Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
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Der Hinweis des Veranstalters ist doch schon gegeben, wenn in der Hotelbeschreibung steht: voraussichtliche Eröffnung am... oder geplante Eröffnung am...
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@Computerangsthase
Zum Thema "deutliche Hinweise" - ein weiteres Beispiel:
Erfolgen nicht - was Flugzeiten, Streckenverlauf und Airline betrifft - überaus deutliche Hinweise auf die "Voraussichtlichkeit", auf Änderungsmöglichkeiten ? Sowohl hier bei HC als auch bei anderen Vermittlern als auch im RB vor Ort ?
Deutlicher können die Hinweise nicht sein. :?
Wählen nicht dennoch viele Urlauber ihre Reise nach den Flugzeiten, etc. aus und berichten im Nachhineien hier empört bezüglich Verschiebungen o. ä. ?
M. E. wird gelesen / wird verstanden, was verstanden werden möchte - da helfen auch keine dicken Warnhinweise.
Weiterhin: M. E. kennen sich recht viele Urlauber aus, was die AGB betrifft und wissen sehr wohl, dass ihnen im Fall einer Nichtfertigstellung etwas "Gleichwertiges" zusteht - wobei gleichwertig natürlich im Auge des Betrachters liegt und ev. nicht in Betracht gezogen wird, dass auch sternidentische Hotels erhebliche Preisunterschiede aufweisen und man in diesem Fall eben nicht um eine Zuzahlung herum kommt. -
Ich würde sogar wetten, dass er, egal ob im Katalog oder im Internet, ungelesen bleibt. Genau wie die Hinweise auf vorraussichtliche Flugzeiten und die Möglichkeit, dass diese geändert werden können, genau wie die AGB und deren Hinweise auf Stornobedingungen und Anzahlungshöhe.
Falls das jemand nicht glaubt, möge er die zahlreichen Beiträge im Forum mit dem Tenor "Abzocke", "Betrug", "Beutelschneiderei", "Mein Urlaub ist zerstört" zu genau diesen Themen lesen! -
das sehe ich so, wie es @abholl treffend beschrieben hat.
was nützen die ganzen infos und "warnungen", wenn sie doch keiner liest.
mich würde allerdings auch mal interessieren, ob denjenigen, die ein noch zu eröffnendes hotel gebucht haben, bewußt war, dass der ausgerufene preis ein "einführungspreis" war.?
ist die preisdifferenz so deutlich , dass man sich als buchender schon denken muß : "irgendwo muß ein haken an der sache sein?" -
Und zuzahlen für ein vergleichbares Ersatzangebot werden wohl die wenigsten wollen, wenn das gebuchte Schnäppchen nicht fertig wird.
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Computerangsthase,
ich möchte noch was zur "vehementen Verteidigung der Veranstalter" meinerseits, die Dir aufgefallen sein, sagen.
Zum einen, woran machst Du das fest? Zum anderen, wieso sollte ich als User dieses Forums nicht die Freiheit haben, auch mal andere Aspekte der wirtschaftlichen Vorgänge rund um Reisen zu beleuchten, wenn sich schon die meisten nicht die Mühe machen, mal darüber nachzudenken?
Falls Du wider die Realität andeuten wolltest, dass ich von einem oder gar mehreren Veranstalter bezahlt werde, kann ich Dich beruhigen, mein Geld kommt aus ganz anderen Quellen, die ich Dir ganz sicher nicht offenlegen werde.
Ich bin aber als freiheitsliebender Mensch und auswahlverwöhnter Verbraucher, der gewohnt ist, auch mal über den eigenen Tellerrand Richtung Horizont zu blicken, durchaus daran interessiert, dass übertriebene Regulierung nicht Preise und Angebot verdirbt.
