Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
  6. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3.4k Beiträge 606 Kommentatoren 1.0m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2441

    Haste natürlich Recht vs, nur fiel mir keine bessere Erklärung dafür ein, wie sie zu dem Beispiel kamen 😆

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2442

      Hahaha - und ich schreib tatsächlich Reiszeiten!? 😆
      Sorry - aber wenn die Journaille 3 maßgebliche Gründe (selbst hier darf man zweifeln!) gefunden zu haben glaubt, aber 4 aufzählt ... dann zweifel ich schlichterdings an der Ernsthaftigkeit.
      Jaaa, da bin ich schon Erbsen am Zählen dran ... sorry! 😞

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • burton_B Offline
        burton_B Offline
        burton_
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2443

        Hier gibt's jetzt auch den Fernsehbeitrag - bei sowas wird dann mancher Beitrag im Forum bzw. das darin zum Ausdruck gebrachte Anspruchsdenken durchaus verständlich...   :?

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2444

          ...und das haben die tatsächlich ganz ohne "den Urlaubsretter" "geschafft? 😆

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • burton_B Offline
            burton_B Offline
            burton_
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2445

            Die brauchen keinen Urlaubsretter, die haben ja Rundfunkgebühren! :?

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2446

              ...und wir können jetzt die Uhr danach stellen, wann hier der erste mit "Der nette, kompetente Reporter hat aber gesagt..."

              Man weiß nicht, ob man :?   oder 😆   soll!

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2447

                Fakt:
                Die Angabe zur Entschädigungshöhe ist schlicht falsch.
                Mehrere Gerichte entschieden auf einen Anspruch in Höhe von 40-50% eines Tagessatzes. In allen Fällen war die Nachtruhe der Reisenden erheblich gestört.
                Die An- und Abreisetage gelten nicht als Erholungstage, insofern ist kein ganzer Tag zu erstatten, auch wenn durch eine Änderung "gefühlt" ein solcher im Eimer ist.
                Daher betrüge die Erstattung im Beispiel 80-100€.

                Ein typisches Produkt journalistischer Aufarbeitung von verbraucherrelevanten Entscheidungen ... kein Wunder, dass sich nach der Lektüre solcher bestenfalls oberflächlicher Informationen reihenweise Kunden betrogen fühlen und auf ihr vermeintliches "Recht" bestehen ...
                :?

                Wird bei der landläufigen Haltung zu "guten Flugzeiten" übrigens gern vergessen, dass man u.U. von 8 bis 14 Uhr im Jogger mit Thermoskanne und Pausenbrot an der Reze ölt wenn man den begehrten Frühflug geschossen hat.
                Die Behergergungszeit beginnt nämlich um 14 Uhr des ersten Urlaubstages und endet um 12 Uhr des letzten.
                Ein weiterer Grund, warum nicht 1 kompletter Tagessatz zu entschädigen ist.
                😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2448

                  Yep, auf der nach oben offenen Urlaubsretter-Skala war das eine glatte 10 😉

                  ...und nach einer selbst "verursachten" Warterei an der Reze gibt's dann im Zweifelsfall hier einen der immer wieder lustigen (eher peinlichen) "Nie wieder Hotel XYZ"-Beiträge - besonders wenn auch noch "die ach so armen kleinen Sprößlinge" mit dabei waren.

                  Jaja, der Touristicus Germanicus ist schon "ziemlich speziell" 😆

                  Vielleicht sollte man RV demnächst auch noch zwingen, nicht nur die Flugzeiten zu 100% zu garantieren, sondern gleich auch noch gefälligst dafür zu sorgen, daß die Zimmer sofort und ohne Wartezeit zur Verfügung stehen...egal wann der geneigte Touri eintrifft 😉

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • LauraS93L Offline
                    LauraS93L Offline
                    LauraS93
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2449

