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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BakterieB Offline
    BakterieB Offline
    Bakterie
    schrieb am zuletzt editiert von
    #461

    Dann hier nochmal ...
     
    Hallo,

    Ich habe eine Frage zu folgendem Problem:

    Am Mi. 8.9.2010 fiel mein gebuchter Flug Iberia von FRA-MAD aus.
    Da ich deshalb mein Anschluss MAD-Lima mit Iberia verpasste, wurde ich auf Air Canada FRA-YYZ-LIM umgebucht um meinen Rundreisebeginn (9.9.) nicht zu verpassen.

    a) Durch die Umbuchung auf Air Canada kam ich statt um 17:30 Uhr erst um 23 Uhr in Lima an. Kann ich deshalb von Iberia eine Entschädigung verlangen?
    b) Wo kann ich erfahren weshalb der Flug FRA-MAD ausgefallen ist?
    c) Wie verhält sich Iberia gegenüber Entschädigungsansprüchen allgemein?

    Danke
    Michael

    Nächste Reise: ???
    Im Hinterkopf schwebt Brasilien (Pantanal und Iguazu) rum.

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #462

      Hallo Michael,

      a) ja, nach EU-Verordnung ist die Verspätung am Zielflughafen massgebend und die liegt hier vor. Ist aber abhängig von der Ursache.

      b) Die Nachweispflicht wegen des Flugausfalls liegt bei der Airline. Vielleicht kannst Du selbst über flightstats etwas herausfinden.

      c) eher unkooperativ, zumindest war das schon zu erfahren.

      Wird also kein Selbstläufer. Evtl. Hilfe durch Fachanwalt für Reiserecht im 2. Schritt dazunehmen oder beispielsweise euclaim.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • mannigeM Offline
        mannigeM Offline
        mannige
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #463

        Lese gerade den Artikel:

        zitiere:....Er forderte, das Beschwerdeverfahren deutlich zu vereinfachen, weil es viele Kunden abschrecke: Künftig müsse es „Anlaufstellen an Flughäfen geben, die sofort Abhilfe schaffen“, so Tressel.

        kann ich nur befürworten. 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #464

          Na, die Bl..- Zeitung sowie der allseits bekannte und renommierte Tourismusexperte Markus Tressel müssen es schliesslich wissen

          Bemerkenswert ist schon die nicht zutreffende Aussage "...Ausgleichszahlung von 250 bis 500 Euro".
          Bei Langstrecke sind es 600 Euro.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

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          • mannigeM Offline
            mannigeM Offline
            mannige
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #465

            @ Bernhard707

            ich kenne den Herrn noch nicht, 😆 aber ich würde genau, wie wahrscheinlich jeder Betroffene für eine Vereinfachung im Umgang mit Beschwerden stimmen.
            Da wär eine Anlaufstelle am Air-Port doch ideal , oder ?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #466

              Ähm, Flug ausgefallen - und dann extra deswegen zum Flughafen?
              Empfehle Einrichtung an jeder Poststelle, bei Ikäa und Aldy  😉

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #467

                mannige wrote:
                ...ich kenne den Herrn noch nicht...

                Ich auch nicht 😆 , allerdings klärt Google über seine profunde Kenntnis der Materie auf 😉
                Zur Idee an sich schreibt privacy sehr zutreffend.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

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                • mannigeM Offline
                  mannigeM Offline
                  mannige
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #468

                  Klares Statement von privacy,
                  nur OBI und Eisenkarl nicht vergessen 😆

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #469

                    ... und schön weiter so, die bekannte Drogeriemarkt-Kette an jeder Ecke nicht vergessen 😉

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • voyagerkoblenzV Offline
                      voyagerkoblenzV Offline
                      voyagerkoblenz
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #470

