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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2201

    xadoo:
    Da schreibt mir doch DER Touristik folgenden Brief:
    Gemäß gängiger Rechtsprechung müssen Fluggäste bei Pauschalreisen Verspätungen bis zu vier Stunden hinnehmen.
    Was sagt man jetzt dazu??

    Damit das nicht im Theaterdonner wilder Google-Versuche untergeht: 
    Dazu sagt man "vollkommen korrekte Auskunft" soweit es die Ansprüche an den Veranstalter betrifft.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • xxxDU47057xxxX Offline
      xxxDU47057xxxX Offline
      xxxDU47057xxx
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2202

      Mal eine kleine Info am Rande:

      Das Landgericht Darmstadt hat geurteilt, dass kein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht, wenn es sich um ein kostenfreies Ticket (in diesem Fall Kind unter 2 Jahre) handelt.

      Klick hier

      März 2016 ✈ New York//
      November 2016 ✈ ???

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      • tuerkeirotT Offline
        tuerkeirotT Offline
        tuerkeirot
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2203

        Es gibt Neuigkeiten seitens unserer Flugverspätung von Germania. Viel geschrieben...u.a.
        ."Auch wenn es sich bei der unvorhersehenen Schließung des Airports nicht direkt um höhere Gewalt handelt, so ist die Verzögerung eindeutig ein Ereignis, welches außerhalb unseres Einfluss und Verantwortungsbereiches liegt und es ist keine Ausgleichszahlung vorgesehen."

        Der Airport war definitiv nicht geschlossen..es konnten ja andere Maschinen starten und landen!!!

        Auf dem Wege der Kulanz bietet man uns p.P. 100,- an= 200,- diese will man mir dann innerhalb von 15 Werktagen auf mein Konto überweisen.

        Wie sehen das die Experten hier...habe ich Chancen, wenn ich einen Anwalt beauftrage, dies ganze nochmals rechtlich prüfen zu lassen?
        Falls man mir doch schneller das Geld überweist als gedacht...wie sieht es dann aus...oder soll ich denen mitteilen, das ich die ganze Sache einem Anwalt übergeben habe nicht das es dann heißt, das ich mit Annahme des Geldes sämtliche Ansprüche verwirkt habe.

        Gruß Antje

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2204

          Was hat es mit dieser Schließung auf sich? Könntest du da mal genauer werden?
          Danke. Ein unvorhergesehene Schließung übrigens wäre tatsächlich außerhalb der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens ... keine Frage ...
          Selbstverständlich würde mit der Annahme des Kulanzangebotes weitere Forderungen unwirksam. Du kannst "rechtlich prüfen" lassen - das kostet aber Geld, welches du u.U. nicht wieder zurückbekommst.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2205

            Ich hab jetzt nochmal deine Beiträge recherchiert, türkeirot - von einer Schließung des Flughafens ist nur bei einem anderen User die Rede - und zwar bezüglich einer Sicherheitsübung auf dem Flughafen in Ägypten (pelikan1 bezeichnet nicht näher).
            ❓
            Sollte eure Verspätung ebenfalls auf diesem Ereignis gründen hast du sehr viel Energie verschwendet und das von mir zum Sachverhalt bereits beigetragene Fazit offenbar überlesen?
            Mittels präziser Beschreibung des gesamten Hergangs kann man präzise antworten, ohne eine solche sitzt man quasi auf dem Dreifuß und orakelt ins Unendliche.
            Kurz:
            Falls sich euer Abflug wegen dieser oder einer vergleichbaren Sicherheitsübung verspätet hat - entsprechend eure Ankunft in HAM - ist es vollkommen müssig, einen Anwalt zu bevollmächtigen.
            Ein solches Ereignis ist vom Luftverkehrsunternehmen nicht beherrschbar und exkulpiert selbstverständlich bezüglich jeglicher Forderungen gem VO(EG)261/04. Demnach sind 100 Schleifen pro Person ein überaus kulantes Angebot und du solltest sofort zugreifen.

            Abschließend:
            Falls ich mit meiner Vermutung richtig liege möchte ich dir doch raten, künftige Rückfragen bezüglich deiner Ansprüche insoweit zu spezifizieren.
            Zum einen sind bei einer überaus naheliegende Lösung die Erläuterungen etlicher Nebenkriegsschauplätze, Recherchen und Kommetare unnütz, zum anderen brauche ich ggf. wohl nicht die mangelde Effizienz erheblicher Ratschlagsenergie zu erwähnen.

