Pegasus Airlines
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Wenn eine Änderung unzumutbar ist kommt eine Kostenerstattung der alternativen Beförderung durch den Veranstalter in Betracht.
Wie üblich sind die besonderen Umstände zu berücksichtigen und die Fälle im einzelnen zu prüfen.
Grundsätzlich ist bei einer Pauschalreise der Veranstalter bis zur Ankunft am gebuchten Zielflughafen verantwortlich. -
@haberling sagte:
Ja, keine Frage, es fällt auf das LVU zurück ...
Nicht unbedingt - siehe mein vorhergehender Beitrag.
Betroffene mit Pauschalreisevertrag können unter bestimmten Voraussetzungen den Veranstalter auf Kompensation in Anspruch nehmen, und zwar bis hin zum kompletten Preis eines eigenmächtig gebuchten Ersatztickets.
Zumutbarkeit ist zwar nicht präzise spezifiziert, allerdings gibt die Judikatur durchaus einen gewissen Rahmen vor.
Beispielsweise ist es nicht zumutbar, mitten in der Nacht an einem anderen als dem gebuchten Zielflughafen abgesetzt zu werden und keine Transferleistungen erwarten zu dürfen.
In solchen akuten Situationen entfällt auch die Pflicht zur Fristsetzung zur Abhilfe. -
Es kommen jetzt mehr Infos zu dem Düsseldorfer Pegasus -Chaos: Zur Erinnerung: Streichung von fünf der geplanten 17 Flüge/Verlegung von sechs weiteren zu anderen Airports
Flughafen Düsseldorf droht Pegasus mit Konsequenzen -
Die Frage ist wer braucht wem.

Flughafen Düsseldorf hat Klärungsbedarf mit Pegasus, klick hier -
Die Frage stellt sich eher nicht.
Abwarten was sich tatsächlich am Ende als ursächlich rausstellt. Im Moment dürfte der Fokus auf den Betroffenen und ihren Optionen für eine Kompensation liegen.
Soweit das Pauschalreisende betrifft habe ich zu den Möglichkeiten ja bereits Stellung genommen.
Nur-Flug Bucher sollen angeblich von Pegasus kontaktiert / entschädigt werden. -
Zitat Flughafenchef : Er zweifelt die Handlungsfähigkeit der Airline an und droht ihr mit Rauswurf. klick hier
Es ist ja nicht so das es in NRW keine alternative zu Düsseldorf gäbe, zb. Köln/Bonn , Dortmund , Essen/Mülheim ,Münster/Osnabrück ,Weeze , Paderborn/Lippstadt , Siegerland.
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Ich denke wir sollten uns auf die Nachrichten beschränken und nicht spekulieren.
(Genauso interessant wäre dann auch die Frage, warum sich gleich 12 Mitarbeiter des Dienstleisters arbeitsunfähig gemeldet hatten...lassen wir das besser)So der so-- die Leidtragenden waren die Passagiere-- geht überhaupt nicht.
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Zum Grundproblem des Übels tragen weder die Airlines (betrifft nicht nur Pegasus!) oder die Airports (betrifft nicht nur D'dorf!) alleinig bei. Auch die Passagiere, die immer billigere Preise - die ihrerseits ihren Preis haben - einfordern sind mit in der Verantwortung. Früher hatten die Flughäfen feste Angestellte, die nach Tarif, meist öffentlicher Dienst, bezahlt wurden und eingespielte Abläufe. Im Zuge der Kostenmini- und Gewinnmaximierung in Verbindung mit dem Privatisierungswahn ab ca. 2000 wurden immer mehr Dienstleistungen an "billigere" Dienstleistungsunternehmen vergeben, die ihrerseits oftmals mit billigen, sozial nur rudimentär abgesicherten und ständig wechselnden Leiharbeitern arbeiten.
In normalen Zeiten mit geringem Aufkommen funktioniert das. In Stoßzeiten ist der Kollaps oftmals recht nahe bis erreicht - siehe in diesem Fall.
OK, das Ganze ist jetzt in diesem Thread fürchterlich OT, aber bedenkenswert in einem Reiseforum ist das durchaus.
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Sorry, aber ich verspüre keine besonders verständnisvolle Attitüde für weites Ausholen und grundsätzliches Infragestellen in dieser Sache.
Über dem ganzen Geschehen schwebt nach wie vor die dunkle Wolke Covid-Pandemie, und derzeit braucht in der Branche wirklich jeder jeden!
Solange die Hintergründe der Ereignisse noch vollkommen ungeklärt sind, braucht man weder über mangelnde Kompetenz da oder dort zu spekulieren, noch über die möglichen Folgen für die Unternehmen.
Es ist ein signifikanter wirtschaftlicher Schaden entstanden, die Verantwortung dafür müssen die Beteiligten unter sich auskungeln.
Wichtig ist soweit nur, dass der letzte in der Nahrungskette (aka Passagier) zeitnah zusätzliche Kosten erstattet erhält und nicht von Pontius zu Pilatus geschickt wird, weil hinsichtlich des Verschuldens noch ein ernormer Theaterdonner gegenseitiger Bezichtigung im Gange ist.