                    Hallo zusammen,
                    Gestern Mittag sind wir von Antalya zurück nach München geflogen. Am Flughafen in München mussten wir leider feststellen, dass unsere Koffer nicht angekommen sind. (Dies betraf etwa 20 weitere Personen). Wir haben am Schalter sofort eine entsprechende Meldung ausgefüllt. Jetzt, einen Tag später haben wir immer noch keine Auskunft bekommen, weshalb unsere Koffer nicht mitgeflogen sind.
                    Die Fluggesellschaft selbst reagiert auf unsere E-Mails nicht.
                    Was können wir jetzt noch tun?
                    Sollte der Fall eintreten, dass die Koffer Anfang nächster Woche immer noch nicht aufgetaucht sind, wie gehen wir am besten weiter vor? Wie hoch wird der Schadensersatz ausfallen?
                    Wir sind für jede Antwort dankbar!
                    Schönes Wochenende!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • fraenniF Offline
                      fraenniF Offline
                      fraenni
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2450

                      Hallo

                      und willkommen im HC-Forum. 😄
                      Hier (klicken) geht´s zum richtigen Thread. 😉

                      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • LauraS93L Offline
                        LauraS93L Offline
                        LauraS93
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2451

                        Vielen Dank!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Downlow2009D Offline
                          Downlow2009D Offline
                          Downlow2009
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2452

                          Da hier jeder Fall doch ein bisschen anders ist, wäre ich über Hilfe bei folgenden Fall sehr dankbar:

                          Wir haben hier bei HolidayCheck eine Reise über FTI gebucht. Es hat alles super geklappt, bis auf die Heimreise. Die Heimreise war von Faro nach Lissabon. Dort sollten wir umsteigen in den Fliegernach München. Der erste Flug sollte von PGA (Tochterunternehmen TPA Portugal) durchgeführt werden und der Flug von Lissabon nach München von TPA direkt. Da der erste PGA Flug leider 90 MinutenVerspätung hatte, erreichten wir den TPA Flug leider nicht mehr. TPA hat uns darüber vor Ort (Lissabon) informiert, dass wir erst am nächsten Tag zurück nach München fliegen können. Sie haben uns inein Hotel gebracht, dass mit dem Bus 90 Minuten von Lissabon entfernt war. Man gab uns Frühstück und auch ein Abendessen wurde uns gewährt. Uns wurde beim Einchecken mitgeteilt, dass man schleunigstzum Essen gehen soll, da das Restaurant eigentlich schon zu hat und uns ausnahmsweise noch was zu Essen gibt. Das Restaurant schloss um 22:00 Uhr, eingecheckt haben wir um 22:20 Uhr, Essen bekamenwir ausnahmsweise bis 22:30 Uhr!!! Es gab am nächsten Morgen zwei TAP Flüge nach München (6:xx und 10:xx Uhr), trotzdem ließ man uns dann noch bis 14:20 Uhr warten. Dieser Flug wurde dann vonLufthansa durchgeführt. Nun meine Frage, an wen muss ich mich eigentlich wenden, da es ja eine Pauschalreise ist. Ich habe nun auch ein neues Rückfahrticket für Bahn benötigt. Kann ich hier beim RVdie Erstattung verlangen? Zudem habe ich etliche Stunden am Flughafen sinnlos verbracht und natürlich dazwischen auch was gegessen. Kann ich das Geld für Essen auch einfordern? Eventuell ist durchdie Unannehmlichkeiten auch ein Reduzierung des Pauschalreise-Preises drin? Oder muss ich mich an die Fluggesellschaft widmen und hoffen, dass diese sich einsichtig zeigt? Wobei die ja zumindest ihrSoll erfüllt hat, auch wenn ich persönlich 90 Minuten Anfahrtszeit zum Hotel eine bodenlose Frechheit finde! Vielleicht gibt es ja hierfür eine genaue Zeit, wie lange das maximal dauern darf. Wäresuper wenn sich hier ein Experte melden könnte. Bestimmt habe ich irgendwelche wichtigen Infos vergessen, also habt bitte Nachsicht und fragt einfach noch nach, was ihr wissen müsst. Vielen Dank imVoraus für eure Hilfe!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Downlow2009D Offline
                            Downlow2009D Offline
                            Downlow2009
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2453

                            Habe das ganze Szenario mal bei euclaim eingegeben. Hier hätte ich angeblich Anspruch auf 400 Euro Entschädigung pro Person....Ist das wirklich soviel? Kommt mir relativ hoch vor.....

