Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ganz sicher.

Und machen kannst du´s natürlich, aber anderweitige Erstattungen im Zusammenhang mit der Verspätung werden dann eben wieder in Abrechnung gebracht.
Zudem ist der Koffer nicht "verloren" sondern ebenfalls verspätet. Medis musst du eben neu anschaffen und auch ansonsten ist ein "Schaden" durch eine verspätete Kofferzustellung auf der Heimreise wohl eher etwas schwer zu verargumentieren.Edit: Es muss also heißen, du kannst entweder bei der Airline ODER beim Veranstalter Entschädigung einfordern, aber nicht sowohl als auch - ich glaube kaum, dass man dir seitens der Hotline etwas anderes gesagt hat ...
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Es ist überall so und sehr normal, dass Ansprüche schriftlich zu stellen sind!
zu deinen Fragen:
Folgende Fragen stellen sich kurzfristig:
1.Was ist mit dringend benötigten Dingen aus dem Koffer (bspw. Medikamente)
- Es wird überall darauf hingewiesen, dringend benötigte Medikamente im Handgepäck mitzuführen -> Privatsache.
2.Wann und wie erfahre ich etwas über den verlorenen Koffer?
- Hast du nicht deine Kontaktdaten angegeben ( Adresse,Telnr.) und/oder nicht vereinbart ob man dir den Koffer nach Hause bringt? Hast du dort was Schriftliches mit einer Tel.nr.? - wenn ja--> anrufen.
3.Sollte ich mich selber an den RV/Condor wenden oder gleich einen Anwalt dazu nehmen?
- wie VS schrieb, Ansprüche an Condor direkt - schriftlich!
4.Welche Ansprüche habe ich gegenüber Condor?
- siehe Antwort VS ( 400,- € pro P. außer Infants .
5.Insbesondere: Was konkret wird ersetzt? ......
- siehe 4. -
Falls es meinem Beitrag an Präzision mangelte bedaure ich das selbstverständlich.
:?Alternativ zur pauschalen Entschädigung kann man auch "den Rattenschwanz an Umständen" belegen und zusätzlich den Ticketpreis fordern.
Das ist allerdings bei den wenigsten Pauschalreisen die günstigere Variante im Vergleich zur pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/04 und betrifft eher hochpreisige Tickets.Vom Veranstalter gibt es 5% eine Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung, jedoch nicht zusätzlich sondern fakultativ.
Mein ganz persönlicher Rat @dasp88:
Führe selbst Beschwerde mittels des hier schon mehrfach verlinkten Formulars.
Im Falle eines abschlägigen Bescheides kannst du die SÖP Schlichtungsstelle anrufen und brauchst immernoch keine Provisionen an Inkassounternehmen abzuführen.

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An CONDOR, wie erwähnt - die Erstattung via RV ist eher ein "Nasenwasser".
Steht doch schon alles wunderbar zum direkten Abruf im Thread ...?!Edit:
Die EU Fluggastrechte finden vollkommen ungeachtet der Buchungsart Anwendung, dienen der pauschalen Entschädigung bei schuldhaften Verspätungen oder Ausfällen und sind persönlich und direkt von der Airline zu beanspruchen. -
alles was vs geschrieben hat kann ich bestätigen...verwende das verlinkte Formular.
Obwohl ich der Meinung bin, das Condor selten zahlt ohne das der Klageweg beschritten wird.
Dies kann ich aus eigener Erfahrung berichten und man sollte auch einen längeren Atem haben. Bei uns hat es über ein Jahr gedauert bis wir eine Ausgleichszahlung erhalten haben.Gruß Antje
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Es geht allerdings weder schneller noch verleiht man seinem Ansinnen erheblich mehr Nachdruck wenn man bereits die Beschwerde von einem Juristen vortragen lässt.

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Schon richtig, man spart Arbeit - aber dies lässt sich der Anwalt bezahlen.

Häufiger als man annimmt sind schon die einfachen Beschwerden erfolgreich, in diesem Fall muss man i.d.R. selbst dafür aufkommen.
Es sei denn, die Airline hat versäumt über die Fluggastrechte zu informieren, dann können lt. Beschluss auch schon vorgerichtliche Kosten zurückgefordert werden.Für mich (ganz subjektiv!) geht mit der hier aktuell vorgetragenen Frage "... oder soll ich gleich einen Anwalt bevollmächtigen?" die Erwartung einher, dies könne das Luftverkehrsunternehmen beeindrucken und/ oder beschleunige die Abläufe; da dies nicht der Fall ist habe ich darauf hingewiesen.
Man kann sich Arbeit auch damit ersparen, eines der Inkassounternehmen zu beauftragen, wartet aber u.U. ebenso lang auf eine Regulierung und muss etwa 30% Provision (im Erfolgsfall) abführen.
Aus hier schon mehrfach genannten Gründen halte ich die persönliche Beschwerde für den besseren Weg. Sollte das Luftverkehrsunternehmen diese wegklatschen, kann man immernoch von den verschiedenen Maßnahmen und Hilfestellungen Gebrauch machen.
Ist allerdings meine ganz eigene Sichtweise - man kann ihr folgen oder jederzeit anders handeln. -
FLUGVERSPÄTUNG UND KEINE ENTSCHÄDIGUNG16.06.2014 16:53:15Ich bin in Urlaub geflogen in die Türkei.
Der Rückflug hatte 4 Stunden Verspätung.
Es sollte Hamburg Airways fliegen. Diese haten jedoch Tech Pobleme und haben daher die Neos Fluggesellschft geschickt.
Habe daher meinen anspruch gegen Hamburg Airways geltend gemacht (Siehe anlage)
Diese will den Fall aber nach 1Monat bearbeitungszeit Neos in die schuhe schieben (Siehe Bild).Was kann ich jetzt noch machen und ist das Richtig ???
Habe mit (Holiday Check gebucht.
PS: Fliegt nie mit Hamburg Airways, das ist ja keine ernst zu nehmende Fluggesellschaft.
editiert -
Ganz sicher ist dein letzter Satz total "over the top" und auch mit einem noch nicht erhellten Sachverhalt nicht gerechtfertigt ... unterlasse solche unfundierten Retourkutschen doch einfach!?
:?
Ich kann deinen Anhang (HK Antwort) nicht lesbar abrufen - ja, ich bin ein bisschen unterbelichtet aber somit muss ich diesen ausschließen bezüglich meines Kommentars.Dieser lautet:
Mit der Flugnummer HK5959 sollte deine Rückreise ungeachtet der operating airline um 10:55 ex ATY starten und um 13:05 in FDH landen.
Du kannst berechtigt eine Entschädigung gem. der VO(EG)261/04 genau dort fordern - und sie muss sich ggf. plausibel exkulpieren.
Ohne weitere Details zu kennen halte ich deinen Anspruch für ziemlich wahrscheinlich.
An der Methode zur Durchsetzung solltest du evtl. noch feilen ... :? -
vonschmeling:
Es geht allerdings weder schneller noch verleiht man seinem Ansinnen erheblich mehr Nachdruck wenn man bereits die Beschwerde von einem Juristen vortragen lässt.

