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ETI- Express Travel International

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  • n4rtiN Offline
    n4rtiN Offline
    n4rti
    schrieb am zuletzt editiert von
    #521

    Hallo,
    hat jemand seinen Reisepreis schon zurück erhalten?
    Wir wären am 5.5.20 geflogen.

    Lg

    luedo09L 1 Antwort Letzte Antwort
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    • n4rtiN n4rti

      Hallo,
      hat jemand seinen Reisepreis schon zurück erhalten?
      Wir wären am 5.5.20 geflogen.

      Lg

      luedo09L Offline
      luedo09L Offline
      luedo09
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #522

      @n4rti sagte:
      XXX Zitat gelöscht--einfach ein @...User setzenXXX
      Hallo n4rti,

      hast du den Reisepreis mittlerweile von ETI zurück bekommen?

      LG

      n4rtiN 1 Antwort Letzte Antwort
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      • luedo09L luedo09

        @n4rti sagte:
        XXX Zitat gelöscht--einfach ein @...User setzenXXX
        Hallo n4rti,

        hast du den Reisepreis mittlerweile von ETI zurück bekommen?

        LG

        n4rtiN Offline
        n4rtiN Offline
        n4rti
        schrieb am zuletzt editiert von
        #523

        Leider nein!
        Arbeitskollegin von mir Wäre 2 Wochen vorher geflogen, war auch schon beim Anwalt.
        Hat das Geld aber auch noch nicht wieder bekommen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KratossK Offline
          KratossK Offline
          Kratoss
          schrieb am zuletzt editiert von
          #524

          Von unserer Reise, geplant ab 04. April, haben wir bis heute auch immer noch keine Rückerstattung erhalten. Es geht um rund 3400€. Auch noch keine einzige Nachricht von ETI dazu. Einfach mit der Kohle abgetaucht und stellen sich taub und stumm.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • PossibaerP Offline
            PossibaerP Offline
            Possibaer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #525

            Guten Abend Zusammen,

            auch bei uns muss ich mit sehr negativen Erfahrungen, welches die Zahlungsmoral von ETI betrifft berichten.
            Anfang Mai den Urlaub unter Berufung des Rechtsgutachen der Verbraucherzentrale für Ende Juni storniert.
            Storno-Rechnung kam ohne jegliche Storno-Kosten. So weit so gut. ETI bat auf Grund der Corona-Krise um Geduld mit der Rückzahlung. Diese kann bis zu 6 Wochen dauern. Anfang Juni höflich nachgefragt, wann mit der Rückzahlung zu rechnen ist. Da hieß es dann auf einmal bis zu 8 Wochen. Mitte Juni habe dann ETI schriftlich in den Zahlungsverzug gesetzt. Darauf kam die Zusage, dass mit der Buchhaltung gesprochen wurde und das Geld zurückerstattet wird. Als nach einer Woche kein Geld kam, nochmals nachgefragt, dann hieß es, Geld wird bis Ende Juni ausbezahlt. Natürlich kam wieder kein Geld.
            Gestern früh eine letzte Zahlungsfrist mit 24 Stunden Zeit gesetzt. Antwort, gestern, Buchhaltung zahlt aus. Und natürlich wieder kein Geld angekommen.
            Habe dann heute angefangen zu recherchieren, und bin in einem Bewertungsforum auf sehr viele ähnliche Fälle gestoßen. Teilweise sind die stornierten Urlaubsreisen aus März / April noch nicht zurückerstattet worden.
            Darauf habe ich heute mit einem Portal telefoniert, welches sich auf gerichtliche Mahnverfahren spezialisiert hat.
            Die haben bereits einige Mahnverfahren in letzter Zeit gegen ETI eingeleitet. Laut deren Aussage zahlt ETI im Moment wohl nur wenn ein Zahlungsbescheid vom Gericht vorliegt.

            Traurig, aber so kann man sich seinen guten Namen auch bei den Kunden kaputt machen. Werde am Wochenende den Online-Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren über dieses Portal stellen. Das kostest bis auf die Gerichtsgebühren (In meinem Fall 32,00€) für das Mahnverfahren erstmal nichts. Die Anwaltskosten machen die dann bei ETI geltend.
            Bei Bedarf kann ich gerne einen Link per PN versenden.

