Reisestornierung bei neckermann
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@chepri
Nicht ganz richtig ... die Buchungen über Onlinevermarkter sind ein Wachstumsmarkt, die Inanspruchnahme von Dienstleistern in Form von beratenden Reisebüros eher sinkend.
Daraus ergibt sich eine zweigeteilte Wahrheit:
Richtig, es gibt immer mehr Kunden für die Form "online ne Reise zocken zum unschlagbaren Tagespreis", und richtig, die Kunden, die noch befähigte Reisebüros aufsuchen, sind per se Dienstleistungsnutznießer und kriegen bei den Xen grüne Pickel. Der Markt ist groß genug für beide Trends, die einen bedauern, die anderen klatschen sich auf die Schenkel.
Abgesehen vom Status Arbeitnehmer oder Selbsständiger (da folge ich ganz und gar der Auffassung von privacy!) bin ich wenig optimistisch, dass bei einem niedergelassenen Reisebüro gebucht wurde. Indes trüge das im Fall auch wenig zur Klärung der Verantwortlichkeiten bei und wird wohl eher so sein, dass wiederholt "diese ganzen Texte" vernachlässigt wurden, der Kunde ohne Bewusstsein der sehr abweichenden Stornobedingungen gebucht und die traurigen Folgen selbst verschuldet hat.

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@Caiptain Jarek
Du schreibst:
Dir hat ein Reisebüro bspw. noch nie gesagt: "Sie haben bei dieser Reise 20% Anzahlung und 80% Restzahlung, diese sind fällig am X.X." usw.?
Glaube ich nicht! All sowas sind Erläuterungen von AGB.Sorry, natürlich wurde gesagt ich muß eine Anzahlung leisten und der Restbetrag ist dann und dann fällig.
Da ich sehr oft in dem Reisebüro gebucht habe ist es sogar passiert, das wir die Reise angetreten haben und erst nach der Reise bezahlt haben.
Wir haben nie über AGB's der RV'S unterhalten, weil wir wussten was von unserem Reisebüro empfohlen wurde, hatte Hand und Fuss. -
Hab ich ja auch nicht behauptet, sondern exakt das Gegenteil - nämlich leider eher weniger, jedoch immerhin die Beratungs affinen und Qualitäts bewussten.
Bei den Xen hingegen gibt es Umsatzauswüchse - gestatte mir das Wortspiel! - eben hin und wieder mit den recht freudlosen Erfahrungen bei beispielsweise Stornos.Da die Betrachtung des Marktes aber nicht der Information zum eigentlichen Threadthema dient, sollten wir weitere Details ggf. anderweitig beleuchten!?

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Deine Antwort kam zu schnell, ich habe auf @CJ geantwortet, der eine Seite vorher schrieb (gastwirt meinte, es kämen weniger Leute in´s RB)
@gastwirt: Möglichkeit 3 ist - natürlich - völliger Quatsch, die Touristik "brummt" und die Reisebüros haben deutlich mehr "Besucherströme" als noch in den Vormonaten / - jahren. Klick mich!
Ich bin schon auch deiner und Marcels Meinung, aber der Captain ist der Fachmann hier
Und nun zurück zur Rechenaufgabe,"spfl" wrote:
Reise für 8 Pers. wo nun 2 Pers. nicht mitkönnen!! Reisepreis 863,00 Euro pro Person, kann mir jemand die Stornogebühren und Bedingungen nennen?
falls die Frage nicht durch privacy schon beantwortet ist. -
privacy wrote:
Falls ihr aus dem Neckermann Vorabkatalog Sommer 2011 gebucht habt...
Gruß privacy@ spfl
Prinzipiell hinterfragt @p. weniger den Zeitpunkt, als den Modus der Buchung und den tatsächlichen Provider des Angebotes ...

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Zum Thema allgemeine Reisebedingungen:
1. bei Buchung im Reisebüro
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Kunde vor Buchung die AGB ausgehändigt bekommen muss: hat ein Kunde den Katalog in Händen (oder "griffbereit" vor sich im Reisebüro liegen), dann ist dieser gesetzliche Punkt erfüllt!
Unterschreibt er dann gar noch eigenhändig, dass er die AGB ausgehändigt bekommen und zur Kenntnis genommen hat, dann fährt der ICE drüber (sofern er fährt
).Es besteht keine Pflicht, jetzt direkt und ausführlich und erklärend die AGB im Einzelnen mit dem Kunden zu besprechen. Der Kunde kann ja selbst nachfragen, wenn ihm nicht klar ist, was AGB sind und was er da unterschreibt. Er ist in der Regel volljährig!

