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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • pzl64P Offline
    pzl64P Offline
    pzl64
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2241

    Sieh dir mal die Definition von Direktflug an, insbesondere den Unterschied zum Nonstopflug...

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2242

      Exakt - es wurde ein Direktflug gebucht und genau dieser wird auch geliefert.
      😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Siegerland - CarstenS Offline
        Siegerland - CarstenS Offline
        Siegerland - Carsten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2243

        Tatsächlich, Direktflug kann durchaus auch eine Zwischenlandung beinhalten.
        Wieder was dazu gelernt. Also muß ich die Sachlage akzeptieren. oder?
        Wie sähe es bei einem Non-stop Flug aus?

        Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada

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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2244

          ...natürlich mußt Du es akzeptieren, denn Du hast ja nach wie vor einen Direktflug.
          Bei einem zugesicherten non-stop Flug wäre das anders... 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Fleurance13F Offline
            Fleurance13F Offline
            Fleurance13
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2245

            Ich bin gestern aus der Türkei heim gekommen. Beim Hinflug vor 1 Woche haben wir beim Check in erfahren, dass unser Flug 7 Stunden Verspätung hat. Am Flugticket stand zwar im linken Abschnitt die neue Bording Zeit, aber am rechten Teil, den Abriss den ich beim Einsteigen behalten darf, stand noch immer die alte Flugzeit. Ich habe die Dame am Check-In gebeten, mir eine Bestätigung mit der neuen Flugzeit zu geben. Die Dame weigerte sich und meinte, von ihr bekommen wir das nicht.

            Nach 1 Woche finde ich natürlich auch über die Ablugzeiten im Internet nichts mehr. Muss ich bei Einreichung für Entschädigung irgendwie beweisen, dass der Flug Verspätung hat, denn in der Hand habe ich derzeit nichts. Ich denke aber, wenn es vor Gericht ginge könnte der Richter ja wohl die erfolderlichen Auskünfte bei der Fluglinie einfordern oder?

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            • Chris737C Offline
              Chris737C Offline
              Chris737
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2246

              "Beweisen" muss man eine Verspätung nicht - es ist auch nicht üblich, dass am Flughafen darüber eine Bestätigung ausgestellt wird. Die Daten sind auch im Nachhinein noch nachzuvollziehen. In sofern muss bei der Anforderung einer Entschädigung kein Nachweis erbracht werden.

              Gruß
              Chris

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2247

                @Fleurance13
                Die sog. actual in block time wird im Rahmen der Flugdaten am Ankunftsflughafen erfasst. Führe einfach Beschwerde bei der Fluglinie und warte ab was sie antworten, nicht jeder Fall muss vor Gericht entschieden werden.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • zeron161Z Offline
                  zeron161Z Offline
                  zeron161
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2248

                  Ich habe da mal eine Frage an die Experten.
                  Wie wird eine Flugverspätung eigentlich korrekt definiert?

                  Wir sind am Sonntag von Mahon nach Hamburg geflogen, geplante Abflugzeit 14:10 Uhr tatsächliche Abflugzeit 17:30, also 3 Std. 20 Min. Später.

                  Geplante Ankunftzeit 16:45 tatsächliche Ankunftzeit 19:20.
                  Hier ergibt sich eine Differenz von 2 Std. 35 Min.

                  Niveau ist keine Creme.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Rhodos-PeterR Offline
                    Rhodos-PeterR Offline
                    Rhodos-Peter
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2249

                    ... ich bin leider kein Experte, aber "fremde Federn" findest Du u.a. hier

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2250

                      @zeron161
                      Maßgeblich ist - wie hier schon mehrfach erwähnt! - die sogenannte actual in block time, also der Stillstand der gears auf der Parkposition.
                      Diese wird im Rahmen der Flugdatenerfassung dokumentiert und ist auch beim Ankunftsflughafen verfügbar.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      • mkfpaM Offline
                        mkfpaM Offline
                        mkfpa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2251

                        OT: Eine Diskussion ueber die "actual in block time" waere bei unserer letzten Verspaetung interessant geworden. Denn da ist der Flieger ueber die Parkposition hinausgerollt und es dauerte gut 20 Minuten bis er auf die richtige Position zurueck geschoben wurde. 😆

                        Aber bei irgendwas um die 16 oder 17 Stunden Verspaetung hat das keine Rolle mehr gespielt.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2252

                          @zeron161
                          Bitte melde dich, wenn deine Frage unvollständig beantwortet wurde.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                          • zeron161Z Offline
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                            zeron161
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2253

                            @ V.S.
                            Maßgeblich ist - wie hier schon mehrfach erwähnt! - die sogenannte actual in block time, also der Stillstand der gears auf der Parkposition.

                            So ganz verstanden habe ich es noch nicht ❓
                            Ist damit jetzt das gesamte Zeitfenster "Parkposition Abflughafen" incl. der  Check in Prozedur bis "Parkposition Ankunft" Check out zu verstehen?

