Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Mal angenommen:
Ich erhalte heute eine Mitteilung von Airberlin, das sich unser Flug im November um 5 Minuten (in Echt!!!) verschiebt.
Gebucht wurde direkt bei AB also "Nur Flug" Direktplatzverkauf.
Hätte ich nun "theoretisch" das Recht ohne Kosten zu stornieren?
Hintergrund:
Die Neubuchung wäre heute wesentlich billiger und da wir zu dritt fliegen würde sich das schon ordentlich bemerkbar machen.
Gruß
Dirk -
Als zumutbar gelten je nach Strecke 2-3h, das müsste einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen.

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Das Amtsgericht Frankfurt hat ein interessantes Urteil gefällt. Bei der Ausgleichszahlung für Flugverspätungen muss bei Zwischenlandungen die gesamte Strecke als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.
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Hallo an alle, hallo Vonschmeling,
zur Erinnerung: MS FRA-Cai-LXR 8h Verspätung am Zielort (S. 214 ff., 27.4.2014)
Daraufhin RA beauftragt, Egyptair bot 200,- EUR p.P. aus Kulanz, Angebot abgelehnt, da MS keine höhere Gewalt nachweisen konnte.
RA klagt daraufhin gegen Egyptair.Heute Post vom RA: Hurra !!!!!!!!!!!!
Egyptair erkennt beim Amtsgericht Frankfurt die Entschädigungssumme von insgesamt 800,- EUR (400,- EUR p.P.) an. Das Amtsgericht erließ daraufhin ein Anerkenntisurteil.
RA setzt nun bei MS Zahlungsfrist (20.8.) bzw. droht mit Zwangsvollstreckung.Also an alle, nur Mut, eine Klage lohnt sich.
Steffen
P.S. Dies war ja eine Pauschalreise über Ecco-Reisen. Beim RV läuft auch noch eine Anfrage zwecks Schadensersatz. Ist das jetzt hinfällig oder hat das eine nichts mit dem anderen zu tun?
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@Steffen59
Die Forderung an den Veranstalter ist hinfällig, da sie von der Entschädigung gem. VO(EG)261/04 abgerechnet würde.
Eine Causa kann nicht vielfach entschädigt werden sondern gilt immer nur die maximale Rate. -
Hallo zusammen,
würde gerne eure Meinung erfragen ob folgender Sachverhalt Chancen auf Entschädigung beinhaltet.
Wir, Familie zwei Erwachsene und zwei Kinder hatten unseren Urlaub in Ägypten (Marsa Alam) verbracht.
Unser geplantes Rückreisedatum und Abflugsdaten war der 09.08.2014 um 10:20,
Ankunft in Leipzig der 09.08.2014 um 14:20.Der Transfer zum Flughafen erfolgte noch ganz normal, jedoch gegen 8:00 dort angekommen wurden wir nicht ins Flughafengebäude gelassen sondern standen erstmal völlig unwissend vor dem Gebäude.
Nach etwa einer halben Stunde wurde uns mitgeteilt das der Flieger nicht fliegt, eine Erklärung weshalb gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Etwa eine Stunde später saß der komplette Flieger in drei Bussen und wurde in ein naheliegendes Hotel gebracht wo wir Zimmer bekommen haben.
Uns wurde mitgeteilt das wir am Abend gegen 19:00 weitere Informationen erhalten würden. Gegen 19:00 kam dann die Info Abholung 21:30 am Hotel.
So kam es, dass wir dann gegen 22:30 am Flughafen waren und einchecken konnten. Allerdings flogen wir nicht wie gebucht nach Leipzig sondern nach Hannover und von dort würde es dann mit Bussen weiter nach Leipzig gehen.
Abflug war dann ca. 0:30 am 10.08. also 14 Stunden verspätet.
Ankunft in Hannover gegen 4:30.
Abfahrt der Busse nach Leipzig 5:30 und Ankunft dort 8:00. So das wir insgesamt ca. 17,5 Stunden verspätet in Leipzig ankamen. Die Airline um die es sich handelte ist die Sunexpress, als Grund wurde uns ein technischer Defekt genannt, bei dem das Flugzeug in der Türkei auf ein Ersatzteil für das Triebwek warten musste.Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Beste Grüsse Steffen
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Ich vermute XG, also Sunexpress Germany ...
Beste Aussichten auf eine Entschädigung in Höhe von €600 pro Ticket (ausgenommen No-Seat Babies), führe Beschwerde direkt bei der Airline und berufe dich auf die VO(EG)261/04 zu den Fluggastrechten.
Es genügen die Angaben Flugnummer, Reisedatum, geplante und tatsächliche Ankunft in Leipzig, betroffene Personen, den übrigen "Roman" kannst du getrost weglassen.

