Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Die kurzfristige Flugstornierung innerhalb 14 Tagen vor Abflug ist, auch wenn eine Nicht-EU-Fluggesellschaft ( aber nur für Abflüge ab Deutschland bzw. EU ) startet, auch mit einer Ausgleichszahlung an den Kunden verbunden. Der Knackpunkt ist, ob der Flug von der Airline storniert oder der Veranstalter dich lediglich umgebucht hat.
Im letzteren Fall gibt es meiner Kenntnis nach noch keine endgültigen Urteile.
Forderungen nach der EU-Verordnung, bei der von Dir gewählten Strecke 400 Euro pro Person, können, wenn berechtigt, nur gegen die Airline erhoben werden.
Als Gerichtsstand hat die EU dem Kunden freigestellt, neben den Ankunfts- auch Abflughäfen wahlweise zugelassen. Wäre in dem Fall Stuttgart.
Gruß privacy
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Folgender Fall:
Wir hatten eine Pauschalreise in die Türkei über HolidayCheck bei LMX gebucht.
Geplanter Abflug ab Nürnberg am 02.10.2010 um 19:30Uhr, kurz vor der Abfertigung stellte sich heraus das der Flieger (Pegasus Airline) überbucht wurde. Ein Bestätigung wurde uns von den Flughafenmitarbeitern ausgehändigt.
Dieses Schicksal teilten wir mit ca. 50 Urlaubern.
Nachdem wir eine ganze Weile im Unklaren gelassen wurden erhielten wir inklusive der Kinder (7 und 10 Jahre) einen Verzehrgutschein in Höhe von 15 €(Jeder) und die Mitteilung wir fahren mit dem Bus ab 23:30 Uhr von Nürnberg nach Friedrichshafen. Die Nacht haben wir im Bus mit der Fahrt nach Friedrichshafen verbracht, von dort sind wir ohne weiter Verpflegung um 7:30 Uhr abgeflogen.
Uns fehlt also definitiv eine Übernachtung im gebuchten Hotel.
Da unsere Rechtsschutzversicherung kein Reiserecht beinhaltet sind meine Fragen -Welche Reisepreisminderung und Entschädigung kann geltend gemacht werden?
Gruß
Enra
PS:
Der Urlaub hat die Strapazen der Anreise ausgleichen können -
Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.
Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke Euro 400 pro Person beträgt.
Gruß privacy
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privacy wrote:
Der Reiseveranstalter kann aufgrund der Reisemangelliste einen anteiligen Tag vom Gesamtreisepreis vergüten. Das ist aber in der Regel ein minimaler Betrag.Viel wichtiger ist es, aufgrund der bereits bestätigten Überbuchung bei der Airline ( und nur dort möglich ) eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 anzufordern, die bei der Flugstrecke Euro 400 pro Person beträgt.
Gruß privacy
Danke privacy,
ich stell mich bestimmt etwas duselig an, aber den Vertrag habe ich doch mit dem Reiseveranstallter geschlossen, kann ich jetzt trotzdem direkt die Fluggesellschaft ansprechen?
Gruß Enra -
Hallo arne1411,
im Prinzip hast Du Recht, dass der Reiseveranstalter für alles rund um die Reise eigentlich der Ansprechpartner und Vertragspartner ist.Aber die EU-Verordnung 261/2004 regelt es so. Kunden, die die Forderung an den RV gerichtet hatten, sind vor Gericht deswegen abgewiesen worden.
Gruß privacy
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Hallo Leute,
ich habe am 17 Oktober einen Beitrag von @ Moscau gelesen, es geht um die Flugannullierung .
wo-hin wurde es verschoben? mich interesiert die Frage , aber vorallem die Antworten.
Danke.
LG.
jomi -
Hallo,
wir 2 Erwachsene + Kleinkind fliegen im November nach Singapore und weiter nach Krabi, da wir die Insel Koh Lanta erreichen wollen.
Der Hauptflug ist schon gebucht + Stoppoverhotel und auch der Flug von Singapore nach Krabi mit Tiger Air(alles bestätigt und bezahlt). Gestern bekommen wir eine e-mail von Tiger Air, dass sie die Flugzeiten einfach ändern, die uns natürlich nicht passen, da sie mit den gebuchten Hotels nicht kompatibel sind.
Wie sind eure Erfahrungen mit der Airlinie? Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Wie sieht es mit Gelderstattung aus?
Wenn wir jetzt einen neuen Flug buchen mir Air Asia, kann es uns dann wieder passieren, dass die Zeiten einfach so geändert werden oder arbeiten sie zuverlässiger?
Danke und Grüsse
Magda -
Zu asiatischen Billigfliegern kann ich nichts aus Erfahrung sagen. Air Asia ist zwar nicht immer pünktlich wie ich gelegentlich schon auf Airports mitbekommen habe, aber Flugtage verschieben sie eher nicht.
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Aufgrund einer Verpätung von rund 100 Minuten fuhren in Wien die Airportshuttle und CAT nicht mehr und wir mussten ein Taxi zum Hotel nehmen. muss die Fluggesellschaft für die Kosten aufkommen?
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Wenn Airportshuttle/CAT nicht Bestandteil Deiner Flugbuchung war Nein, warum auch?
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@Markusxxy
Ich bin befremdet ... welche Sparvarianten abgesehen von vergiftetem Abkömmling und verpasstem CAT möchtest du eigentlich noch testen??Wenn ich mir die Bermerkung auch nicht erlauben darf:
SYMPATHISCH macht dich dieser Diskurs nicht!!!
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von Schmeling unser Ablauf war genaustens geplant, ich hatte mich im Vorfeld darüber informiert.
Taxifahrt kostete nunmal 45 Euro Airportshuttle 30 hin un zurück.
Finde es daher schon angebracht, da ich nun für hin und zurück das doppelte zahlte dies anzusprechen, zumal die Versopätung schon vom Vormittag stammte und uns niemand darüber informierte, dann hätte ich das Late-Checkout welches ich nämlich dazubuchte auch länger auskosten können als 3 stunden.
Aber egal, es war nur eine Frage angewiesen bin ich nicht darauf.
Achso, durch die Verspärtung, hätte ich mir die Übernachtung in Wien ebenfalls sparen können und hätte einen anderen Flug genommen, nämlich den ersten weil dies hätte dann Sinn gemacht wenn es mir aufs Geld ankommen würde. -
Es gibt nicht mal ansatzweise einen Anspruch an die Airline, weder für Dein individuell gebuchtes Late-Checkout, Taxikosten anstelle Cat oder die gebuchte Übernachtung. Denn nichts davon war Bestandteil Deiner Reisebuchung.
Wie auch beim Thema Cola Light kannst Du Eigenverantwortung nicht auf andere abschieben und dann auch noch nach Entschädigung rufen wenn etwas schiefgeht.
Deine Reaktion auf korrekte Hinweise dazu ist in der Tat nicht angemessen und "Wünsch Dir Was" war nur eine TV-Show.Es gibt auch sowas wie ein Lebensrisiko so ganz ohne Vollkasko-Versicherung.
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Markus230975 wrote:
.........Aber egal, es war nur eine Frage angewiesen bin ich nicht darauf.wer in verschieden Foren fragt was evtl. als Entschädigung zu bekommen ist, nehme ich nicht ab, das es nicht aufs Geld ankommt.
Keiner hat was zu verschenken und Fragen nach möglichen Ersatzansprüchen finde ich legetim.
Nur wer fragt, sollte dann auch schon akzeptieren, wenn es nicht nach Wunsch läuft.
Nenne das mal wenn es nicht wie gewünscht, keine Forderungen gelten gemacht werden können, PP.
Hoffe für Dich das Dein Anwalt heute morgen etwas positiveres, als Du hier gelesen hast, verkündet hat. -
@Markus230975
Ich empfehle dir einfach, vor deiner nächsten Reise die einschlägigen Informationsquellen zu Schadenersatzzansprüchen zu recherchieren und deine persönlichen Katastrophen ggf. daran anzupassen.Die Ideen, die du vorträgst sind einfach nur bizarr und entbehren jeglicher sachlichen Grundlage. Zwar mögen dir die Einlassungen dazu wenig gefallen, aber die recht einheitlichen Reaktionen sollten dir doch zu denken geben?!
:? -
Hallo,
nach langer Zeit mal eine Frage von mir:
meine Mutter war vor 3 Wochen von Luxemburg aus in die Türkei geflogen. Der Flug hatte aufgrund "Technischer Probleme" (Autopilot defekt) 7 Stunden Verspätung. Am Flughafen haben sie 14 Euro Verpflegungsgeld bekommen. Sie hat sich aber nach einem Telefonat von mir eine Bestätigung geben lassen von Luxair mit der Dauer der Verspätung und dem Grund.
Meiner Meinung nach hat sie und ihre Freundin ja Anspruch auf je 400,- Euro nach dem EU Recht, oder liege ich da falsch??
Die Freundin hat unabhänging von meiner Mutter über einen Freund, der Flugarzt bei der Luxair ist, diese Ausgleichszahlung angefordert. Mit dem Ergebnis, dass ihnen angeblich nichts zustehen würde, weil sie ja a) Geld für Verpflegung b) die Fluggesellschaft eine "Karenzzeit" von 3 Stunden bei techn. Problemen hätten und sie c) noch nicht einmal Anspruch hätten, wenn die FG ihnen ein Hotelzimmer gestellt hätte, wenn die Verspätung noch länger gewesen wäre. Meiner Meinung nach sind diese Aussagen absoluter Käse!
Wie kann man Rechtsmittel einlegen, wenn der Flug aus einem EU Staat stattgefunden hat und die FG dort ihren Sitz hat? Bräuchte man ggfs einen Auslandsrechtschutz?VG
Sandra1971 -
Hallo Sandra,
du siehst das im Wesentlichen schon richtig. Allerdings wird diese Verspätungs- regelung in Europa unterschiedlich abgehandelt. Weil sie leider nicht im Originaltext der EU-Verordnung drin steht. Sondern ergänzend vom EU-Gerichtshof bei mehr als
3 Stunden Verspätung, soweit keine aussergewöhnlichen Umstände, gleich bewertet wurde wie eine Annullierung. Technische Probleme muss sich die Airline zurechnen lassen.Aktuell wird nach meiner Kenntnis in Deutschland gezahlt, wenn auch je nach Airline nur unter massivem Druck, teilweise unter Einschaltung der Gerichte. In England hat das oberste Gericht das Ganze nochmal zur Prüfung an die EU zurückverwiesen. Den aktuellen Stand zu Luxemburg kenne ich nicht.
Empfehlenswert ist es, die Flugaufsichtsbehörde in Luxemburg davon zu unterrichten, falls die Airline die Ausgleichszahlung verweigert. Zusätzlich, wenn kein Rechtsschutz vorhanden, den Vorgang mal bei euclaim einreichen. Die verrechnen nur einen Anteil der Ausgleichszahlung im Erfolgsfall, ansonsten ist das kostenfrei.
Gruß privacy