Das kann man pauschal nicht sagen . Letztes Jahr hatten wir auf dem Hin und Rückflug Massiv Verspätung . Nach der Rückkehr gleich 2 Tage später zum Anwalt ( Rechtschutz hat es übernommen ) . Das ganze dauerte am Ende 4,5 Monate, ich war erstaunt das das so schnell ging . Denke schon das ein Fachanwalt mehr Druck ausüben kann , als eine Privatperson die das in Eigenregie durchführt .
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Gegenbeispiel:
Eine Beschwerde mittels Formular auf direktem Wege Fluggast -> Airline.
Bearbeitungsdauer 8 Wochen, volle Erstattung der Schadenspauschale.
Umgekehrt hat sich schon so mancher Fachanwalt beim "Druck ausüben" eine blutige Nase geholt. Einzelbeispiele lassen hier schlicht und einfach keine Ableitung einer "Norm" zu!Nichts kann man hinsichtlich dieser Fälle pauschal vorhersagen, nur sollten die Fluggäste, die nun leider keine RSV haben oder eben eine, die die Übernahme vorgerichtlicher Anwaltskosten ablehnt, sich nicht benachteiligt fühlen müssen - und müssen sie das imho auch nicht!

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Hallo,
ich habe da mal eine Frage . Ich denke das steht bestimmt hier schon irgendwo,aber auf der schnelle habe ich das nicht gefunden.
Ich habe vor vier Wochen eine Pauschalreise gebucht. Dort standen dann die Flugzeiten,natürlich unverbindlich . Gestern sind unsere Tickets gekommen und alles war gut. Keine Änderung, alles ist geblieben. Also kann es losgehen in 14 tagen!
Doch heute Nachmittag kam eine Email, dass sich die Flugzeiten und die Airline geändert haben.
Leider fliegen wir nicht mehr um 6 Uhr los, sondern um 15 Uhr und zurück nicht um 19 Uhr sondern um 11 Uhr!
Muss ich das hinnehmen? Auf den Tickets steht es nicht drauf, dass es unverbindlich ist.Könnt ihr mir helfen?
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Das Thema ist nicht mehr so einfach und es gibt wohl auch noch keine klare Linie, da es noch nicht wirklich Urteile dazu gibt. Aber nach meinem Rechtsverständnis (absoluter Hausgebrauch und relativ unfundiert! ) müssen die Veranstalter, welche bei Buchung voraussichtliche Uhrzeiten angeben, eine Verschiebung inzwischen vernünftig begründen können. Bei Euch erscheint sie mir sehr signifikant und sollten die ursprünglichen Flüge nicht nachweislich gestrichen worden sein, würde ich beim Veranstalter mal energisch nachhaken, denn ich denke, da ist ein Entgegenkommen seinerseits durchaus realistisch.
Solltest Du stornieren wollen, oder Sonstiges im Sinn haben und der Veranstalter geht nicht darauf ein, hilft wohl nur ein lizensierter Reiserechtberater...
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Insbesondere bei einer Änderung der Airline ist eine Nachfrage zur Begründung die richtige Maßnahme, und sei es nur um dem Veranstalter zu signalisieren "mach es dir nicht zu einfach!".
Hier wurde zudem im Kurzfristbereich gebucht, das bedeutet die Flugzeiten müssen bei der Buchung bekannt gewesen sein und nicht etwa noch nicht festgelegt.Sehr wahrscheinlich ergibt sich aus der Begründung nicht viel Anhalt, allerdings kann man auf seinen Anspruch auf Planungssicherheit verweisen und beispielsweise eine Erstattung von 1 Tagessatz der Reise vorschlagen.
Immerhin reden wir hier von insgesamt 17h Abweichung und nicht von einem Nasenwasser ... -
Okay danke.....Mal abwarten was kommt....
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Hallo!
Auch bei mir hat es eine Flugzeitenänderung zu meinen Ungunsten gegeben. So fliege ich bereits um 06.00 Uhr statt um 11.25 Uhr wieder zurück. Ok, damit kann ich leben, Flugzeiten sind unverbindlich.
Leider habe ich aber eine Zwischenlandung in Hannover und dann geht es erst nach Zweibrücken. Da ich Direktflug gebucht habe, möchte ich das nicht hinnehmen.
Ist man nicht verpflichtet mir einen anderen Direktflug als Alternative anzubieten?
Was soll ich unternehmen?