Ein technischer Defekt exkulpiert die Airline in 99,99% der Fälle nicht.
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@vonschmeling, vielen Dank für deine Antwort.
Das gibt mir doch schon mal jede Menge Hoffnung.
Werde es dann demnächst mit meiner Frau in Angriff nehmen. Hoffe doch das dazu kein Anwalt nötig sein wird, bin sonst jemand der mit allen klar kommt.
Und ja es war XG, also Germany.
Aber jetzt wird erst mal Schlaf nachgeholt.Beste Grüsse
Steffen -
Bei der Abflugzeit war klar, dass ihr nicht direkt nach LEJ verbracht werden könnt, es herrscht dort ein Nachtflugverbot von 23:30 bis 5:30 für Passagiermaschinen.
HAJ war quasi die beste Alternative ...
Für den Anspruch spielt das natürlich keine Rolle, ich erwähne es nur der Vollständigkeit halber.Für die Einrede hast du ab heute 3 Jahre Zeit - ich würde das allerdings nicht ausschöpfen.
Ob´s ohne Anwalt geht kann man schlecht vorhersagen - falls du dich nur sehr oberflächlich mit der Angelegenheit befassen willst, sind die einschlägigen Inkassounternehmen wie euclaim, fairplane oder flightright eine Option.
Die verlangen allerdings eine Erfolgsprämie von ca. 25-30%, du hast aber immerhin keinen direkten Kontakt mit dem zu beanspruchenden Luftverkehrsunternehmen - was für einen sehr friedfertigen Zeitgenossen durchaus ein Argument sein kann.
Die "bad cops" geben dann die Bevollmächtigten, du musst quasi nur eine Maske im Internet ausfüllen was zumeist etwa 5min Zeit kostet.

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Hallo,
gerade stellt sich mir eine Frage, nachdem ich den Beitrag von Familienbande001 und die Antwort von vonschmeling las:
Welche Distanz genau bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung?
Die Verordnung ist mir klar, jedoch habe ich gerade mal nachgeschaut, wie die Distanz zwischen Marsa Alam und Leipzig ist: knapp unter 3.500km! Hannover wiederum, was eigentlich angeflogen wurde, liegt über den 3.500km - ich dachte, das Endziel sei ausschlaggebend!? Oder ist es der Flughafen, der letztendlich angeflogen wird, auch wenn es nicht der eigentlich gebuchte war? In diesem Fall wäre das ja von Vorteil, in anderen Fälle könnte sich das aber auch nachteilig auswirken.
Und zählt immer die Luftlinie? Denn die eigentlich geflogene Route ist ja immer länger als die Luftlinie.VG
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Hallo v.s.,bitte schau mal in deine PN,hast meine Nachricht noch nicht gelesen

l.G. Waldschrat -
Hallo, ich hoffe hier bin ich mit meiner Frage richtig,
Ich hatte bei meinem letztem Urlaub zum ersten mal ein paar Ärgernisse.
Geplanter Abflug am 24.7.14 um 17:30 Uhr, Tatsächlicher Abflug am Folgetag 25.7.14 um 7:00 Uhr. (Condor)
Ich bin gerade dabei die Fluggesellschaft anzuschreiben mit allen Nachweisen ect.
Meine Frage lautet jetzt, kann ich durch die versäumte Hotelübernachtung am 24.7.14 auch beim Reiseveranstalter Schadensersatz fordern? Schuld war ja die Fluggesellschaft…
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
MfG
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Gerade mal acht Beiträge vorher wurde deine Frage bereits beantwortet.
"vonschmeling:" wrote:
...Die Forderung an den Veranstalter ist hinfällig, da sie von der Entschädigung gem. VO(EG)261/04 abgerechnet würde.
Eine Causa kann nicht vielfach entschädigt werden sondern gilt immer nur die maximale Rate. -
Die Fluggesellschaft bedarf keines "Nachweises", es genügt die Angabe der Flugnummer, der Reisedaten und der Namen der betroffenen Passagiere; wahlweise kann man eine Kopie des Boardingpass beifügen. Das reicht vollkommen, denn
alles weitere ist im Rahmen der Flugdatenerfassung leicht zugänglich für das Luftverkehrsunternehmen und muss nicht etwa vom Fluggast beigebracht werden.Das wiederum ist bereits nur 5 Beiträge vor deinem nachzulesen ...

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Bei Condor kann man sogar online reklamieren:
Maske ausfüllen, Flugverspätung über 3 h ankreuzen und den Ausgleich nach EU-Fluggastrecht anfordern.
https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/kontakt/buchung-flug/reklamation-zum-durchgefuehrten-flug.jsp -
Am 18.08.14 fliegen wir in die Türkei in den Urlaub. Lt. Buchung geht der Hinflug um 19.40 Uhr von Berlin-Schönefeld los. Nachdem ich die Reiseunterlagen gestern per Mail bekam, verschiebt sich der Abflug auf 22:15 Uhr. Wir landen um 02:30 Uhr in Antalya. Ehe wir das Gepäck bekommen und dann nach ca. 3 Stunden Transferzeit in Alanya sind, ist es ca. 06:30 Uhr. Dadurch ist es ganzer Urlaubstag und auch die erste Nacht futsch. Lohnt es sich eine Forderung an den Reiseveranstalter anzumelden und hätte dies Erfolg, weil ja die Nachtruhe beeinträchtigt ist?
mfG
Semmel -
@cliffideo
Danke für den Tipp, unglücklicherweise brauchten wir das genau dieses Jahr. Mal abwarten, was nun weiter passiert.