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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied1862570H Offline
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #2021

    @Curiosus,
    eine sehr freie Interpretation findest Du nicht? ❓
    @VS,
    wenn ich eine Pauschalreise inkl. Flug buche sind dann die Flugzeiten nicht nach "Art der Reise von Bedeutung?" 😉
    Diese schreibt jemand der von Reiserecht keine Ahnung  aber ein gesundes Rechtsempfinden hat. (ist dies sehr Naiv?) 😉

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2022

      @Rentnertroll
      Das OLG Düsseldorf hat im November 13 so entschieden.
      Betroffen sind Vertragsschlüsse über Reisen, die soweit in der Zukunft liegen, dass die Reisezeiten weder dem Veranstalter noch der Fluggesellschaft bekannt sein können.
      Sofern der Kunde beim Abschluss des Vertrages ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen wird, muss die Bestätigung keine Angabe zur Reisezeit enthalten, der Vertrag kann hinsichtlich dieser Eigenschaft später spezifiziert werden.

      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, einen Link zum vollständigen Text findest du hier.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HC-Mitglied1862570H Offline
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        HC-Mitglied1862570
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        schrieb am zuletzt editiert von
        #2023

        @VS.
        danke für dieErklärung, das macht dann wieder Sinn.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
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          schrieb am zuletzt editiert von
          #2024

          Rentnertroll, eine "sehr freie Interpretation" war es von meiner Seite her nicht, sondern konform des Urteils abgeleitet. 😉

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          • HC-Mitglied1862570H Offline
            HC-Mitglied1862570H Offline
            HC-Mitglied1862570
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            schrieb am zuletzt editiert von
            #2025

            @Curiosus,
            wenn ich das von @VS. zitierte Urteil richtig lese, dann ist von Tag "und vorraussichtlicher Zeit" die Rede 😛

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2026

              ...es ist davon die Rede, daß der Passus "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."
              für unwirksam erklärt wurde. 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HC-Mitglied1862570H Offline
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                HC-Mitglied1862570
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                schrieb am zuletzt editiert von
                #2027

                @Curiosus, das erklärt aber nicht Deine Aussage
                "Wenn nur der Flugtag angegeben ist, dann sind die voraussichtlichen Flugzeiten von 0:00 bis 23:59. "
                Dein letzter Post hat damit nun wirklich nichts zu Tun.
                Und in Erkennung der Gefahr, daß wir ins O.t. abgleiten  werde ich nun dazu nicht mehr posten 😉 .

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2028

                  Rentnertroll, ich versuche es mal ein wenig anschaulicher zu beschreiben.
                  Ein RV darf die genannten Formulierungen im Reisevertrag nicht mehr nutzen. Folglich sind die "voraussichtlichen Flugzeiten" bei zukünftigen Reisen nunmehr enger gefaßt.

                  Parallel dazu ergibt sich aber, daß die Airlines infolge von geänderten Flugplänen (z.B. als Konsequenz aus geänderten Nachtflugverboten), ihre bisherigen Verbindungen zeitlich umstellen müssen. Ein RV kann somit nicht mehr aus dem Erfahrungspool der vergangenen Jahre auf voraussichtliche Flugzeiten innerhalb eines engen - und somit rechtskonformen - Zeitfenster rechnen.

                  Daraus ergeben sich für den RV zwei Möglichkeiten:

                  1. Er behält die voraussichtlichen (aber nicht bestätigten) Flugzeiten bei und kalkuliert mögliche Schadensersatzforderungen seiner Kunden infolge von Änderungen in den Reisepreis mit ein, welches zu einer deutlichen Verteuerung der Angebote führen würde, was auf dem Markt nur schwerlich umzusetzen sein wird.
                  2. Er gibt keine voraussichtlichen Flugzeiten bei der Buchung einer Reise bekannt, sofern zum Zeitpunkt der Buchung der exakte Flugplan noch nicht fixiert ist. Vertraut also nicht auf die Kontinuität der bisherigen Zeitfenster, da eben einige Airlines inzwischen ihre Flugpläne umgestalten, wie man aktuell am Beispiel FRA sehen kann.

                  Folglich wird ein RV, der auf der sicheren Seite bleiben möchte, bei frühzeitigen Buchungen auf die Angabe von Abflugzeiten verzichten und diese dem Kunden erst dann mitteilen (können), wenn diese zwischen Airlines und Flughäfen entsprechend terminiert sind.

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2029

                    Klar hat das mit dem Urteil unmittelbar zu tun - und mittelbar auch mit der nicht stets verpflichtenden Angabe der Reisezeiten.
                    Wenn diese für dich für die Art der Reise von Belang sind, musst du eben warten bis es ein Angebot mit solchen gibt und u.U. preisliche Anpassungen inkauf nehmen.
                    Maßgeblich ist Klarheit hinsichtlich gemachter bzw. nicht gemachter Angaben bei Vertragsschluss. Sofern du wissentlich ein Angebot ohne Konkretisierung voraussichtlicher Reisezeiten wahrnimmst, kannst du nicht hernach eine Minderung beanspruchen, weil du leider erst um 23:55 Richtung Ferien abhebst und bereits um 0:05 wieder nachhause verbracht wirst.
                    Erfolg hatte die Klage soweit nur hinsichtlich der genannten Formulierungen in den AGB.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • HC-Mitglied1862570H Offline
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2030

                      @Curosus,

                      1. ich entschuldige mich für das Brechen meines Versprechens nicht mehr zu dem Thema zu posten
                      2. Du scheinst mich nicht verstehen zu wollen. Meine Anmerkungen beziehen sich ausschliesslich zu Deiner Aussage von "Wenn nur der Flugtag angegeben ist, dann sind die voraussichtlichen Flugzeiten von 0:00 bis 23:59"
                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HolginhoH Offline
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                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2031

                        Ob ihr euch nun "versteht" oder nicht...es bleibt die Tatsache, daß die Aussage von @curiosus korrekt ist!