            VG

            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • PossibaerP Possibaer

              Guten Abend Zusammen,

              auch bei uns muss ich mit sehr negativen Erfahrungen, welches die Zahlungsmoral von ETI betrifft berichten.
              Anfang Mai den Urlaub unter Berufung des Rechtsgutachen der Verbraucherzentrale für Ende Juni storniert.
              Storno-Rechnung kam ohne jegliche Storno-Kosten. So weit so gut. ETI bat auf Grund der Corona-Krise um Geduld mit der Rückzahlung. Diese kann bis zu 6 Wochen dauern. Anfang Juni höflich nachgefragt, wann mit der Rückzahlung zu rechnen ist. Da hieß es dann auf einmal bis zu 8 Wochen. Mitte Juni habe dann ETI schriftlich in den Zahlungsverzug gesetzt. Darauf kam die Zusage, dass mit der Buchhaltung gesprochen wurde und das Geld zurückerstattet wird. Als nach einer Woche kein Geld kam, nochmals nachgefragt, dann hieß es, Geld wird bis Ende Juni ausbezahlt. Natürlich kam wieder kein Geld.
              Gestern früh eine letzte Zahlungsfrist mit 24 Stunden Zeit gesetzt. Antwort, gestern, Buchhaltung zahlt aus. Und natürlich wieder kein Geld angekommen.
              Habe dann heute angefangen zu recherchieren, und bin in einem Bewertungsforum auf sehr viele ähnliche Fälle gestoßen. Teilweise sind die stornierten Urlaubsreisen aus März / April noch nicht zurückerstattet worden.
              Darauf habe ich heute mit einem Portal telefoniert, welches sich auf gerichtliche Mahnverfahren spezialisiert hat.
              Die haben bereits einige Mahnverfahren in letzter Zeit gegen ETI eingeleitet. Laut deren Aussage zahlt ETI im Moment wohl nur wenn ein Zahlungsbescheid vom Gericht vorliegt.

              Traurig, aber so kann man sich seinen guten Namen auch bei den Kunden kaputt machen. Werde am Wochenende den Online-Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren über dieses Portal stellen. Das kostest bis auf die Gerichtsgebühren (In meinem Fall 32,00€) für das Mahnverfahren erstmal nichts. Die Anwaltskosten machen die dann bei ETI geltend.
              Bei Bedarf kann ich gerne einen Link per PN versenden.

              VG

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #526

              @possibaer sagte:

              Darauf habe ich heute mit einem Portal telefoniert, welches sich auf gerichtliche Mahnverfahren spezialisiert hat.

              Nennt man auch Inkassounternehmen und ist kein ganz neuer Geschäftszweig.

              Die haben bereits einige Mahnverfahren in letzter Zeit gegen ETI eingeleitet. Laut deren Aussage zahlt ETI im Moment wohl nur wenn ein Zahlungsbescheid vom Gericht vorliegt.

              Natürlich. Was sollen sie auch sonst erzählen - sie verdienen schließlich ihre Flocken mit den Provisionen ... 😴

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • rachiR Offline
                rachiR Offline
                rachi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #527

                Hallo alle miteinander,
                so wie Euch allen, die noch auf Ihre Rückerstattung des Reisepreises warten, geht es auch mir, Reise wäre am 5.5.20 gewesen.
                besteht hier nicht die Möglichkeit einer Sammelklage?
                Was ich sehr, sehr schade finde, ist, dass Holidaycheck uns auch keine Tipps und Hilfe anbietet.
                habe vor einer Woche Ralf Benkö per Mail kontaktiert, noch keine Antwort.
                Gruss Rachi

                SokratesS jlechtenboehmerJ vonschmelingV 3 Antworten Letzte Antwort
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                • Ahotep2A 1
                  Ahotep2A 1
                  Ahotep2
                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #528

                  Was sollte HC denn machen als Reisebüro? Jetzt ist ja Retter Ralle involviert, wird schon 😏
                  Und leider nein, Sammelklagen gibt es leider auch nicht.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • rachiR rachi

                    Hallo alle miteinander,
                    so wie Euch allen, die noch auf Ihre Rückerstattung des Reisepreises warten, geht es auch mir, Reise wäre am 5.5.20 gewesen.
                    besteht hier nicht die Möglichkeit einer Sammelklage?
                    Was ich sehr, sehr schade finde, ist, dass Holidaycheck uns auch keine Tipps und Hilfe anbietet.
                    habe vor einer Woche Ralf Benkö per Mail kontaktiert, noch keine Antwort.
                    Gruss Rachi

                    SokratesS Offline
                    SokratesS Offline
                    Sokrates
                    Experte Istanbul
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #529

                    @rachi sagte:

                    Was ich sehr, sehr schade finde, ist, dass Holidaycheck uns auch keine Tipps und Hilfe anbietet.

