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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • xadooX Offline
    xadooX Offline
    xadoo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2161

    Danke für die Hinweise. Dann werde ich mich mal schlau machen nach der actual in block time!

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    • tuerkeirotT Offline
      tuerkeirotT Offline
      tuerkeirot
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2162

      Wo erfährt man denn die actual in block time...wie lange kann man die denn im Nachhinein noch heraus bekommen?

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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2163

        ...kann man auf den einschlägigen airline-/airtraffic-sites eruieren oder auch direkt beim Flughafen entsprechend erfragen... 😉

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2164

          Am einfachsten von der Airline - ich befürchte allerdings, dass eine Anfrage deinerseits keinen Erfolg haben wird.
          Du kannst sie theoretisch auch von der Flughafenkontrollbehörde erfahren, vermutlich jedoch nicht im Rahmen einer "privaten" Recherche. Wie lange genau die Daten dort archiviert werden entzieht sich meiner Kenntnis.
          Die Aufzeichung ist insbesondere für interne Zwecke oder eben BFU Untersuchungen gedacht, nicht für Beschwerden im Rahmen der VO(EG)261/04.
          Ganz sicher wirst du mit ihnen konfrontiert, wenn du gerichtlich vorgehst und mit der Zuhilfenahme Beweis erbracht wird, dass du keinen Anspruch hast ...
          😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • xadooX Offline
            xadooX Offline
            xadoo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2165

            Meine Anfrage beim Flughafen wurde prompt beantwortet:
            Die Verspätung betrug genau 3 Std. 14 Minuten (actual in block time!) 😘

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • tuerkeirotT Offline
              tuerkeirotT Offline
              tuerkeirot
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2166

              Habe jetzt auch den Hamburger Airport angerufen und nachgefragt was unseren Flug betrifft...bitte stellen sie ihr Anliegen gern schriftlich per E-Mail...hab ich gemacht und warte dann mal auf Antwort.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2167

                @xadoo
                Prima - somit kannst du Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 führen und musst dich nicht mit dem Gutschein abspeisen lassen.
                😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • tuerkeirotT Offline
                  tuerkeirotT Offline
                  tuerkeirot
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2168

                  So der Airport Hamburg hat sich gemeldet...unsere Maschine ST5163 ging 22:55 on block...leider 5 Minuten zu "früh"  😞  schon ärgerlich nach dem ganzen ...jetzt warte ich nochmal ab was und ob Germania mal von sich hören lässt und dann werde ich die ganze Sache wohl als erledigt und ohne Ansprüche sehen müssen  :?  ich frag nochmal für "Dumme" damit ich das nicht falsch verstehe...
                  unser Flug laut Plan RMF ab 14:40   HH an 19:00
                               mit Verspätung     ab  17:40   HH an 22:55 on Block laut Airport HH 
                  Haben wir "Anspruch" nach EU Flugverordnung???
                  Persönlich denke ich das nicht, denn zw.19 Uhr und 22:55 liegen keine 4 Std. Oder hab ich einen Denkfehler drin?

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2169

                    Der Anspruch besteht ab einer Verspätung von 3h.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                      tuerkeirot
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2170

                      @vs,
                      du schreibst ...Anspruch ab 3 Std...aber ich dachte , das es nach Entfernung und Verspätungszeit geht...RMF-HH ca 3612 km und dann ab Verspätungszeit 4 Std= 600,- p.P
                      oder gibt es dann für die Entfernung und unter 4 Std...3 Std 55 min. 400,- p.P.???
                      Wäre lieb wenn du mich nochmals aufklären könntest  😉
                      Danke

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2171

                        Lt. der Verordnung zu den Fluggastrechten besteht generell (noch!) bei einer Verspätung ab 3h ein Anspruch auf Entschädigung.
                        Die Höhe des Anspruchs berechnet sich aus der Enfernung nach Großkreisberechnung.
                        Bezogen auf die Strecke HAM-RMF sind das € 400 pro Person.
                        Nicht dass das hier nicht schon ungefähr elwundneunzigtausendmal erwähnt worden wäre ...?!
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                          tuerkeirot
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2172

                          Ja , ok danke..da hatte ich mich falsch belesen...sorry
                          Aber mit der Großkreisberechnung irrst du Großkreis schließt Hurghada mit ein...Marsa Alam hat eine Entfernung von über 3500 km genau gesagt 3780 km laut Luftlinie.org und somit müssten es dann 600,-p.P.sein.
                          Hatte ich vorhin mal gegoogelt.