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • rugehsR Offline
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                          rugehs
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2032

                          Ich hoffe, dass ich in diesem Thread richtig bin. Habe nicht alle 204 Seiten gelesen und bisher nur über Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen gelesen.

                          Wie ist das bei separat gebuchten Flügen? Ich habe für Mai Flüge nach Lanzarote gebucht, die Flugzeiten verschieben sich auf dem Hinflug von 5.50 Uhr auf 13.15 Uhr und auf dem Rückflug von 10.15 Uhr auf 17.40 Uhr (Ankunft Ddorf 22.45 Uhr). Die Flugnummern bleiben gleich, bis auf einen veränderten Buchstaben hinter der eigentlichen Flugnummer.

                          Vor allem der späte Rückflug ärgert mich, da mein 90-jähriger Schwiegervater mitreist, der von Düsseldorf dann noch in die Voreifel muss und das die Reise für ihn erheblich anstrengender macht.

                          Kann ich hier irgendwelche Rechte geltend machen?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
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                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2033

                            Du kannst u.U. kostenlos kündigen und ggf. ein treffenderes Angebot wahrnehmen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                              rugehs
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2034

                              vonschmeling:
                              Du kannst u.U. kostenlos kündigen und ggf. ein treffenderes Angebot wahrnehmen.

                              Das ist der Haken an der Sache - es gibt für den Tag keine Alternative, da die Unterkunft bereits gebucht ist, können wir auch nicht auf einen anderen Tag ausweichen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2035

                                ... was leider zu befürchten war.
                                Dann musst du leider in den sauren Apfel beißen, eine andere Möglichkeit sehe ich - soweit geschildert - nicht.
                                :?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  #2036

                                  Vor einigen Jahren waren wir auf Teneriffa. Der Urlaub war der Traum überhaut, dann kam der Tag der Abrerise und der Albtraum begann. Wir warteten frühs 7 Ughr vor dem Hotel und wurden einfach vergessen. Wir standen da, wie nicht abgeholt. Irgendwann kam ein Taxi und brachte uns zum Flughafen. Das Gepäck war noch nicht aufgegeben und schon flog unsere Maschine ab. Es hat damals sehr lange gedauert, bis wir vom Reiseveranstalten eine Entschädigung erhielten. Aber den Ärger kann niemand entschädigen, denn mit der Angst, wo sollen wir nu schlafen und was machen wir?, war das Urlaubsflair ruiniert.

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2037

                                    Spätenstens nach einer halben Stunde Wartezeit muss der Transfergast sich bei der örtlichen Reiseleitung melden und nach dem Fahrzeug fragen. Es kommt immer wieder vor, das Hotels vergessen werden vom Abholer.
                                    Zumeist erstatten die RV lieber ein Taxi als einen Flug.
                                    Überdies ist das hier völlig off topic - da euer Flug weder verspätet war noch gestrichen ...
                                    :?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #2038

                                      Obtainted:
                                      Vor einigen Jahren waren wir auf Teneriffa. Der Urlaub war der Traum überhaut, dann kam der Tag der Abrerise und der Albtraum begann. denn mit der Angst, wo sollen wir nu schlafen und was machen wir?, war das Urlaubsflairruiniert.

                                      ❓   ❓  
                                      Am Tag der Abreise ist ja wohl klar, daß Ihr zu Hause schlafen werdet - oder wie ist das zu verstehen.

                                      Außerdem - warum reklamiert man nicht bei der Rezeption und verlangt oder bittet um ein Taxi.
                                      Wir sind auch schon mal im Hotel vergessen worden, war damals auf Mykonos. Uns hat dann der Hotelbesitzer persönlich zum Flughafen gebracht.
                                      Lg.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2039

                                        come non detto @Tangomaus  ... 😉
                                        Beim Transfer vergessen zu werden ist zudem ein Sachverhalt, der mit den Threadthema keinerlei Berührungspunkte hat.
                                        Es gibt auch schon einen zu dieser Problematik - ich finde ihn nur leider nicht ... :?

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          proteus
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2040

                                          Hallo,

                                          da ihr mir früher schon mal geholfen habt dachte ich, ich probiere es nun nochmal^^.

                                          Nun ich habe bei einem Reiseanbieter einen Urlaub für 3 Wochen in Tunesien gebucht. Der Anbieter hat mir heute mitgeteilt, dass die Reise nun nicht mehr vom geplanten Flughafen (Paderborn) sondern von einem anderen Flughafen (Düsseldorf)  starten soll.
                                          Weiterhin soll er nun nicht mehr um 10:45  Uhr starten sonden erst um 14:25 Uhr.
                                          Zusätzlich hat sich auch die Airline geändert Nouvelair -> Air Berlin.

                                          Der Reiseveranstalter bietet mir nun einen Gutschein in Höhe von 25 EUR oder ein Rail & Fly Ticket an.
                                          Alleine durch die Fahrt nach Düsseldorf bin ich über 2 Stunden unterwegs (mit dem Zug).  Mit dem Auto wäre ich auch ca. 1:30-2 Std. unterwegs.
                                          Der Rückflug würde im übrigen weiterhin nach Paderborn gehen.

                                          Sollte ich nun auf das Angebot eingehen?
                                          Habe ich einen Anspruch auf Minderung?
                                          Wenn ich mit meinem Auto hin fahren würde wer würde die Parkkosten aufkommen und wie bekäme ich mein Auto wieder zurück nach Hause ?

                                          Mfg,

                                          Proteus

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