Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@Curiosus,
wenn ich das von @VS. zitierte Urteil richtig lese, dann ist von Tag "und vorraussichtlicher Zeit" die Rede
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@Curiosus, das erklärt aber nicht Deine Aussage
"Wenn nur der Flugtag angegeben ist, dann sind die voraussichtlichen Flugzeiten von 0:00 bis 23:59. "
Dein letzter Post hat damit nun wirklich nichts zu Tun.
Und in Erkennung der Gefahr, daß wir ins O.t. abgleiten werde ich nun dazu nicht mehr posten
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Rentnertroll, ich versuche es mal ein wenig anschaulicher zu beschreiben.
Ein RV darf die genannten Formulierungen im Reisevertrag nicht mehr nutzen. Folglich sind die "voraussichtlichen Flugzeiten" bei zukünftigen Reisen nunmehr enger gefaßt.Parallel dazu ergibt sich aber, daß die Airlines infolge von geänderten Flugplänen (z.B. als Konsequenz aus geänderten Nachtflugverboten), ihre bisherigen Verbindungen zeitlich umstellen müssen. Ein RV kann somit nicht mehr aus dem Erfahrungspool der vergangenen Jahre auf voraussichtliche Flugzeiten innerhalb eines engen - und somit rechtskonformen - Zeitfenster rechnen.
Daraus ergeben sich für den RV zwei Möglichkeiten:
- Er behält die voraussichtlichen (aber nicht bestätigten) Flugzeiten bei und kalkuliert mögliche Schadensersatzforderungen seiner Kunden infolge von Änderungen in den Reisepreis mit ein, welches zu einer deutlichen Verteuerung der Angebote führen würde, was auf dem Markt nur schwerlich umzusetzen sein wird.
- Er gibt keine voraussichtlichen Flugzeiten bei der Buchung einer Reise bekannt, sofern zum Zeitpunkt der Buchung der exakte Flugplan noch nicht fixiert ist. Vertraut also nicht auf die Kontinuität der bisherigen Zeitfenster, da eben einige Airlines inzwischen ihre Flugpläne umgestalten, wie man aktuell am Beispiel FRA sehen kann.
Folglich wird ein RV, der auf der sicheren Seite bleiben möchte, bei frühzeitigen Buchungen auf die Angabe von Abflugzeiten verzichten und diese dem Kunden erst dann mitteilen (können), wenn diese zwischen Airlines und Flughäfen entsprechend terminiert sind.
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Klar hat das mit dem Urteil unmittelbar zu tun - und mittelbar auch mit der nicht stets verpflichtenden Angabe der Reisezeiten.
Wenn diese für dich für die Art der Reise von Belang sind, musst du eben warten bis es ein Angebot mit solchen gibt und u.U. preisliche Anpassungen inkauf nehmen.
Maßgeblich ist Klarheit hinsichtlich gemachter bzw. nicht gemachter Angaben bei Vertragsschluss. Sofern du wissentlich ein Angebot ohne Konkretisierung voraussichtlicher Reisezeiten wahrnimmst, kannst du nicht hernach eine Minderung beanspruchen, weil du leider erst um 23:55 Richtung Ferien abhebst und bereits um 0:05 wieder nachhause verbracht wirst.
Erfolg hatte die Klage soweit nur hinsichtlich der genannten Formulierungen in den AGB. -
@Curosus,
- ich entschuldige mich für das Brechen meines Versprechens nicht mehr zu dem Thema zu posten
- Du scheinst mich nicht verstehen zu wollen. Meine Anmerkungen beziehen sich ausschliesslich zu Deiner Aussage von "Wenn nur der Flugtag angegeben ist, dann sind die voraussichtlichen Flugzeiten von 0:00 bis 23:59"
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Ich hoffe, dass ich in diesem Thread richtig bin. Habe nicht alle 204 Seiten gelesen und bisher nur über Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen gelesen.
