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Hotel ist noch nicht fertig, was tun??

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  • Roland4R Offline
    Roland4R Offline
    Roland4
    schrieb am zuletzt editiert von
    #401

    **"unmittelbare räumliche Nähe"-**was genau ist das? Wörtlich betrachtet kann es ja nur das Hotel sein, welches z.B. bei Strandhotels links oder rechts von dem eigentlich gebuchten Hotel liegt, also nicht das übernächste. Dieser Auslegung wird aber wohl kaum ein Gericht folgen, denke ich. Aber wo ist dann die Grenze bei der Interpretation des Begriffs?

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #402

      Die Gerichte vertreten analog zur Rechtslage die Auffassung, dass beispielsweise ein anderer Ort als der gebuchte nicht zur vollständigen Gleichwertigkeit gereicht.
      Wenn du also ein Hotel in Peguera gebucht hast, ist ein ebenbürtiges in Llucmajor dennoch nicht "gleichwertig".
      Insofern sind Klauseln, die diese Rechtslage aufheben aus Sicht der Gerichte unwirksam. Das gilt gleichsam für alle Bestimmungen der AGB, sie stehen nicht über dem Gesetz.
      Gleichwertigkeit ist maßgeblich für Streitfälle, bei welchen es um Schadenersatz wegen Vereitelung geht. Die nicht rechtzeitige Fertigstellung eines Hotels wird als Hindernis der Sphäre des Veranstalters zugerechnet. Dieser ist daher verpflichtet, ein "gleich- oder höherwertiges" Hotel anzubieten um nicht zu vereiteln. Die Kriterien hierfür sind eben die von mir aufgezählten.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #403

        @Roland
        Stimmt, hast recht, steht dort.
        Mein Kommentar dazu - siehe @vonschmeling.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #404

          @Roland04
          Hier der Link zu einem Urteil, das im Detail auf die Eigenschaft "unmittelbare Nähe" und ihre exkulpierende Wirkung bzw. Unwirksamkeit eingeht.
          Falls du noch Fragen hast melde dich.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Scherz1965S Offline
            Scherz1965S Offline
            Scherz1965
            schrieb am zuletzt editiert von
            #405

            So nun möchte ich der Gemeinde noch kurz mitteilen wie es ausgegengen ist zwischen unserem Reiseveranstalter und uns! kurz noch mal der Fall Maya World Mai 2013 gebucht und vor Ort erst die Info das das Hotel nicht fertig ist! Das Amtsgericht Hannover hat ein Urteil gesprochen das der Reiseveranstalter uns 30% des Reisepreises plus5 % Zinsen erstatten muss! Also es Lohnt sich für sein Recht zu kämpfen.

            Hotel aus diesem Beitrag
            81%
            Maya World Hotel (Vorgänger-Hotel - existiert nicht mehr)
            Türkische Riviera/Türkei
            Zum Hotel
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #406

              @scherz
              Du scheinst das als Erfolg zu verbuchen - daher meinen aufrichtigen Glückwunsch!
              Leider hattest du über Zwischenschritte nicht mehr informiert und meine (unsere??) Information endet bei der Ansage, die Frankfurter Tabelle ergäbe keine klaren Hinweise.
              Du hast dich also - so interpretiere ich deinen Beitrag! - gerichtlich ausgefochten?
              Vielleicht kannst du das Aktenzeichen bekanntgeben - zur Ermutigung stiller Leser ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • SSabineS Offline
                SSabineS Offline
                SSabine
                schrieb am zuletzt editiert von
                #407

                Wir haben das "The Haven" in Khao Lak ab 22. Februar 2015 gebucht! Trotz mehrmaliger rechtzeitiger Nachfragen durch uns bereits seit Anfang Januar2015, (aufgrund von Fotos von Urlaubern vor Ort und Forumsbeiträgen) und dass andere Reiseveranstalter Ihre Gäste schon längst in gleichwertige, andere Hotels umgebucht haben, hat unser Reiseveranstalter noch vor einer Woche die Rückinfo gegeben dass das Hotel eröffnen wird, und zwar mit vollem Service!

