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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1801

    @knuddi777
    Es ist durchaus möglich - wie schon @curiosus vorschlug - sich in solchen Fällen beim Veranstalter im Rahmen der Kulanz einen Minderung auszubitten.
    Zumeist werden 50% eines Tagessatzes geschmeidig erstattet - das ist soweit auch der Höchstbetrag nach gerichtlicher Einigung.
    Man muss sich halt die Frage stellen, ob man für einen solchen Betrag eine streitige Lösung herbeiführen möchte ...
    😱

    Ein "System" würde sich übrigens so kompliziert gestalten, dass es sicher nicht den gewünschten Profit abwürfe - das ist zwar eigentlich vollkommen logisch, dennoch lassen Gelegentlichuser sich nur schwer von ihren inkriminierenden Vorstellungen abbringen.
    😉
    Mein persönlicher Rat: Setze dich persönlich oder mit Unterstützung des Vermittlers mit dem RV in Verbindung, trage sachlich vor, dass du eine erhebliche Störung deiner Nachtruhe bemängelst und bitte um geeignete Vorschläge.
    Ich schreibe dir hierzu auch noch eine PM.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • supermuniS Offline
      supermuniS Offline
      supermuni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1802

      Hallo,
      ich bin kein erfahrener Reisender und habe ein paar Fragen:
      unser Abflughafen wurde, meiner Meinung nach, unzumutbar geändert.

      1. die Reise wurde über ab-in-den-urlaub-gebucht, Reiseveranstalter ist FTI. An wen wende ich mich zur Klärung?
        2.ich habe jetzt schon mehrmals gelesen, dass bei einer Flughafenänderung eine Stornierung der Reise möglich ist (falls die Klärung nicht zu unserer Zufriedenheit führt). Ist das wirklich so und wie sind die Fristen?

      Danke für eure Hilfe!

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      • nate1N Offline
        nate1N Offline
        nate1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1803

        @supermuni
        Leider schon wieder der falsche Thread für dein Anliegen. Nimm doch bitte diesen hier ,  auf den dich curiosus bereits hingewiesen hat. Bei Bedarf stelle deinen Beitrag dort noch mal ein.

        "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • supermuniS Offline
          supermuniS Offline
          supermuni
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1804

          nate1:
          @supermuni
          Leider schon wieder der falsche Thread für dein Anliegen. Nimm doch bitte diesen hier,  auf den dich curiosus bereits hingewiesen hat. Bei Bedarf stelle deinen Beitrag dort noch mal ein.

          Oh man 😆

          Danke!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • marko2909M Offline
            marko2909M Offline
            marko2909
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1805

            Hallo,

            hoffentlich kann mir jemand helfen.
            Wir haben im Juni 2012 auf der Lufthansa-Seite einen Flug nach Dubai gebucht um von dort aus eine Kreuzfahrt zu starten.
            Dieser sollte am 21.03.13 um 19:50 Uhr von LEJ nach MUC (Ankunft ca. 20:50 Uhr) und dann um 21:50 Uhr nach DXB (planm. Ankunft 6:45 Uhr am 22.03.13) gehen.
            In LEJ hatte unser Flugzeug allerdings 1 Stunde wg. tech. Defekts Verspätung, sodass wir unseren Anschlussflug in MUC nach DXB verpassten. Um 22:00 Uhr ging in MUC nix mehr... Wir wurden in einem Hotel Außerhalb untergebracht und flogen am nächsten Morgen erst nach Zürich (ZRH) und dann weiter nach DXB (Ankunft 21:50 Uhr).
            Uns ging somit fast ein ganzer Tag in Dubai flöten. Wir hatten Karten für den Burj Khalifa für die Mittagszeit gebucht, die dann leider verfielen und kamen auch erst um 23:00 Uhr auf unserem KF-Schiff an.
            Mal abgesehen davon, dass wir einen zusätzlichen Start und eine zusätzliche Landung über uns ergehen lassen mussten, verlängerte sich unsere Reisezeit enorm.

            Können wir hierfür Schadenersatz von der Lufthansa einfordern?

            Vielen Dank.

            01/15 River Park Hotel & Suites, 01/15 MSC Divina Karibik-KF, 02/15 Harrison Miami Beach, 05/15 Hotel Potsdamer Hof Berlin Mitte, 07/15 Side Serenis

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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1806

              ...die üblichen € 600... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1807

                ... pro Fluggast. ((EG)VO 261/04)
                Das bringt den Tag zwar nicht wieder, ist jedoch keine schlechte Basis für eine neuerliche Planung?!
                😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • damal77D Offline
                  damal77D Offline
                  damal77
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1808

                  Heute habe ich meine Entschädigung von DE i.Hv. 400€ für die zwölfstündige Verspätung vom 10.12.12 MUC - HRG erhalten, nachdem ich einen Vergleich negiert hatte.
                  Ohne das von @vs agitierte Formblatt zur (EG)VO 261/04 hätte es bestimmt länger gedauert. Vielen Dank nochmal für den Tipp 😘 .
                  Und plötzlich sind sie wieder da, meine drei Probleme: wohin , mit wem,  und wie lang? 😉 😄 😆

                  Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)

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                  • marko2909M Offline
                    marko2909M Offline
                    marko2909
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1809

                    Vielen Dank für die schnelle Unterstützung... 😘
                    Ich hab letzten Freitag meine Ansprüche direkt an die Lufthansa gestellt, aber leider noch keine Antwort bekommen. ❓
                    Naja, manche Mühlen mahlen langsam...