Wie ist das bei separat gebuchten Flügen? Ich habe für Mai Flüge nach Lanzarote gebucht, die Flugzeiten verschieben sich auf dem Hinflug von 5.50 Uhr auf 13.15 Uhr und auf dem Rückflug von 10.15 Uhr auf 17.40 Uhr (Ankunft Ddorf 22.45 Uhr). Die Flugnummern bleiben gleich, bis auf einen veränderten Buchstaben hinter der eigentlichen Flugnummer.
Vor allem der späte Rückflug ärgert mich, da mein 90-jähriger Schwiegervater mitreist, der von Düsseldorf dann noch in die Voreifel muss und das die Reise für ihn erheblich anstrengender macht.
Kann ich hier irgendwelche Rechte geltend machen?
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Du kannst u.U. kostenlos kündigen und ggf. ein treffenderes Angebot wahrnehmen.
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vonschmeling:
Du kannst u.U. kostenlos kündigen und ggf. ein treffenderes Angebot wahrnehmen.Das ist der Haken an der Sache - es gibt für den Tag keine Alternative, da die Unterkunft bereits gebucht ist, können wir auch nicht auf einen anderen Tag ausweichen.
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... was leider zu befürchten war.
Dann musst du leider in den sauren Apfel beißen, eine andere Möglichkeit sehe ich - soweit geschildert - nicht.
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Vor einigen Jahren waren wir auf Teneriffa. Der Urlaub war der Traum überhaut, dann kam der Tag der Abrerise und der Albtraum begann. Wir warteten frühs 7 Ughr vor dem Hotel und wurden einfach vergessen. Wir standen da, wie nicht abgeholt. Irgendwann kam ein Taxi und brachte uns zum Flughafen. Das Gepäck war noch nicht aufgegeben und schon flog unsere Maschine ab. Es hat damals sehr lange gedauert, bis wir vom Reiseveranstalten eine Entschädigung erhielten. Aber den Ärger kann niemand entschädigen, denn mit der Angst, wo sollen wir nu schlafen und was machen wir?, war das Urlaubsflair ruiniert.
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Spätenstens nach einer halben Stunde Wartezeit muss der Transfergast sich bei der örtlichen Reiseleitung melden und nach dem Fahrzeug fragen. Es kommt immer wieder vor, das Hotels vergessen werden vom Abholer.
Zumeist erstatten die RV lieber ein Taxi als einen Flug.
Überdies ist das hier völlig off topic - da euer Flug weder verspätet war noch gestrichen ...
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Obtainted:
Vor einigen Jahren waren wir auf Teneriffa. Der Urlaub war der Traum überhaut, dann kam der Tag der Abrerise und der Albtraum begann. denn mit der Angst, wo sollen wir nu schlafen und was machen wir?, war das Urlaubsflairruiniert.
Am Tag der Abreise ist ja wohl klar, daß Ihr zu Hause schlafen werdet - oder wie ist das zu verstehen.Außerdem - warum reklamiert man nicht bei der Rezeption und verlangt oder bittet um ein Taxi.
Wir sind auch schon mal im Hotel vergessen worden, war damals auf Mykonos. Uns hat dann der Hotelbesitzer persönlich zum Flughafen gebracht.
Lg. -
come non detto @Tangomaus ...

Beim Transfer vergessen zu werden ist zudem ein Sachverhalt, der mit den Threadthema keinerlei Berührungspunkte hat.
Es gibt auch schon einen zu dieser Problematik - ich finde ihn nur leider nicht ... :? -
Hallo,
da ihr mir früher schon mal geholfen habt dachte ich, ich probiere es nun nochmal^^.
Nun ich habe bei einem Reiseanbieter einen Urlaub für 3 Wochen in Tunesien gebucht. Der Anbieter hat mir heute mitgeteilt, dass die Reise nun nicht mehr vom geplanten Flughafen (Paderborn) sondern von einem anderen Flughafen (Düsseldorf) starten soll.
Weiterhin soll er nun nicht mehr um 10:45 Uhr starten sonden erst um 14:25 Uhr.
Zusätzlich hat sich auch die Airline geändert Nouvelair -> Air Berlin.Der Reiseveranstalter bietet mir nun einen Gutschein in Höhe von 25 EUR oder ein Rail & Fly Ticket an.