                          Danke dir trotzdem für deine Info. 😄

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
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                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2173

                            Kann sein - ich google nicht ständig Großkreise und bin auch nicht grade bemüht, Ansprüche nach oben zu justieren ...
                            😱
                            Nachdem du jedoch offenbar erhebliche Energie in die Recherche investierst befremden mich die Inhalte deiner Nachfragen mittelschwer ... sorry!?
                            :?

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              tuerkeirotT Offline
                              tuerkeirot
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2174

                              Ich hatte doch geschrieben, das ich etwas falsches gelesen habe...nach einem langen Arbeitstag steht man halt mal auf dem Schlauch  :?
                              Sorry, wenn ich dich meine Fragestellung mittelschwer verwirrt. Das war nicht mein Ansinnen, aber ich gelobe Besserung. 😛

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Steffen59S Offline
                                Steffen59S Offline
                                Steffen59
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2175

                                In meinem hier vor einigen Seiten geschilderten Fall kommt Bewegung.
                                Zur Erinnerung. Der Flug FRA-CAI hatte 5 h Verspätung beim Abflug, wegen verpassten Anschlussflug nach LXR kumulierte die Verspätung bei Ankunft auf 8 h. (Keine Info von MS  über Fluggastrechte beim check in).

                                Der Fall läuft über RA, heute die Antwort von MS

                                ".......Die Verspätung erfolgte in diesem Fall aus Sicherheitsgründen die außerhalb unseres Einflussbereiches lagen .........In diesem Fall verweisen wir auf höhere Gewalt, das heißt, dass trotz sorgfältiger Wartung ein Sicherheitsproblem eine Extrainspektion notwendig machte ......."

                                Im folgenden Wortlaut bietet MS, weil sie ja ihren Beförderungsauftrag erfüllt hätten, p.P. 200,00 EUR Entschädigung an und weißt darauf hin, dass dieses Angebot auf dem Kulanzweg erfolgt. Angehängt an das ist noch eine sog. Abfindungserklärung, wenn man das Kulanz-Angebot annimmt.

                                Unser RA bittet nun um Rücksprache - wie sollen wir uns verhalten??
                                Klage einleiten?? Unsere RSV ist ohne Selbstbehalt ..... klar, kommt jetzt drauf an, ob die RSA Deckung gibt.

                                Da wir nicht ohne eure Meinung in die Rücksprache gehen wollen, hier die Frage:

                                Ist die Aussage :" .....trotz sorgfältiger Wartung ein Sicherheitsproblem eine Extrainspektion notwendig machte ......."  überhaupt höhere Gewalt? Gibt es dazu Urteile?
                                Dabei nehmen wir den ungünstigsten Fall für uns an, das MS das akute Sicherheitsproblem, die lückenlosen Inspektionen bis zu diesem Zeitpunkt und die Notwendigkeit der daraus resultierende Extrainspektion auch beweisen kann.

                                400 eur oder 800 eur oder 0 eur ..... das ist die Frage

                                Grüße
                                Steffen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2176

                                  Inzwischen sind die Kriterien für exkulpierende sog. außergewöhnliche Ereignisse ziemlich spezifiziert - und praktisch kein technisches Problem wirkt exkulpierend.
                                  Doch noch immer gibt es unterschiedliche Entscheidungen - beispielsweise bei Vogelschlag.

