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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • marko2909M Offline
    marko2909M Offline
    marko2909
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1801

    Hallo,

    hoffentlich kann mir jemand helfen.
    Wir haben im Juni 2012 auf der Lufthansa-Seite einen Flug nach Dubai gebucht um von dort aus eine Kreuzfahrt zu starten.
    Dieser sollte am 21.03.13 um 19:50 Uhr von LEJ nach MUC (Ankunft ca. 20:50 Uhr) und dann um 21:50 Uhr nach DXB (planm. Ankunft 6:45 Uhr am 22.03.13) gehen.
    In LEJ hatte unser Flugzeug allerdings 1 Stunde wg. tech. Defekts Verspätung, sodass wir unseren Anschlussflug in MUC nach DXB verpassten. Um 22:00 Uhr ging in MUC nix mehr... Wir wurden in einem Hotel Außerhalb untergebracht und flogen am nächsten Morgen erst nach Zürich (ZRH) und dann weiter nach DXB (Ankunft 21:50 Uhr).
    Uns ging somit fast ein ganzer Tag in Dubai flöten. Wir hatten Karten für den Burj Khalifa für die Mittagszeit gebucht, die dann leider verfielen und kamen auch erst um 23:00 Uhr auf unserem KF-Schiff an.
    Mal abgesehen davon, dass wir einen zusätzlichen Start und eine zusätzliche Landung über uns ergehen lassen mussten, verlängerte sich unsere Reisezeit enorm.

    Können wir hierfür Schadenersatz von der Lufthansa einfordern?

    Vielen Dank.

    01/15 River Park Hotel & Suites, 01/15 MSC Divina Karibik-KF, 02/15 Harrison Miami Beach, 05/15 Hotel Potsdamer Hof Berlin Mitte, 07/15 Side Serenis

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1802

      ...die üblichen € 600... 😉

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1803

        ... pro Fluggast. ((EG)VO 261/04)
        Das bringt den Tag zwar nicht wieder, ist jedoch keine schlechte Basis für eine neuerliche Planung?!
        😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • damal77D Offline
          damal77D Offline
          damal77
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1804

          Heute habe ich meine Entschädigung von DE i.Hv. 400€ für die zwölfstündige Verspätung vom 10.12.12 MUC - HRG erhalten, nachdem ich einen Vergleich negiert hatte.
          Ohne das von @vs agitierte Formblatt zur (EG)VO 261/04 hätte es bestimmt länger gedauert. Vielen Dank nochmal für den Tipp 😘 .
          Und plötzlich sind sie wieder da, meine drei Probleme: wohin , mit wem,  und wie lang? 😉 😄 😆

          Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)

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          • marko2909M Offline
            marko2909M Offline
            marko2909
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1805

            Vielen Dank für die schnelle Unterstützung... 😘
            Ich hab letzten Freitag meine Ansprüche direkt an die Lufthansa gestellt, aber leider noch keine Antwort bekommen. ❓
            Naja, manche Mühlen mahlen langsam...

            LG Marko

            01/15 River Park Hotel & Suites, 01/15 MSC Divina Karibik-KF, 02/15 Harrison Miami Beach, 05/15 Hotel Potsdamer Hof Berlin Mitte, 07/15 Side Serenis

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1806

              @marko
              Du bist lustig ... die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 9 Monaten! 😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1807

                ...dann hat ja DE drei Beiträge weiter oben richtig was zur Senkung des Durchschnitts getan. 😄

                Life is too short to limit your vision ... indeed

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                • mkfpaM Offline
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                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1808

                  Mögen zwar Peanuts sein, aber dir sollte zusätzlich Schadensersatz für die tatsächlichen Kosten der verfallenen Burj Khalifa Eintrittskarten zustehen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1809

                    @mkfpa

                    Irrtum! :?
                    Mit der Entschädigung von € 600/Person gem. europäischer Fluggastrechte sind diese "peanuts" bereits abgegolten.
                    Es steht ihm aber frei, stattdessen seine tatsächlichen Kosten zur Erstattung zu belegen.
                    😉

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1810

                      Mag sein, aber:

                      Darüber hinaus kann Schadensersatzgeltend gemacht werden, sofern ein verschuldeter Schaden nachweislich eingetreten ist 😉

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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1811

                        ...und die Karten sind echter "Verlust"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1812

                          @mkfpa
                          Sofern der Schaden nachweislich größer ist als die nicht nachweispflichtige Entschädigung durch die Airline, kann man ersatzweise diesen geltend machen.
                          Die Kosten für die Karten dürften €600 das Stück allerdings unterschreiten ... 😉
                          Alle sonstigen Ersatzleistungen im Rahmen der Beschwerde sind mit dem Entschädigungsbetrag aufzurechnen.