                    LG Marko

                    01/15 River Park Hotel & Suites, 01/15 MSC Divina Karibik-KF, 02/15 Harrison Miami Beach, 05/15 Hotel Potsdamer Hof Berlin Mitte, 07/15 Side Serenis

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1810

                      @marko
                      Du bist lustig ... die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 9 Monaten! 😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • bernhard707B Offline
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                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1811

                        ...dann hat ja DE drei Beiträge weiter oben richtig was zur Senkung des Durchschnitts getan. 😄

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mkfpaM Offline
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                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1812

                          Mögen zwar Peanuts sein, aber dir sollte zusätzlich Schadensersatz für die tatsächlichen Kosten der verfallenen Burj Khalifa Eintrittskarten zustehen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1813

                            @mkfpa

                            Irrtum! :?
                            Mit der Entschädigung von € 600/Person gem. europäischer Fluggastrechte sind diese "peanuts" bereits abgegolten.
                            Es steht ihm aber frei, stattdessen seine tatsächlichen Kosten zur Erstattung zu belegen.
                            😉

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                              mkfpa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1814

                              Mag sein, aber:

                              Darüber hinaus kann Schadensersatzgeltend gemacht werden, sofern ein verschuldeter Schaden nachweislich eingetreten ist 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1815

                                ...und die Karten sind echter "Verlust"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1816

                                  @mkfpa
                                  Sofern der Schaden nachweislich größer ist als die nicht nachweispflichtige Entschädigung durch die Airline, kann man ersatzweise diesen geltend machen.
                                  Die Kosten für die Karten dürften €600 das Stück allerdings unterschreiten ... 😉
                                  Alle sonstigen Ersatzleistungen im Rahmen der Beschwerde sind mit dem Entschädigungsbetrag aufzurechnen.

                                  Das gilt beispielsweise auch für verfallene Flugtickets. Bei einem First Class Ticket ist es daher sinnvoller, sich dieses direkt erstatten zu lassen. "Lukrativ" ist der Ausgleich gem. (EU)VO 261/04 nur für den Fall, dass der Ticketpreis geringer als die zu erwartende Entschädigungssumme war.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    #1817

                                    Ups stimmt, ich hätte lieber den Originaltext lesen sollen. Denn der sagt im Artikel 12:

                                    Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.

                                    Und damit hast du natürlich völlig Recht.

                                    PS und OT: Aber vieleicht haben sie ja, mit den Karten, eine Flasche Petrus mitgebucht. Dann würde es sich doch wieder lohnen   😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1818

                                      Hör mir auf mit Petrus ... 😉

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1819

                                        Wieder OT: Jo, seh ich auch so bezüglich Petrus. Denn für mich ist der noch nicht mal die ersten Hundert Euro wert. 😉

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                                          #1820

                                          Hi@all,

                                          evtl. kann mir jemand hier helfen bzw. Tipps geben.

                                          Habe im Oktober 2012 unsere Reise nach Kreta vom 08.05.2013 - 17.05.2013 hier bei Holidaycheck gebucht, Reiseveranstalter ist FTI (Flüge gehen über Tuifly) als Pauschalreise.

                                          Gebuchte wurde (ebenso bestätigt auf AB/Rechnung):

                                          Abflug 08.05.2013 Frankfurt mit X3 4202 um 7:10 Uhr, Ankunft 11:20 Uhr auf Kreta.
                                           
                                          Auch der Rückflug wurde wie folge gebucht (ebenso bestätigt auf AB/Rechnung):

                                          Abflug 17.05.2013 Kreta mit X3 4203 um 11:55 Uhr, Ankunft 14:20 Uhr in Frankfurt.

                                          Vor wenigen Tagen kamen unsere Reiseunterlagen mit folgenden Flügen:

                                          Abflug 08.05.2013 Frankfurt mit X3 4202 um 14:10 Uhr nach Hamburg, Abflug Hamburg um 16:10 Uhr, Ankunft 20:30 Uhr auf Kreta.

                                          Abflug 17.05.2013 Kreta mit X3 4203 um 09:50 Uhr, Ankunft 12:15 Uhr in Frankfurt.

                                          Also für uns geht hier mal ein Urlaubstag flöten, finde ich schon sehr hart.

                                          Seitens Holidachcheck, FTI und Tuifly werden wir stets nur von links nach rechts geschoben (via Hotline). Keiner ist für uns zuständig noch verantwortlich. Finde so ein Verhalten sehr befremdlich!

                                          Was kann/soll ich hier tun?

                                          Danke für eure Hilfe/Meinung.

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