhles.
Bei wem machen wir diese Kosten geltend
-
Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen.
Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend
einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.Gruß privacy
PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.
Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert. -
privacy wrote:
Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen.Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend
einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.Gruß privacy
PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.
Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert.Das ist die Mail die wir erhalten haben.
soeben wurde uns von .... eine Änderung bezüglich Ihrer Flugtermine mitgeteilt. Ihr gebuchter Flug am 23.10.10 kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.
Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug umgebucht:
22.10.10 STR − AYT AB 1022 22:40−02:55
06.11 AYT STR SHY 685 0550 0820Im Namen von .... entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.
Sollten Sie mit der Alternative nicht einverstanden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren.
Als Ihr Reisebüro sind wir verpflichtet, Sie umgehend über Flugänderungen zu informieren.
Bitte teilen Sie uns in einer kurzen Antwortmail mit, ob Sie mit dem neuen Reisetermin einverstanden sind. Bei Annahme des vorgeschlagenen Termins werden Ihnen in den nächsten Tagen neue Flugtickets per Post zugesendet.Für Rückfragen können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.
Müsste die Fluggesellschaft Ihren Gerichtsstand in Deutschland haben ???
Es handelt sich um SKY Airline -
Die kurzfristige Flugstornierung innerhalb 14 Tagen vor Abflug ist, auch wenn eine Nicht-EU-Fluggesellschaft ( aber nur für Abflüge ab Deutschland bzw. EU ) startet, auch mit einer Ausgleichszahlung an den Kunden verbunden. Der Knackpunkt ist, ob der Flug von der Airline storniert oder der Veranstalter dich lediglich umgebucht hat.
Im letzteren Fall gibt es meiner Kenntnis nach noch keine endgültigen Urteile.
Forderungen nach der EU-Verordnung, bei der von Dir gewählten Strecke 400 Euro pro Person, können, wenn berechtigt, nur gegen die Airline erhoben werden.
Als Gerichtsstand hat die EU dem Kunden freigestellt, neben den Ankunfts- auch Abflughäfen wahlweise zugelassen. Wäre in dem Fall Stuttgart.
Gruß privacy
-
Folgender Fall:
Wir hatten eine Pauschalreise in die Türkei über HolidayCheck bei LMX gebucht.
Geplanter Abflug ab Nürnberg am 02.10.2010 um 19:30Uhr, kurz vor der Abfertigung stellte sich heraus das der Flieger (Pegasus Airline) überbucht wurde. Ein Bestätigung wurde uns von den Flughafenmitarbeitern ausgehändigt.
Dieses Schicksal teilten wir mit ca. 50 Urlaubern.
Nachdem wir eine ganze Weile im Unklaren gelassen wurden erhielten wir inklusive der Kinder (7 und 10 Jahre) einen Verzehrgutschein in Höhe von 15 €(Jeder) und die Mitteilung wir fahren mit dem Bus ab 23:30 Uhr von Nürnberg nach Friedrichshafen. Die Nacht haben wir im Bus mit der Fahrt nach Friedrichshafen verbracht, von dort sind wir ohne weiter Verpflegung um 7:30 Uhr abgeflogen.
Uns fehlt also definitiv eine Übernachtung im gebuchten Hotel.
Da unsere Rechtsschutzversicherung kein Reiserecht beinhaltet sind meine Fragen -Welche Reisepreisminderung und Entschädigung kann geltend gemacht werden?
Gruß
Enra
PS:
Der Urlaub hat die Strapazen der Anreise ausgleichen können
-
Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.
Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke Euro 400 pro Person beträgt.
Gruß privacy
-
privacy wrote:
Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke Euro 400 pro Person beträgt.
Gruß privacy
Danke privacy,
ich stell mich bestimmt etwas duselig an, aber den Vertrag habe ich doch mit dem Reiseveranstallter geschlossen, kann ich jetzt trotzdem direkt die Fluggesellschaft ansprechen?
Gruß Enra