Und Wettbewerb, der wie bekannt, für echte Marktpreise und vielfältiges Angebot sorgt, kann nunmal ohne Werbung nicht funktionieren. Keiner wird die Negativpunkte seines Produkts rausstreichen, genau wie keine Frau auf der Suche nach dem Mann fürs Leben mit ungewaschenem Haar und den Kellerputzklamotten zum Rendezvous auftauchen würde. -
Urlauber61 wrote:
Und zuzahlen für ein vergleichbares Ersatzangebot werden wohl die wenigsten wollen, wenn das gebuchte Schnäppchen nicht fertig wird.
... auch nicht müssen, wenn die Situation "nicht fertig" denn eintritt!
Zuzahlen müssen ggf. nur die, die mutmaßen, dass die Eröffnung nicht wie geplant/erhofft klappen wird und im Vorwege um eine Kulanzumbuchung ansuchen.
Das ist wichtig und hier schon oft falsch interpretiert worden.
S.h. Beispielrechnung von @Bulgarienfan ... da wird die Verschiedenheit der Ansprüche sehr deutlich.
Streng genommen besteht für einen Kunden also "kein Risiko", er bleibt weder auf Kosten sitzen, noch ohne Alternativangebot. Die Preisgestaltung ist ähnlich günstig, wie z.B. bei Roulette-Offerten, und wie diese setzt sie eben auch eine gewisse Flexibilität bezüglich der Bleibe voraus. -
@abholi
da Du mich direkt angesprochen hast hier meine Antwort.
Es würde mir nicht im Traum einfallen Dir zu unterstellen von Veranstaltern bezahlt zuwerden.
Derartige Verdächtigungen mag und mach ich nicht.
Mir ist nur aufgefallen, dass Du eben vehement nicht nur Veranstalter sondern Unternehmer allgemein verteidigst.
Sei Versichert, dass ich der letzte sein werde der Dir dein Recht auf freie Meinung beschneiden will.
Ansonsten ist von mir zu dem Thema alles geschrieben. -
Ich verteidige da niemanden, sondern ich zeige lediglich eine andere Sichtweise des selbe Themas.
Nein, ich bin auch kein Unternehmer, nicht mal selbstständig, finde aber, dass jeder für seine Arbeit bezahlt werden sollte. Und das geht halt nicht, wenn Unternehmen letztlich draufzahlen. Grade in einem Dienstleistungssektor wie der Reisebranche stehen viele Arbeitnehmer hinter den hier gerne gescholtenen Veranstaltern, Hotels und anderen Dienstleistern. Die sollen auch eine faire Bezahlung erhalten, die jeder der hier meckernden Verbraucher doch auch gerne für sich in Anspruch nimmt!
Zugleich habe ich - offensichtlich im Gegensatz zu vielen anderen - durch Informationsbeschaffung und eigenes Nachdenken, erkannt, dass es eben gewisser Grundvoraussetzungen bedarf, um im wirtschaftlichen Miteinander für beide Seiten das Optimale zu erzielen.
Es wird keiner gezwungen zu buchen, und all denen, denen die Preise zu hoch sind oder die Leistungen zu schlecht, sei geraten, doch dann mal ein Jahr zu Hause zu bleiben und nicht den gierigen Touristikunternehmen das sauer verdiente Geld für zwei bis vier Urlaube pro Jahr in den unwürdigen Rachen zu werfen. Bei den vermuteten Zahlen an "getäuschten und übervorteilten" unerfahrenen Kunden wären dann die Preise in der nächsten Saison ganz plötzlich ganz anders.... Möglicherweise jedoch nicht niedriger... -
Letztlich geht es hier auch gar nicht um moralische Beurteilungen oder die Verteidugung von Verhaltensweisen, sondern um die Ansichten zu Rechten der Urlauber in einer Causa "gebuchtes Hotel ist zum Reisetermin nicht fertiggestellt".
Diese Rechte sind eindeutig, hier auch schon mehrfach aufgezählt und ein "armer Verbraucher"./. "böser Veranstalter" Aspekt existiert schlicht und ergreifend nicht!?
:?