                Zu unserer großen Überraschung hat man uns aber am Freitag 6.2.2015, also 14 Tage vor Reiseantritt, nun folgendes per Email mitgeteilt: "..wir erhielten aktuell die Information aus Ihrem Reiseziel, dass eine Unterbringung in der von Ihnen gebuchten Anlage aufgrund von Bauarbeiten nicht möglich ist. Dafür bitten wir Sie um Entschuldigung".

                Man hat uns eine Umbuchung angeboten, allerdings nicht in einem mindestens gleichwertigen Hotel, was uns laut Auskunft unseres Rechtsanwaltes zusteht, sondern man versucht erst mal uns in einer niedrigeren Preis- und ***kategorie, mit entsprechender Gutschrift "unterzubringen". Dies haben wir abgelehnt, da wir mindestens ein gleichwertiges Hotel für unseren Urlaub möchten und sind nun gespannt wie sich Thomas Cook verhalten wird!

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #408

                  Kleiner Tipp wie du dich verhalten solltest:
                  Bleibe bei deiner Ablehnung und verlange umgehend die Erstattung aller geleisteten Zahlungen.
                  Dabei spielt es keine Rolle, ob objektiv eine Gleichwertigkeit gegeben wäre - du musst kein Hotel akzeptieren, welches du nicht ausdrücklich gebucht hast, auch dann nicht wenn es möglicherweise als um Längen "besser" gilt!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • -Verve-- Offline
                    -Verve-- Offline
                    -Verve-
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #409

                    Hallo,

                    vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich am besten verfahren kann.

                    In März hatte ich über einen namenhaften Online-Vermittlungsreisebüro eine xFTI Pauschalreise gebucht.
                    Das gewünschte Hotel liegt in Alcudia auf Mallarco und heißt Viva Zafiro. Dieses Hotel ist noch im Bau und sollte eigentlich im Mai geöffnet werden. 9 Tage vor Abflug habe ich mit erschreckend festgestellt, dass jemand auf facebook geschrieben hat, dass von jemand das Zimmer wieder storniert wurde, weil das Hotel nicht rechtzeitig geöffnet werden kann. Daraufhin habe ich mein Vermittlungsreisebüro angerufen und nachgefragt, ob die nähere Informationen hätten. Denen lag leider noch keine Informationen vor und meinten, dass die xfti direkt anschreiben würden. Jetzt eine Woche vor Abflug hat sich der Reiseveranstalter gemeldet und hat sich für die Unangenehmlichkeiten entschuldigt und bietet uns ein "Alternativhotel" an.

                    Gebucht wurde von uns:
                    Viva Zafiro 5* mit Junior Suite (Dachterrasse und Jacuzzi) und Halbpension

                    Alternativhotel wäre:

                    Viva Tropic (selber Ort) 4* laut FTI Homepage). Hier bei holidaycheck wird es als 3,5* angezeigt.
                    Ebenfalls ein Zimmer mit Dachterrasse und Jacuzzi und Allinclusive.

                    Für uns ist das Alternativhotel leider nicht gleichwertig. Ich finde, dass das Alternativhotel etwas in die Jahre gekommen ist und stellt auch keine 5* Hotel dar. Ein Upgrade von HP auf AllIncl. ist zwar eine Verbesserung aber ist von uns nicht gewollt, da wir nämlich nur HP wollten.

                    Das Problem sei auch, dass in Alcudia kein anderes 5* Hotel vorhanden ist, welches uns angeboten werden könnte.

                    Wir müssen uns jetzt alles über das Knie brechen und bis Dienstag eine Entscheidung treffen, ob wir das Alternativhotel nehmen. Wir fühlen uns völlig überfordert, da eigentlich die Reise am 15.05. losgehen sollte.

                    Welche Möglichkeiten haben wir noch?

                    Überlegt hatten wir, dass wir

                    a) die Reise stornieren (bekommen wir das ganze Geld auch wieder?)

                    b) in einem anderen Hotel, welches sich aber in einem anderen Ort auf Mallorca befindet, umbuchen. Allerdings ist dieses Hotel etwas teurer. Müssen wir hier die Differenz selber bezahlen?

                    c) die Pauschalreise mit dem Ursprungshotel Viva Zafiro auf September umbuchen (Mit der Hoffnung, dass das Hotel in September fertig ist). Allerdings kostet das Hotel in September pro Person 500 Euro mehr. Müssen wir in so einem Fall die Mehrkosten dann auch selber tragen?