                      Bekannte Verspätung rechtfertigt kein späteres Einchecken! So haben wir es gerade erlebt: Durch Zufall erfuhren wir, dass unser X3-Flug TFS-FRA 4 Stunden Verspätung haben würde. Wir machten das Beste daraus -  blieben 4 weitere Stunden im Hotel und genossen den Abend. inkl. Essen. Vier Stunden später im Flughafen (und noch immer 90 Minuten vor dem Start) war es nur einem freundlichen Flughafen-Bediensteten zu verdanken, dass unsere beiden Koffer noch eingecheckt wurden (wir selbst hatten bereits die Bordkarten via Internet). Wir lernten: Die Maschine wird pünktlich abgefertigt - egal wie viel Stunden Verspätung sie haben würde.
                      Übrigens: tuifly lieferte gleich 2 Versionen für die Verspätung: Interner Notfall an Bord zwang zu Zwischenlandung in Madrid. Und: Gepäckwagen rammte auf dem vorherigen Airport die Maschine >Ersatzmaschine beschafft. In beiden Szenarien wäre die Airline aus dem Schneider...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #471

                        Die Begründungen, die mündlich geliefert werden: Zunächst mal Anspruch gem. EU-Verordnung anmelden. Schauen, was dann als Begründung schriftlich von der Airline folgt. Letzlich ist diese in der Verpflichtung, das ggf. auch nachzuweisen.

                        Aus einem aktuellen Urteil des AG Frankfurt Az.: 29 C 2088/09 ,
                        veröffentlicht in der Süddeutschen:

                        "Im Interesse des Verbraucherschutzes müsse eine Fluggesellschaft für alle Störfälle einstehen, die mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen. Das gelte auch für Vorfälle, die nicht in unmittelbarer Verantwortung der Airline liegen, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil"

                        Im vorliegenden Fall war die Maschine durch ein Fremdunternehmen beschädigt worden. Aber natürlich kann das jeder Richter wieder anders bewerten und urteilen.

                        Gruß privacy

                        PS: Danke für den Hinweis mit dem Einchecken bei Flugverspätung.

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                        • rockkatzeR Offline
                          rockkatzeR Offline
                          rockkatze
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #472

                          Hallo,
                          brauche mal euren Rat.
                          Hatten super Urlaub in der Türkei. Der Heimflug sollte am 11. 10. 2010 6.00 Uhr gehen. Abholung im Hotel ca. 3.00 Uhr.
                          3 Tage vor Abreise lag ein Zettel auf dem Zimmer, Abholung am 10. 10., 23.30 Uhr. Wir wurden einfach auf einen Flieger früher umgebucht.
                          Tjereborg hat sich quer gestellt. Auf meinem Hotelvoucher stehen 14 Nächte, aber wenn man 23.30 am Vortag geholt wird, ist dies für mich nicht korrekt. Oder liege ich hier falsch und muss das so akzeptieren.
                          Würde mich über eure Antworten und Ratschläge sehr freuen

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #473

                            @rockkatze

                            Entscheidend sind die Abflugzeiten - da stimmt der Tag der Abreise. Innerhalb des Tages ist das meist - von wenigen Ausnahmen abgesehen, siehe Thread "Flugzeitänderung" etwas unter diesem hier - alleinige Entscheidung des Veranstalters.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

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                            • JockelprJ Offline
                              JockelprJ Offline
                              Jockelpr
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #474

                              Guten Morgen zusammen,

                              wir haben gebucht vom 23.10-6.11.
                              Der Flug sollte am 23.10 um 9.20 Uhr gehen. Dieser wurde gestrichen und wir müssen jetzt am 22.10 fliegen.

                              Dadurch das wir schon am 22.10 fliegen entstehen uns hier Mehrkosten.

                              Parkplatzres.musste Umgebucht werden,  sowie eine Kostenpflichtige Nummer die wir anrufen müssen zwecks Anmeldung eines Rollstuhles.

                              Bei wem machen wir diese Kosten geltend

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #475

                                Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen. 

                                Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend
                                einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.

                                Gruß privacy

                                PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.
                                Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert.

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • JockelprJ Offline
                                  JockelprJ Offline
                                  Jockelpr
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #476

                                  privacy wrote:
                                  Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen. 

                                  Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend
                                  einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.

                                  Gruß privacy

                                  PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.
                                  Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert.

                                  Das ist die Mail die wir erhalten haben.

                                  soeben wurde uns von .... eine Änderung bezüglich Ihrer Flugtermine mitgeteilt. Ihr gebuchter Flug am 23.10.10 kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.

                                  Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug umgebucht:

                                  22.10.10 STR − AYT AB 1022 22:40−02:55
                                  06.11 AYT STR SHY 685 0550 0820

                                  Im Namen von .... entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.

                                  Sollten Sie mit der Alternative nicht einverstanden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren.

                                  Als Ihr Reisebüro sind wir verpflichtet, Sie umgehend über Flugänderungen zu informieren.
                                  Bitte teilen Sie uns in einer kurzen Antwortmail mit, ob Sie mit dem neuen Reisetermin einverstanden sind. Bei Annahme des vorgeschlagenen Termins werden Ihnen in den nächsten Tagen neue Flugtickets per Post zugesendet.

                                  Für Rückfragen können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.

                                  Müsste die Fluggesellschaft Ihren Gerichtsstand in Deutschland haben ???
                                  Es handelt sich um SKY Airline

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
                                    privacyP Offline
                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #477

                                    Die kurzfristige Flugstornierung innerhalb 14 Tagen vor Abflug ist, auch wenn eine Nicht-EU-Fluggesellschaft ( aber nur für Abflüge ab Deutschland bzw. EU ) startet, auch mit einer Ausgleichszahlung an den Kunden verbunden. Der Knackpunkt ist, ob der Flug von der Airline storniert oder der Veranstalter dich lediglich umgebucht hat.

                                    Im letzteren Fall gibt es meiner Kenntnis nach noch keine endgültigen Urteile.

                                    Forderungen nach der EU-Verordnung, bei der von Dir gewählten Strecke 400 Euro pro Person, können, wenn berechtigt, nur gegen die Airline erhoben werden.

                                    Als Gerichtsstand hat die EU dem Kunden freigestellt, neben den Ankunfts- auch Abflughäfen wahlweise zugelassen. Wäre in dem Fall Stuttgart.

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • arne1411A Offline
                                      arne1411A Offline
                                      arne1411
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #478

                                      Folgender Fall:
                                      Wir hatten eine Pauschalreise in die Türkei über HolidayCheck bei LMX gebucht.
                                      Geplanter Abflug ab Nürnberg am 02.10.2010 um 19:30Uhr, kurz vor der Abfertigung stellte sich heraus das der Flieger (Pegasus Airline) überbucht wurde. Ein Bestätigung wurde uns von den Flughafenmitarbeitern ausgehändigt.
                                      Dieses Schicksal teilten wir mit ca. 50 Urlaubern.
                                      Nachdem wir eine ganze Weile im Unklaren gelassen wurden erhielten wir inklusive der Kinder (7 und 10 Jahre) einen Verzehrgutschein in Höhe von 15 €(Jeder) und die Mitteilung wir fahren mit dem Bus ab 23:30 Uhr von Nürnberg nach Friedrichshafen. Die Nacht haben wir im Bus mit der Fahrt nach Friedrichshafen verbracht, von dort sind wir ohne weiter Verpflegung um 7:30 Uhr abgeflogen.
                                      Uns fehlt also definitiv eine Übernachtung im gebuchten Hotel.
                                      Da unsere Rechtsschutzversicherung kein Reiserecht beinhaltet sind meine Fragen -Welche Reisepreisminderung und Entschädigung kann geltend gemacht werden?
                                       
                                      Gruß
                                      Enra
                                       
                                      PS:
                                      Der Urlaub hat die Strapazen der Anreise ausgleichen können
                                       

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • privacyP Offline
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                                        privacy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #479

                                        Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.

                                        Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke  Euro 400 pro Person beträgt.

                                        Gruß privacy

                                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                        Bertrand Russell (1872-1970)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • arne1411A Offline
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                                          arne1411
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #480

                                          privacy wrote:
                                          Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.

                                          Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke  Euro 400 pro Person beträgt.

                                          Gruß privacy

                                          Danke privacy,
                                           
                                          ich stell mich bestimmt etwas duselig an, aber den Vertrag habe ich doch mit dem Reiseveranstallter geschlossen, kann ich jetzt trotzdem direkt die Fluggesellschaft ansprechen?
                                           
                                          Gruß Enra

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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