Alleine durch die Fahrt nach Düsseldorf bin ich über 2 Stunden unterwegs (mit dem Zug). Mit dem Auto wäre ich auch ca. 1:30-2 Std. unterwegs.
Der Rückflug würde im übrigen weiterhin nach Paderborn gehen.Sollte ich nun auf das Angebot eingehen?
Habe ich einen Anspruch auf Minderung?
Wenn ich mit meinem Auto hin fahren würde wer würde die Parkkosten aufkommen und wie bekäme ich mein Auto wieder zurück nach Hause ?Mfg,
Proteus
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Hi,
du erzählst mir gerade, dass ich diese Umbuchung einfach annehmen muss und dadurch über 2 Stunden im Zug unterwegs bin. Weiterhin auch noch wesentlich später ankomm und der normale Flug den ich mal gebucht habe geht zwar nur eben ohne mich?
Sorry da fühl ich mich ein wenig verarscht.
Schließlich war der Urlaub schon teuer genug und auch eine Stonierung ist keine Option. Zu den genannten Reisezeiten habe ich bereits Urlaub eingereicht und ich habe mich mit meinen Patenkindern am Urlaubsziel verabredet (deswegen auch der Urlaub in der Reisezeit).
Schließlich habe nicht ich es zu verantworten, dass der Flug nicht wie geplant stattfinden kann.Mfg,
Proteus
PS: Wenn ich eine Flugänderung durchführen lassen will kostet das richtig viel Geld. Wenn der Reiseveranstalter dies macht heißt das, dass er es einfach so machen kann?
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Er kann es nicht einfach so machen, wenn diese Frage jedoch in einem Forum auftaucht, gehe ich davon aus, dass man schon geklärt hat, wie es zu der Änderung kommt, und wie der Veranstalter das begründet. Das wäre mein erster Schritt, bevor ich mich nach rechtlichen Möglichkeiten in einem Forum erkundige.
Frag doch erst mal den Veranstalter, was denn der Grund für die Änderung wäre und teile ihm mit, dass Du nicht bereit bist, das so hinzunehmen. Das hilft natürlich nur, wenn es Alternativen gibt. Da Paderborn jetzt nicht unbedingt ein internationales Drehkreuz ist, kann das extrem schwierig sein. Ob Du den Urlaub als teuer genug empfindest und ob er das wirklich ist, ist dabei dann nebensächlich.
Wenn jedoch der Flug gestrichen wurde und es von Deinem Flughafen keinen anderen gibt, der Dich an diesem Tag ans Ziel bringt, ist er nicht verpflichtet einen Privatjet zu chartern. Er ermöglicht Dir die Anreise zum anderen Flughafen mit dem Bahnticket, was ist denn Deine Vorstellung von Lösung?
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Das ist durchaus schwierig für dich und das kann ich verstehen.
Ein Zug zum Flug Ticket ist dann eigentlich die bessere Wahl, doch aufgrund der doch auch immer unsicheren Flugzeiten (auch beim Rückflug) könnte es passieren, dass du die Nacht am Bahnhof verbringst. Ich weiß nicht, wie die Verbindungen Düsseldorf-Paderborn sind.
Ich habe auch nie besonders gute Zugverbindungen ab und zu meinem Heimatort und somit ist mir das auch schön öfters passiert.
Für den Aufwand, nach Düsseldorf fahren, parken und dann beim Rückflug das Auto irgendwie wieder von Düsseldorf abzuholen, um nach Paderborn zu kommen scheinen mir 25,- EUR Nachlass vollkommen unangemessen!
Ich denke, du wolltest dich nach Paderborn bringen lassen, weil du da in der Nähe wohnst?Ich rate dir, weiß aber nicht wann du fliegen möchtest, storniere und buche kurzfristig ein anderes Angebot ab Paderborn, vielleicht zu einer anderen Destination?
Schau doch einfach mal ab Flughafen Paderborn, was da so geht
.Welcher Veranstalter macht das denn, das würde mich mal interessieren?
Edit, oh, ich lese gerade Stornierung ist keine Option, mmmh ... das ist schwierig.