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • RalphMartinaR Offline
                              RalphMartinaR Offline
                              RalphMartina
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2454

                              Wie lange muß ich mich gedulten um endlich an mein Geld zukommen?
                              Im Januar 2013 waren wir mit der Condor in Jamaika. Auf den Rückflug hatten wir 24 Std Flugverspätung. Ohne Anwalt konnten wir uns mit der Condor  nicht einigen. Am 31.07.2014 teilte uns unser Anwalt mit, das unsere Klage vollumfänglich stattgegeben sei und die Gegenseite (Condor) zur Zahlung von 1200 Euro verurteilt ist. Der Anwalt könne die Condor aber erst zur Zahlung auffordern wenn Ihn das Urteil schriftlich vorliegt. Wie lange kann sich die Condor dazu Zeit nehmen. Stehen uns da auch Zinsen zu?? Danke für Eure Antworten

                              LG Marina und Ralph

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2455

                                @RM
                                Liegt die Begründung schriftlich vor?
                                Ist Berufung zugelassen und wird evtl. vom Gegner erwogen?
                                Falls die Antworten Ja/Nein lauten ist eine Zahlung unverzüglich zu leisten.
                                Nach einem endgültig vollstreckbaren Titel stehen euch üblicherweise Zinsen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszins ab Fälligkeit zu.

                                @Downlow
                                Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Flugstrecke und wird mit der Großkreismethode ermittelt.
                                Für Entfernungen von 1500 bis 3500 km ist eine pauschale Entschädigung von 400€ pro Ticket zu zahlen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • RalphMartinaR Offline
                                  RalphMartinaR Offline
                                  RalphMartina
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2456

                                  Das Urteil liegt unseren Anwalt immer noch nicht schriftlich vor, eher kann Er die Zahlung nicht begleichen. Man denkt aber, daß die Condor nach 8 Wochen dann doch mal langsam mal etwas tun könnte.Viele Miturlauber  die im gleichen Flieger sahsen haben ihr Geld schon vor Monaten erhalten
                                  LG Martina

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HolginhoH Offline
                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2457

                                    RalpdMartina, nochmal die Fragen (bereits von @vonschmeling gestellt):

                                    a)
                                    Liegt die Begründung vor?
                                    Diese kommt vom Gericht, nicht von der Condor).

                                    b)
                                    Ist im Urteil eine Berufung zugelassen...ist die Option darauf evtl. von der Condor gezogen worden?

                                    Andere Urlauber (und eventuelle Zahlungen an diese) sind für euch völlig uninteressant. Jeder Fall wird einzeln verhandelt!

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2458

                                      Wie gesagt - "was tun" könnte beispielsweise auch in Berufung gehen sein.
                                      Vergleiche mit anderen Betroffenen sind müßig - Gerichte haben nun einmal unterschiedliche Bearbeitungszeiträume.
                                      Und dass das Luftverkehrsunternehmen ohne vollstreckbaren Bescheid zahlt wirst du wohl nicht allen Ernstes annehmen?
                                      Übrigens erweist sich die gerichtliche hiermit einmal mehr nicht als beste Methode zur Einigung.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HC-Mitglied985931H Offline
                                        HC-Mitglied985931H Offline
                                        HC-Mitglied985931
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2459

                                        Habe ich hier irgendwas verpasst?

                                        Wieso stellt man diese Fragen denn nicht dem Anwalt oder besser, was erhofft man sich hier zusätzlich, wo keine Fakten vorliegen ❓

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • kiotariK Offline
                                          kiotariK Offline
                                          kiotari
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2460

                                          "Flugverspätung: Es gibt nur einmal Schadensersatz"

                                          "Erhalten Reisende nach einer großen Flugverspätung von der Airline eine Ausgleichsleistung nach EU-Recht, können sie nicht zusätzlich noch beim Veranstalter kassieren. Dieser kann die Ausgleichsleistung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung vielmehr auf einen möglichen Minderungsanspruch anrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden."

                                          touristik-aktuell

                                          LG

                                          Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 121
                                          • 122
                                          • 123
                                          • 124
                                          • 125
                                          • 169
                                          • 170
                                          • 123 von 170
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag