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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Steffen59S Offline
    Steffen59S Offline
    Steffen59
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2181

    @vonschmeling
    Das hast du genau richtig verstanden, es liegen keinerlei Infos über den tatsächlichen Grund der Verspätung vor, bisher wirklich nur das o.a. lapidare Gefasel. Die Kernsätze des Antwortschreibens von MS habe  fett hervorgehoben.

    Nun, den genauen Nachweis der Höheren Gewalt muss MS wohl erst vor Gericht antreten.
    Um dies zu umgehen, warum auch immer (und das ist jetzt wieder Spekulation) erfolgte ja das Kulanz-Entschädigungsangebot, sodass jetzt der Spielball bei mir liegt. Nicht mehr fragen und Geld nehmen - so lautet das provozierende Angebot.

    Der Anwalt wird deswegen auf weitere Nachfragen zum genauen Grund des techn. Defektes keine hilfreichen Antworten mehr erhalten, warum auch - das Friedensangebot liegt ja vor.

    Warum ich hier die Meinung der User hören will?

    Erstens weil ich vermute, der Anwalt wird mir keinen konkreten Rat geben, denn es liegt ja ein Angebot vor. Bei meinem ersten Gespräch mit ihm empfand ich ihn eher als zurückhaltend, gut, das muss nichts negatives sein.

    Zweitens bin ich gern umfassend und von meheren Seiten informiert und kann auch das tatsächliche Interesse des Anwaltes an einer Weiterverfolgung der Sache nicht einschätzen, da fehlt mir jegliche Erfahrung. Natürlich weiß ich auch nichts über seine Fachkompetenz (Reiserecht ist u.a. sein Fachgebiet).

    Könnte doch sein, jemand hier im Forum ist mit einem ähnlichen Angebot bzw. Schriftsatz der Airline konfronriert gewesen?
    Findest du, vonschmeling, dass ich hier zuviel "hintenrum" mache und den RA damit kompromittiere? Also das ich nicht meine Absicht .....Letztlich ist er natürlich erster Ansprechpartner.

    Grüße
    Steffen

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2182

      In derartigen Angelegenheiten "finde" ich gar nichts - ich halte mich an die naturgemäß mageren Fakten auf Forenebene.
      Konkret:
      Ich erlaube mir keine emotionale Einschätzung - gleich welcher Maßnahme.
      Verstehe daher wohl auch nicht, welche "Meinung" dich interressiert - folglich habe ich hier um Konkretisierung gebeten.
      Meine - überwiegend emotionslose! - Einschätzung deutet auf einen Anspruch gem. VO(EG)261/04 hin.
      Dies ist aber wiederum spekulativ und keine "Meinung". :?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2183

        Steffen59, wenn Du "gern umfassend und von mehreren Seiten informiert" sein möchtest, dann empfehle ich den Gang zu mehreren RAs, die ihr Metier kennen.

        Im übrigen kann ich weder "das provozierende Angebot" erkennen, noch kann ich Verständnis dafür aufbringen, daß Dein Anwalt den "genauen Grund des techn. Defektes" nicht in Erfahrung bringen sollte.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2184

          Nun ja ... namentlich sollen in diesem Unterforum ja "Meinungen" zu reiserechtlichen Themen nachgefragt und abgegeben werden können - nur ist in konkreten Fällen sicherlich zu beachten, dass vage Diskussionen eher schaden als nützen.
          :?
          Insbesondere in laufenden Verfahren - auch vorgerichtlich! - ist eine gewisse Diskrektion anzuraten.
          Viele Laienbeiträge jedenfalls bilden keine "umfassende Information" ab, nur verschiedene Ansichten und zwar u.U. ohne besonders fundierten Background.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • xadooX Offline
            xadooX Offline
            xadoo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2185

            Da schreibt mir doch DER Touristik folgenden Brief:
            Gemäß gängiger Rechtsprechung müssen Fluggäste bei Pauschalreisen Verspätungen bis zu vier Stunden hinnehmen.
            Was sagt man jetzt dazu??