Hier ist eine ad hoc Verantwortung gefordert. -
Wir haben gestern die Auswirkungen in AYT gespürt . Unser 15 Uhr Pegasus Flug nach DUS wurde gecancelt , man hätte uns auf FRA oder nachts nach CGN umgebucht , jedoch ohne Transfer nach DUS , sodass der größte Teil auf SunExpress nach DUS auf eigene Kosten umgebucht hat . Da die EU Fluggast Entschädigung bei Pegasus nicht zählt , hat jemand eine Ahnung/Idee ob wir unsere entstandenen Kosten zurück fordern können ? Vielleicht über den RV ( Dertour , von denen gab es keinste Hilfe ) .
xxxx Zitat entferntXX
Hallo niko-bo , würde mich mal Intressieren was der neue Flug gekostet hat ? Ich hoffe nicht das jemand sagt , ein verschobener Flug in der Nacht nach Köln ist hinzunehmen und das Taxi nach Düsseldorf würde bezahlt .
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Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn z.B. der ursprüngliche Flug auch in die Nachtstunden fallen sollte, könnte man die Änderung als zumutbar betrachten und statt eines neuen Tickets nur die Taxikosten zusprechen.
Auf den Flug von nik-bo traf das allerdings nicht zu.
Wie gesagt - wer eine Erstattung begehrt muss sich auf eine genaue Überprüfung der Umstände einstellen. -
Wir sind gestern mit Pegasus von Antalya nach München geflogen . Am Checkin wurden die Tests und Impfnachweise kontrolliert . Es war ein sehr angenehmer Flug und ich konnte die Ansagen in englisch gut verstehen , was bei anderen Flügen nicht immer der Fall war . Essen und Getränke konnte man nur mit Karte bezahlen . Im Flugzeug waren einige Plätze frei .
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Hallo,
Wir haben für Oktober über Bentour eine Reise gebucht.
Hinflug mit Pegasus. Wir fliegen mit einer unter 2 Jährigen. Ich hätte gerne nachträglich einen weiteren Sitzplatz dazu gebucht. Laut Bentour sei dies nicht möglich, da Pegasus das aus Sicherheitsgründen ablehnt?? Ist es wirklich so, das ich keinen weiteren Sitzplatz buchen kann? Im Endeffekt ist das doch meine sache für wieviele Sitzplätze ich Geld bezahle oder nicht?
Desweiteren möchte ich Sitzplätze reservieren. Auf der Pegasus Seite wird mir andauernd gesagt, die PNR Nummer sei falsch (besteht nur aus Buchstaben).. Bentour sagt, sie sei richtig.
Ab wann kann man eine Sitzplatz Reservierung vornehmen? Mal wird mir gesagt 6 Wochen vorher, dann 1 Woche vor Abflug.Vielen Dank
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Das Problem bei Pegasus wird dieser Punkt sein , den ich bei der Lufthansa " geklaut" habe.
Kleinkinder unter zwei Jahren können auf dem Schoß des begleitenden Erwachsenen reisen. In diesem Fall stellen die Flugbegleiter dem Erwachsenen vor dem Start einen Sicherheitsgurt für das Kind zur Verfügung. Das Kind kann auch auf einem separaten Sitzplatz reisen. Ist dies der Fall, muss das Kind durch eine vom Erwachsenen mit an Bord zu bringende Kinderrückhalteeinrichtung gesichert werden.
Pegasus geht grundsätzlich davon aus, dass die Kinder auf dem Schoß der Erwachsenen transportiert werden.
Ich weiß leider auch nicht, ob es wirklich zulässig ist, das Kind unter 2 mit einem zusätzlichen Sitz ohne Sicherung und / oder Bassinet fliegen zu lassen. Kann es mir aber nicht vorstellen und würde es persönlich auch nicht tun. Turbulenzen oder ähnlich Wackeleien können sehr plötzlich auftreten.
Empfehlung : fragen welche Rückhaltesysteme von Pegasus akzeptiert werden
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Das liegt daran, dass die Sicherheitsgurte nicht für Kleinkinder gedacht/geeignet sind. Wenn sie auf dem Schoß reisen, bekommt das Elternteil, mind. für Start und Landung einen speziellen Gurt, den es an seinen eigenen Gurt festmachen kann.
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Wie gesagt - das Infant darf nur mit Rückhaltesystem auf einem eigenen Sitz befördert werden. Das ist keineswegs eine Eigenmächtigkeit von Pegasus sondern eine ganz allgemein gültige Sicherheitsvorschrift.
Ob ein Rückhaltesystem / Kindersitz für die Benutzung in einer Flugzeugkabine geeignet ist entnimmt man den Herstellerangaben.
Auch die Bestimmung, dass man Plätze nur im Rahmen eines Tickets reservieren kann ist keine Erfindung von Pegasus, mit etwas Nachdenken kommt man von selbst auf den Grund dieser Vorschrift ...
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Jein, @vs
Die Hersteller können behaupten was sie wollen. Wichtig ist was die LVU vorschreiben / akzeptieren. Denn was gestern galt , muss heute nicht mehr gültig sein.