                            LG

                            Niveau ist keine Creme.

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                            • mkfpaM Offline
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                              mkfpa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2254

                              Du nimmst die Zeitdifferenz zwischen urspruenglich angegebener Ankunftszeit bis tatsaechliches erreichen der Parkposition am Zielflughafen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2255

                                Genau, die Angabe der geplanten Ankuftszeit ist die scheduled in block time, die tatsächlich Ankunftszeit die actual in block time.
                                Man hat entschieden, diesen Zeitpunkt (bzw. die Differenz zwischen SIBT und AIBT) als maßgeblich für die Inanspruchnahme einer Entschädigung gem. der VO zu den Fluggastrechten heranzuziehen, das ganze Prozedere danach wird vernachlässigt.

                                Das spielt natürlich nur dann eine Rolle, wenn die Verspätung knapp über dem maßgeblichen Mindestwert liegt. Bei einer um 9h verpäteten Ankunft beispielsweise braucht man solche Fisimatenten nicht zu berücksichtigen.
                                😉

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • BAfHB Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2256

                                  Hallo,
                                  folgendes, wir haben am 25.Mai 2014 für September 2014 eine 7 tägige Flugreise in die Türkei gebucht.
                                  Ein wichtiger Grund war der Rückflug, der erst um 22:35 in Antalya starten sollte. Also hätten wir wirklich 7 Tage, da erst gegen 18:00 Uhr Abholung am Hotel.
                                  Gebucht angezahlt alles schick. Jetzt die Post, Rückflug gestrichen mit der gebuchten Airline gestrichen.
                                  Alternative Rückflug 11:10 Uhr von Antalya und nicht wie der Hinflug nach Berlin-Schönefeld sondern Hamburg.
                                  Dafür einmalig 30,00€ auf die Buchung (nicht Personen) und Bahntickets.
                                  Habe mehr Entschädigung gefordert da uns ein Tag fehlt, wir haben nur 6 Tage!!!
                                   Frage: Soll ich die Reise buchen unter dem Aspekt das ich mir weitere Schritte vorbehalte?
                                  Oder
                                  Bin dankbar für Tipps.

                                  Habe auf mein Problem noch nicht die richtige Antwort gefunden...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2257

                                    Der Irrtum liegt im "wichtigen Grund" ...
                                    Wenn du nicht einverstanden bist mit der Änderung kannst du vom Vertrag zurücktreten, ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht jedoch nicht.
                                    Maximal wird eine Kulanzgutschrift von einem halben Tagessatz der Reise angeboten, das wurde hier allerdings schon x-mal beschrieben.
                                    😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • Alfred_TetzlaffA Offline
                                      Alfred_TetzlaffA Offline
                                      Alfred_Tetzlaff
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2258

                                      Ihr habt sechs Nächte gebucht und sechs Nächte bekommen. 😉

                                      2015, Porto Angeli, Rhodos
                                      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • BreitbachB Offline
                                        BreitbachB Offline
                                        Breitbach
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2259

                                        ...und es würden wohl auch 7 Tage zusammenkommen auf der Rundreise durch D.
                                        Das muß man schon mögen oder vom Vertrag zurücktreten.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2260

                                          @Breitbach
                                          Wo bitte siehst du da eine "Rundreise" durch D???
                                          Die Fahrt von HAM nach Berlin Hbf dauert zu dieser Tageszeit etwa 2h15min.
                                          Und die Beschwerde dreht sich um den 7ten "Urlaubs"tag, dessen man sich beraubt sieht.

                                          Hier noch einmal der Hinweis:
                                          Die Reisetage gelten nicht als Erholungstage, insofern kann man den Reisepreis nur unter bestimmten Voraussetzungen mindern - beispielsweise der einer erheblich gestörten Nachtruhe.
                                          Dies ist der Fall, wenn der Abflug kurzfristig von 16:00 Uhr am Nachmittag auf 6:00 Uhr in der Früh vorverlegt wird und man somit um 3:00 Uhr am Flughafen erscheinen muss.

                                          BAfH hat jedoch einen Rückflug um 11:10 Uhr erhalten und kommt anstatt um 0:40 Uhr nun schon um 13:20 Uhr in HAM an. Da allerdings SXF gebucht wurde, hat er die Möglichkeit den Reisevertrag zu kündigen und Anspruch auf die Erstattung des Erlangten in voller Höhe.
                                          Eine Entschädigung - wurde sie beziffert? - wie verlangt muss nicht bezahlt werden, schon die Bahntickets sind ein ausreichendes Alternativangebot. Zudem wird eine Gutschrift von € 30 auf den gesamten Reisepreis angeboten.

                                          Es bleibt BAfH unbenommen, mit dem Veranstalter nachzuverhandeln und alternative Flüge nach SFX am Reisetag vorzuschlagen. Das hat zuweilen tatsächlich befriedigende Ergebnisse erbracht.
                                          Fruchtet das nicht, dürften weitere Bemühungen vergeblich sein.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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