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            • de la DivaD Offline
              de la DivaD Offline
              de la Diva
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2186

              scheint so zu sein:
              "Bei Pauschalreisen: Minderung
              Sollten Sie als Pauschalreisender unterwegs sein, so können Sie bereits ab einer Verspätung von vier Stundenden Reisepreis mindern. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden. Das folgt aus der Frankfurter Tabelle. Ein Rücktritt von der gesamten Reise ist aber auch nach fünfstündiger Verspätung nicht möglich, wie der Bundesgerichtshof urteilte, "da die Verordnung unmittelbar nur Ansprüche gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, nicht aber gegen den Reiseveranstalter begründet. Ihre Erstattungsregelung bei Verspätungen ab fünf Stunden sei auf reine Luftbeförderungsverträge zugeschnitten. Da Pauschalreisen komplexe Leistungen des Reiseveranstalters zum Gegenstand hätten, komme einer Flugverspätung dort nicht zwangsläufig das gleiche Gewicht zu. Dafür, ob der Reisende sich aus dem gesamten Reisevertrag lösen könne, sei vielmehr maßgeblich, ob die Reise erheblich beeinträchtigt und die Kündigung des Reisevertrages deshalb gerechtfertigt sei." (Bundesgerichtshof, 07.10.2008, Az.: X ZR 37/08).

              Das nennt sich dann "gängige Rechtsprechung" 

              Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • xadooX Offline
                xadooX Offline
                xadoo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2187

                Da habe ich eine ganz andere Info:

                Die Fluggäste können sich insbesondere auch dann auf die VO (EG) Nr. 261/2004 berufen, wenn eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht wurde.
                Die Ansprüche aus der VO (EG) Nr. 261/2004 richten sich an das ausführende Luftfahrtunternehmen, also nicht an den Reiseveranstalter!
                Ansprüche auf Ausgleichszahlung bestehen nicht nur bei Annullierung und Nichtbeförderung, sondern unter Umständen auch bei einer Verspätung.

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                • de la DivaD Offline
                  de la DivaD Offline
                  de la Diva
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2188

                  vonschmeling kann dir diese Frage sicher am besten beantworten.

                  Aber auch nach VO (EG) Nr. 261/2004 gibt es erst ab einer bestimmten Verspätung und je nach km eine Zahlung.
                  Und sind es nur 5 min. weniger als diese h-Verspätung gibt es die Zahlung nicht.
                  Sicher hat man sich da salopp ausgedrückt aber "gängige Rechtsprechung" nennt man, wie Gerichte dazu geurteilt haben.

                  Wie viele h Verspätung hattet ihr denn?
                   

                  Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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                  • xadooX Offline
                    xadooX Offline
                    xadoo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2189

                    Die Zeit der Verspätung ist geklärt (siehe meine vorigen Beiträge) es sind genau 3 Std und 10 Minuten Verspätung auch vom Flughafen dokumentiert.
                    Ob es sich um einen Linienflug, einen Charterflug innerhalb einer Pauschalreise, einen Flug mit einer sogenannten Billig-Airline oder einen Flug mit einer renommierten Fluggesellschaft handelt, ist dabei völlig irrelevant. Die Schadensersatzansprüche richten sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern einzig nach der Flugstrecke.
                    Aber zunächst wird man stets von den Airlines und Veranstaltern erst einmal mit fadenscheinigen Argumenten abgewimmelt, in der Hoffnung der Verbraucher hat vielleicht keine Ahnung!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • de la DivaD Offline
                      de la DivaD Offline
                      de la Diva
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2190

                      @Xadoo

                      hab hier noch etwas gefunden:
                      "Ansprüche aus der Fluggastrecht-VO sind generell ausschließlich an die ausführende bzw. potentiell ausführende Fluggesellschaft zu richten, unabhängig davon, mit welcher Gesellschaft der Beförderungsvertrag tatsächlich geschlossen wurde. Insbesondere bei code-sharing Flügen ist dies zu beachten! **Bei Flügen im Rahmen von Pauschalreisen(Richtlinie 90/314/EWG) sind die Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern ebenso an das ausführende Luftfahrtunternehmen"**Warum nutzt du nicht das Formular bei flightright ?

                      Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2191

                        Hier werden gleich drei verschiedene Sachverhalte vermengt ...:?
                        Zum einen hat ein Pauschalreisender Anspruch an den Veranstalter - und zwar ab der fünften Stunde der Verspätung und in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab dieser und für jede weitere. Dieser Anspruch besteht verschuldensunabhängig - also auch dann, wenn die Ursache außerhalb der Sphäre des Veranstalters liegt.
                        Dieser Anspruch hat jedoch nichts mit den Fluggastrechten zu tun sondern ist Teil des Pauschalreisevertrages. Insofern ist die Auskunft von DER - soweit es nämlich sie betrifft!- vollkommen korrekt.

