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Tauchunfallversicherung

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  • ButscheB Offline
    ButscheB Offline
    Butsche
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Wichtig ist sind auch die begriffe " notwendige " Behandlungen und " medizinisch sinnvolle " Behandlungen zu kennen.
    Aquamed zb behandelt nach " medizinisch sinnvolle " Behandlungen.

    Wichtig wäre auch zu klären bei einer Privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung ob es einschränkungen bei der Tiefe oder der Tauchtechnik gibt. ( Nitrox usw.. )

    Was passiert wenn  der Taucher  bis 18 Meter ausgebildet ist wie zb der klassiche  OWD   und eine Tauchunfall  bei  tiefen über  18 Meter erleidet.
    Nach den Standards war der Taucher  tiefer als es der Ausbildungstand zb OWD  erlaubte.

    • Könnte es  also Passieren das eine Krankenversicherung sagt .. Pech gehabt ..

    Ich glaube ja, denn Druckkammerbehandlungen gehen richtig ins Geld  und Versicherungen suchen nach möglichkeiten nicht zu zahlen ..

    ansonsten ist das was  " @ ratzfatzweg " geschrieben hat nicht viel hinzuzufügen

    Butsche

    Bringt der Winter Eis und Schnee, friert des Bauern kleiner Zeh. Doch der Taucher der sich freut sieht er endlich wohin er taucht.

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    • ratzfatzwegR Offline
      ratzfatzwegR Offline
      ratzfatzweg
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Guter Einwand von Butsche. Wie ich es verstanden habe, heißt "medizinisch notwendig" vor allem im Zusammenhang mit den teuren Ambulanzflügen, dass das Opfer erst dann  ausgeflogen wird, wenn die lokalen Ärzte mit ihrer Kunst am Ende sind und der Patient schon fast tot ist, "medizinisch sinnvoll" dagegen schon bei Anfangsvermutung, dass lokale Ärzte damit überfordert sind.

      Tiefengrenzen-Frage: Korrigiere mich, wenn ich Falsches schreibe, aber soweit ich weiß gilt diese Regel OWD = 18 m nur für die Ausbildungstauchgänge und nicht für Folgetauchgänge. Ist ja auch logisch, denn vor beispielsweise den CMAS**-Kurs ist der Nachweis von 10 Tauchgängen zwischen 20 und 30 m gestellt, was bei Grenze 18 m für OWD/* unmöglich wäre. Mir ist mal gesagt worden, das einschränkende Kriterium bei aqua med sei der Begriff "grobe Fahrlässigkeit". Ein frischer OWD, der auf 32 m verunfallt, handelt grob fahrlässig, ein erfahrener OWD bei gleicher Tiefe nicht.

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      • ButscheB Offline
        ButscheB Offline
        Butsche
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @Ratzfatzweg

        CMAS, guten Einwand, habe mal die  Standards von  SSI rausgekrammt.
        bei PADI dürfte so ähnlich sein

        Empfohlene Tiefengrenzen:
        Alle Schüler sollten  dazu angehalten werden nur innerhalb der Grenzen
        zu tauchen, innerhalb derer sie ausgebildet wurden. Diese empfohlenen Tiefenlimits basieren auf den jeweiligen Zertifizierungsstufen:

        Junior Scuba Diver und Scuba Diver – 12 Meter
        (Tauchen nur mit Dive Professional gestattet!)
        Open Water Diver – 18 Meter
        Junior Open Water Diver – 12 Meter  für 10- und 11-Jährige
        Junior Open Water Diver – 18 Meter für 12- bis 15-Jährige
        Advanced Adventurer – 30 Meter (wenn ein Tauchgang während der Ausbildung
        Tieftauchen beinhaltete!)
        Junior Advanced Adventurer – 18 Meter
        Mit Spezialbrevet Deep Diving – 40 Meter

        Ich weiss jetzt nicht wirklich wie die neuen Standards  bei CMAS aussehen bezüglich
        Tiefenlimits - Denke mir aber das sie ähnlich sein werden bei CMAS* bezüglich (OWD) bei SSI und PADI.
        Auch bei CMAS wurde ja einiges geändert in den Standards.
        Evt gibt es ja hier ein CMAS /VDST  TL der das genauer weiß.  Man ist ja lernfähig 🙂

        .. Denke wir kommen grad mal vom Thema ab .... 🙂

        lg
        Butsche

        Bringt der Winter Eis und Schnee, friert des Bauern kleiner Zeh. Doch der Taucher der sich freut sieht er endlich wohin er taucht.

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        • DivepointD Offline
          DivepointD Offline
          Divepoint
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Lieber Coraya da liegst du völlig falsch. Es gibt Versicherungen z.B. Debeka welche Tauchunfälle und alles was dazu gehört grundsätzlich via Klausel aus ihren Versicherungen (ob private Unfall oder Auslandsreise) ausschliessen!
          Daher ist es nie verkehrt eine gesonderte TAuchversicherung abzuschliessen welche bei ca. 30€ im Jahr liegt, im Durchschniit.

          Ansonsten wer die Möglichkeit hat, einfach einem heimatlichen TAuchsportverein welcher dem VDST angegleidert ist beitreten und man hat die Tauchsportversicherung für kleines Geld mit enthalten.

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          • eissnerE Offline
            eissnerE Offline
            eissner
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo,
             
            also ich habe bei der DEBEKA angerufen und mir die übernahme bestätigen lassen.
             
            3 Anrufen, drei Mitarbeiter, 3 mal ein klares Ja
             
            Ich glaube nicht das man sie noch mal Versichern muss.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • eissnerE Offline
              eissnerE Offline
              eissner
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ich habe auch was bei der Unfallversicherung der DEBEKA gefunden in der FAQ
               
              Sind tauchtypische Gesundheitsschädigungen mitversichert? Ja.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • neo993N Offline
                neo993N Offline
                neo993
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hier ist der Link von der DAK bzw. Auslandskrankenversicherung über die HanseMerkur, da steht "medizinisch sinnvoller" Rücktransport:

                http://www.dak.de/content/dakzusatzschutz/dakplusreise.html

                Ausserdem meinte meine Beraterin im Reisebüro dass auch Zusatzversicherungen die sie bucht oft über die HanseMerkur abgeschlossen werden und sie bis dato nur gute Erfahrungen damit gemacht hat, sie wollte mir also nicht zusätzlich noch eine Auslandskrankenversicherung verkaufen...

                Und wenn man mal logisch überlegt ist es doch klar dass Sportunfälle (tauchen zählt nunmal dazu) mitversichert sind, ausser sie sind explizit aus der Versicherung ausgenommen. Das hat mir auch die Dame von der HanseMerkur bestätigt!

                Natürlich sind 50,- Euro nicht die Welt, aber warum sollte ich für etwas bezahlen das ich woanders für einen Bruchteil davon bekommen kann...

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                • ryderR Offline
                  ryderR Offline
                  ryder
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Also ich kann bestätigen, dass die priv. KV zahlt (in meinem Fall die Universa), weil ich es schon ausprobiert habe. Insofern halte ich auch die aqua med basic Versicherung für untauglich, denn eine Hubschrauber-Rettung wird nur bis 10.000 EUR bezahlt. Meine Rettung hat bereits ca. 9.500 EUR gekostet und war nicht mal 30 Min. Flug. Bei Flügen im Ausland, wo nicht so eine gute Infrastruktur herrscht wie in der BRD (oder vielleicht besser in Zentral-Europa) sind 10.000 EUR viel zu wenig. So zumindest meine Meinung.

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