Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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welche Institutionen/Dienstleister meinst bzw.kennst du die solche "Forderungen/Anfragen" durchsetzen?
Falls hier nicht erlaubt zu nennen gern per PN.Lg Antje
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@krabel
Die namentliche Nennung solcher Unternehmen auf Forenebene ist kein Problem und wäre sogar hilfreich, da es sicherlich noch mehr Interessenten an dieser Thematik gibt.

Edit:
Stimmt exakt was mk116 schreibt - das hatte ich an anderer Stelle ebenfalls zur Erklärung dieses Urteils gepostet. Bleibt auch nur ein Platz in der betreffenden Maschine unbesetzt, kann sich die Airline darauf berufen, das Ticket nicht mehr weiterverkauft zu haben und wäre das Urteil wertlos zur Argumentation. -
z. B. bei Flug-Storno - http://www.flug-storno.de/
da ja von 400,-- Euro Steuern und Gebühren auszugehen ist, lohnt sich das schon m. M. nach.
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@vs...die website die Krabel mir schickte lautet:www.flug-storno.de
jetzt nocheinmal eine zu klärende Frage der Hin und Rückflug nach Amerika kostet 611,-
Davon entfallen auf den Flugpreis 205,- Steuern/Gebühren 406,15
Der Flug wird nicht anzutreten sein bzw.soll storniert werden. Laut Airline sei dieser Flug nicht stornier und nicht erstattbar...soweit verstanden.Aber hat meine Tochter nicht Anspruch auf die Erstattung der Steuern und Gebühren, die ja 2/3des Gesamtpreises ausmachen ? Den kompletten Preis zu bekommen habe ich schon abgeschrieben.
Aber zumindest die Steuern/Gebühren sollte es doch zurück geben oder schließt ein nicht erstattbarer Tarif auch die Gebühren/Steuern mit ein.Gruß Antje
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sorry, das war mir ja eben noch nicht klar...wenn uns das Airfrance erstatten würde wären wir ja mehr als zu frieden.

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Habe eben mit einem Mitarbeiter von Airfrance telefoniert. Dieser sagte mir wortwörtlich, das es kein erstattbarer Tarif ist und auch nichts von den Steuern und Gebühren zurück bekommen würden.
Das widerspricht sich definitiv mit den Aussagen hier im Forum :? -
@türkeirot
Es steht VOR der Buchung fest, welcher Tarif erstattbar ist oder nicht.
Die Tarifinformationen kann man VOR dem buchen lesen und sollte sie sich ausdrucken.
Hinterher diskutieren, ist meist zwecklos.
Die Steuern und Gebühren werden rückerstattet.
Habt ihr den Flug schon storniert? (Bitte darauf achten, Stornierung ist immer möglich!), wenn nicht, tut das und verlangt eine Stornorechnung.
Darauf sollte alles ausgewiesen sein - eben auch welche Strecke einen nichterstattbaren Tarif hatte, Steuern und Gebühren sind extra auszuweisen und die gibt es auch zurück - auch von der Air France!
Über wen hast du denn gebucht? -
Darf ein Reiseveranstallter immer noch OHNE !!!!!!!!! besonderen Grund die Fluggesellschaft und Flugzeiten nach der Buchung ändern oder ist die Änderung, dass das nicht mehr möglich ist, nun rechtskräftig?
Und darf er aus einem extra ausgesuchten NON-STOP Direktflug ohne Zwischenlandung (z.B. Frankfurt - Antalya mit Condor) im Nachhinein einen mit Zwischenlandung (z.B. Frankfurt - Istambul - Antalya mit Türisch Airlines) machen?
Hierzu habe ich leider nur widersprüchliche Informationen im Internet gefunden und dieer Thread ist so dick...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Ja, er darf die Flugzeiten ändern. Wenn es sachliche Gründe gibt. Z.B. den, dass die Airline den Flug jetzt statt um einige Stunden früher oder später durchführt, oder ihn ganz storniert.
Auch die Gesellschaft darf sich ändern.
Es kann sogar sein, dass die Flugzeiten und die Flugnummer gleich bleiben, aber die Fluggesellschaft eine andere mit der Durchführung beauftragt hat. Kann sogar bei einem selbst gebuchten FlugpassierenUnd ein Direktflug kann auch Zwischenlandungen beinhalten. Was Du meinst ist ein Nonstopflug. Den Du nur äusserst selten bei einer Pauschalbuchung bestätigt bekommen wirst.
Aber das wird doch im Wochenrythmus hier im Forum durchgekaut, das kann Dir doch nicht völlig verborgen geblieben sein! Auch den ganzen Thread musst Du nicht lesen, 10, 15 Seiten dürften völlig ausreichend sein.
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Bei der Buchung steht:
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Airline: Condor
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die Flugzeiten und Dauer (es kann also nur Non Stop Flug sein)
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es fehlt der Hinweiß auf eine Zwischenlandung, welcher sonst immer kommt
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die Flugnummer, die auf der Condorseite die selber Nr ist und aus der klar ein Non Stop Flug hervor geht (Condor fliegt nur drekt ohne ZWL)
Da der Flug täglich ab Frankfurt oder Leipzig von Codor geflogen wird, immer die selbe Uhrzeit, darf es doch eigtnlich nicht mehr sein, dass der RV im nachhinein noch etwas ändert OHNE BESONDEREn GRUND....
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Wenn die Condor den Flug verschiebt, storniert oder beschliesst, einen Zwischenstop einzulegen, eben doch. Das ist der besondere Grund.
Nur weil bei der Flugnummer üblicherweise keine Zwischenlandung stattfindet, entsteht kein Anspruch auf einen Nonstopflug.Ganz sicher ist auf der Reisebestätigung auch kein Nonstopflug bestätigt. Die Abflug- Ankunftszeiten auf der Bestätigung sind immer noch voraussichtlich, so steht es auch im Urteil.
Und die Condor darf auch eine andere Gesellschaft mit dem Flug beauftragen.
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@herbertfringes
Es gibt keine Änderung, die das "verbietet" - eine solche wäre auch vollkommen wirklichkeitsfremd.
Falls dein Veranstalter allerdings eine sogenannte unzumutbare Änderung beim Leistungsteil Flug vornimmt (dazu gehört beispielsweise die Umwandlung eines Direktfluges in ein Via-Operating) kannst du kündigen und hast Anspruch auf die Erstattung der gesamten Zahlungen. -
@de la diva,
also meine Tochter hat den Flug direkt über die HP von Airfrance online gebucht. Wenn ich dabei gewesen wäre hätte ich sicherlich auf die Tarifinfos geachtet...aber sowas von

Nein der Flug ist noch nicht storniert, aber der Tip mit der Stornorechnung ist gut...danke.
Laut dem "Servicecenter"von AF ist angeblich nur der Rückflug stornierbar bzw.erstattungswürdig ...man sagte mir das dabei aber nur total wenig bis gar nix rum kommen würde...was man glauben kann oder nicht.Unsre Tochter studiert auswärts und wenn sie demnächst zu Hause weilt werden wir das vor Ort besprechen.
Das nächste "Problem" wäre, wenn man eine Stornorechnung anfordert wo schickt man die hin? Habe bis jetzt nur eine Postadresse, Fax in Großbritannien gefunden
Das Kontaktformular ist auch nicht besonders hilfreich. Vielleicht hat da jemand eine Idee/Erfahrung.
Auf dem Ausdruck von der Flugbuchung ist auch nix zum Tarif zu finden...eine Seite weiter war u.a.der Flugpreis mit 205,- und Gebühre/Steuern mit 406,- ausgewiesen...mehr nicht.LG Antje