                    HC ist nun mal keine Anwaltskanzlei!😉

                    LG

                    Sokrates

                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ahotep2A 1
                      Ahotep2A 1
                      Ahotep2
                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #530

                      Und nein, Portale für Mahnverfahren braucht man auch nicht. Einen Mahnbescheid kann man ganz alleine auf den Weg schicken, dafür braucht man kein Studium😏

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • rachiR rachi

                        Hallo alle miteinander,
                        so wie Euch allen, die noch auf Ihre Rückerstattung des Reisepreises warten, geht es auch mir, Reise wäre am 5.5.20 gewesen.
                        besteht hier nicht die Möglichkeit einer Sammelklage?
                        Was ich sehr, sehr schade finde, ist, dass Holidaycheck uns auch keine Tipps und Hilfe anbietet.
                        habe vor einer Woche Ralf Benkö per Mail kontaktiert, noch keine Antwort.
                        Gruss Rachi

                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmer
                        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                        #531

                        @rachi sagte:

                        besteht hier nicht die Möglichkeit einer Sammelklage?

                        nein, die Möglichkeit besteht nicht, da deutsches Recht eine solche nicht vorsieht .
                        Im übrigen, was für ein Ergebnis schwebt dir vor ?
                        Das ein Gericht deinen RV dazu verurteilt, schneller zu arbeiten als es ihm möglich ist ? Oder vielleicht das er Geld auszahlt das er garnicht hat ? Jedenfalls würde eine Klage, die dann vermutlich einige Jahre in Anspruch nimmt, eine Auszahlung zeitlich um ein Vielfaches verzögern.

                        habe vor einer Woche Ralf Benkö per Mail kontaktiert, noch keine Antwort.

                        wieder so ein populistischer Versuch für den Stammtisch ?

                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • nate1N Offline
                          nate1N Offline
                          nate1
                          schrieb am zuletzt editiert von nate1
                          #532

                          Der arme Retter Ralle braucht sicherlich schon selbst Hilfe, weil er mit solchen Hilferufen förmlich überschüttet wird.😂

                          "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • rachiR rachi

                            Hallo alle miteinander,
                            so wie Euch allen, die noch auf Ihre Rückerstattung des Reisepreises warten, geht es auch mir, Reise wäre am 5.5.20 gewesen.
                            besteht hier nicht die Möglichkeit einer Sammelklage?
                            Was ich sehr, sehr schade finde, ist, dass Holidaycheck uns auch keine Tipps und Hilfe anbietet.
                            habe vor einer Woche Ralf Benkö per Mail kontaktiert, noch keine Antwort.
                            Gruss Rachi

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #533

                            @rachi sagte:

                            Hallo alle miteinander,
                            so wie Euch allen, die noch auf Ihre Rückerstattung des Reisepreises warten, geht es auch mir, Reise wäre am 5.5.20 gewesen.
                            besteht hier nicht die Möglichkeit einer Sammelklage?

                            Jedenfalls kannst du hier über das Forum keine Kläger sammeln, mit denen du ggf. dein Anliegen gemeinsam ausfechten könntest.
                            Das ist übrigens ein sehr schwieriges Unterfangen, das du - wenn überhaupt! - nur mit kostenpflichtiger professioneller Unterstützung in Angriff nehmen solltest.
                            Noch dazu ist es imho sinnlos sich rechtlich vertreten zu lassen, bis zum Ausgang eines Verfahrens an Sanktnimmerlein wird auch ETI die Erstattungen abgearbeitet haben.

                            habe vor einer Woche Ralf Benkö per Mail kontaktiert, noch keine Antwort.

                            Das ist quasi noch sinnloser ... 😏
                            Oder glaubst du, dass irgendein Veranstalter auf diesem Planeten die Schatulle plötzlich aufreisst, weil ein Herr Benkö bei ihm vorspricht???
                            Ferner sieht Retterralle gerade auf Kreta "nach dem Rechten" ... und berichtet, es ließe sich dort trefflich aushalten.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • robby68R Offline
                              robby68R Offline
                              robby68
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #534

                              Wir warten seit April 2020 auf die Erstattung der Reise. Trotz Zahlungsaufforderung von unserem Rechtsanwalt reagiert ETI nicht.
                              Jetzt wird Klage vor Gericht eingelegt.

                              xxx editiert zum Wohle des Verfassers ...xxx
                              xxx bitte beachte die Forenregeln! Hier wird nicht gebrüllt und auch nicht abenteuerlich gemutmaßt! xxx

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • luedo09L Offline
                                luedo09L Offline
                                luedo09
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #535

                                Ich habe heute von ETI folgende Mail erhalten. Was soll man davon halten? Kann jemand dazu etwas sagen?
                                -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                Liebe Sonnenfreunde,

                                vielen Dank für Ihre Geduld – die Rückzahlung Ihres Reisepreises kann nun erfolgen!