            @all
            Schildert bitte alle Ursachen, die euch für eure Verspätung bekannt sind.
            Vielleicht haben wir durch die Rückfragen jetzt die Maßgabe der actual in block time als wichtig erarbeitet - es kann aber halt auch einfacher funktionieren.
            Dann wisst ihr schneller was ambach ist und dieser Thread braucht wahrlich nicht noch mehr Fett auf den Rippen!
            :?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            • tuerkeirotT Offline
              tuerkeirotT Offline
              tuerkeirot
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2206

              Liebe vonschmeling,

              unsere Verspätung hat nix mit der Schließung in Hurghada wg.der Sicherheitsübung vom 5.5.14 zu tun.
              Unsere Verspätung war der Überfüllung und angeblich zeitlicher Schließung des Airports Marsa Alams am 29.3.14 geschuldet..zumindest sagt das Germania, denn andere Airlins konnten landen und starten...z.T.auch Airlines, die eigentlich um einiges später als wir starten sollten.
              "Die Verspätung wurde aufgrund einer unerwarteten und nicht vorhersehbaren (auch wenn sich eine ähnliche Situation bereits einmal am 15.März14 anlässlich ihres Hinflugs ereignete, wobei die Verspätung unter 3 Std lag) Schließung des Flughafens Marsa Alams wg. Überfüllung zur Einflugzeit der Verbindung HAM-RMF verursacht. Der Flug musste erst nach Luxor umgeleitet werden und konnte dann
               erst in RMF einfliegen, um dann für den durchzuführenden Rückflug bereit zu stehen. Die Verzögerung istvsomit eindeutig auf ein Ereignis, welches außerhalb des Einfluss und Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liegt, zurückzuführen"
              Um die Dienstzeiten der Crew einzuhalten musste man in München zwischenlanden und Personal wechseln und auftanken."Auch wenn es sich bei der unvorersehbaren Schließung des angeflogenen Airports nicht direkt um höhere Gewalt handelt, so ist die Verzögerung eindeutig ein Ereignis, welches außerhalb des Einflussund Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liegt, zurückzuführen und gemäßgesetzlicher Grjndlage ist ausdrücklich keine Ausgleichszahlung vorgesehen"

              So das ist fast der Originaltext von Germania....ich habe lediglich das Bedauern und die Bemühungen weg gelassen.

              Noch eine kurze Randbemerkung...ich verfüge nicht über dein Fachwissen und hab mich manchmal vielleicht etwas verkehrt ausgedrückt und ich weiß auch, das das geschriebene Wort anders rüber kommt, aber manchmal ...na, ja ich lass es lieber 😉

              Vielleicht hab ich mich jetzt klar ausgedrückt und du/man kann mit dem Geschriebenem mehr anfangen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2207

                @türkeirot
                Gerade wenn/weil du nicht über fachlichen Einblick verfügst sind alle Details der zur Beschwerde stehenden Angelegenheit maßgeblich für eine Einschätzung der Situation.
                Diese waren hier zahlreich und nicht wiedergegeben ... leider hattest du weit mehr als die Höflichkeitsfloskeln "weggelassen".
                :?

                Wie auch immer - mit "wir waren zu spät in block" ist es hier nicht getan.
                Maßgeblich ist der Umstand, dass Germania wegen traffic ihren (ursprünglich genehmigten) Slot scheinbar nicht erhielt - das ist im Falle a) in Minutenabständen unterschiedlich, b) nur durch den Zielflughafen zu bestätigen und c) tatsächlich ggf. ein Ereignis außerhalb jeglicher Beeiflussbarkeit durch die Airline.

                Ganz persönlich würde ich die Einrede aufgeben und die Kulanzerstattung dankbar entgegennehmen.
                Ausgenommen es geht dir um´s Prinzip ... dafür brauchst du dann aber wirklich Kohle und Eier ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • wuschel-gW Offline
                  wuschel-gW Offline
                  wuschel-g
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2208

                  Hallo,
                  vielleicht gab es dieseFrage schon einmal, aber ich habe sie nicht gefunden.
                  Wir haben vor mehreren Monaten eine Pauschalreise gebucht mit genannten Flugzeiten.
                  Jetzt 3 Wochen vorher bekommen wir eine Flugzeitenänderung für den Rückflug mit fast 8 Stunden später. Beim alten Flugplan wären wir um 15.10 Uhr in Frankfurt gelandet jetzt landen wir erst um 23.00 Uhr. Auch die Flugnummer hat sich geändert. Normalerwiese wäre das ja nicht so schlimm, aber mein Mann muß am nächsten Tag arbeiten und muß jetzt um einen weiteren Tag Urlaub kämpfen. Mit der alten Flugzeit wäre das kein Problem gewesen. Deswegen haben wir es ja auch gebucht. Kann ich auch bei so einer Verspätung mit Entschädigung rechnen? Übrigends eine Mitteilung warum umgelegt wurde bekamen wir nicht.
                  Danke schon mal für Eure Antworten.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • kiotariK Offline
                    kiotariK Offline
                    kiotari
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2209

