Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Meiner Erfahrung nach nutzt bei dieser Airline kein formloses Anschreiben...

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Ich habe erst vor wenigen Tagen ein Feedback eines Users erhalten, der nach nur 4 Wochen anstandslos seine Ausgleichszahlung von XG bekam.
Mit einem einzigen schlichten Anschreiben ... unaufwändiger und zügiger kann es eigentlich nicht gehen.

Bleibe dabei: Ein Anwalt zum jetztigen Zeitpunkt ist vollkommen unnötig.
Ebenso pauschale Aussagen wie "bei dieser Airline", Vergleiche mit ggf. geraume Zeit zurückliegenden und womöglich andersgelagerten Sachständen. -
Wir haben einen Anwalt hinzugezogen, ich fühle mich dann doch besser vertreten. Denn es müssen für evtl. Ansprüche auch Fristen (innerhalb eines Monats) eingehalten werden.
Des Weteren kann man nicht nur die Airline wegen einer Entschädigung belangen, sondern auch den Reiseveranstalter. Nämlich wegen entgangener Urlaubsfreuden und das gilt auch für den Rückflug. Die Summe die dort evtl. zu erwarten ist, ist zwar nicht so hoch, aber auch das sollte man wissen.
Zu den Anwaltkosten, die übernimmt erst einmal meine Rechtschutzversicherung und im Falle einer Entschädigung muss die Airline auch noch diese Kosten übernehmen. -
Die Frist zur Einrede bei der Airline beträgt 3 Jahre.
Entschädigungszahlungen (5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten und für jede weitere Stunde der Verspätung) des Veranstalters werden ggf. aufgerechnet.
Das hätte dir der Anwalt eigentlich sagen müssen ... -
Natürlich haben wir uns das "Go" von unserer Versicherung mit Schadennr. geben lassen.
Und als Anwalt haben wir uns einen sehr fähigen ausgesucht und ganz ehrlich, ich glaube der hat schon eine Menge Ahnung von dem was er tut.xx editiert!Wir machen hier doch keine Werbung für Rechtsanwältexx -
Ja schön, dennoch könnt ihr einen Anspruch nur entweder an die Airline
"vonschmeling:" wrote:
...Gem. VO(EG)261/04 könnt ihr pro Ticket eine Entschädigung in Höhe von € 600 beanspruchen, ausgenommen Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz...oder an den Veranstalter stellen.
Eventuelle Erstattungen des Veranstalters werden ggfls. auf die der Airline angerechnet, da für ein solches Ereignis nicht doppelt entschädigt werden kann, was einem fähigen Anwalt bekannt sein sollte. -
Deswegen ja auch meine Frage, ob selbst "recherchiert" oder Aussagen vom RA. Wenn der Mumpitz (z.B. Frist und "mehrfacher" Anspruch) selbst recherchiert war, dann ist's ein Segen, daß ein RA zu Rate gezogen wurde. Ansonsten hätte der Vortrag für reichlich Heiterkeitsstürme gesorgt.
Stammen diese Aussagen allerdings vom RA, sollte hier die Vermutung "fähig" schleunigst gestrichen und der Mann ausgewechselt werden. -
... im Grunde hätte man zu dieser Erkenntnis auch nur ein bisschen hier durch´s Unterforum lesen müssen, wo diese Sachverhalte mehrfach erläutert sind.

Wie gesagt - kurzes Anschreiben hat im jüngsten mir berichteten Fall das gewünschte Ergebnis in nur 4 Wochen erbracht - bei eben dieser auch bei Brodiline betroffenen Airline.
Halte ich für ziemlich unaufwendig im Vergleich zum Gedöns mit Anwalt und Rechtschutz.
Muss aber jeder für sich entscheiden, für mich ist´s schlicht Geld zum Fenster rausgeschmissen. -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@BrodilineWird untereinander verrechnet . Den gleichen Fall hatten wir letztes Jahr . Den Betrag den wir vom Veranstalter bekommen haben wurde mit der Entschädigung der Airline verrechnet. Man soll ja keinen Provit aus den Entschädigungen schlagen .
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"Profit" schlägt man sowieso aus der Entschädigung, denn das Ticket wird kaum um die 600€ gekostet haben ...

Es geht einfach um die Rechtsauffassung, dass ein Fall auch nur einmal zu entschädigen ist.
Der Betroffene soll so gestellt sein, als habe seine Reise keine Beeinträchtigung erlitten. Das ist mit dem Schadenersatz gem. VO(EG)261/04 meist erfüllt.Wenn ein Ticket tatsächlich teurer war, können selbstverständlich die gesamten Kosten gefordert werden.
Hat man beispielsweise für ein Bussi-Ticket nach Malpensa 800 Schleifen gelatzt, muss man sich nicht mit 250 begnügen sondern fordert einfach den tatsächlichen Preis von der Airline. -
Als da wäre?

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Änderung der voraussichtlichen Flugzeit is nich, wenn doch Ersatz für dadurch verlorene Urlaubszeit am Anreisetag anteilig zum Reisepreis.
Jetzt grad wurde übrigens die Haftung des RV bejaht, wenn die Bahn im Rahmen von Rail&Fly Verspätung hat...
Guggst du hier der Text zur Sendung
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Bevor ich mir das ansehe frage ich mich schon, wann´s wohl aufgezeichnet wurde und ob ich mich womöglich mit einem weiteren beschissen unfundierten journalistischen Auswurf befassen muss?!
(ich bin traumatisiert!)Sorry @burton_ meinen Dank für den Link - du kannst ja nix dafür! (hoffentlich ... ;))
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Jessas - die können ja noch nicht einmal auf 3 zählen!?
Schlimmer als ich dachte, obwohl in Teilen analog zu akutalisierten Entscheidungen.

Wem es denn dienlich erscheint möge sich dessen bedienen ... :? -
Zumindest das:
**"Wer die Reise antritt und dadurch Urlaubszeit verliert, kann den Reisepreis mindern. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Kostet eine fünftägige Reise 1.000 Euro, beträgt die Entschädigung 200 Euro pro verlorenen Reisetag."**hört sich für mich eher nach Sensationsjournalismus an! Wenn man das auf die 5% des Tagessatzes pro angefangene Stunde Verspätung ab der 5. Stunde rechnet, kommt es zwar rechnerisch hin, aber wie realistisch ist das Beispiel :?
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Realistisch insofern, als einigermaßen geschmeidig - im Falle sachlicher Beschwerde! - Veranstalter auch ohne erhebliche Beeinträchtigung der Reise durch veränderte Flugzeiten ca. 50% eines Tagessatzes erstatten.
Abweichende Reiszeiten bitte nicht mit Verspätungen und dem daraus resultierenden Anspruch an den RV verwechseln.