                    Ich hoffe, es kann jemand uns weiterhelfen. 😞

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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #410

                      Im Falle einer Kündigung bekommt ihr alle Zahlungen erstattet.
                      Was die Mehrkosten bei Umbuchung angeht: Diese müsst ihr aus rechtlicher Sicht selbst tragen, der Veranstalter ist nur zum Angebot eines gleichwertigen Hotels verpflichtet.
                      Ob die Gleichwertigkeit bei der betreffenden Alternativunterkunft gegeben ist oder nicht müsste notfalls vor Gericht entschieden werden.
                      Ebenfalls ob euch ggf. ein Schadenersatz zusteht, da das alles doch schon sehr kurzfristig ans Licht kam.
                      Ohne deine Eigeninitiative hättet ihr wohl erst vor Ort erfahren, dass das gebuchte Haus noch nicht fertig ist - was ich als eine reichlich fragwürdige Haltung des RV betrachte ...
                      :?

                      Mein Rat: Nach den Konditionen für eine Umbuchung auf September fragen und um eine kundenorientierte Lösung bitten.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • -Verve-- Offline
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                        -Verve-
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #411

                        @vonschmeling

                        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Zwischenzeitlich habe ich hier und in www durchforstet und bin auf Aussagen gestoßen, wenn das Ausweichhotel nicht zusprechen würde, dass die Mehrkosten für eine Ersatzbuchung durch den Veranstalter zu übernehmen sind und zwar auch dann, wenn die Urlaubsreise teurer ist als die ursprüngliche Urlaubsreise. Ist diese Auffassung im Internet veraltet?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #412

                          Das Problem ist die zumeist sehr vereinfachte Darstellung - je nach Quelle im Internet.

                          Grundsätzlich: Um den Vertrag zu erfüllen, muss der Veranstalter eine gleich- oder höherwertige Reise anbieten, was er in deinem Fall ja tut (aus seiner Sicht).
                          Insofern hat er seine Pflichten gegenüber dem Kunden erst einmal erfüllt. Du kannst leider kein anderes Hotel oder einen anderen Reisezeitraum verlangen, also sind Mehrkosten ggf. deine Sache. Trotzdem würde ich die entsprechenden Vorschläge unterbreiten und deren Konditionen erfragen, gut möglich, dass man dir entgegenkommt.
                          Weigert sich der RV hingegen, müsstest du deine Ansprüche über das Ersatzangebot hinaus evtl. streitig mit ihm klären - das verschlingt bekanntlich Zeit und Geld und das bei ungewissem Ausgang.
                          Je nach genauen Umständen und Einschätzung des Richters kann es erfolgreich sein (s.h. Post ein paar vor deinem ersten), muss aber nicht.

                          Die Darstellungen, die du im Netz gefunden hast müssen nicht unbedingt "veraltet" sein, nur kann man nicht generell sagen "der RV muss für alle evtuellen Mehrkosten aufkommen", das trifft so nicht zu.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #413

                            Nachtrag
                            Um es nochmal möglichst einfach zu erklären:
                            Du musst ein Ersatzangebot nicht annehmen, auch dann nicht wenn es wesentlich besser ist nach objektiven Kriterien. Dein Mindestanspruch ist eine Kündigung und die Erstattung aller getätigter Zahlungen an den Vertragsgeber.
                            Falsch ist hingegen die Aussage, du könntest bei Nichtgefallen eine quasi beliebige andere Reise auswählen und die Mehrkosten verlangen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #414

                              @vonschmeling

                              Vielen Dank für die kompetenten und ausführlichen Beiträge. Leider ist mir auch die Reiselaune vergangen. Liegt wohl auch daran, dass wir uns zu stark auf das ursprüngliche Hotel konzentriert haben und das Alternativhotel uns leider nicht anspricht.

                              Sollten wir erstmal nach den Konditionen erfragen und deren Antwort abwarten oder gleich im Schreiben mitteilen (falls eine Umbuchung auf September gänzlich nicht möglich wäre bzw. die Konditionen uns nicht ansprechen), dass wir gern von unserem Mindestanspruch (Stornierung) Gebrauch machen würden? Andererseits drängt die Zeit.....

