Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Haste natürlich Recht vs, nur fiel mir keine bessere Erklärung dafür ein, wie sie zu dem Beispiel kamen

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Hahaha - und ich schreib tatsächlich Reiszeiten!?

Sorry - aber wenn die Journaille 3 maßgebliche Gründe (selbst hier darf man zweifeln!) gefunden zu haben glaubt, aber 4 aufzählt ... dann zweifel ich schlichterdings an der Ernsthaftigkeit.
Jaaa, da bin ich schon Erbsen am Zählen dran ... sorry!
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Fakt:
Die Angabe zur Entschädigungshöhe ist schlicht falsch.
Mehrere Gerichte entschieden auf einen Anspruch in Höhe von 40-50% eines Tagessatzes. In allen Fällen war die Nachtruhe der Reisenden erheblich gestört.
Die An- und Abreisetage gelten nicht als Erholungstage, insofern ist kein ganzer Tag zu erstatten, auch wenn durch eine Änderung "gefühlt" ein solcher im Eimer ist.
Daher betrüge die Erstattung im Beispiel 80-100€.Ein typisches Produkt journalistischer Aufarbeitung von verbraucherrelevanten Entscheidungen ... kein Wunder, dass sich nach der Lektüre solcher bestenfalls oberflächlicher Informationen reihenweise Kunden betrogen fühlen und auf ihr vermeintliches "Recht" bestehen ...
:?Wird bei der landläufigen Haltung zu "guten Flugzeiten" übrigens gern vergessen, dass man u.U. von 8 bis 14 Uhr im Jogger mit Thermoskanne und Pausenbrot an der Reze ölt wenn man den begehrten Frühflug geschossen hat.
Die Behergergungszeit beginnt nämlich um 14 Uhr des ersten Urlaubstages und endet um 12 Uhr des letzten.
Ein weiterer Grund, warum nicht 1 kompletter Tagessatz zu entschädigen ist.

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Yep, auf der nach oben offenen Urlaubsretter-Skala war das eine glatte 10

...und nach einer selbst "verursachten" Warterei an der Reze gibt's dann im Zweifelsfall hier einen der immer wieder lustigen (eher peinlichen) "Nie wieder Hotel XYZ"-Beiträge - besonders wenn auch noch "die ach so armen kleinen Sprößlinge" mit dabei waren.
Jaja, der Touristicus Germanicus ist schon "ziemlich speziell"

Vielleicht sollte man RV demnächst auch noch zwingen, nicht nur die Flugzeiten zu 100% zu garantieren, sondern gleich auch noch gefälligst dafür zu sorgen, daß die Zimmer sofort und ohne Wartezeit zur Verfügung stehen...egal wann der geneigte Touri eintrifft

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Hallo zusammen,
Gestern Mittag sind wir von Antalya zurück nach München geflogen. Am Flughafen in München mussten wir leider feststellen, dass unsere Koffer nicht angekommen sind. (Dies betraf etwa 20 weitere Personen). Wir haben am Schalter sofort eine entsprechende Meldung ausgefüllt. Jetzt, einen Tag später haben wir immer noch keine Auskunft bekommen, weshalb unsere Koffer nicht mitgeflogen sind.
Die Fluggesellschaft selbst reagiert auf unsere E-Mails nicht.
Was können wir jetzt noch tun?
Sollte der Fall eintreten, dass die Koffer Anfang nächster Woche immer noch nicht aufgetaucht sind, wie gehen wir am besten weiter vor? Wie hoch wird der Schadensersatz ausfallen?
Wir sind für jede Antwort dankbar!
Schönes Wochenende! -
Da hier jeder Fall doch ein bisschen anders ist, wäre ich über Hilfe bei folgenden Fall sehr dankbar:
Wir haben hier bei HolidayCheck eine Reise über FTI gebucht. Es hat alles super geklappt, bis auf die Heimreise. Die Heimreise war von Faro nach Lissabon. Dort sollten wir umsteigen in den Fliegernach München. Der erste Flug sollte von PGA (Tochterunternehmen TPA Portugal) durchgeführt werden und der Flug von Lissabon nach München von TPA direkt. Da der erste PGA Flug leider 90 MinutenVerspätung hatte, erreichten wir den TPA Flug leider nicht mehr. TPA hat uns darüber vor Ort (Lissabon) informiert, dass wir erst am nächsten Tag zurück nach München fliegen können. Sie haben uns inein Hotel gebracht, dass mit dem Bus 90 Minuten von Lissabon entfernt war. Man gab uns Frühstück und auch ein Abendessen wurde uns gewährt. Uns wurde beim Einchecken mitgeteilt, dass man schleunigstzum Essen gehen soll, da das Restaurant eigentlich schon zu hat und uns ausnahmsweise noch was zu Essen gibt. Das Restaurant schloss um 22:00 Uhr, eingecheckt haben wir um 22:20 Uhr, Essen bekamenwir ausnahmsweise bis 22:30 Uhr!!! Es gab am nächsten Morgen zwei TAP Flüge nach München (6:xx und 10:xx Uhr), trotzdem ließ man uns dann noch bis 14:20 Uhr warten. Dieser Flug wurde dann vonLufthansa durchgeführt. Nun meine Frage, an wen muss ich mich eigentlich wenden, da es ja eine Pauschalreise ist. Ich habe nun auch ein neues Rückfahrticket für Bahn benötigt. Kann ich hier beim RVdie Erstattung verlangen? Zudem habe ich etliche Stunden am Flughafen sinnlos verbracht und natürlich dazwischen auch was gegessen. Kann ich das Geld für Essen auch einfordern? Eventuell ist durchdie Unannehmlichkeiten auch ein Reduzierung des Pauschalreise-Preises drin? Oder muss ich mich an die Fluggesellschaft widmen und hoffen, dass diese sich einsichtig zeigt? Wobei die ja zumindest ihrSoll erfüllt hat, auch wenn ich persönlich 90 Minuten Anfahrtszeit zum Hotel eine bodenlose Frechheit finde! Vielleicht gibt es ja hierfür eine genaue Zeit, wie lange das maximal dauern darf. Wäresuper wenn sich hier ein Experte melden könnte. Bestimmt habe ich irgendwelche wichtigen Infos vergessen, also habt bitte Nachsicht und fragt einfach noch nach, was ihr wissen müsst. Vielen Dank imVoraus für eure Hilfe!
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Habe das ganze Szenario mal bei euclaim eingegeben. Hier hätte ich angeblich Anspruch auf 400 Euro Entschädigung pro Person....Ist das wirklich soviel? Kommt mir relativ hoch vor.....
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Wie lange muß ich mich gedulten um endlich an mein Geld zukommen?
Im Januar 2013 waren wir mit der Condor in Jamaika. Auf den Rückflug hatten wir 24 Std Flugverspätung. Ohne Anwalt konnten wir uns mit der Condor nicht einigen. Am 31.07.2014 teilte uns unser Anwalt mit, das unsere Klage vollumfänglich stattgegeben sei und die Gegenseite (Condor) zur Zahlung von 1200 Euro verurteilt ist. Der Anwalt könne die Condor aber erst zur Zahlung auffordern wenn Ihn das Urteil schriftlich vorliegt. Wie lange kann sich die Condor dazu Zeit nehmen. Stehen uns da auch Zinsen zu?? Danke für Eure AntwortenLG Marina und Ralph
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@RM
Liegt die Begründung schriftlich vor?
Ist Berufung zugelassen und wird evtl. vom Gegner erwogen?
Falls die Antworten Ja/Nein lauten ist eine Zahlung unverzüglich zu leisten.
Nach einem endgültig vollstreckbaren Titel stehen euch üblicherweise Zinsen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszins ab Fälligkeit zu.@Downlow
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Flugstrecke und wird mit der Großkreismethode ermittelt.
Für Entfernungen von 1500 bis 3500 km ist eine pauschale Entschädigung von 400€ pro Ticket zu zahlen. -
Das Urteil liegt unseren Anwalt immer noch nicht schriftlich vor, eher kann Er die Zahlung nicht begleichen. Man denkt aber, daß die Condor nach 8 Wochen dann doch mal langsam mal etwas tun könnte.Viele Miturlauber die im gleichen Flieger sahsen haben ihr Geld schon vor Monaten erhalten
LG Martina -
RalpdMartina, nochmal die Fragen (bereits von @vonschmeling gestellt):
a)
Liegt die Begründung vor?
Diese kommt vom Gericht, nicht von der Condor).b)
Ist im Urteil eine Berufung zugelassen...ist die Option darauf evtl. von der Condor gezogen worden?Andere Urlauber (und eventuelle Zahlungen an diese) sind für euch völlig uninteressant. Jeder Fall wird einzeln verhandelt!
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Wie gesagt - "was tun" könnte beispielsweise auch in Berufung gehen sein.
Vergleiche mit anderen Betroffenen sind müßig - Gerichte haben nun einmal unterschiedliche Bearbeitungszeiträume.
Und dass das Luftverkehrsunternehmen ohne vollstreckbaren Bescheid zahlt wirst du wohl nicht allen Ernstes annehmen?
Übrigens erweist sich die gerichtliche hiermit einmal mehr nicht als beste Methode zur Einigung. -
Habe ich hier irgendwas verpasst?
Wieso stellt man diese Fragen denn nicht dem Anwalt oder besser, was erhofft man sich hier zusätzlich, wo keine Fakten vorliegen

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"Flugverspätung: Es gibt nur einmal Schadensersatz"
"Erhalten Reisende nach einer großen Flugverspätung von der Airline eine Ausgleichsleistung nach EU-Recht, können sie nicht zusätzlich noch beim Veranstalter kassieren. Dieser kann die Ausgleichsleistung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung vielmehr auf einen möglichen Minderungsanspruch anrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden."
LG