                        Zum anderen kann in bestimmten Fällen eben ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 bestehen - dieser ist selbstverständlich direkt an die Airline zu richten und gilt ab >= 3h Verspätung. Hierbei gibt es Ereignisse, die den Anspruch aufheben, allerdings sind das nicht technische Defekte etc. (wie beispielsweise in Steffens Causa von MS gelten gemacht), sondern von außen einwirkende auch mit aller Vorsorge nicht vom Luftverkehrsführer zu beherrschende Umstände, für welche ich bereits mehrfach einige Beispiele aufgezählt habe.
                        Letztlich sind da noch die 5h aus der BGH Entscheidung; sie betreffen einen einseitigen Kündigungsanspruch, der entgegen reinen Flugreisen für Pauschalreisen nicht besteht. Dieser Anspruch hat überhaupt nichts mit den Entschädigungsansprüchen zu tun ...
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Tobi_88T Offline
                          Tobi_88T Offline
                          Tobi_88
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2192

                          Guten Morgen an alle...

                          Ich hätte eine kurze Frage bzgl. unserer gebuchten Pauschalreise:

                          Wir fliegen im Oktober für 10 Tage, ab Frankfurt nach Antalya...als wir im März die Reise gebucht hatten, wurde der Rückflug für 20:15 mitgeteilt.

                          Heute kam nun eine Änderung der Flugzeiten....der Rückflug ist nun bereits um 09:55 Uhr.

                          Das sind mehr als 10 ! Stunden früher. :?

                          Meint ihr ich habe hier irgendwelche Ansprüche o. kann widersprechen?

                          Danke im Voraus schonmal 🙂

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2193

                            Eine Vorverlegung des Rückfluges um 10h ist allerdings durchaus als "erheblich" zu betrachten und sprengt m.E. den Rahmen, in welchem sich voraussichtliche Reisezeiten verändern sollten.
                            Wurde dir denn ein wichtiger Grund genannt, bzw. handelt es sich um dieselbe Fluggesellschaft wie geplant?
                            Falls nicht würde ich schon Beschwerde führen beim Veranstalter ...

                            Edit:
                            Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Tobi_88! 😉

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Tobi_88T Offline
                              Tobi_88T Offline
                              Tobi_88
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2194

                              Hallo,

                              danke für die schnelle Antwort.

                              Es handelt sich bei dem FLug um die gleiche Airline bzw. die gleiche Flugnr.
                              Nur dass der damalige Flug 20:15 war und jetzt plötzlich 09:55 Uhr.

                              Das is ja echt der Hammer.

                              Ich kann dann also bei T*I eine Beschwerde einlegen?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2195

                                Leider nein. Die Fluggesellschaft hat offenbar die Reisezeit geändert, darauf hat der Veranstalter keinen Einfluss und ist das einer der wichtigen Gründe, die lt. Rechtsprechung hinzunehmen sind.
                                Übrigens kannst du den Veranstalter ruhig namentlich nennen, das widerspricht nicht den Forenregeln.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Steffen59S Offline
                                  Steffen59S Offline
                                  Steffen59
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2196

                                  In meiner, vor einigen Seiten geschilderten Angelegenheit (8 h Verspätung bei Ankunft), geht es nach kurzer Rücksprache mit dem RA wie folgt weiter:
                                  Das Kulanzangebot von egyptair i.H von 200 eur p.P. wird nicht angenommen, RA klagt gegen MS.

                                  Bis irgendwann mal ...... das kann jetzt dauern. Abschlussbericht folgt dann.

                                  Grüße
                                  Steffen

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HC-Mitglied985931H Offline
                                    HC-Mitglied985931H Offline
                                    HC-Mitglied985931
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2197

                                    Wurde Euch denn jetzt der Grund genannt?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2198

                                      War nachzulesen: Eine beim besten Willen nicht vermeidbare zusätzliche Sicherheitsinspektion - ohne Spezifikation, ob das ursächliche Problem denn nun von außen verursacht wurde.
                                      Ich nannte es "Gefasel" ... und bleibe dabei.
                                      Eine solche Einrede hat keine exkulpierende Wirkung, sofern nur auf den Flugsicherheitsaspekt abgehoben wird. Diesen einzuhalten ist eine von der Airline zu verantwortende Pflicht, auch im Rahmen betriebstypischer Unbill.
                                      😉

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2199

                                        Ich dachte, man hätte es gegenüber dem Anwalt vielleicht inzwischen präzisiert.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #2200

                                          Soweit ich es sehe wurde die originale Antwort an Steffens Bevollmächtigten wiedergegeben - also ohne jede technische Spezifizierung ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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