                    Bei der Reisebuchung stand doch bestimmt zu den Flugzeiten dieser Hinweis "vorraussichtliche Flugzeiten" ?
                    Und wie heißt es dann die genauen Flugzeiten stehen in den Reiseunterlagen mit den Tickets .
                    Es steht Dir also keine Entschädigung zu .

                    LG

                    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2210

                      Der passendere Thread zur Thematik: Hier 😉

                      Nichts desto trotz ist eine Verschiebung von 8h nicht ohne Begründung hinzunehmen, das hat der BGH jüngst so entschieden.
                      Allerdings lässt sich eine "Entschädigung" nur schwerlich verargumentieren, da sich der Aufenthalt am Urlaubsort ja verlängert; die einzige Option wäre daher eine Kündigung des Reisevertrages.
                      Da der Reisende mit Änderungen weiterhin rechnen muss, darf man von ihm ebenfalls erwarten, dass er die A-Backen zusammenkneift und ggf. nach einer kurzen Nacht zum Dienst erscheint, wenn die Reise so knapp an der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit gebucht wurde. Daraus ergeben sich ergo auch keine Argumente für eine "Entschädigung".

                      Fazit:
                      Auch nach dem als "bahnbrechend" gefeierten Urteil des BGH zur Verbindlichkeit der Reisezeiten ist ein Pauschalurlauber eher schlecht beraten mit der Haltung "deshalb (voraussichtliche Reisezeiten) haben wir das ja gebucht" ...
                      Änderungen bleiben an der Tagesordnung und die Möglichkeiten der Einrede reichen etwa von "0" bis "unkomfortabel".
                      :?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • GarffieldG Offline
                        GarffieldG Offline
                        Garffield
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2211

                        Jetzt auch mal der Garffi...

                        Wenn ich richtig gelesen habe hat "Mann" bei einer Flugverspätung von 2 1/2 Std. die Bobbeskarte gezogen d.h. man hat keinerlei Entschädigungsansprüche, da Ansprüche erst ab 3 Std. Verspätung bestehen.

                        Habe ich richtig verstanden ???

                        Jetzt habe ich noch folgendes gefunden:

                        """...haben die Passagiere aber Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Getränke, Essen, kostenlose Telefonate . Dies gilt bei Flugstrecken bis zu 1.500 Kilometer bereits ab zwei Stunden Startverzögerung..."""

                        Wir wurden komplett im Stich gelassen d.h. es gab auch nix...kann ich nachträglich einen Fresskorb geltend machen  😆   

                        Spässle beiseite...habs bei flight... probiert, gibt automatische Antwort "nicht ausreichend verspätet, wahrscheinlich besteht kein Entschädigungsanspruch."

                        Lohnt sich ein Schreiben an die Fluglinie???

                        "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"

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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2212

                          @garffield
                          Kommt darauf an - bei einer Pauschalreise beispielsweise werden die Versorgungsleistungen vom Veranstalter erbracht, in diesem Fall solltest du dich dort um die Erstattung deiner Kosten bemühen.

                          Bezüglich der Verspätung reichen sogar 2h 59min noch für die "Bobbeskarte" - wie mehrfach erwähnt auf der Grundlage der actual in block time, also dem Erreichen der Parkposition.
                          😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • Chris737C Offline
                            Chris737C Offline
                            Chris737
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2213

                            @ Garffield:

                            Bei einer Verspätung von nur geringfügig über zwei Stunden gibt es nach meinen Erfahrungen bei den meisten Airlines - wenn alles korrekt läuft - einen Gutschein für Essen und Getränke über 5 - 8 Euro. Manche Fluglinien lassen auch an jeden Passagier eine kleine Flasche Wasser und eine Packung Kekse oder ähnliches austeilen. Das heißt von diesem "Streitwert" reden wir hier. Ob sich deswegen ein Schreiben an die Fluglinie lohnt, ist Ermessenssache.