Sofern ein geschäftsfähiger Verbraucher einen Vertrag abschließt, hat er sich in irgendeiner Form über dessen Inhalt kundig zu machen - sei es nun, indem er AGB paukt und Verbraucherinfos googlet, oder sich bequem von einem Fachmann beraten lässt. Tut er es hingegen nicht, können ihm die unerkannten Risiken zwar eine Menge Ärger eintragen, aber er kann ihn nicht auf Unbeteiligte abwälzen. -
@Computerangsthase:
"Deutliche Hinweise"? Ok, aber dann frage ich mal ganz "dreist" (ist nicht böse und/oder provokant gemeint) wie "deutlich" es denn sein soll und wo in diesem Punkt eventuelle Grenzen zu nziehen sind.
Wie diverse Vorschreiber schon völlig richtig bemerkt haben, wird alleine durch den Terminus z.B. "Eröffnung 2012" jedwede Exaktheit ausgeschlossen, aber ein doch (im Rahmen der allgemein gebräuchlichen und üblichen Katalogsprache) recht eindeutiger Hinweis gegeben.
Genauso verhält es sich doch z.B. mit der Bezeichnung "naturbelassener Strand"...da sollte der mündige Reisende doch eigentlich auch erwarten, was ihn ggfs. erwartet.
Man kann sich über diverse Bezeichnungen/Formulierungen im Rahmen von Katalogsprache diskutieren - wird aber wohl am Ende immer und genauso feststellen, das ebendiese beidseitig(!) zur "Traumwelt Urlaub" dazugehört.
Nach welcher Ausschreibung würdest Du z.B. buchen (bzw. was denkst Du, auf welche mehr Touris positiver reagieren würden)?
Reise A:
Verbringen Sie Ihren Urlaub im neuen architektonischen Wunderwerk modernster Gestaltung und luxuriösen Ambientes welches 2012* eröffnet wird. Sie erreichen ihr Urlaubsdomizil dank herausragender Verkehrsanbindungen und urlauben inmitten traumhafter Poollandschaften.
(irgendwo im Kleingedruckten stehtg dann...*=geplante Eröffnung)
Reise B:
Verbringen Sie Ihren Urlaub im vielleicht sogar rechtzeitig fertiggestellten Neubau eines weiteren Betonbunkers in der bereits existenten Enge dieser Küstenregion inkl. mehrspuriger Autobahn welche das Hotelgelände vom viel zu kleinen Ministrand trennt. Urlauber, die weder am Strand noch an den viel zu kleinen Liegeflächen der Poollandschaft eine Liege bekommen, verbringen ihre Urlaubszeit sicher gerne in der Vollschattenzone des Pools im Gebäudebogen.
Ein und derselbe Urlaub ... 2 Darstellungen! Welcher wird wohl in der deutlichsten Mehrzahl als Buchungs-vorlage" genutzt? -
Interessant ist vielleicht noch folgende Frage: inwieweit lassen sich Gerichte bei der Zuerkennung und Bemessung von Schadensersatz davon beeinflussen, ob der Veranstalter eine "Umbuchung zum Schnäppchenpreis" abgelehnt hat, obwohl er hätte erkennen müssen, dass das Hotel nicht pünktlich fertig gestellt werden wird.
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@Bulgarienfan
Ich verstehe deine Frage nicht ganz ...
Wieso sollte im Falle einer Umbuchung mit Aufpreis ein Schadensersatz eingefordert werden, es ist kein Schaden (im rechtlichen Sinne) entstanden.
Immerhin hat der Reisende die Gelegenheit, seinen Vorbehalt zu erklären, also die angestrebte Vertragsänderung (hier Umbuchung zu neuen Bedingungen) abzulehnen. Tut er es nicht, ist von einer einvernehmlichen Vertragsänderung auszugehen, insbesondere dann, wenn der Urlauber noch aktive Tätigkeiten entfaltet, zum Beispiel den Aufpreis bezahlt oder auch nur Reiseunterlagen entgegennimmt.
