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Preisänderung bei Optionsbuchung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Thorben-HendrikT Offline
    Thorben-HendrikT Offline
    Thorben-Hendrik
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Sorry aber über Deinen Standesdünkel raffst Du garnix, Schade für die Branche und für Dich, so wird das nix 😱

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

    [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Ich habe diesen Thread nun einige Zeit aus den Augen gelassen und stelle erstaunt das Ausmaß fest, das er nach meinem Einwand angenommen hat. Chiara, Du hast absolut Recht und mit Deinem letzten Posting die Sache haargenau auf den Punkt gebracht. Danke dafür! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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      • salvamor41S Offline
        salvamor41S Offline
        salvamor41
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        "Chiara Saluta" wrote:
        Ich weise auch jegliche 'Kungelei' in dieser Branche entschieden zurück.

        ...die keine lust auf permanente Rechtfertigung verspürende
        Chiara

        Hallo Chiara,

        auch wenn ich Deine Auffassungen oft nicht teile, finde ich es mutig, wie Du hier für die Sache der Reisebüros im wahrsten Sinne des Wortes kämpfst. Denn offenbar empfindest Du Deine Beiträge als dauernden Kampf, Dich hier rechtfertigen zu müssen. Ich finde das schade. Sieh's doch einfach locker und spielerisch! Jeder vertritt hier seine Farben so gut es geht, und glaube mir, keiner der User, die sich an dieser Diskussion beteiligen, hat die Wahrheit mit Löffeln gefressen. Es gibt kein Schwarz-Weiß, die Wahrheit liegt, wie so oft, auch hier irgendwo zwischen den Extremen.

        Du bringst Dich allerdings mit Deinen Argumentationen manchmal selber in die Bredouille und wunderst Dich dann, wenn Deine Mit-User darauf anspringen.

        Ich finde Deine Beiträge aber immer interessant und absolut lesenswert, sie sind eine Bereicherung für das HC-Forum, auch weil Du immer sachlich bleibst und nie unter die Gürtellinie zielst.

        Gruß salvamor

        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          hallo liebe forumsmitglieder. ich habe diese diskussion hier bisher still verfolgt. und ich möchte mal sagen, dass ich es sehr "ehrgeizig" finde, dass cooperwilli versucht, sich hier über das normale maß hinaus, rat zu holen.
          um mal zum ursprünglichen problem zurück zu kommen:
          ich stelle mir bei diesem geschilderten beispiel folgende frage schon die ganze zeit: warum macht man eine optionsbuchung? doch im grunde, um ein für sich günstiges angebot festhalten zu wollen. deswegen verstehe ich nicht so ganz, warum der veranstalter das recht hat zu sagen, ätsch pustekuchen, war wohl nix. man macht doch keine optionsbuchung weil einem das hotel so gut gefällt, dass man auch den doppelten preis dafür zahlen will. dann könnte man doch auch bei einem teureren anbieter sofort buchen.
          und zum anderen versteh ich immer diese begründungen nicht, dass es sich um ein computerfehler handele. gibt es bei den veranstaltern leute, die die preise manuell eintickern? oder wie muß ich mir das vorstellen?

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Kathrin22K Offline
            Kathrin22K Offline
            Kathrin22
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Liebe Lexilexi,

            Du sprichst mir aus der Seele ... .

            Was ist denn der Sinn einer Optionsbuchung??? Eine teuerere(????) Reise bekomme ich immer!

            Ich bin keine Juristin, aber: Katalog und Reisebuero beinhalten das Angebot, die Optionsbuchung dessen Annahme, fertig. Wir sind doch nicht auf dem Basar!

            LG
            Kathrin

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Jen2806J Offline
              Jen2806J Offline
              Jen2806
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Hallo zusammen!

              Ich arbeite selbst im Reisebüro und würde die Aussage von Chiara so unterschreiben.

              Meiner Meinung nach gehört es sich nicht, interne Probleme mit dem Veranstalter in ein Urlauberforum zu stellen. Dafür gibt es Expi-Foren, die lieben Kollegen im Büro oder sich selbst, die selbst in der Lage sein sollte, das mit dem VA zu klären.

              Jeder Expi sollte in der Lage sein, seine Probleme selbst zu lösen, insbesondere nach 13 Jahren Berufserfahrung, sorry cooperwilli, aber so ist es eben. Frag mal bitte Deine Kollegen im Büro, was die davon halten, dass Du solche Sachen in ein Urlauberforum stellst, ich glaube, die wären damit nicht sonderlich glücklich...

              Lieben Gruß
              Jenny

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @Jen2806

                ich gebe dir Recht, wenn es um die Betrachtungsweise geht, ob es sich hier um ein reisebürotechnisch gesehenes internes Problem handelt.

                Ich muss aber dieses Forum sehr wohl Platz geben für die andere Seite, die Konsumenten, die sich auf eine Optionsbuchung verlassen haben und diese nun nicht mehr bekommen.

                Ich meine, die Reiseveranstalter versuchen in zunehmenden Maße in den letzten Jahren, Dinge sich so zurecht zu legen, wie sie es gerne sähen. Da muss man ihnen aber eben auch ihre Grenzen, ihre Verpflichtungen von Zeit zu Zeit aufzeigen.

                Schlicht und einfach beispielsweise: Katalogpreise dürfen nicht geändert werden. Angebotspreise auf Flyern und Sonderfoldern dürfen nicht geändert werden. Es gibt im Gesetz genaue Bestimmungen, welche Teile unter welchen Bedingungen geändert werden dürfen.

                Allein dieser Punkt wird schlichtweg immer weniger eingehalten. Siehe zahlreiche Foreneinträge.

                Da dann einer Kollegin/einem Kollegen den Vorwurf zu machen, diese Frage gehörte nicht hier her, bedeutet aber auch: pst, wir wollen gar nicht von Missständen in einer Branche reden. Ich finde es gut und notwendig, dass man fair und möglichst objektiv über positive und negative Dinge diskutiert und ja auch dadurch vielleicht Hilfen findet, wie man sich zur Recht wehren kann.

                Ich bin weder mit einem Veranstalter verbandelt, noch in einem reinen touristischen Reisebüro im Moment tätig - aber ich möchte gerne, dass Recht Recht bleibt, ... zumindest versuche ich es halt!

                Einen schönen Tag auch noch
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Jen2806J Offline
                  Jen2806J Offline
                  Jen2806
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @ peter:

                  Das Veranstalter sich immer wieder Sachen erlauben die man absolut nicht vertreten kann, ist glaub ich sowieso hier allen bekannt, ob man den Veranstalter nun übers Internet oder übers Reisebüro bucht...

                  Darum ging es mir nicht... denn das ist allgemein bekannt und können beide, Konsumenten und Expis hier gut und gerne diskutieren...

                  Aber quasi um "Hilfe zu rufen", wie man denn nun seinen Job ausführen muss bei einem speziellen Problem, obwohl man 13 Jahre Berufserfahrung hat, finde ich nicht vertretbar und geradezu peinlich. Sorry. Sowas gehört hier nicht her, denn dafür gibt es andere Foren bzw. Hilfsmittel....

                  Lieben Gruß
                  Jen

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                  • JamreQJ Offline
                    JamreQJ Offline
                    JamreQ
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Was nichts daran ändert, dass m.E. nach Peter recht damit hat, dass auch eine Optionsbuchung den Veranstalter an sein Preisangebot bindet.

                    Weswegen cooperwilli gar nicht mal so dumm war, wegen dieser RECHTSFRAGE nochmal nachzufragen. Dass er/sie die Hosen völlig runtergelassen hat, ist halt nicht die übliche Selbstbeweihräucherung.

                    Und nein, in der Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann lernt man solche "grundlegenen" Dinge nicht. Die muss man sich selbst erarbeiten, z.b. in Foren und mit ausgiebiger Lektüre sich ändernder Gesetze und AGBs. In der Freizeit natürlich.

                    Nix anderes hat cooperwilli gemacht. Bleibt die Frage, ob ÖGER jetzt Recht hatte, oder ob die einfach spekuliert haben, dass sich schon niemand wehren wird ?!

                    Salaam
                    JamreQ

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Ich habe in den letzten Wochen nochmals mehrmals in dieser Frage in einschlägigen Reiserechtsunterlagen nachgelesen.

                      Nach wie vor: das war ein rechtkräftig geschlossener Vertrag mit der Option, ihn bis X ohne Stornokosten wieder auflösen zu können. Also: ein Vertrag mit besonderem Kündigungsrecht. Aber ein Vertrag. Ein gültiger.

                      Somit hat der Veranstalter den Vertrag einseitig gebrochen und wäre meines Erachtens zum Schadenersatz verpflichtet.

                      Gruß
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • JamreQJ Offline
                        JamreQJ Offline
                        JamreQ
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        .. im Grunde genommen hätte sich ÖGER also nur auf den "Irrtum" berufen können. Haben sie aber nicht, da sie ja angeblich eine Festbuchung akzeptiert hätten.

                        Danke nochmal, Peter!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • elke06E Offline
                          elke06E Offline
                          elke06
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Hallo, habe auch ein Problem mit einer Options-Buchung. Der Veranstalter ist mit der Begründung der "Fehlerteufel" habe sich eingeschlichen vom Vertrag zurückgetreten. Allerdings steht im Preisteil des Veranstalters der Preis ermäßigt sich pro Tag und Person in meiner Reisezeit um 75.--Euro. Soll wohl Woche sein. Kann aber ich nichts dazu.
                          So erhöht sich mein Preis von 3800.-- auf 5200.--. Für 3 ERw. und ein Kind.
                          Kann mir jemand einen Tip geben.
                          Die Äußerung meines Reisebüros, auf meine Befürchtungen, daß mit dem Preis etwas nicht stimme, weil er mir eben zu preiswert erschien, war,: was bestätigt ist , ist bestätigt. Wurde von 2 MItarbeitern ausgesagt.
                          Gruß Elke

                          elke06

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • JamreQJ Offline
                            JamreQJ Offline
                            JamreQ
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Irrtum ist wie gesagt wieder ein wenig was anderes, lies am besten mal letzten 2 Seiten ...

                            Wenn der Veranstalter einen Tippfehler nachweisen kann, ist es ihm gestattet, vom Vertrag zurückzutreten.

                            z.B. hier http://www.mediexam.de/2005/11/04/vertragsrecht-rechts-und-geschaftsfahigkeit/ unter Punkt 3.2 findest du mehr Info.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mosaikM Offline
                              mosaikM Offline
                              mosaik
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Also ich erkläre es gerne noch einmal:

                              Auch eine Optionsbuchung ist ein fix geschlossener Reisevertrag. Punkt. Ende. Aus.

                              Der Veranstalter druckt einen Katalog.
                              Das ist rechtlich gesehen "eine Einladung an den Kunden, sein Angebot abzugeben"

                              Erklärung: Ein Angebot muss bestimmbar sein hinsichtlich Preis Leistung und Termin. Ein Katalog kann das aber nicht sein, weil er viele Preise Leistungen und Termine hat. Somit stellte er eben nur eine Einladung zur Angebotslegung dar.

                              So, nun wählt der Kunde aus diesem Katalog sein Angebot und gibt dieses Angebot beim Veranstalter ab = Buchungswille.

                              Der Veranstalter sagt mit der Vergabe einer Vorgangsnummer und der Mitteilung, es wäre buchbar: ja, ich will dein Angebot (= vom Kunden) annehmen! Damit ist der Vertrag geschlossen: es kam zu einer Willensübereinkunft der beteiligten Parteien.

                              Nun ist bei Optionsbuchung genau das alles abgelaufen. Nur mit der Erweiterung von seiten des Veranstalters: ja, ich bestätige dir dein Angebot VOLLINHALTLICH (also auch den Preis), aber mit der KOSTENFREIEN Zugabe: ich bleibe dir ... Tage im Wort (= Option) und verändere nix und halte dir alles frei.

                              Somit ist es ein Blödsinn, wenn ein Veranstalter argumentiert: bei einer Fixbuchung hätte er die Differenz übernommen, aber bei einer Optionsbuchung muss er das nicht.

                              Er muss sehr wohl!

                              Gruß
                              Peter

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                "JamreQ" wrote:
                                Wenn der Veranstalter einen Tippfehler nachweisen kann, ist es ihm gestattet, vom Vertrag zurückzutreten.

                                Nein, er kann nicht vom Vertrag zurück treten - er kann diesen wegen Erklärungsirrtum anfechten. Das heißt aber noch lange nicht, dass er auch Recht bekommt.

                                Es ist mir persönlich noch kein Urteil bekannt, in dem der Veranstalter Recht bekommen hat (was aber auch noch lange nicht bedeuten muss, dass es solche Urteile gibt!).

                                Er wird überdies glaubhaft machen müssen, dass solche Verwechslungen die echten Ausnahmen sind. Wird man ihm nachweisen können, dass er mehrere, viele solche Fälle hätte, schaut die Sache für ihn wieder schlecht aus. Es gibt auch so etwas wie die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns...

                                Gruß
                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • JamreQJ Offline
                                  JamreQJ Offline
                                  JamreQ
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Nein, er kann nicht vom Vertrag zurück treten - er kann diesen wegen Erklärungsirrtum anfechten

                                  sehr richtig - da war ich mal wieder viel zu ungenau. Der Vertrag ist wirksam, aber anfechtbar 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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