                                Wie Sie sich sicher vorstellen können, stellt die Corona-Situation eine große Herausforderung für ein mittelständisches Touristik-Unternehmen dar, weshalb wir bisher noch keine Rückzahlung Ihrer Reise veranlassen konnten. Für die lange Wartezeit möchten wir uns auf diesem Wege entschuldigen.

                                Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie keinen 120% Gutschein von uns erhalten möchten. Sehen Sie bitte daher das anhängende Gutschein-Dokument nur als Legitimation, um die Rückzahlung schnell und unkompliziert über den Dienstleister RightNow abwickeln zu können. Wir garantieren Ihnen, dass dadurch keine Kosten auf Sie zukommen, der Erstattungsbetrag wird zu 100% ohne Gebühren an Sie ausgezahlt.

                                RightNow erwirbt Ihren Gutschein, um die Rückerstattung Ihrer Reisepreiszahlung vorzunehmen. Dazu folgen Sie bitte diesen Schritten:

                                Zu Ihrer eigenen Sicherheit haben wir Ihnen Ihren Legitimationsgutschein im Anhang verschlüsselt übersendet.
                                Bitte öffnen Sie die PDF-Datei und geben Sie als Kennwort die Postleitzahl des Rechnungsempfängers ein.
                                Nun öffnet sich das Dokument und Sie können dieses nun auf Ihrem Rechner speichern.

                                1. Klicken Sie auf untenstehenden Link „Auszahlung beantragen“
                                2. Geben Sie Ihre Daten ein, die Übertragung erfolgt verschlüsselt
                                3. Laden Sie das Legitimationsdokument (den beigefügten Gutschein) hoch
                                4. Klicken Sie auf „Absenden“

                                Die Rückerstattung über den Dienstleister RightNow erfolgt innerhalb von 5 Werktagen auf Ihr Konto.

                                Sollten Sie mit dieser Vorgangsweise der Rückerstattung nicht einverstanden sein, so werden wir Ihnen selbstverständlich auch ohne den Dienstleister RightNow Ihr Geld erstatten, allerdings könnte sich die Rückzahlung dann noch einmal um weitere 3-4 Monate verzögern.

                                Bitte beachten Sie das RightNow von uns nur pseudonymisierte Daten erhält und für die Verarbeitung der Daten ab Ihrem Antrag eigenständig verantwortlich ist.

                                Bitte klicken Sie nun hier:

                                AUSZAHLUNG BEANTRAGEN (https://eti.rightnow.de/)

                                Falls der Link nicht automatisch öffnet, kopieren Sie bitte: https://eti.rightnow.de in die Adresszeile Ihres Browsers.

                                Sonnige Grüße
                                Ihr ETI Team Frankfurt

                                HC-Mitglied2716142H 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #536

                                  ich nicht, aber touristik-aktuell.de, klick hier

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  luedo09L 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HABERLINGH HABERLING

                                    ich nicht, aber touristik-aktuell.de, klick hier

                                    luedo09L Offline
                                    luedo09L Offline
                                    luedo09
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #537

                                    xxx Zitat entbehrlich, editiert! xxx

                                    @haberling
                                    Den Artikel hatte ich auch schon gesehen. Verstehe das ganze Konstrukt nicht, da normaler Weise der Kunde sich an den Dienstleister Right Now wendet, um sein Recht zubekommen. Im Fall eines Erfolges erhält dann Right Now einen Teil der Rückzahlung. Hier kaufen sie meinen Gutschein auf und der Betrag wird mir zu 100% ausgezahlt.

                                    Wo ist der Haken?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HABERLINGH 1
                                      HABERLINGH 1
                                      HABERLING
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #538

                                      Was mich am meisten stört an der Sache, daß man auf der HP von ETI keinen Hinweis findet.

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • luedo09L luedo09

                                        Ich habe heute von ETI folgende Mail erhalten. Was soll man davon halten? Kann jemand dazu etwas sagen?
                                        -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                        Liebe Sonnenfreunde,

                                        vielen Dank für Ihre Geduld – die Rückzahlung Ihres Reisepreises kann nun erfolgen!

                                        Wie Sie sich sicher vorstellen können, stellt die Corona-Situation eine große Herausforderung für ein mittelständisches Touristik-Unternehmen dar, weshalb wir bisher noch keine Rückzahlung Ihrer Reise veranlassen konnten. Für die lange Wartezeit möchten wir uns auf diesem Wege entschuldigen.

