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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ScarlettFuchsS Offline
    ScarlettFuchsS Offline
    ScarlettFuchs
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2381

    Habe jetzt ein paar Seiten zurück gelesen, aber nicht so richtig eine Antwort auf meine Frage gefunden.
    wir haben über Expedia (Bestätigung kam dann allerdings von FTI)  einen Nurflug von München nach Marsa Alam (mit Sun Express) gebucht. Abflug früh 5.55 Uhr. Jetzt kam die email - Flug verschoben auf 15.50 Uhr, Ankunft wäre dann 21.20 Uhr.Ein ganzer Tag ist weg. Wir haben extra München genommen weil der Abflug so zeitig war. Wir wollen keinen finanziellen Ausgleich, wir möchten gern Umbuchen auf Nürnberg oder Stuttgart. Da gehen Flieger noch am Morgen. Was haben wir für eine Chance? Ich habe Expedia schon angerufen, die sind nur der Vermittler und geben es an FTI weiter.
    Gibt es irgendein Urteil, Gesetz etc. das wir ein Recht auf Umbuchung hätten?
    Danke für Eure Antworten.
    Grüsse Anke

    Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.
    Kurt Tucholsky

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2382

      Klares Nein zu "ein Recht auf Umbuchung", du hast bestenfalls die Möglichkeit dazu und zwar zu den aktuellen Preisen.
      Es gibt auch keine anderslautende Rechtsprechung oder gesetzliche Grundlage.

      Dennoch lohnt sich das Ersuchen:
      Gut möglich, dass FTI noch Kapazitäten zu den von dir favorisierten Bedingungen loswerden möchte und sich bereit zeigt?
      Allerdings solltest du berücksichtigen, dass diese Umbuchung dann zu den bekanntlich veränderlichen Bedigungen bezüglich der Operatings getätigt wird und du u.U. bei einem teureren Flug mir nichts dir nichts dasselbe Dilemma hast.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • ScarlettFuchsS Offline
        ScarlettFuchsS Offline
        ScarlettFuchs
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2383

        Danke,
        habe ich fast vermutet. Da wir 8 Personen sind, und der Flug z.Z. von allen Flughäfen gute 100 E teurer ist, werden wir wohl in den sauren Apfel beißen müssen. So, schade - ein ganzer Tag weg.

        Gibt es eigentlich überhaupt einen Flug, Linie z.Z. - wo ich mich auf die Flugzeiten verlassen kann. Oder ist es grundsätzlich immer möglich, dass die Zeiten verschoben werden können?

        Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.
        Kurt Tucholsky

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2384

          Selbst Linienflüge bleiben von Änderungen nicht ganz verschont - sie sind allerdings selten.
          Die schönste Statistik hilft aber nix, wenn man dann doch betroffen ist ...
          Mein ganz subjektiver Rat daher:
          Schluckt die Kröte, Statistik ist ein Arxxloch! :?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • ConfuhrC Offline
            ConfuhrC Offline
            Confuhr
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2385

            Wir haben mittlerweile die 3. Flugzeitenverschiebung innerhalb einer Woche erhalten - diesmal aber eine, mit der wir sehr gut leben können: Abflug ist jetzt doch wieder am ursprünglichen Rückreisetag, allerdings 7 Stunden später = abends, was jedoch kein Problem ist, da in der gebuchten Zimmerkategorie Late-Checkout inklusive ist. Wäre schön, wenn es jetzt so bleiben würde - so recht glaube ich da aber noch nicht dran ...

            LG Conny

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            • SolaninaS Offline
              SolaninaS Offline
              Solanina
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2386

              Hallo,

              nach einem tollen Urlaub sind wir pünktlich um 10:20 Uhr im Hotel in Hurghada abgeholt worden um unseren Rückflug ab 13:10 nach Frankfurt anzutreten. Ankuftszeit sollte 17:10 Uhr sein.

              Am Flughafen dann die MItteilung: Der Flieger sei noch nicht einmal in Deutschland gestartet und wird nicht vor 19 Uhr losfliegen. Nach gut einer Stunde wurde dann von Condor für alle Fluggäste ein Transfer in ein nahegelegenes Hotel organisiert, wo wir in der Lobby abgeladen wurden, ein All Inkl. Band bekamen und uns um 17 Uhr wieder vorm Hotel einfinden sollten.
              Dies klappte auch alles und als wir wieder am Flughafen ankamen hieß es neue flugzeit 19:10Uhr. Letztendlich flogen wir dann um 19:30 Uhr ab. Im Flugzeug wurde als Grund für die Verspätung genannt, dass eine Delle am Flugzeug gefunden wurde, die da nicht sein sollte und das ganze erst abgeklärt werden musste. Wir landeten letzendlich dann um 22:45 Uhr in Frankfurt.

              Haben diesen Zettel von Condor bekommen, wo wir alles eintragen mussten um ihn an den Kundendienst weiter zu reichen.

              Nun die Frage: Steht uns was zu? Was schreibt man in das Begleitschreiben zu dem Zettel von Condor?