                                  Der Spatz in der Hand: 400 Schleifen sofort
                                  Die Taube auf dem Dach: 800 Schleifen nach prozessualer Einigung in etwa 9-18 Monaten.
                                  Warte mal ab was euer Anwalt rät.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2177

                                    So rein aus Neugier stimme ich für klagen! 😉
                                    Aber mal ne Frage von mir, Du hast nen Anwalt beauftragt und vertraust eher auf Aussagen in einem anonymen Reiseforum 😱

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2178

                                      Nachtrag: Es gibt eine endlose Litanei erfolgloser Einreden von "außergewöhnlichen Umständen".
                                      Sehr verkürzt ausgedrückt ist alles, was direkt mit dem Flugbetrieb zu tun hat kein solcher Umstand sondern nur nicht beherrschbare Einwirkung von außen.
                                      Beispiele:
                                      Auslösen einer Notrutsche durch einen Passagier
                                      Turbinenschaden durch Vogelschlag
                                      Pilotenstreik
                                      Fluglotsenstreik
                                      Vulkanasche
                                      ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Steffen59S Offline
                                        Steffen59S Offline
                                        Steffen59
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2179

                                        @doc3366

                                        Ich möchte eben gern mehrere Meinungen hören, und einige hier im Forum, wie z.B. vonschmeling, haben ein respektables rechtliches Hintergrundwissen.

                                        @vonschmeling

                                        Danke, ja, ich warte natürlich ab, was der Anwalt sagt....und die RSV
                                        Ich sehe es genauso, letztendlich ist es ein technischer Defekt der ursächlich für diese Extrainspektion war.
                                        Wenn natürlich ein Vogelschlag vorausgegangen ist oder ein Tanklaster gegen das Flugzeug gerollt (irgendwo hab ich diese Begründung hier im Forum gelesen) ist usw., dann sind wir bei Höherer Gewalt.

                                        MS behauptet das jedenfalls:
                                        ".......Die Verspätung erfolgte in diesem Fall aus Sicherheitsgründen die außerhalb unseres Einflussbereiches lagen .........In diesem Fall verweisen wir auf höhere Gewalt, das heißt, dass trotz sorgfältiger Wartung ein Sicherheitsproblem eine Extrainspektion notwendig machte ......."
                                        Aber: Wenn MS einen solchen Trumpf hätte, warum spielt sie ihn nicht aus? Warum das Kulanzangebot?

                                        Diese Quelle ist viell. auch i.S. des Forums ganz gut, einschl. Links zu Urteilen
                                        http://www.kanzlei-irion.de/Entschaedigung_Flugverspaetung.html

                                        "Die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004/EG Ursache der Verspätung waren.
                                        Wichtig: Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag. Ein außergewöhnlicher Umstand kann zum Beispiel bei Streik des Bodenpersonals oder bei schlechten Wetterbedingugnen vorliegen.
                                        Eintechnischer Defekt ist aber in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von Ausgleichszahlungen freistellt. Dies gilt selbst dann, wenn die Fluggesellschaft alle Wartungsarbeiten am Flugzeug frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat. Meist versuchen die Fluggesellschaften mit dem pauschalen Hinweis auf außergewöhnliche Umstände die berechtigten Ansprüche der Fluggäste abzuwehren. Lassen Sie sich hiervon jedoch nicht beeindrucken und bestehen Sie auf Ihrem Recht."
                                         
                                        Grüße
                                        Steffen

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2180

                                          @Steffen
                                          Ich bin kein Freund von Spekulationen ... :?
                                          Wenn ich es richtig verstanden habe liegen keinerlei Informationen über den tatsächlichen Grund der Verspätung vor? Oder hat der Anwalt sie konkret eingefordert und nur ein lapidares Gefasel als Antwort erhalten?
                                          Ggf. muss in der Tat seitens des Luftverkehrsunternehmens Beweis geführt werden, dass die zur außerordentlichen Sicherheitsinspektion veranlassenden Ereignisse von ihm nicht beherrschbar waren.

                                          Zuweilen sind die Rechtfertigungen der Airlines nicht besonders "strategisch", daher würde ich aus dem Vergleichsangebot zunächst eher keine Schlussfolgerung ableiten.
                                          Mich würde im Übrigen interessieren, wozu du konkret andere Meinungen hören willst - insbesondere vor der weiteren Besprechung mit deinem Anwalt?
                                          Wie gesagt - ich bin kein Freund von Spekulationen. 😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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