                                        Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie keinen 120% Gutschein von uns erhalten möchten. Sehen Sie bitte daher das anhängende Gutschein-Dokument nur als Legitimation, um die Rückzahlung schnell und unkompliziert über den Dienstleister RightNow abwickeln zu können. Wir garantieren Ihnen, dass dadurch keine Kosten auf Sie zukommen, der Erstattungsbetrag wird zu 100% ohne Gebühren an Sie ausgezahlt.

                                        RightNow erwirbt Ihren Gutschein, um die Rückerstattung Ihrer Reisepreiszahlung vorzunehmen. Dazu folgen Sie bitte diesen Schritten:

                                        Zu Ihrer eigenen Sicherheit haben wir Ihnen Ihren Legitimationsgutschein im Anhang verschlüsselt übersendet.
                                        Bitte öffnen Sie die PDF-Datei und geben Sie als Kennwort die Postleitzahl des Rechnungsempfängers ein.
                                        Nun öffnet sich das Dokument und Sie können dieses nun auf Ihrem Rechner speichern.

                                        1. Klicken Sie auf untenstehenden Link „Auszahlung beantragen“
                                        2. Geben Sie Ihre Daten ein, die Übertragung erfolgt verschlüsselt
                                        3. Laden Sie das Legitimationsdokument (den beigefügten Gutschein) hoch
                                        4. Klicken Sie auf „Absenden“

                                        Die Rückerstattung über den Dienstleister RightNow erfolgt innerhalb von 5 Werktagen auf Ihr Konto.

                                        Sollten Sie mit dieser Vorgangsweise der Rückerstattung nicht einverstanden sein, so werden wir Ihnen selbstverständlich auch ohne den Dienstleister RightNow Ihr Geld erstatten, allerdings könnte sich die Rückzahlung dann noch einmal um weitere 3-4 Monate verzögern.

                                        Bitte beachten Sie das RightNow von uns nur pseudonymisierte Daten erhält und für die Verarbeitung der Daten ab Ihrem Antrag eigenständig verantwortlich ist.

                                        Bitte klicken Sie nun hier:

                                        AUSZAHLUNG BEANTRAGEN (https://eti.rightnow.de/)

                                        Falls der Link nicht automatisch öffnet, kopieren Sie bitte: https://eti.rightnow.de in die Adresszeile Ihres Browsers.

                                        Sonnige Grüße
                                        Ihr ETI Team Frankfurt

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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #539

                                        xxx ein Zitat ist entbehrlich ... xxx

                                        @luedo09

                                        Eine anstandslose umgehende Rückerstattung einer in Vorkasse eingeforderten Zahlung sollte bei einer nicht erbrachten Leistung für ein seriöses Unternehmen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die zwingend erforderliche Rückerstattung an Bedingungen bzw. an ein undurchsichtiges Gutschein-Konstrukt mit einem angeblichen Rückzahler zu knüpfen, der nicht der eigentliche Vertragspartner ist, oder aber sogar – bei Nichtannnahme dieses Konstrukts – damit zu drohen, dass sich für diesen Fall die dringend fällige Rückzahlung zusätzlich um weitere unbestimmte Zeit ("könnte" nach 3-4 Monate erfolgen) verzögert, hört sich dagegen alles andere als seriös an. Ich zumindest hätte hier ein ungutes Gefühl (da muss man sich notgedrungen erstmal stundenlang mit dem Kleingedruckten beschäftigen etc.) und würde darum zunächst noch einmal ETI anschreiben und mit 14tägiger Fristsetzung die sofortige Rückerstattung auf direktem Wege einfordern. Gleichzeitig würd' ich mich mit der ETI-Mail nochmal an mein Reisebüro wenden, dass auch von dieser Seite zusätzlicher Druck auf ETI ausgeübt wird. Zudem kann man sich natürlich auch an die Verbraucherzentrale wenden, um zu erfahren, wie deren Empfehlung aussieht und ob da ggf. ähnliche Fälle bekannt sind. Und wenn Du einen Reise-Rechtsschutz hast, fällt ggf. der Weg zum Anwalt (Beratung, ETI-Anschreiben, evtl. Klage etc.) natürlich leichter...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #540

                                          ... mal abgesehen davon, dass eine vertragliche Mitwirkung Deinerseits überhaupt nicht erforderlich ist, wenn ETI dazu bereit ist, Right Now einen "120%-Gutschein" zu verkaufen. ETI könnte diesen Deal nämlich ganz einfach eigenständig abwickeln und parallel dazu – also davon völlig unabhängig – Dir Dein Geld zurückerstatten. Wenn ETI nur wollte ...

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