                          Das gilt beispielsweise auch für verfallene Flugtickets. Bei einem First Class Ticket ist es daher sinnvoller, sich dieses direkt erstatten zu lassen. "Lukrativ" ist der Ausgleich gem. (EU)VO 261/04 nur für den Fall, dass der Ticketpreis geringer als die zu erwartende Entschädigungssumme war.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1813

                            Ups stimmt, ich hätte lieber den Originaltext lesen sollen. Denn der sagt im Artikel 12:

                            Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.

                            Und damit hast du natürlich völlig Recht.

                            PS und OT: Aber vieleicht haben sie ja, mit den Karten, eine Flasche Petrus mitgebucht. Dann würde es sich doch wieder lohnen   😉

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1814

                              Hör mir auf mit Petrus ... 😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1815

                                Wieder OT: Jo, seh ich auch so bezüglich Petrus. Denn für mich ist der noch nicht mal die ersten Hundert Euro wert. 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  sabbel²136
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1816

                                  Hi@all,

                                  evtl. kann mir jemand hier helfen bzw. Tipps geben.

                                  Habe im Oktober 2012 unsere Reise nach Kreta vom 08.05.2013 - 17.05.2013 hier bei Holidaycheck gebucht, Reiseveranstalter ist FTI (Flüge gehen über Tuifly) als Pauschalreise.

                                  Gebuchte wurde (ebenso bestätigt auf AB/Rechnung):

                                  Abflug 08.05.2013 Frankfurt mit X3 4202 um 7:10 Uhr, Ankunft 11:20 Uhr auf Kreta.
                                   
                                  Auch der Rückflug wurde wie folge gebucht (ebenso bestätigt auf AB/Rechnung):

                                  Abflug 17.05.2013 Kreta mit X3 4203 um 11:55 Uhr, Ankunft 14:20 Uhr in Frankfurt.

                                  Vor wenigen Tagen kamen unsere Reiseunterlagen mit folgenden Flügen:

                                  Abflug 08.05.2013 Frankfurt mit X3 4202 um 14:10 Uhr nach Hamburg, Abflug Hamburg um 16:10 Uhr, Ankunft 20:30 Uhr auf Kreta.

                                   Abflug 17.05.2013 Kreta mit X3 4203 um 09:50 Uhr, Ankunft 12:15 Uhr in Frankfurt.

                                   Also für uns geht hier mal ein Urlaubstag flöten, finde ich schon sehr hart.

                                  Seitens Holidachcheck, FTI und Tuifly werden wir stets nur von links nach rechts geschoben (via Hotline). Keiner ist für uns zuständig noch verantwortlich. Finde so ein Verhalten sehr befremdlich!

                                  Was kann/soll ich hier tun?

                                  Danke für eure Hilfe/Meinung.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1817

                                    Hallo @sabbel und willkommen im Forum von HolidayCheck.

                                    Eine erste und sehr gute Maßnahme ist ganz sicher die Lektüre der AGB, zu welchen du den Reisevertrag abgeschlossen hast. Ihnen kannst du entnehmen, dass die Flugzeiten bei der Buchung "voraussichtlich" sind und sich der Veranstalter ihre Änderung ebenso vorbehält, wie auch die der Route (jetzt via HAM).
                                    In den Diskussionen hier im Forum kannst du überdies nachlesen, dass der An- und Abreisetag nicht als Erholungstage gelten, somit also die Aussage "uns geht ein Urlaubstag verloren" rein rechtlich keinen Bestand hat.
                                    Dann kannst du es noch dreingeben bei deinem Vermittler oder Veranstalter zu insistieren, da die Änderungen vertragskonform und somit von dir nolens volens zu akzeptieren sind.
                                    Abschließend rate ich dir den Ärger über Unabänderliches schnellstens zu Gunsten der Vorfreude zu begraben.
                                    Viel Erfolg! 😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1818

                                      Du kannst dich auf neun gebuchte Urlaubsnächte und acht Urlaubstage freuen. 😄
                                      An- und Abreisetag sind Reisetage.

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1819

                                        Danke für Info!

                                        Gilt dies denn nur bei Pauschalreisen?

                                        Was ist wenn ich z.b. Flug, Hotel etc. einzeln buche?

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1820

                                          @sabbel
                                          Bedingt ... :?
                                          Auch die Fluggesellschaften behalten sich Änderungen "aus wichtigem Grund" vor, somit wird ebenfalls ein direkt gebuchter Flug gelegentlich der Effizienz geopfert, sei es bezüglich der Dispatches oder Routings oder gar einer Stornierung - Tendenz steigend bei den klassischen Ferienfliegern - und nicht nur dort ... !
                                          Im Ring geht es maßgeblich um konkurrenzfähige aber dennoch wirtschaftlich vertretbare Tarife, hierbei bieten Routings mit optimaler Auslastung das naheliegendste Potenzial.

                                          HAM im An- und Abflug ist wirklich erlebenswert - insbesondere Flugreisen sollten unabhängig von der Zeit auf dem Niveau "Erlebnis" bewertet werden, imho würde man sich damit viel ersparen und noch mehr gewinnen!
                                          😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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