Somit wird er irgendwo auf seiner Buchungsbestätigung sinngemäss stehen haben: Es gelten die AGB des gebuchten Reiseveranstalters, die ausgehändigt wurden
oder
Es gelten die AGB vom Reiseveranstalter XYZ, die ausgehändigt wurden.2. Online Buchung
Der Gesetzgeber schreibt dabei zwingend vor, dass der Online-Buchende vor dem endgültigen Abschicken der Buchungdie AGB zur Kenntnis bekommen muss; das heißt, ein Knopf, Button, zum Aufmachen dieser AGB mit einer einfachen Speichermöglichkeit am Rechner des Kunden oder eine einfache Ausdruckmöglichkeit für den Kunden sowie ein Bestätigungsfeld, wo der Kunde die Kenntnisnahme bestätigt.
Lesen muss der Kunde aber selbst!
Wenn dies alles so war, ist es unerheblich, was wer mit welchem Brief mitschickt! Es gelten nämlich immer jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss Basis waren.
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Off topic Statistiken im Tourismus
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Eine Statistik ist immer so gut, wie der, der sie erstellt und beeinflusst hat (ich schreibe nicht gefälscht
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Was ist "Wachstum"?
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Unter "online-Buchung" - und das ist jetzt kein Witz - zählen in den Statistiken auch all jene Buchungen, die man über eine online-Funktion begonnen hat, aber "manuell" = von Menschen ausgeführt werden: wenn man also bei einem ganz normalen Reisebüro im Internet auf dessen Seite eine Reise online anfragt und sie dann ganz normal von diesem Reisebüro auf dem Postweg oder per Email bestätigt erhält, ist dies eine Online-Buchung!
So gesehen habe ich ein Unternehmen, in dem ich nur online-Aufträge bekomme

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mosaik wrote:
Lesen muss der Kunde aber selbst!Ich erlaube mir die Einschätzung, das genau dies eines der grundsätzlichen Probleme ist. Zumindest lässt eine Vielzahl von Nachfragen darauf schließen ...

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Ich hatte eine Reise über Neckermann gebucht die man mir 5Tage vor Reiseantritt wegen Überbuchung ab gesagt hatte eine Alternative stattdurch einPinienwald unter eine Bahnunterführung zum Strand zu laufen zusätzlich 150 kmweiterfahren wir waren mit 3 Autos unterwegs so was arrogantes im KundenServices habe ich noch nie gesehen,sie sagten sie müssen ja auch nichts zahlenund Ersatz hatten sie mir auch nicht angeboten ! nein danke nie wieder Neckermann
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@skopinzew
Willkommen im Forum von HolidayCheck!
Da du offenbar nicht storniert hast, solltest du deinen Beitrag hier plazieren.
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offen gestanden, verstehe ich den Beitrag überhaupt nicht, worum es eigentlich konkret geht
, ein wenig mehr Details wären hilfreich.
lg
ruth -
Ich hab's bis zu diesem Punkt verstanden:
TO bucht Reise und erhält 5 Tage vor Reiseantritt die Nachricht, Hotel überbucht.
Angebotene Alternative gefällt ihr nicht, da zum Strand durch eine Bahnunterführung, usw. Sie bemängelt den Service.Dann kommt der Satz "und Ersatz hatten sie mir auch nicht angeboten" und da setz ich nun ebenfalls ein Fragezeichen.
Aber wie @vs schon schrieb: Das Posting wäre im verlinkte Forum - im Neckermann Thread - passender aufgehoben.
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Hallo,
wir hatten im Aug eine Reise gebucht, 2 Wochen nach der Buchung wurden wir in ein anderes Hotel umgebucht wegen angeblich zu langen Transferzeiten.
Nun ja, am Donnerstag erhielten wir eine Nachricht, dass unser Urlaub einen Tag kürzer ist aber 20€ mehr kosten soll, weil Air Berlin die Dienstagsflüge von POP nach DUS gestrichen hat. Eine andere Alternative, in unserem gebuchten Zeitraum (30.04. - 14.05.) soll nun knapp 400€ mehr kosten.
Ich denke jeder kann unser anliegen verstehen und nachvollziehen das wir die Reise nun stornieren wollen, da wir uns mittlerweile echt verarscht vorkommen.
Meine Fragen:
A ist es in dem Fall möglich OHNE Kosten zu stornieren?
B wie sieht es mit der von uns gezahlten Anzahlung aus, da es ja verschulden von Reiseveranstalter/ Airline ist? -
Bei Änderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern kannst du kostenfrei stornieren und hast Anspruch auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe.
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Der Kunde bekommt keine Stornogebühren, er bezahlt ja keine!

Ggf. kann er auf Erfüllung klagen, da der Vertrag aber fristgemäß geändert bzw. in der Folge wohl gekündigt wurde, sind weiterreichende Ansprüche schwerlich durchzusetzen.
Der Veranstalter musseine gleichwertige aufpreisfreie Alternative anbieten.
Wenn der Kunde die Alternative(n) ablehnt, hat er zumindest noch das Recht auf eine Stornierung bei voller Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
War das Ersatzangebot aus Sicht des Kunden nicht "gleichwertig", muss der er dies begründen und der Veranstalter ggf. nacharbeiten, um seinen vertraglichen Verpflichtungen zu genügen.
In der Darstellung von @schiri sieht das ein wenig anders aus, vielleicht lohnt es sich nochmal in den Ring zu steigen?