                            Gruß
                            Chris

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • GarffieldG Offline
                              GarffieldG Offline
                              Garffield
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2214

                              Ja, dann Danke Euch Beiden. Habe also richtig interpretiert und es bleibt bei der "Bobbeskarte"

                              Was die Verpflegung angeht, sei es nun der Veranstalter oder Airline, wegen nem Keks u. nem Wässerlie hake ich dann doch lieber das ganze als "dumm gelaufen" ab und weis nun auch...auch bei Condor gibts ein erstesmal  😆

                              "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • pzl64P Offline
                                pzl64P Offline
                                pzl64
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2215

                                Ich habe zwar meine Flugtickets bereits gebucht,  möchte aber trotzdem noch mal meine Risiken gegenüber einer Pauschalreise abschätzen :

                                1. Extremfall aschewolke o.a.: ich bleibe auf den hotelkosten sitzen,  Flugpreis wird erstattet oder ich werde später kostenfrei (ohne Entschädigung) nachgeflogen. Als pauschaltourist bekäme ich den kompletten hotelpreis erstattet (es geht auf die Malediven,  deshalb ist der hotelpreis nicht zu unterschätzen) 
                                2. Verspätung wegen höherer Gewalt: ich werde kostenfrei zu einem späteren Zeitpunkt nachgeflogen,  bekomme keine Entschädigung 
                                3. Verspätung wegen technischem defekt o.ä.: ich bekomme 600 Euro Entschädigung (über 3h).
                                4. Airline geht pleite: Geld für Tickets weg, ich muss einen neuen Flug buchen (habe aber eine Umbuchung-und insolvenzversicherung abgeschlossen) 
                                  5.???

                                Meine Frage: ist meine Aufstellung korrekt und habe ich ein Risiko vergessen? 
                                Da es um Flugzeiten geht,  hoffe ich,  daß ich hier richtig bin...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2216

                                  Du hast die Risiken eher überobligatorisch abgearbeitet ... 😉
                                  Zum einen ist die Aschewolke höhere Gewalt, es bedarf also keiner Wiederholung.
                                  Zum anderen ist die Entschädigung gem. VO(EG)261/04 vollkommen unabhängig von der Art der Buchung und der Anspruch in jedem Fall an die Airline zu richten - i.e. es gibt keinen Unterschied zwischen einer Buchung im EPV oder im Rahmen eines pauschalen Arrangements.
                                  Notfalls musst du dich selbst um Versorgungsleistungen kümmern, kannst sie allerdings im Nachgang von der Airline erstatten lassen.
                                  Welche "Risiken" die Hotelbuchung birgt hängt wiederum von der Art derselben ab.

                                  Edit:
                                  Falls dein Flug mit rechtzeitiger Ankündigung storniert oder verlegt wird, kannst du ihn mangels passender Alternativen nur canceln. Für ein alternatives Operating hast du dann selbst Sorge zu tragen - i.e. für die eventuellen Mehrkosten aufzukommen und ggf. die Stornokosten des Hotels selbst zu tragen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    Susy23
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2217

                                    Hallo,nun hatte es und auch erwischt...
                                    wir wollten am 11.05.2014 von Antalya um 20:05 wieder zurück nach Frankfurt fliegen.
                                    Unser Reiseleiter im Bus versicherte uns noch das unser Flug so wie gebucht Flügen Würde.
                                    Kaum am Flughafen angekommen srand dort nichts das eine Germania Maschine nach Frankfurt fliegt,sondern mit unserer Flugnummer stand, dass wir um 22Uhr nach Köln/Bonn fliegen würden.
                                    dies bestätigte uns man auch am Info-Schalter nur leider wusste keiner wieso das so war.
                                    genervt warteten wir die 4 Stunden das endlich das bording los geht.
                                    Um 22 Uhr!!!  War noch nicht mal ein Flugzeug von Germania zu sehen.
                                    Kein Mensch am Flughafen wollte uns sagen was da los war..
                                    um 23:30 kam das Flugzeug dann endlich und nach 1 weiteren Stunde flogen wir dann endlich los.
                                    Um 02:30 in Köln angekommen stiegen wir dann in den Bus der uns dann in 3 Stunden nach Frankfurt fahren.
                                    Um ca 6 Uhr Morgens kamen wir dann endlich am Frankfurter Flughafen an...Mit 7 stündiger Verspätung.
                                    Haben wir ein Recht auf Schadensersatz?