Zudem wäre dem Veranstalter zu beweisen, inwieweit die Nichtfertigstellung zum Vertragsabschluss erkennbar gewesen sein müsste, das scheint mir eher hypothetisch.
Es ist üblich, schon lange vor dem ersten Spatenstich mit der Vermarktung projektierter Hotels zu beginnen und zwar auch ganz im Sinne gewisser Interessentenkreise unter den Urlaubern. Im Übrigen würden bei erheblichen Zweifeln an einer rechtzeitigen Fertigstellung wohl keine Verkäufe getätigt, da der wirtschaftliche Schaden auch für den Veranstalter beträchtlich ist. -
Hahahaha, das ist die Kurzversion ...

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Ich will versuchen, mich klarer auszudrücken:
Nehmen wir den von mir oben skizzierten Beispielsfall (fertigzustellendes Hotel für 2.000 Euro ab 1.6 gebucht; Normalpreis nach Trockenwohnen wäre 3.000) , und das Hotel wird nicht rechtzeitig fertig. Und zum 1.6. steht am 1.6. kein gleichwertiges Hotel im Zielgebiet mehr zur Verfügung. Die Folgen dürften kostenloses Storno + Schadensersatz sein.
Und jetzt meine Abwandlung: Bereits am 10.5. hat der Urlauber den RV darauf hingewiesen, dass das Hotel mit großer Wahrscheinlichkeit nicht fertig werden würde. Und daher hat der Urlauber dem RV vorgeschlagen, ihn in das Nachbarhotel einzuquartieren. Dieses hat die gleichen Eigenschaften wie das gebuchte, kostet allerdings 3.000 und nicht 2.000 (weil schon trockengewohnt) und war am 10. 5. noch für die Zeit ab 1.6. buchbar. Der Urlauber wollte allerdings nur 2.000 € zahlen (sein Schnäppchenpreis); dies lehnte der Veranstalter ab.
Ich kann mir vorstellen, dass das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass der RV bei realistischer Einschätzung des Baufortschrittes auf das Ansinnen des Urlaubers hätte eingehen müssen, um Schaden (weder das gebuchte noch ein vergleichbares Hotel stehen zur Verfügung) abzuwenden. Denn würde (nur) das Nachbarhotel am 1.6. noch zur Verfügung stehen, müsste der RV es dem Urlauber für 2.000 Euro zur Verfügung stellen. Der Schaden ist also nur durch die Fehleinschätzung des RV entstanden. Ich halte es nicht für völlig abwegig, dass ein Gericht diesen Sachverhalt beim Schadensersatz berücksichtigen wird. Dies könnte davon abhängen, wie realistisch die Einschätzung des RV am 10.5. war, das Hotel werde pünktlich fertiggestellt werden.
Ich hoffe, jetzt wird ein wenig deutlicher, was ich meine.
Edit:
Ich bleibe dabei, bis zum 31.5. ist der RV zu nichts verpflichtet. Seine Weigerung, vorab zum Schnäppchenpreis umzubuchen, könnte ihn aber im Gerichtsverfahren betreffend Schadensersatz einholen. -
Das irgendein vergleichbares Ausweichquartier nicht zur Verfügung steht, weil das ursprünglich gebuchte Hotel nicht fertig geworden ist, habe ich noch nicht erlebt.
Irgendwas gab es immer, wo man alternativ unterkam.
Als Vor-oder Nachsaisonurlauber habe ich schon mehrmals erst am Flughafen erfahren, das mein Hotel geschlossen hat und ich stattdessen woanders schlafen muss. Bis jetzt hatte ich auch nie Grund gehabt, mich über diese Praxis zu beschweren. Die Ausweichhotels hatten immer einen Stern mehr gehabt als gebucht und teilweise gab es ein Appartement, obwohl DZ gebucht war. Mehrkosten wurden natürlich nicht berechnet.