              Vielen Dank

              März:London- April/Mai:Khao Lak-August:Holland, November:Teneriffa

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2387

                Am besten online beschweren, die brauchen kein Begleitschreiben, da sie mit den Umständen vertraut sind.
                Hier geht´s zur entsprechenden Seite ... 😉

                Euer Anspruch gem. VO(EG) 261/2004 beträgt € 400 pro Ticket, ausgenommen No-Seat Babies.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • SolaninaS Offline
                  SolaninaS Offline
                  Solanina
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2388

                  vonschmeling:
                  Am besten online beschweren, die brauchen kein Begleitschreiben, da sie mit den Umständen vertraut sind.
                  Hier geht´s zur entsprechenden Seite ... 😉

                  Euer Anspruch gem. VO(EG) 261/2004 beträgt € 400 pro Ticket, ausgenommen No-Seat Babies.

                  GEht um 2 Erwachsene und Kind 3 jahre mit eigenem Sitz. Und was schreib ich da? DAs ich mit diesem schreiben meinem Anspruch nach VO(EG) 261/2004 in Höhe von 400€ pro Ticket einfordern möchte und sie das bis zu der Frist von so und so lange auf folgendes KOnto überweisen sollen? Ich hab sowas noch nie gemacht.  Sorry wenn ich mich blöd anstelle

                  März:London- April/Mai:Khao Lak-August:Holland, November:Teneriffa

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2389

                    Nix. Du ergänzt nur die Daten und klickst auf "Flugverspätung über 3h.
                    Dann wartest du auf die Rückmeldung.
                    Danach schauen wir dann mal ... du kannst dich hier ja jederzeit melden.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • ArminA Offline
                      ArminA Offline
                      Armin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2390

                      ..und Eile ist eh nicht vonnöten wegen der 3-jährigen Verjährungsfrist zum Jahresende...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Boeing727100B Offline
                        Boeing727100B Offline
                        Boeing727100
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2391

                        Hallo zusammen,
                        da zur Zeit mal wieder Streiks der Lufthansa ins Haus stehen, hätte ich da eine Frage:

                        Wir haben für demnächst einen Flug nach MIA, mit der DLH gebucht. Von dort soll es am nächsten Tag, mit dem Schiff, auf eine Kreuzfaht gehen.
                        Sollte nun dieser Flug bestreikt werden und wir verpassen damit die Abfahrt des Schiffes, wer ersetzt uns den dafür gezahlten Reisepreis. Sprich die Kosten für die Kreuzfahrt. Zur Anmerkung wir haben alles selbst zusammengestellt, also nicht über ein Reisebüro gebucht.

                        Viele Grüße Karl

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mk116M Offline
                          mk116M Offline
                          mk116
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2392
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                          • joergwtalJ Offline
                            joergwtalJ Offline
                            joergwtal
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2393

                            hallo ,

                            wir zu 6 eine bucher reise nach ägypten gebucht.
                            wir sind am 16.8 mit sun express ab köln geflogen
                            beim rückflug am 30.8 waren nur 5 plätze reserviert
                            da der flieger ausgebucht war musste meine bekannte die nicht in der flugliste stand zurück bleiben.
                            erst 2 tage später konnte sie zurück fliegen, sie hat zwar hotel etc alles in der zeit gehabt aber sie hat viel angst alleine gehabt.
                            bei bucher sagen sie leider nur das man schriftlich sich beschweren kann.
                            was meint ihr:
                            was soll man reinschreiben?
                            wieviel % sollen wir einklagen?
                            bringt es überhaupt was ?

                            danke für eure rückmeldung

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2394

                              Wie gesagt - Anspruch beläuft sich auf €600, ist bei der Airline geltend zu machen und darf formlos gestaltet werden.
                              😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LoadHL Offline
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                                LoadH
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2395

                                Hallo, wir hatten am 9.08. beim Flug der TG eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Haben leider nicht die genauen Abflug - und Ankunftzeiten. Wer kann hier helfen bzw wo kann man diese im Net finden ?
                                Danke

                                alles beginnt mit dem ersten Schritt....

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  mk116
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2396
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    burton_B Offline
                                    burton_
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2397

                                    Nach einer Entscheidung des EuGH (Az. C-452/13) ist der für die Berechnung der Verspätung maßgebliche Zeitpunkt das Öffnen der Flugzeugtüren nach der Landung.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HolginhoH Offline
                                      HolginhoH Offline
                                      Holginho
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2398

                                      Diese Entscheidung kommt zumindest nicht unerwartet...

                                      ...ändert aber an vielen Dingen nicht wirklich etwas.

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2399

                                        Das ist auch bisher schon die Rechtspraxis gewesen und lediglich eine Bestätigung. 😉

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • burton_B Offline
                                          burton_B Offline
                                          burton_
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2400

                                          Da hätte das Landesgericht Salzburg ja einfach dich fragen können, anstatt die Sache dem EuGH vorzulegen!   😉

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