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                                      #2218

                                      @Susy
                                      Das hängt maßgeblich von der Ursache eurer Verspätung ab.
                                      Erste Hinweise können sich ergeben, wenn man die Flugnummer in die zur Recherche eines Anspruchs gem. VO(EG) 261/04 vorgesehenen Masken der einschlägigen Inkassoeinrichtungen einpflegt - deren Datenbanken spucken ziemlich zuverlässig aus, ob sich ein Anhalt zur Beschwerdeführung ergibt.
                                      Maßgeblich ist hier die Ankunft an der der tatsächlich gebuchten Destination - ich wage die Annahme, dass ein Anspruch wahrscheinlich ist.
                                      Der Grund, weshalb ihr durch den verspäteten Abflug nach CGN geroutet wurdet dürfte das Nachtflugverbot in FRA sein. Hier ist die Rechtsprechung zwar unterschiedlich, jedoch kann das bei der Abflugverspätung von deutlich mehr als 3h an  sich keine Rolle spielen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        #2219

                                        Hallo zusammen,

                                        da sich Reisebüro, Veranstalter und Airline darüber weder am Flughafen noch am Telefon mit mir unterhalten wollen, versuche ich es mal hier.

                                        Folgende Situation:
                                        Gestern Urlaubsrückflug aus Antalya nach Paderborn, wir sitzen bereits abflugbereit im Flugzeug und beim Verladen wird der Flieger beschädigt. Erstmal müssen wir 1,5 Stunden im Flieger auf dem Rollfeld warten, dann informiert und der Kapitän, dass das Flugzeug nicht so schnell zu reparieren sei und wir alle zurück ins Terminal müssen. Dort wird das weitere Vorgehen geklärt. Die Passagiere werden anschließend auf drei andere Maschinen aufgeteilt (2x Frankfurt, 1x Köln, 1x Hannover) und von dort geht es per Bus nach Paderborn. Den Tag gestern haben wir komplett auf dem Flughafen Antalya verbracht, alles lieg sehr chaotisch ab. Landung in Hannover heute Nacht gegen 2 Uhr. Dort fehlten fast jedem der "Umbucher" Gepäckstücke, schätzungsweise zwischen 30 und 50 Koffer, die entweder noch in Antalya stehen oder nach Köln/Frankfurt gehen. Diese haben wir dann dort als vermisst gemeldet, konkrete Infos konnte uns niemand geben. Ankunft in Paderborn heute morgen um 5:15 Uhr...

                                        Hier die Fakten:

                                        • 15 Stunden verspätete Ankunft am Ziel in Paderborn (statt 14:15 Uhr der nächste morgen um 5:15 Uhr)

                                        • Landung nicht am geplanten Airport, sondern woanders, dann Bustransfer

                                        • Verlust einer großen Anzahl an Gepäckstücken

                                        Ein Mitarbeiter von Condor war mit Ausnahme der Besatzung während der ganzen Zeit nicht zu sprechen, Ausnahme: ein scheinbar überforderter Herr, der die Situation versuchte, in Antalya zu managen. Wir fühlen uns total im Regen stehen gelassen, ich würde einfach gerne erstmal wissen, was ich nun zu tun habe. Überall heisst es "nur schriftlich".

                                        Folgende Fragen stellen sich kurzfristig:

                                        • Was ist mit dringend benötigten Dingen aus dem Koffer (bspw. Medikamente)

                                        • Wann und wie erfahre ich etwas über den verlorenen Koffer?

                                        • Sollte ich mich selber an den RV/Condor wenden oder gleich einen Anwalt dazu nehmen?

                                        • Welche Ansprüche habe ich gegenüber Condor?

                                        • Insbesondere: Was konkret wird ersetzt? -> Die Verspätung zieht einen Rattenschwanz von Umständen nach sich. Vor allem auch den Verlust von Zeit, die ich anders verwenden müsste. Da kurzfristig keine telefonische Beratung möglich ist, muss ich mich ja überhaupt erstmal mit der Thematik auseinandersetzen. Wieweit reichen hier die Schadensersatzansprüche?

                                        Wäre super, wenn jemand kurz helfen könnte...

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                                          #2220

                                          Beschädigungen bei der Abfertigung bzw. den routinemäßigen Flugvorbereitungen sind keine exkulpierenden "außergewöhnlichen Umstände". So entschied zumindest das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 29 C 2034/10 [21]).
                                          Demnach kann bei CONDOR eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 (€ 400 pro Person, ausgenommen Infants unter 2 Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz haben) geltend gemacht werden, diese ist direkt und persönlich an die Airline zu richten.
                                          Damit wären dann aber auch alle Forderungen erledigt und nicht etwa auch noch für verlorenes Gepäck sonstige Folgen der Störung Ansprüche anzumelden.
                                          Ein Anwalt nützt bei diesem Sachstand gar nichts, es sei denn du willst ihm die Beschwerdeführung übertragen und ihn dafür bezahlen ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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