Hatte auch nur einen zehn Jahre alten zerschrammten Delsey-Koffer beim Einchecken dabei und im Pass lag auch kein Schein drin.
Ja, ja ja hier geht es um nicht fertig gewordene Hotels und nicht um schon geschlossene oder überbuchte, das Problem ist aber fast dasselbe. -
@Bulgarienfan
Ich hab mir was in der Richtung gedacht ...
Unwahrscheinlichkeit a)
Es ist unwahrscheinlich, dass die Einschätzung des Verbrauchers bezüglich der Eröffnung als zuverlässiger betrachtet wird, als die der diversen Quellen, derer sich der Veranstalter zu bedienen hat.
Möglich, wenngleich unwahrscheinlich, dass ein Richter das anders sieht.
Unwahrscheinlichkeit b)
Unwahsrscheinlich ist auch eine Ausbuchungssitutation, die so dramatisch ist, dass tatsächlich kein - also auch kein teureres Hotel angeboten werden kann.
Schadensersatzforderungen kann der Betroffene aber nur geltend machen, wenn er ein nicht zumutbares Ersatzhotel abgelehnt hat. Dieser Begriff ist relativ weit gefasst (im konkreten Fall also sind die angebotenen Ersatzhotels aus meiner Sicht alle zumutbar, auch wenn betroffene User das bestreiten).
Sollte letztlich der von dir beschriebene Fall eintreten (kein Ersatz ist nicht zumutbar), dürfte allerdings die Absehbarkeit der mangelnden Verfügbarkeit nur bei eindeutiger Beweislage eine Rolle spielen, beispielsweise wenn eine der örtlichen Kontrollinstanzen - am besten der designierte Betreiber des Hotels! - eine solche der Incoming Agency angekündigt hat, diese sie aber nicht weiterleitet. -
Bulgarienfan wrote:
Nehmen wir den von mir oben skizzierten Beispielsfall (fertigzustellendes Hotel für 2.000 Euro ab 1.6 gebucht...
...Bereits am 10.5. hat der Urlauber den RV darauf hingewiesen, dass das Hotel mit großer Wahrscheinlichkeit nicht fertig werden würde. Und daher hat der Urlauber dem RV vorgeschlagen, ihn in das Nachbarhotel einzuquartierenBei einer täglichen Arbeitszeit von 16 Stunden an sieben Tagen der Woche ist der Termin in Südosteuropa locker zu schaffen, inkl. Aussenanlage.

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@Urlauber61
Nicht ganz dasselbe, denn dass ein Hotel zu einem bestimmten saisonalen Zeitraum geschlossen ist, ist einigermaßen absehbar für einen Veranstalter.

Genau genommen ist es eine grundsätzliche Entscheidung:
Will ich den angebotenen Urlaub, oder will ich nicht?
Im Fall Vikingen Infinity können die Ansprüche an das Hotel, weil es noch gar nicht steht, nicht soweit individualisert sein, dass nicht ein ähnlich ausgestattetes am selben Küstenstreifen das Kriterium "zumutbarer Ersatz" erfüllt - Schadensersatzklagen dürften insofern schon mal entfallen.
Auch wenn mehrere Familien argumentieren, sie wollten ihren Urlaub zusammen verbringen, aber nicht gemeinsam in ein Ausweichdomizil untergebracht werden können, ist das bestenfalls Kriterium für eine Minderung, wohl kaum jedoch eines für einen Schadensersatz im Falle der Absage mit dieser Begründung.
Streng genommen allerdings könnte ein Urlauber, dem anstatt der tristen Kiesgrube bei Alara ein Hotel in Kumköy angeboten würde, schadensersatzpflichtig ablehnen. Sofern er aber nicht an eine ausgeprägten Form von Klautrophobie leidet, sollte er sich das gut überlegen ...

Üblich ist ein Betrag in Höhe von etwa 40-50% des Reisepreises.