Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo,
hoffentlich kann mir jemand helfen.
Wir haben im Juni 2012 auf der Lufthansa-Seite einen Flug nach Dubai gebucht um von dort aus eine Kreuzfahrt zu starten.
Dieser sollte am 21.03.13 um 19:50 Uhr von LEJ nach MUC (Ankunft ca. 20:50 Uhr) und dann um 21:50 Uhr nach DXB (planm. Ankunft 6:45 Uhr am 22.03.13) gehen.
In LEJ hatte unser Flugzeug allerdings 1 Stunde wg. tech. Defekts Verspätung, sodass wir unseren Anschlussflug in MUC nach DXB verpassten. Um 22:00 Uhr ging in MUC nix mehr... Wir wurden in einem Hotel Außerhalb untergebracht und flogen am nächsten Morgen erst nach Zürich (ZRH) und dann weiter nach DXB (Ankunft 21:50 Uhr).
Uns ging somit fast ein ganzer Tag in Dubai flöten. Wir hatten Karten für den Burj Khalifa für die Mittagszeit gebucht, die dann leider verfielen und kamen auch erst um 23:00 Uhr auf unserem KF-Schiff an.
Mal abgesehen davon, dass wir einen zusätzlichen Start und eine zusätzliche Landung über uns ergehen lassen mussten, verlängerte sich unsere Reisezeit enorm.Können wir hierfür Schadenersatz von der Lufthansa einfordern?
Vielen Dank.
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... pro Fluggast. ((EG)VO 261/04)
Das bringt den Tag zwar nicht wieder, ist jedoch keine schlechte Basis für eine neuerliche Planung?!

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Heute habe ich meine Entschädigung von DE i.Hv. 400€ für die zwölfstündige Verspätung vom 10.12.12 MUC - HRG erhalten, nachdem ich einen Vergleich negiert hatte.
Ohne das von @vs agitierte Formblatt zur (EG)VO 261/04 hätte es bestimmt länger gedauert. Vielen Dank nochmal für den Tipp
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Und plötzlich sind sie wieder da, meine drei Probleme: wohin , mit wem, und wie lang?

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...dann hat ja DE drei Beiträge weiter oben richtig was zur Senkung des Durchschnitts getan.

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Irrtum! :?
Mit der Entschädigung von € 600/Person gem. europäischer Fluggastrechte sind diese "peanuts" bereits abgegolten.
Es steht ihm aber frei, stattdessen seine tatsächlichen Kosten zur Erstattung zu belegen.

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Mag sein, aber:
Darüber hinaus kann Schadensersatzgeltend gemacht werden, sofern ein verschuldeter Schaden nachweislich eingetreten ist

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@mkfpa
Sofern der Schaden nachweislich größer ist als die nicht nachweispflichtige Entschädigung durch die Airline, kann man ersatzweise diesen geltend machen.
Die Kosten für die Karten dürften €600 das Stück allerdings unterschreiten ...
Alle sonstigen Ersatzleistungen im Rahmen der Beschwerde sind mit dem Entschädigungsbetrag aufzurechnen.Das gilt beispielsweise auch für verfallene Flugtickets. Bei einem First Class Ticket ist es daher sinnvoller, sich dieses direkt erstatten zu lassen. "Lukrativ" ist der Ausgleich gem. (EU)VO 261/04 nur für den Fall, dass der Ticketpreis geringer als die zu erwartende Entschädigungssumme war.
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Ups stimmt, ich hätte lieber den Originaltext lesen sollen. Denn der sagt im Artikel 12:
Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.
Und damit hast du natürlich völlig Recht.
PS und OT: Aber vieleicht haben sie ja, mit den Karten, eine Flasche Petrus mitgebucht. Dann würde es sich doch wieder lohnen

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Hör mir auf mit Petrus ...

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Hi@all,
evtl. kann mir jemand hier helfen bzw. Tipps geben.
Habe im Oktober 2012 unsere Reise nach Kreta vom 08.05.2013 - 17.05.2013 hier bei Holidaycheck gebucht, Reiseveranstalter ist FTI (Flüge gehen über Tuifly) als Pauschalreise.
Gebuchte wurde (ebenso bestätigt auf AB/Rechnung):
Abflug 08.05.2013 Frankfurt mit X3 4202 um 7:10 Uhr, Ankunft 11:20 Uhr auf Kreta.
Auch der Rückflug wurde wie folge gebucht (ebenso bestätigt auf AB/Rechnung):Abflug 17.05.2013 Kreta mit X3 4203 um 11:55 Uhr, Ankunft 14:20 Uhr in Frankfurt.
Vor wenigen Tagen kamen unsere Reiseunterlagen mit folgenden Flügen:
Abflug 08.05.2013 Frankfurt mit X3 4202 um 14:10 Uhr nach Hamburg, Abflug Hamburg um 16:10 Uhr, Ankunft 20:30 Uhr auf Kreta.
Abflug 17.05.2013 Kreta mit X3 4203 um 09:50 Uhr, Ankunft 12:15 Uhr in Frankfurt.
Also für uns geht hier mal ein Urlaubstag flöten, finde ich schon sehr hart.
Seitens Holidachcheck, FTI und Tuifly werden wir stets nur von links nach rechts geschoben (via Hotline). Keiner ist für uns zuständig noch verantwortlich. Finde so ein Verhalten sehr befremdlich!
Was kann/soll ich hier tun?
Danke für eure Hilfe/Meinung.
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Hallo @sabbel und willkommen im Forum von HolidayCheck.
Eine erste und sehr gute Maßnahme ist ganz sicher die Lektüre der AGB, zu welchen du den Reisevertrag abgeschlossen hast. Ihnen kannst du entnehmen, dass die Flugzeiten bei der Buchung "voraussichtlich" sind und sich der Veranstalter ihre Änderung ebenso vorbehält, wie auch die der Route (jetzt via HAM).
In den Diskussionen hier im Forum kannst du überdies nachlesen, dass der An- und Abreisetag nicht als Erholungstage gelten, somit also die Aussage "uns geht ein Urlaubstag verloren" rein rechtlich keinen Bestand hat.
Dann kannst du es noch dreingeben bei deinem Vermittler oder Veranstalter zu insistieren, da die Änderungen vertragskonform und somit von dir nolens volens zu akzeptieren sind.
Abschließend rate ich dir den Ärger über Unabänderliches schnellstens zu Gunsten der Vorfreude zu begraben.
Viel Erfolg!
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Du kannst dich auf neun gebuchte Urlaubsnächte und acht Urlaubstage freuen.

An- und Abreisetag sind Reisetage. -
Danke für Info!
Gilt dies denn nur bei Pauschalreisen?
Was ist wenn ich z.b. Flug, Hotel etc. einzeln buche?
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@sabbel
Bedingt ... :?
Auch die Fluggesellschaften behalten sich Änderungen "aus wichtigem Grund" vor, somit wird ebenfalls ein direkt gebuchter Flug gelegentlich der Effizienz geopfert, sei es bezüglich der Dispatches oder Routings oder gar einer Stornierung - Tendenz steigend bei den klassischen Ferienfliegern - und nicht nur dort ... !
Im Ring geht es maßgeblich um konkurrenzfähige aber dennoch wirtschaftlich vertretbare Tarife, hierbei bieten Routings mit optimaler Auslastung das naheliegendste Potenzial.HAM im An- und Abflug ist wirklich erlebenswert - insbesondere Flugreisen sollten unabhängig von der Zeit auf dem Niveau "Erlebnis" bewertet werden, imho würde man sich damit viel ersparen und noch mehr gewinnen!