                              Falls wir dann doch um Stornierung bitten, wie lange dauert es, bis eine Rückerstattung erfolgt?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #415

                                Ich verstehe nur zu gut, dass euch die Reiselaune vergangen ist - und sicherlich habt ihr mit Bedacht und Überlegung das bestimmte Hotel gewählt, so dass eine Enttäuschung nicht verwunderlich ist.
                                Dennoch würde ich die Konditionen für eine Verlegung auf September erfragen - die Option zu canceln bleibt euch ja unbenommen.
                                Selbst wenn der RV geschmeidig die Mehrkosten übernimmt zwingt euch niemand das Angebot anzunehmen.

                                Im Falle der Stornierung muss die Erstattung unverzüglich erfolgen, das geht i.d.R. also schnell.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #416

                                  Hallo liebe HolidayCheck User,

                                  wir haben vor ein paar Wochen über SonnenklarTV eine 14 tägige Reise zur Neueröffnung eines Hotels in Port Ghalib (Rehana Royal Port Ghalib) gebucht. Leider haben wit gerade (13 Tage vor der Reise) erfahren, das das Hotel doch noch nicht eröffnen kann. Man hat uns ein Ausweichshotel 7 km weiter als Alternative angeboten, was uns leider überhaupt nicht gefällt. Abgesehen davon, dass die Leistungen aus unserer Sicht schlechter sind, sind wir von Port Ghalib abgeschnitten. Wir wollten unbedingt viel tauchen gehen und an dem alternativen Ort - falls es überhaupt einen Namen hat (4 Hotels und sonst Wüste) gibt es keine Tauchbasis. Da müssten wir uns ständig abholen lassen, was wir unbedingt vermeiden wollten. Dazu kommen weitere Unzufriedenheitskriterien. Frechheit ist dass das angebotene Alternativhotel deutlich billiger zu buchen ist als wir für unsere Reise bezahlt haben. WAS NUN? Wir möchten die Alternative nicht annehmen, wollen uns aber den Urlaub nicht verderben. Wie sieht es aus mit Kommunikation mit RV. Können wir die bitten uns etwas anderes anzubieten und wie können wir Schadensersatz verlangen, falls der RV hartknäckig bleibt....
                                  Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
                                  Schöner Gruß
                                  Miro

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                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #417

                                    Ihr könnt selbstverständlich vom Vertrag Abstand nehmen und habt Anspruch auf Erstattung des Erlangten - nur 13 Tage vor Abreise je nach Lage evtl. sogar auf Schadenersatz.
                                    Es wird kein wirklich adäquates Angebot geben - bitte fallt einfach künftig nicht mehr auf deren billige Vermarktungsmasche rein!?
                                    😱 :?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #418

                                      @mirocomp:
                                      Nur der Interesse halber...welches Hotel wurde euch als Alternative vorgeschlagen?

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #419

                                        Es handelte sich um Alternativhotel: "Resta Grand". 7 km nördlich von Port Ghalib direkt am Flughafen dazu (schön ganz Nahe am von uns gewünschten Flugzeuglärm ;-).  Landeskategorie zwar 5* in Deutschland aber nur mit 4,5* bezeichnet (selbst hier), kleinere Zuimmer als versprochen (dort hätten wir sogar 2 Räume), Getränke selbst bei großzügigem extra Zusatzupgrade von 10:00-24:00 Uhr, in Rehana waren sie rund um die Uhr 🙂 etc.... wie schon erwähnt. Wer kann mit Rat helfen, wie kann ich von SonnenklarTV bzw. BigXtra eigentlich nur ein besseres Hotel erhalten - will mich gar nicht streiten aber wenn schonn dann...
                                        DANKE

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                                          #420

                                          Du kannst versuchen mit dem "Sonnigen Reisebüro" oder dem Veranstalter BigXtra zu verhandeln, zu keine Tauchbasis im angebotenen Alternativ-Hotel:

                                          "Diving ShopLocated in the shopping area, the Diving Shop
                                          provides diving and snorkeling aktivities as well as
                                          boat trips" - Factsheet Resta Grand Resort -

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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